Tierhalterhaftpflicht

  • Bis 50 Millionen Euro Deckungs­summe
    Für Personenschäden, Sach­schäden und Vermögens­schäden
  • Führen ohne Leine oder Maul­korb
    Beim Hund bis zur vereinbarten Deckungs­summe mit­versichert
  • Forderungs­aus­fall­deckung
    Übernahme der Kosten eines durch einen Dritten verur­sachten Schadens, wenn diese Person diesen nicht zahlen kann
Tierhalterhaftpflicht: Ein junger Mann ist mit seinem Hund im Park spazieren.

Ihre Leistungen der Gothaer Tier­halter­haftpflicht

Mit unserer Tierhalter­haft­pflicht sind Ihre Vier­beiner bestens abgesichert

Leistungen für den Hund
Leistungen für das Pferd
Deckungssumme
10, 20 oder 50 Millionen Euro
10, 20 oder 50 Millionen Euro
Forderungsausfalldeckung
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Schäden durch einen Deckakt
Kautionsleistung im Ausland
Schäden durch Welpen
Führen ohne Leine
Mietsachschäden
Schäden durch Fohlen
Teilnahme an Rennen und Turnieren
Mietsachschäden an Immobilien
Mietsachschäden an Pferdeanhängern
bis 10000 Euro
Mietsachschäden an Reitutensilien
bis 2000 Euro

Weitere Informationen zur Gothaer Tier­halter­haft­pflicht

Wer ist versichert?

  • Sie als Hundehalter*in
  • Sie als Pferde­halter*in
  • Familienangehörige
  • Der oder die Hüter*in der Hunde oder Pferde (nicht gewerbs­mäßig)
  • Bei Pferden zusätzlich fremde Rei­ter*innen und Reit­beteiligte
  • Sie als Tierhalter*in auch bei gele­gent­licher beruf­licher Nutzung des ver­sicher­ten Tieres als Therapie­hund oder Besuchs­hund - beziehungs­weise -pferd, Rettungshund, Such­hund oder als Wach­hund. Dies gilt für eine selb­stän­dige, neben­beruf­liche Tätig­keit bis maximal 12.000 Euro Gesamt­jahres­umsatz und als Ange­stellte*r (keine selb­ständige haupt­beruf­liche Tätigkeit).

Hilfe, wenn es darauf ankommt

Ihr Hund wird an der Leine geführt und schnappt nach einem Rad­fahrer. Ihr Pferd scheut und ver­letzt einen Pas­santen. Die Gothaer Tierhalter­haft­pflicht schützt Sie zuver­lässig vor den finan­ziellen Folgen.

Als Kunde beziehungsweise Kundin steht Ihnen unser ge­bühren­freies Gothaer Service-Telefon zur Ver­fügung. Sie er­reichen uns rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Versicherungsbedingungen der Gothaer Tier­halter­haft­pflicht

Tierhalterhaftpflicht (AVB)


Ratgeber und Services

Ratgeber: Hundeführerschein

Hundehalter*innen tragen viel Ver­ant­wortung – sowohl für den eigenen Hund als auch für andere Hunde und Mit­menschen. Daher ist es umso wichtiger, den Hund unter Kon­trolle halten zu können, um gefähr­liche Situationen zu ver­meiden. Ein Hunde­führerschein be­scheinigt Hunde­halter*innen, dass sie und der Hund als Team funktionieren und dass das Ver­halten des Hundes ver­standen und kontrolliert werden kann. Um einen Hunde­führer­schein machen zu dürfen, muss eine gültige Tierhalter­haftpflicht­versicherung vor­gezeigt werden. Erfahren Sie in unserem Rat­geber was es noch zu beachten gibt.

Hundeführerschein: Prüfung, Kosten und Pflicht?

Gothaer Ratgeber: Ein Hund sitzt am Steuer eines Autos.

Tierhalterhaftpflicht online ab­schließen

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Häufige Fragen zur Tier­halter­haft­pflicht

Wer braucht eine Tier­halter­haft­pflicht?

Jede*r Besitzer*in eines Hundes oder eines Pferdes be­nötigt eine Tier­halter­haft­pflicht. Denn Sie haften für Ihren Hund beziehungs­weise Ihr Pferd, wenn eine Person oder eine Sache zu Schaden kommt. Das nennt sich Gefähr­dungs­haftung. Sie haften unbe­grenzt für von Ihren Tieren verur­sachte Schäden.

Ihr Hund wird zum Beispiel von einem anderen Hund ange­griffen und verteidigt sich. Der oder die Eigen­tümer*in des angrei­fenden Hundes geht da­zwischen und wird von Ihrem Hund verletzt. Dann müssen Sie für den ent­stan­denen Schaden be­zahlen.

Was ist bei der Tierhalter­haft­pflicht ver­sichert?

Bei der Tierhalterhaftpflicht sind Personenschäden, Sach­schäden und Vermögens­schäden ver­sichert. Die Deckungssumme beträgt 10, 20 oder 50 Millionen Euro. Die Deckungs­summe können Sie beim Ab­schluss selbst wählen.

Folgendes ist dabei abgesichert:

  • Forderungsausfalldeckung, das heisst, dass Ihr eigener Scha­den auch dann be­zahlt wird, wenn der Schä­diger nicht zahlen kann
  • Vorübergehende Auslandsauf­enthalte, inner­halb von Europa zeitlich unbe­grenzt, welt­weit fünf Jahre
  • Schäden durch einen gewollten oder unge­wollten Deckakt
  • Ist bei Schäden im euro­pä­ischen Aus­land eine Kaution zu hinter­legen, strecken wir diese vor
  • Schäden durch Welpen Ihres Hundes oder durch Fohlen Ihres Pferdes bis zum Alter von zwölf Monaten, wenn sie sich noch in Ihrem Besitz befinden
  • Versicherungsschutz beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb
  • Bei gemieteten Immobilien ist auch das Inven­tar mitver­sichert: zum Beispiel Mobiliar, Gardi­nen, Geschirr, Stallungen, Boxen, Weiden oder Zäune
  • Bei Pferden die Teilnahme an Rennen und Tur­nieren sowie das Training davor
  • Schäden an gemieteten Pferde­anhän­gern und an gemie­teten Reit­utensilien

Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch im Ausland?

Die Tierhalterhaft­pflicht, auch Tierhüter­haft­pflicht genannt, gilt inner­halb Euro­pas zeit­lich un­be­grenzt. Welt­weit ist sie auf fünf Jahre be­grenzt.

Im Ausland muss man manchmal für einen ver­ur­sachten Schaden eine Kaution hinter­legen. Falls Ihr Tier einen Schaden ver­ur­sacht hat und eine Kaution ver­langt wird, strecken wir diese vor.

Was bedeutet Forderungs­ausfall­deckung?

Die Forderungs­ausfall­deckung stellt sichert, dass Sie als Geschädigte*r Ihren Schadens­ersatz erhalten. Die Ver­sicherung leistet dann, wenn der oder die fremde Ver­ursacher*in finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu be­zahlen.

Gilt die Tierhalterhaft­pflicht auch, wenn ich meinen Hund frei laufen lasse?

Ja, auch wenn Sie Ihren Hund nicht an der Leine führen oder er keinen Maul­korb trägt, haben Sie Versiche­rungs­schutz bis zur verein­barten Deckungs­summe.

Muss ich eine Hundehaft­pflicht haben?

Dies ist von Bundesland zu Bundes­land unter­schied­lich geregelt. In Meck­len­burg-Vorpom­mern besteht keine Pflicht. In Ham­burg, Berlin, Thüringen, Schles­wig-Holstein, Nieder­sachsen und Sach­sen-Anhalt ist eine Tier­halter­haft­pflicht dagegen Pflicht. In allen anderen Bundes­ländern müssen nur bestimmte Hunde­rassen ver­sichert werden. Hier sollten Sie sich erkun­digen, ob Ihre Hunde­rasse dabei ist.

Es wird grundsätzlich empfohlen, eine Hunde­haft­pflicht zu haben, denn sonst müssen Sie Schäden aus eigener Tasche be­zahlen.

Leistet die Tierhalterhaft­pflicht für alles, was mein Tier beschädigt?

Wenn Ihr Hund oder Pferd bei Be­kann­ten oder Frem­den Schäden verur­sacht, so sind diese abge­deckt bis zu Ihrer gewähl­ten Deckungs­summe.

Eigene Schäden inner­halb Ihrer Familie sind jedoch nicht ver­sichert.

Gilt die Tierhalter­haft­pflicht auch für Katzen und Klein­tiere?

Nein, in unserer Tierhalter­haft­pflicht sind aus­schließ­lich Hunde und Pferde ver­sichert.

Schäden durch Katzen oder Klein­tiere sind über die Privat­haft­pflicht­versicherung abge­deckt. Auf unserer Seite zur Katzen­haft­pflicht­versicherung können Sie mehr dazu er­fahren.

Sind Schäden durch Welpen oder Fohlen mitversichert?

Ja, Schäden durch Welpen Ihres Hundes beziehungsweise durch Fohlen Ihres Pferdes sind mit­versichert.

Voraussetzungen:

  • Bis zu einem Alter von zwölf Monaten.
  • Die Tiere be­finden sich bis dahin noch in Ihrem Besitz.
Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zur Gothaer Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung?

Sie möchten Ihren Hund oder Ihr Pferd mit der Gothaer Tier­halter­haft­pflicht zuver­lässig ab­sichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder telefonisch.

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