Alte Rundschreiben - neu entdeckt
Was man beim Entrümpeln nicht alles findet: Die Kollegen der Gothaer Systems (die IT-Abteilung der Gothaer) durchforsteten bei einer Aufräumaktion sämtliche Schränke ihres Großraumbüros. Dabei stießen sie auf historische Dokumente: alte, gebundene Rundschreiben der Gothaer mit teilweise kuriosen Inhalten, wie zum Beispiel ein Schreiben über Schäden an Nylonstrümpfen.
Wer in den Rundschreiben-Bänden blättert, erlebt eine echte Zeitreise und mitunter ein Kabinett der Kuriositäten. Zum Beispiel die Auslassungen vom 18. Dezember 1950 über das Thema Nylonstrümpfe: Demnach "nehmen die Schäden an Nylonstrümpfen immer mehr überhand, besonders bei Gaststätten-Versicherungen". Das Beinkleid sei bekanntlich "außerordentlich empfindlich, sodass viele Frauen ihre Nylonstrümpfe mit Handschuhen anziehen".
Meist sei daher die Ursache einer Beschädigung in der Beschaffenheit des Strumpfes und nicht in einem Mangel des Stuhles, der Bank oder des Tischbeins zu suchen und deshalb der Ersatzanspruch abzulehnen.
Zum großen Ärger des Rundschreiben-Verfassers ist eine Ablehnung des Ersatzanspruchs allerdings viel zu oft nicht der Fall: "Nach unseren Beobachtungen wird in solchen Fällen häufig ohne nähere Prüfung der Anschaffungspreis neuer Nylonstrümpfe ersetzt. Es sollte sich von selbst verstehen, dass dann die beschädigten Strümpfe an uns ausgehändigt werden müssen; das geschieht aber leider nur selten." Schließlich bestätige die Erfahrung, dass das Herausgabeverlangen dazu beitrage, die Behauptungen über Umfang und Höhe des Schadens auf das richtige Maß zurückzuführen.
Solche Probleme gibt es bei unserer heutigen Privaten Haftpflichtversicherung schon lange nicht mehr.