Gothaer Pferdehaftpflicht
- Hohe Deckungssummen wählbar
- Erstklassige Leistungen zum günstigen Beitrag
- Wir zahlen auch dann, wenn Sie die/der Geschädigte sind und fremde Tierhalter*innen nicht zahlen können
Pferdehaftpflicht | |
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Deckungssumme | |
5, 10 oder 20 Mio. € | |
Forderungsausfalldeckung | |
Mindestschadenhöhe 2.500 € | |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte | |
Schäden durch einen Deckakt | |
Kautionsleistung im Ausland | |
Bis 200.000 € | |
Schäden durch Fohlen | |
Reiter*in und Reitbeteiligung | |
Teilnahme an Rennen und Turnieren | |
Mietsachschäden an Immobilien | |
Mietsachschäden an Pferdeanhängern | |
Bis 10.000 € | |
Mietsachschäden an Reitutensilien | |
Bis 2.000 € | |
Gelegentliche entgeltliche oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer*in | |
Vor dem Gesetz ergibt sich allein aus der Haltung des Pferdes eine Gefahr (Gefährdungshaftung).
Wir haften bei allen Schäden, die Ihr Pferd verursacht, und übernehmen die Kosten für Sie. Neben Ihnen als Pferdehalter*in sind auch die Reiter*innen des Pferdes und Reitbeteiligte mitversichert. Bei Reitbeteiligungen versichern wir bei der Pferdehaftpflicht sogar gesetzliche Ansprüche aus der Reitbeteiligung gegen Sie als Eigentümer*in mit. Auch Mietsachschäden an Pferdeanhängern, Reitutensilien und Stallungen gelten als mitversichert.mehr
Einmal nicht aufgepasst und schon passiert es: Der Wallach Charly entwischt seiner Besitzerin Nadine M. auf der Weide und läuft auf die nahe gelegene Straße. Ein Autofahrer muss Charly ausweichen und landet im Graben. Beiden ist nichts passiert, der Blechschaden am Fahrzeug ist allerdings beträchtlich. Zum Glück hat Nadine M. eine Pferdehaftpflicht abgeschlossen. Diese übernimmt die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs.
Fest im Sattel mit der Pferdehaftpflicht
Die Pferdehaftpflicht der Gothaer deckt jedoch nicht nur Schäden ab, die Ihr eigenes Pferd verursacht. Profitieren Sie ebenfalls von der Forderungsausfalldeckung der Gothaer Pferdehaftpflichtversicherung: Wenn Sie durch ein anderes Pferd geschädigt werden, die/der Besitzer*in keine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und Sie keine Entschädigung erhalten, können Sie ab einer Schadenhöhe von 2.500 Euro Leistungen aus Ihrer eigenen Pferdehaftpflicht erhalten.