Hundeversicherung: Zwei Versicherungen für Ihren Hund
Tierhalterhaftpflicht
Ein Tier und vor allem einen treuen Hund um sich zu haben, ist etwas sehr Schönes. Er freut sich, wenn Sie nach Hause kommen, hat immer Lust, mit Ihnen spazieren zu gehen und ist immer für Sie da. Unvorstellbar, dass er etwas Schlimmes anstellen könnte.
Doch mit Tieren ist es wie mit Kindern, es kann jederzeit etwas passieren. Sei es, Ihr Hund freut sich bei Freunden so sehr, diese zu sehen, dass er kräftig mit dem Schwanz wedelt und eine wertvolle Vase vom Dielenschrank fegt, sei es, dass er unvermittelt auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht oder sei es, dass er jemanden beißt, weil er sich so erschreckt hat. Aber seien Sie unbesorgt! Gegen diese und andere Schäden schützt Sie eine Hundeversicherung (Tierhalterhaftpflicht). Die Hundeversicherung der Gothaer hilft Ihnen finanziell bei Haftungsansprüchen, mit denen Sie konfrontiert werden.
Für wen gilt die Tierhalterhaftpflicht?
Die Gothaer Hundeversicherung (Tierhalterhaftpflicht) deckt berechtigte Schadenansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Hundes entstehen. Versichert sind sowohl Sie als Tierhalter*in als auch Ihre Familie, Bekannte, Freunde, Freundinnen oder Nachbarn, wenn diese auf Ihren Liebling aufpassen.
Als Hundehalter*in haften Sie für sämtliche aus willkürlichem, tiertypischem Verhalten hervorgegangenen Schäden. Dies gilt auch, wenn Sie alle Sicherheitsvorkehrungen, beispielsweise das Anleinen des Hundes, beachtet haben. Manche Schäden können leider sehr teuer werden. Die Gothaer Hundeversicherung tritt in diesen Fällen für Sie ein. Sie zahlt auch, wenn ein fremder Hund Sie geschädigt hat und der/die fremde Tierhalter*in nicht zahlen kann.
Die Gothaer Hundeversicherung (Tierhalterhaftpflicht) gilt weltweit. Bei vorübergehenden Aufenthalten innerhalb Europas ist sie zeitlich unbegrenzt wirksam, außerhalb bis zu fünf Jahren.
Welche Schäden deckt die Hundeversicherung der Gothaer?
Die Hundeversicherung schützt Sie sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden. Selbst auf Reisen gilt der Haftpflichtschutz: Zerstört Ihr Vierbeiner etwas in der Ferienwohnung oder in der Hotelanlage, ist dies durch die Hundeversicherung gedeckt, denn Mietsachschäden sind mit enthalten.mehr
Wird eine Person von Ihrem Hund gebissen, so trägt Ihre Hundeversicherung die Kosten für eine medizinische Behandlung. Dies gilt auch für Tierarztkosten, wenn Ihr Hund ein anderes Tier verletzt hat.
Selbst Vermögensschäden werden durch die Hundeversicherung abgedeckt. Beißt Ihr Hund beispielsweise einen Profifußballer, der deshalb einige Zeit nicht spielen und trainieren kann, so könnte dieser seinen Verdienstausfall geltend machen. Genauso ist in der Hundeversicherung Arbeitsausfall mitversichert, wenn dieser durch Ihren Vierbeiner verursacht wurde.
Über die Begleichung der Schadensansprüche hinaus hilft eine Hundeversicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Falls Sie mehr zum Thema Hundeversicherung (Tierhalterhaftpflicht) erfahren möchten oder direkt online abschließen wollen, geht es hier für Sie weiter.
Tierhalterhaftpflicht
Krankenversicherung für Ihren Hund
Ihr Hund kann leider die gleichen Krankheiten bekommen wie Sie als Hundehalter*in. Daher besuchen auch 87 Prozent der Hundebesitzer*innen mindestens einmal im Jahr den Tierarzt bzw. die Tierärztin. Und so ein Tierarztbesuch kann teuer werden. Eine Frakturbehandlung kostet zum Beispiel ca. 1.200 Euro und eine Bauchhöhlen-Operation wegen Magendrehung etwa 1.100 Euro.
Ein Beispiel aus der Praxis: Bobby, der vierjährige Labrador von Familie M., zieht sich beim Herumtollen einen Kreuzbandriss zu. Schnelle Hilfe tut not, denn bleibende Schäden drohen. Für die Operation und Nachbetreuung ihres Hundes stellt der Tierarzt Familie M. 1.600 Euro in Rechnung – der Betrag wird komplett von der Gothaer Hundeversicherung (Tierkrankenversicherung) erstattet.
Neben der Erstattung von Operationskosten ohne Eigenanteil und der Nachbehandlung nach der Operation bietet die Hundeversicherung auch telefonische Hilfe bei Rechtsfragen zum Tier. Auf Wunsch können Sie auch einen Kostenschutz für Heilbehandlungen mit abschließen.
Für wen gilt die Tierkrankenversicherung?
Bei der Hundeversicherung (Tierkrankenversicherung) können versichert werden:
- Privat gehaltene Hunde (auch für die Jagd)
- Katzen, sowohl Freigänger als auch Wohnungskatzen
- Hunde im Alter von neun Wochen bis acht Jahren (bei Neuabschluss)
- Gesunde Hunde, d. h. keine Operation in den letzten zwölf Monaten und keine Diagnose/Behandlung einer schweren Krankheit in den letzten 24 Monaten
Darüber hinaus darf in den letzten 24 Monaten keine tierärztliche Beratung, Untersuchung oder Behandlung wegen einer schweren Erkrankung stattgefunden haben.
Wieso ist eine Hundeversicherung (Tierkrankenversicherung) sinnvoll?
Eine Hundeversicherung (Tierkrankenversicherung) ist durchaus sinnvoll, da bei vielen Krankheiten und Verletzungen hohe Tierarztkosten auf Sie zukommen können. Unsere Hundeversicherung hingegen macht Ihren Hund zum Privatpatienten, sie bietet bedarfsgerechten Schutz und schont Ihre Geldbörse.mehr
Hier zwei Fallbeispiele:
Fall 1: Ihr Hund tritt beim Laufen in ein Erdloch und zieht sich einen komplizierten Kreuzbandriss zu. Die Tierarztkosten betragen ca. 1.200 Euro für die Operation inklusive Röntgen, die Unterbringung nach der OP und die Nachbehandlung bzw. das Fäden ziehen.
Fall 2: Ihr Hund zeigt häufiges Erbrechen ohne klare Ursache und ist sehr geschwächt. Die Tierarztkosten betragen ca. 590 Euro für Diagnostik, Behandlung und Medikamente.
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Tierkrankenversicherung