Personen-, Sach- und Vermögensschäden Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene KFZ Pflicht. Sie leistet im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls für Schäden, die anderen entstehen. Die Gothaer Autoversicherung ersetzt im Schadensfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro. Personenschäden werden im Rahmen dieser Versicherungssumme bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigter Person ersetzt. |
100 Mio. € pauschal | 100 Mio. € pauschal | 100 Mio. € pauschal |
Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, ist versichert. |
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Unfälle, auch selbstverschuldete Versichert sind Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch selbstverschuldete. |
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Versichert sind Beschädigungen oder Zerstörung des Fahrzeuges durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter. |
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Wird ein Kaskoschaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, muss die Versicherung den Schaden nicht bzw. nur teilweise bezahlen. Gothaer Kund\*innen kennen das Problem nicht, denn wir erstatten Kaskoschäden auch bei grober Fahrlässigkeit. Ausnahmen sind aber natürlich Schäden durch Alkohol- und Drogenfahrten oder wenn es bei einer Entwendung dem Dieb bzw. der Diebin allzu leicht gemacht wurde. |
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Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung. |
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Lawinen, Muren oder Erdrutsch Schäden durch Lawinen, Muren, Dachlawinen oder Erdrutsch sind mitversichert. |
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Versichert sind Schäden, die durch Brand oder Explosion entstehen. |
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Glasbruch und Reparatur der Windschutzscheibe Mitversichert sind z. B. Schäden an der Windschutzscheibe. Unsere Partner Carglass und KS Autoglas führen Reparaturen der Windschutzscheibe für Sie kostenlos durch. Dies gilt unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung. |
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art Versichert sind Schäden, die durch den Zusammenstoß mit Tieren entstehen. |
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Tierbiss und Folgeschäden Versichert sind Schäden, die durch einen Tierbiss am Auto entstehen, auch im Innenraum des Fahrzeugs, einschließlich Laderaum und Ladefläche. Mitversichert sind auch damit im Zusammenhang stehende Schäden am Auto durch Verunreinigung z. B. durch Kot oder Urin. Tierbiss-Folgeschäden sind bis 3.000 Euro mitversichert. |
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Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden Versichert sind Schäden, die durch einen Kurzschluss an der Verkabelung entstehen. Dadurch bedingte Folgeschäden sind bis 3.000 Euro mitversichert. |
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Mitversichertes Fahrzeugzubehör und Elektronikpaket Unmittelbar von Händler\*in/Hersteller\*in gelieferte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehörteile sind in unbegrenzter Höhe mitversichert. Nachträglich beschaffte und verbaute Fahrzeugzubehörteile sind bis zu einem Gesamtwert von 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert. Bordelektronik, Musik- und fest eingebaute Navigationssysteme sind bis zu weiteren 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert. |
| Je 5.000 € | Je 5.000 € |
Mobile Navigationsgeräte Mobile Navigationsgeräte sind ohne Grenze mitversichert. |
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Versichert sind Schäden bei der Benutzung von Fährschiffen. In der Teilkasko ist zum Beispiel versichert, wenn das Fahrzeug durch Sturm über Bord gespült wird. |
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Neuwertentschädigung Für Ihren Neuwagen: Bei Diebstahl oder Zerstörung bzw. umfangreicher Beschädigung Ihres Autos ersetzen wir Ihnen innerhalb der genannten Zeiträume (ab Erstzulassung) den Neupreis. |
| Bis 12 Monate | Bis 12 Monate |
Verzicht auf Abzug neu für alt Sie fahren ein älteres Fahrzeug und die Kupplung ist abgenutzt? Wird sie bei einem Unfall beschädigt und muss ausgetauscht werden, hat das neue Ersatzteil einen höheren Wert als die alte, gebrauchte Kupplung. Bei der Kaskoentschädigung wird dieser Mehrwert dann oft vom Entschädigungsbetrag abgezogen, also ein Abzug "neu für alt" vorgenommen. Die Gothaer Autoversicherung nimmt diesen Abzug nicht vor. |
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Beitragsfreie Zusatzdeckung bei Schäden mit selbstgenutzten Mietfahrzeugen im europäischen Ausland. |
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Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW Mitversichert sind folgende Leistungen:
- Bis 25.000 Euro: Kurzschluss-Folgeschäden am Akku durch Kurzschluss an der Verkabelung
- Bis 25.000 Euro: Überspannungsschäden beim Laden an Akku oder Bordelektronik
- Bis 25.000 Euro: Tierbiss-Folgeschäden am Akku
- Bis 3.000 Euro: Brandschäden an Wallboxen / Ladestationen beim Ladevorgang
- Bis 2.000 Euro: Akku-Löschkosten bei Totalschaden
- Bis 5.000 Euro: Akku-Entsorgungskosten bei Totalschaden |
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Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW, Allgefahrendeckung für den Akku Umfassender Schutz für den Akku mit einer Allgefahren-Deckung bis 25.000 Euro. |
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