Boots­haft­pflicht­versicherung

  • Inklusive Ansprüche mitver­sicher­ter Per­sonen
    zum Beispiel der Crew
  • Bis zu 10 Millionen Euro De­ckungs­summe
    Für Personenschäden und Sachschäden
  • Erfüllung der gesetz­lichen Auf­lagen
    Im europäischen Ausland
Gothaer Bootshaftpflicht: Junge Leute genießen einen Segel-Törn an der Spitze eines Segelboots

Was ist eine Boots­haft­pflicht­ver­siche­rung?

Die Bootshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden, die Sie, Ihre Gäste oder Ihre Be­satzung anderen Perso­nen oder deren Eigen­tum zu­fügen, wenn Sie Ihr Boot nutzen.

Ein Beispiel: Sie besitzen ein Segel­boot. Bei stürmischem Wetter schrammen Sie beim Ein­fahren in die Anlege­stelle ein anderes Boot. Dieses Boot muss daraufhin neu lackiert werden. Ihre Boots­haft­pflicht­versicherung über­nimmt die Kosten für die Lackierung des anderen Bootes. Die Schäden an Ihrem eigenen Boot werden jedoch nicht von der Versicherung über­nommen – nur die Schäden des Ge­schädigten, nicht die des Ver­ursachers.

Vorteile der Gothaer Boots­haftpflicht

Umfangreicher Haft­pflicht­schutz

Wer anderen einen Schaden zu­fügt, haftet not­falls mit seinem ganzen Ver­mögen. Die Boots­haft­pflicht ersetzt alle Schä­den, die aus dem Besitz, Führen, Halten und Ge­brauch des ver­sicher­ten Bootes ent­stehen. Außer­dem wehrt sie un­be­rech­tigte Scha­den­ersatz­an­sprüche ab.

Kommt es zu einem Rechts­streit, führen wir den Prozess für Sie und tragen die Kosten.

Wählbare Deckungs­summen: Fünf oder zehn Millionen Euro pauschal für Per­so­nen- und Sach­schä­den sowie 100.000 Euro für Ver­mö­gens­schäden.

Schutz für Bootsführer*in und Crew

Ob bei Personen­schäden, Sach­schä­den oder Un­fäl­len – mit unse­rer Boots­haft­pflicht sind Sie auf jedem Törn opti­mal ab­ge­sichert. Und das rund um den Glo­bus.

Geschützt sind nicht nur Sie als Halter*in, sondern auch der/die Boots­führer*in sowie Crew­mit­glie­der. An­sprüche der ver­sicher­ten Per­so­nen unter­ein­ander sind eben­falls mit­ver­sichert.


Weitere Informationen zur Gothaer Boots­haft­pflicht­versicherung

Ausgeschlossene Schäden

  • Schäden, die der/die Ver­siche­rungs­nehmer*in selbst erleidet
  • Schäden, die der/die Ver­siche­rungs­nehmer*in vor­sätz­lich her­bei­führt
  • Schäden, die der/die Ver­siche­rungs­nehmer*in nahen An­ge­höri­gen zufügt (zum Bei­spiel Ehe­gatte oder Ehe­gattin, min­der­jäh­rige Kinder)
  • Geldstrafen und Bußgelder

Kosten

Bei den Kosten kommt es darauf an, wel­cher Boots­typ ver­sichert wer­den soll, also ob Motor­boot, Segel­boot, Motor­yacht oder Segel­yacht. Weiter­hin sind Bau­jahr, Preis des Bootes, An­zahl der Mo­toren sowie deren Leis­tungen aus­schlag­ge­bend für die Be­rech­nung. Bei Segel­booten oder Segel­yach­ten ist zu­sätz­lich die Segel­fläche in Qua­drat­metern an­zu­ge­ben.

Ausschlaggebend für den Preis der Boots­haft­pflicht­ver­siche­rung ist außer­dem der Grad der ge­wünschten Ab­sicherung – oder bes­ser: des Deckungs­um­fangs. Bei der Gothaer kön­nen Sie zum Bei­spiel Deckungs­sum­men von vier oder zehn Millio­nen Euro pau­schal für Per­so­nen- und Sach­schä­den sowie 100.000 Euro für Ver­mö­gens­schä­den wählen.

Bootshaftpflichtver­siche­rung online ab­schließen

Sie möchten Ihre Freizeit auf dem Was­ser ge­nie­ßen und bei einem Scha­den finan­ziell gut ab­ge­sichert sein? Mit der Gothaer Boots­haftpflicht können Sie sich welt­weit auf Ver­siche­rungs­schutz zum günstigen Bei­trag ver­lassen.

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Services rund um die Boots­haft­pflicht­ver­sicherung

Versicherungsbestäti­gung für Fahr­ten im Ausland

In einigen Ländern ist eine Haft­pflicht­ver­siche­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Dies müssen Sie mit einer Ver­siche­rungs­be­stäti­gung nach­weisen. In Italien wird auch ein Zer­tifi­kat für einen Tran­sit­trans­port auf der Straße be­nötigt.

Wir stellen Ihnen die benötigte Ver­siche­rungs­be­stäti­gung Ihrer Boots­haft­pflicht auf Wunsch gerne schnell und kos­ten­los aus.

Besonders bei Fahrten ins Aus­land sollten Sie darauf achten, dass Sie aus­reichend hohe Deckungs­summen ge­wählt haben. Fünf Millionen Euro reichen meist aus, nur in Italien sind für Boote mit Motor 7,75 Millionen Euro vor­ge­schrieben.

Vorgehen im Schadensfall

  • Melden Sie jedes Schaden­ereignis, das einen Haft­pflicht­an­spruch zur Folge haben könnte, schrift­lich – spä­tes­tens inner­halb einer Woche
  • Bitte schildern Sie die Um­stände genau, die zu dem Scha­den ge­führt haben
  • Leisten Sie keine Zah­lung ohne vor­heri­ge Ab­sprache mit uns. Und sa­gen Sie keines­falls, dass Sie Schuld haben
  • Erheben Sie sofort Wi­der­spruch gegen einen gegen Sie be­an­trag­ten gericht­lichen Mahn­be­scheid. Infor­mie­ren Sie uns um­gehend
  • Teilen Sie uns sofort mit, wenn gegen Sie ein An­spruch ge­richt­lich gel­tend ge­macht wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arres­tes, einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung oder eines Be­weis­siche­rungs­ver­fahrens

Versicherungsbedin­gun­gen der Gothaer Boots­haft­pflicht

Bootshaftpflicht (AVB)

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Häufige Fragen zur Boots­haft­pflicht

Was kostet eine Boots­haft­pflicht­versicherung?

Was zahlt die Boots­haft­pflicht­versicherung?

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