Deckungssumme für Personen- und Sachschäden Die Deckungssumme ist der **maximale Betrag**, den die Versicherung **je Schadensfall** auszahlt. Es wird also, je nachdem was Sie auswählen, maximal 5 Mio. € bzw. 10 Mio. € ausgezahlt.
Pro Versicherungsjahr zahlt die Versicherung maximal das Doppelte der Deckungssumme. Das heißt für alle Personen- und Sachschadensfälle **zusammen** werden **maximal** 10 Mio. € bzw. 20 Mio. € ausbezahlt.
Personenschäden beziehen sich zum Beispiel auf körperliche Verletzungen von Personen (inkl. der eigenen Crew). Sachschäden umfassen Schäden an materiellen Gütern Dritter (zum Beispiel Sachschäden an anderen Yachten bei Kollision). |
5 oder 10 Mio. € |
Deckungssumme für Vermögensschäden Die Gesamtleistung aller Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der Deckungssummen begrenzt. |
200.000 € |
Schäden an der gecharterten Yacht Verursachen Sie an der gecharterten Yacht grob fahrlässig einen Schaden, so wird dieser bis zu einer Höhe von 750.000 Euro gegenüber dem Vercharterer ersetzt. Von jedem Schaden tragen Sie 1.500 Euro selbst. |
750.000 € |
Sicherheitsleistungen bei Beschlagnahme Wir erstatten Ihnen Sicherheitsleistungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen. |
100.000 € |
Ansprüche des Vercharterers für Charterausfall Sollte der Vercharterer aufgrund eines von Ihnen oder der Crew grob fahrlässig verschuldeten Kaskoschadens das Schiff nicht sofort wieder verchartern können (Vermögensschaden), besteht bis 25.000 Euro Versicherungsschutz. Die Kosten für die ersten drei Tage des Charterausfalles tragen Sie jeweils selbst. |
25.000 € |
Kosten bei Abbruch des Törns Sollte aufgrund eines durch Sie oder die Crew schuldhaft verursachten Schadens die gecharterte Yacht weder fahr- noch seetüchtig sein, so erhalten Sie die Hotelkosten bzw. die Fahrtkosten zum Übergabeort der Yacht bis zu einer Höhe von 1.500 Euro erstattet. |
1.500 € |
Weltweiter Versicherungsschutz In deutschen Gewässern sowie im nahen und fernen Ausland schützt Sie die Skipper-Haftpflichtversicherung auf jedem Törn und in jedem Revier der Welt. In den Hoheitsgewässern der USA und Kanada gelten Sonderregelungen. |
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