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Monatliche Zahlung ab einem Invaliditätsgrad von 50% durch einen Unfall |
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Monatliche Zahlung bei irreversiblen Schädigungen von Organen durch Krankheit, z. B. Herzinfarkt, Nieren- oder Lungenerkrankungen |
Leistungsdauer variiert je nach Krebsstadium/-grad:
- maximal 12 Monate bei Stadium/Grad II
- maximal 36 Monate bei Stadium/Grad III
- bis zum vereinbarten Ablauf von 60 Jahren oder lebenslang bei Stadium/Grad IV |
Monatliche Zahlung bei Krebserkrankungen ab Stadium/Grad 2 |
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Monatliche Zahlung bei Verlust definierter körperlicher Grundfähigkeiten, z. B. Sehen, Hören, Gehen, Sprechen |
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Monatliche Zahlung bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall oder Krankheit bereits ab Pflegestufe I |
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Beratung und aktive Begleitung bereits im Krankenhaus. Finanzielle Unterstützung für zusätzliche therapeutische Maßnahmen z. B. Krankengymnastik oder Ergotherapie sowie medizinische und zahnmedizinische Beihilfen bis 15.000 Euro |