Tierhalterhaftpflicht

  • Bis 50 Millionen Euro Deckungs­summe
    Für Personenschäden, Sach­schäden und Vermögens­schäden
  • Führen ohne Leine oder Maul­korb
    Beim Hund bis zur vereinbarten Deckungs­summe mit­versichert
  • Forderungs­aus­fall­deckung
    Übernahme der Kosten eines durch einen Dritten verur­sachten Schadens, wenn diese Person diesen nicht zahlen kann
Tierhalterhaftpflicht: Ein junger Mann ist mit seinem Hund im Park spazieren.

Ihre Leistungen der Gothaer Tier­halter­haftpflicht

Mit unserer Tierhalter­haft­pflicht sind Ihre Vier­beiner bestens abgesichert

Leistungen für den Hund
Leistungen für das Pferd
Deckungssumme
10, 20 oder 50 Millionen Euro
10, 20 oder 50 Millionen Euro
Forderungsausfalldeckung
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Schäden durch einen Deckakt
Kautionsleistung im Ausland
Schäden durch Welpen
Führen ohne Leine
Mietsachschäden
Schäden durch Fohlen
Teilnahme an Rennen und Turnieren
Mietsachschäden an Immobilien
Mietsachschäden an Pferdeanhängern
bis 10.000 Euro
Mietsachschäden an Reitutensilien
bis 2.000 Euro

Weitere Informationen zur Gothaer Tier­halter­haft­pflicht

Wer ist versichert?

  • Sie als Hundehalter*in
  • Sie als Pferde­halter*in
  • Familienangehörige
  • Der oder die Hüter*in der Hunde oder Pferde (nicht gewerbs­mäßig)
  • Bei Pferden zusätzlich fremde Rei­ter*innen und Reit­beteiligte
  • Sie als Tierhalter*in auch bei gele­gent­licher beruf­licher Nutzung des ver­sicher­ten Tieres als Therapie­hund oder Besuchs­hund - beziehungs­weise -pferd, Rettungshund, Such­hund oder als Wach­hund. Dies gilt für eine selb­stän­dige, neben­beruf­liche Tätig­keit bis maximal 12.000 Euro Gesamt­jahres­umsatz und als Ange­stellte*r (keine selb­ständige haupt­beruf­liche Tätigkeit).

Hilfe, wenn es darauf ankommt

Ihr Hund wird an der Leine geführt und schnappt nach einem Rad­fahrer. Ihr Pferd scheut und ver­letzt einen Pas­santen. Die Gothaer Tierhalter­haft­pflicht schützt Sie zuver­lässig vor den finan­ziellen Folgen.

Als Kunde beziehungsweise Kundin steht Ihnen unser ge­bühren­freies Gothaer Service-Telefon zur Ver­fügung. Sie er­reichen uns rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Versicherungsbedingungen der Gothaer Tier­halter­haft­pflicht

Tierhalterhaftpflicht (AVB)


Ratgeber und Services

Ratgeber: Hundeführerschein

Hundehalter*innen tragen viel Ver­ant­wortung – sowohl für den eigenen Hund als auch für andere Hunde und Mit­menschen. Daher ist es umso wichtiger, den Hund unter Kon­trolle halten zu können, um gefähr­liche Situationen zu ver­meiden. Ein Hunde­führerschein be­scheinigt Hunde­halter*innen, dass sie und der Hund als Team funktionieren und dass das Ver­halten des Hundes ver­standen und kontrolliert werden kann. Um einen Hunde­führer­schein machen zu dürfen, muss eine gültige Tierhalter­haftpflicht­versicherung vor­gezeigt werden. Erfahren Sie in unserem Rat­geber was es noch zu beachten gibt.

Hundeführerschein: Prüfung, Kosten und Pflicht?

Gothaer Ratgeber: Ein Hund sitzt am Steuer eines Autos.

Tierhalterhaftpflicht online ab­schließen

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Häufige Fragen zur Tier­halter­haft­pflicht

Wer braucht eine Tier­halter­haft­pflicht?

Was ist bei der Tierhalter­haft­pflicht ver­sichert?

Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch im Ausland?

Was bedeutet Forderungs­ausfall­deckung?

Gilt die Tierhalterhaft­pflicht auch, wenn ich meinen Hund frei laufen lasse?

Muss ich eine Hundehaft­pflicht haben?

Leistet die Tierhalterhaft­pflicht für alles, was mein Tier beschädigt?

Gilt die Tierhalter­haft­pflicht auch für Katzen und Klein­tiere?

Sind Schäden durch Welpen oder Fohlen mitversichert?

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zur Gothaer Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung?

Sie möchten Ihren Hund oder Ihr Pferd mit der Gothaer Tier­halter­haft­pflicht zuver­lässig ab­sichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder telefonisch.

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