Die Gründung
Sieben Fachleute, darunter Rechtswissenschaftler, Mediziner und Mathematiker, unterstützten und berieten Ernst Wilhelm Arnoldi bei der Gründung der Lebensversicherungsbank. Diese Persönlichkeiten - auch die Sieben Weisen genannt - schufen das geistige Fundament des Unternehmens und wirkten maßgeblich am Aufbau mit. Sie gehörten zu dem provisorischen Komitee, das Arnoldi einsetzte, und ihre Namen stehen unter der ersten Verfassung, mit der - unter dem Schutz des regierenden Herzogs von Sachsen, Coburg und Gotha - 1827 der Betrieb der Lebensversicherungsbank aufgenommen wurde.
Veranlasst durch die Monopolstellung der englischen Versicherungen und damit einhergehend den schlechten Bedingungen im Schadensfall schrieb Ernst Wilhelm Arnoldi schon 1823 eine Denkschrift über die Gründung einer Lebensversicherungsbank.
Doch die technischen Voraussetzungen dazu fehlten noch. Erst die Übersetzung eines englischen Buches von Charles Babbage 1827 über die technischen Erfordernisse der Lebensversicherung in England brachten das Projekt ins Rollen.
Der Kaufmann und Unternehmer Ernst Wilhelm Arnoldi gründete 1827 eine gesamtdeutsche Versicherung auf Gegenseitigkeit - "von Kaufleuten für Kaufleute". Er schuf damit zusammen mit seinen Beratern neben den kapitalorientierten Aktiengesellschaften eine personale Unternehmensform mit dem liberalen Grundgedanken der gegenseitigen Hilfe. Dies ist auch bei der Gothaer Versicherungsbank VVaG bis heute so geblieben.
Die Schrift von Charles Babbage, die 1826 in deutscher Übersetzung vorlag, war die Handlungsanweisung zur Gründung der Gothaer Lebensversicherung. Arnoldi machte sich schon seit Jahren Gedanken zu diesem Thema. In seiner Denkschrift 1823 hatte er geschrieben: "Man fördere Ehefrieden, Erwerbslust, Ordnung und Sparsamkeit bei den Einzelnen, und das Ganze wird von Wohlsein und Reichtum zeugen." Sein Motiv war "...das Bedürfnis, die ihres Hauptes beraubte Familie gegen Mangel zu sichern, das eigene Gemüht aber von der Qual zu befreien, welche der Gedanke an einen frühzeitigen Tod bei unerzogenen Kindern und der Vermögensunzulänglichkeit der Witwe mit sich führt."
Gemeint waren also Sterbegeldversicherungen, und in der Tat startete das Unternehmen mit genau diesen Produkten. Doch es bedurfte noch eines konkreten Anlasses, bevor es losgehen konnte. Dies war wohl der Tod des Herzogs. Er hatte eine britische Lebensversicherung abgeschlossen, die sich nun weigerte zu bezahlen, mit der Begründung: Die "geistige Schwäche" des Landesherren sei im Antrag nicht angegeben worden. Der englische High Court sah dies genauso. Er bestätigte die Leistungsverweigerung der britischen Versicherer beim Tod des Herzogs. Das war wahrscheinlich der äußere Anlass zur Gründung der Gothaer Lebensversicherungsbank. Man wollte vom Joch britischer Abhängigkeit befreit werden. Es ging dann auch sehr schnell. Die Eingabe an den neuen Herzog zur Gründung der "Gothaer Lebensversicherungsbank für Deutschland" datiert vom 1. Juli 1827 wurde acht Tage später am 9. Juli genehmigt, Bemerkenswert schnell für so eine Pionierleistung.
Ernst Wilhelm Arnoldi war von 1829 bis zu seinem Tode 1841 Direktor der Lebensversicherungsbank und ernannte Gustav Hopf 1841 zu seinem Nachfolger. Auch dieser hatte das Amt bis zu seinem Tode 1872 inne.