Gothaer Hundehaftpflicht
- Hohe Deckungssummen wählbar
- Erstklassige Leistungen zum günstigen Beitrag
- Wir zahlen auch dann, wenn Sie die oder der Geschädigte sind und fremde Tierhalter*innen nicht zahlen können
Hundehaftpflicht | |
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Deckungssumme | |
5, 10 oder 20 Millionen Euro | |
Forderungsausfalldeckung | |
Mindestschadenhöhe 2500 Euro | |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte | |
Schäden durch einen Deckakt | |
Kautionsleistung im Ausland | |
Bis 200000 Euro | |
Schäden durch Welpen | |
Schutz beim Führen ohne Leine | |
Mietsachschäden | |
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung, wenn es um die Haltung eines Hundes geht. Sie als Hundehalter*in können für sämtliche Schäden haftbar gemacht werden, die Ihr Hund bei anderen Menschen verursacht. Der oder die Geschädigte kann in dem Fall Schadenersatz verlangen. Beim Spazierengehen kann zum Beispiel ein Schaden entstehen. Ihr Hund kann eine Person anspringen und dabei die Kleidung beschädigen. Hier bestände ein Sachschaden.
Personenschäden können - neben Sachschäden - den potenziellen Schadenersatz richtig in die Höhe treiben. Ihr Hund kann eine Person zu Fall bringen. Wenn die Person wegen einer Verletzung für längere Zeit nicht arbeiten kann, wird es meist teuer. Hier können gegebenenfalls sogar Ansprüche auf Schmerzensgeld entstehen.mehr
Die Gothaer bestimmt die Prämien einer Hundehaftpflicht nach verschiedenen Faktoren. Unter anderem ist die Rasse Ihres Vierbeiners entscheidend für den Beitrag. Generell kostet eine Hundehaftpflicht im Schnitt zwischen 35 und 60 Euro im Jahr. Bei mehreren Hunden erhöht sich die Prämie entsprechend.
Die Kosten hängen zudem davon ab, für welchen Tarif und welche Deckungssumme Sie sich entscheiden. Die drei verschiedenen Tarife der Gothaer unterscheiden sich maßgeblich in der Deckungssumme. Sie können zwischen 5, 10 und 20 Millionen Euro wählen. So sind Sie vor möglichen Haftpflichtschäden, die durch Ihren Hund entstehen, umfassend geschützt.
Haustiere tun der Gesundheit gut. Im Übrigen steigern besonders Hunde das Wohlbefinden. Sie sorgen dafür, dass Ihre Besitzer*innen bei Wind und Wetter an die frische Luft kommen. Doch ein Schaden durch den Hund kann jederzeit passieren. Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist überaus ratsam, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Eine Hundehaftpflicht ist in manchen Bundesländern sogar Pflicht.mehr
Frau Gruber tritt aus dem Supermarkt, um dort ihren Hund wieder abzuleinen. Der Schreck ist groß: ihr Schäferhund hat sich losgerissen. Das Tier ist nirgendwo zu sehen. 20 Minuten später findet sie ihren Hund in der Gemüseabteilung wieder. Er hat mehrere Pakete Wiener Würstchen gefressen und die ganze Abteilung verwüstet. Jetzt wartet er glücklich und satt mit großen Augen auf die Besitzerin. mehr
In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr über das Thema "Hundeführerschein". Ein Hundeführerschein bescheinigt Hundehalter*innen, dass sie den eigenen Hund unter Kontrolle haben. Der Hundeführerschein selbst ist keine Pflicht, allerdings verlangen manche Bundesländer einen Sachkundenachweis von Hundehalter*innen. Der Hundeführerschein kann in manchen Bundesländern den Sachkundenachweis ersetzen bzw. wird mit diesem gleichgesetzt. Um einen Hundeführerschein machen zu können, müssen Hundehalter*innen eine gültige Tierhalterhaftpflicht nachweisen. Lesen Sie jetzt mehr in unserem Ratgeber.
Weitere Informationen
Viele wissen nicht: Wer privat Tiere hält, unterliegt der Gefährdungshaftung. Fügt Ihr Hund jemandem einen Schaden zu, müssen Sie dafür aufkommen. Das gilt auch, wenn Ihr Hund keine Schuld hat. Warum ist das so?
Das Verhalten von Tieren ist unberechenbar. Der Gesetzgeber sieht die Haltung von Tieren als Gefahr für die Umgebung an. Das kann sogar bedeuten, dass Sie zahlen müssen, wenn jemand über Ihren schlafenden Hund stolpert und sich verletzt. Um sich vor solchen Situationen zu schützen, ist eine Gothaer Hundehaftpflichtversicherung sehr ratsam.
Die Gothaer übernimmt berechtigte Schadensansprüche, die durch das Verhalten versicherter Hunde entstehen. Versichert sind Sie als Tierhalter*in sowie Ihre Familie, Bekannte, Freunde oder Nachbarn, wenn diese Ihr Tier hüten.
Als Hundehalter*in haften Sie für alle Schäden, die durch das typische Verhalten Ihres Hundes entstehen. Die Haltung eines Hundes birgt immer die Gefahr, dass er Schäden verursachen kann. Das kann im Schadensfall teuer werden. Auch wenn Sie gut aufpassen und Ihren Hund anleinen, können jederzeit Schäden entstehen.
Die Gothaer Hundehaftpflicht gilt weltweit. Innerhalb Europas ist sie zeitlich unbegrenzt wirksam, außerhalb bis zu einem Jahr.
Die Haftpflicht schützt Sie bei Sach- und Personenschäden. Hunde können Möbel im Hotel zerkratzen oder Türen in der Mietwohnung beschädigen. Sie können Schuhe zerbeißen, Kleidung zerreißen oder einen Autounfall verursachen. In solchen Fällen übernimmt die Hundehaftpflicht den Schaden.
Eine Person wird von Ihrem Hund gebissen und muss sich medizinisch behandeln lassen. Jemand muss Ihrem Hund ausweichen, stürzt und verletzt sich. Ihr Hund greift ein anderes Tier an und verletzt es. In diesen Fällen übernimmt die Hundehaftpflicht zum Beispiel die Arztkosten.mehr
Im Schnitt kann man davon ausgehen, dass eine Hundehaftpflicht zwischen 35 bis 60 Euro im Jahr kostet. Die Kosten variieren dabei je nach Deckungssumme, Höhe der Selbstbeteiligung und Vertragslaufzeit, sowie der zu versichernden Hunderasse.
Das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen besteht eine grundsätzliche Pflicht. In Nordrhein-Westfalen kommt es auf die Körpergröße des Hundes an. Hier ist es Pflicht ab einer Körpergröße von 40 Zentimeter.
Eine Hundehaftpflicht zahlt nicht bei Schäden, die der Hund dem oder der Hundehalter*in, Personen im Haushalt oder dem Eigentum zufügt.
Die Hundehaftpflicht deckt Personen- oder Sachschäden bei einem Dritten ab. Außerdem werden Vermögensschäden abgesichert. Über die Begleichung der Schadensansprüche hinaus hilft eine Hundehaftpflicht auch dabei unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Ob man überhaupt eine Hundehaftpflicht benötigt, kann von der Rasse und vom Bundesland abhängen, in dem Sie wohnen. Eine generelle Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflicht besteht in
Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes benötigen in einigen Bundesländern eine Hundehaftpflicht. Diese Bundesländer sind:
In Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht zusätzlich für Hunde ab 20 Kilo oder ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern. In Bayern wiederum kann die Erlaubnis zum Halten eines als gefährlich eingestuften Hundes vom Abschluss einer Hundehaftpflicht abhängig gemacht werden. Und in Schleswig-Holstein darf kein Hund nur aufgrund seiner Rasse als gefährlich eingestuft werden. Klingt alles kompliziert? Finden wir auch! Daher unser dringender Tipp: Eine Hundehaftpflicht lohnt sich eigentlich für jede*n Halter*in, denn nach § 833 BGB haften Sie immer für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht.
Übrigens: Wenn Sie an Ihrem Wohnort verpflichtet sind, eine Hundehaftpflicht abzuschließen, muss das in der Regel passieren, wenn der Hund zwischen drei und sechs Monaten alt ist.
Ja, und zwar immer – auch wenn keine Pflicht zum Abschluss in Ihrem Bundesland besteht. Denn was manchen nicht klar ist: Als Halter*in eines Hundes haften Sie nach Paragraf 833 BGB immer und für alle Schäden, die Ihr Liebling verursacht – und zwar in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen.
Der Grund: Von einem Hund geht potenziell eine Gefahr aus. Deshalb gilt hier rechtlich die Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass Sie automatisch für die Schäden verantwortlich sind, die Ihr Tier verursacht – auch wenn Sie während der Entstehung des Schadens gar nicht anwesend waren oder sich auch ansonsten völlig korrekt verhalten haben.
Nein, natürlich nicht. Die Hundehaftpflicht sichert im Ernstfall Schäden in Millionenhöhe ab und finanziert sich durch die Beiträge aller Versicherten. Nur weil im Kollektiv viel mehr Versicherte ohne Schäden als jene mit sind, können die Beiträge so günstig sein, wie sie sind. Eine Hundehaftpflicht rückwirkend oder nachträglich abzuschließen, würde da keinen Sinn machen – und wäre für alle anderen Versicherten im Kollektiv teuer und unfair.
Eine Hundehaftpflicht hat in der Regel eine vereinbarte Vertragsdauer von einem Jahr und verlängert sich regelmäßig und automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Sie oder Ihre Versicherung können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss in der Regel spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem kann der Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig gekündigt werden, zum Beispiel nach einem Schadenfall oder beim Tod des Hundes.