Gothaer Hundehaftpflicht

  • Hohe Deckungssummen wählbar
  • Erstklassige Leistungen zum günstigen Beitrag
  • Wir zahlen auch dann, wenn Sie die oder der Geschä­digte sind und fremde Tier­halter­*innen nicht zahlen können
Gothaer Hundehaftpflicht: Frau mit Hund ist froh über ihre gute Haftpflicht.

Die Gothaer Hundehaftpflicht leistet:

Als Hunde­halter*in unter­liegen Sie der Tier­halter­haftung. Wenn Ihr Hund je­man­den beißt und ver­letzt, werden Sie zur Ver­ant­wortung gezogen. Sie kön­nen mit unserer Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung bis zu neun Hunde ver­sichern. Die günstige Hunde­haft­pflicht der Gothaer tritt in Schadens­fällen für Sie ein:

  • Bei Personenschäden (zum Beispiel Schmerzens­geld, Be­hand­lungskosten nach einem Biss)
  • Bei Sachschäden (zum Beispiel ein Hund zerstört die teuren Schuhe Ihres Gastes)
  • Bei Vermögensschäden als Folge eines Personen­schäden oder Sach­scha­dens (zum Beispiel der Ver­dienst­aus­fall eines ver­letzten Tier­arztes oder einer ver­letzten Tier­ärztin)

Außerdem nützlich: Die Hunde­haftpflicht­versicherung der Gothaer hilft Ihnen über die Be­glei­chung der Schadens­ansprüche hin­aus. Die Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung hilft Ihnen eben­falls, un­be­rechtigte An­sprüche ab­zu­wehren.

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Mehr zur Tierhalterhaftpflicht

Die Leistungen der Gothaer Hunde­haft­pflicht im Detail

Hundehaftpflicht
Deckungssumme
5, 10 oder 20 Millionen Euro
Forderungs­ausfalldeckung
Mindestschadenhöhe 2500 Euro
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Schäden durch einen Deckakt
Kautionsleistung im Ausland
Bis 200000 Euro
Schäden durch Welpen
Schutz beim Führen ohne Leine
Mietsachschäden

Wichtige Informationen rund um die Hunde­haft­pflicht

Was zahlt die Hunde­haft­pflicht?

Eine Hunde­haftpflicht­versich­erung ist eine wichtige Absich­erung, wenn es um die Hal­tung eines Hundes geht. Sie als Hunde­halter*in können für sämt­liche Schäden haft­bar ge­macht werden, die Ihr Hund bei anderen Men­schen verur­sacht. Der oder die Ge­schä­digte kann in dem Fall Scha­den­ersatz ver­langen. Beim Spa­zieren­gehen kann zum Bei­spiel ein Scha­den ent­stehen. Ihr Hund kann eine Per­son an­springen und dabei die Klei­dung be­schä­digen. Hier bestände ein Sach­schaden.

Per­sonen­schäden können - neben Sach­schäden - den poten­ziellen Scha­den­ersatz rich­tig in die Höhe treiben. Ihr Hund kann eine Per­son zu Fall bringen. Wenn die Per­son wegen einer Verlet­zung für längere Zeit nicht ar­bei­ten kann, wird es meist teuer. Hier können ge­ge­benen­falls sogar An­sprüche auf Schmer­zens­geld entstehen.mehr

Sie als Hunde­halter*in sind dafür haft­bar, wenn ihr Hund ein frem­des Tier beißt. Ganz gleich, aus wel­chem Grund so etwas passiert. Wenn der Hun­de­biss ärzt­lich ver­sorgt wird, ver­ur­sacht das Kosten. Diese Kosten müssen Sie im Zwei­fel erstatten. Damit Sie im Scha­dens­fall nicht vor einer finan­ziellen Heraus­for­derung stehen, ist eine Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung sinn­voll.

Was kostet eine Hunde­haft­pflicht?

Die Gothaer bestimmt die Prämien einer Hunde­haft­pflicht nach ver­schie­den­en Faktoren. Unter ande­rem ist die Rasse Ihres Vier­bei­ners ent­schei­dend für den Bei­trag. Gene­rell kostet eine Hunde­haft­pflicht im Schnitt zwi­schen 35 und 60 Euro im Jahr. Bei me­hre­ren Hun­den erhöht sich die Prämie ent­spreche­nd.

Die Kos­ten hängen zu­dem davon ab, für welchen Tarif und welche De­ckungs­sum­me Sie sich ent­schei­den. Die drei ver­schieden­en Tarife der Gothaer unter­schei­den sich maß­geb­lich in der Deck­ungs­sum­me. Sie können zwi­schen 5, 10 und 20 Millionen Euro wählen. So sind Sie vor mög­lichen Haft­pflicht­schä­den, die durch Ihren Hund ent­stehen, um­fas­send ge­schützt.

Hundehaftpflichtversicherung: Pflicht in manchen Bundes­ländern

Haus­tiere tun der Ge­sund­heit gut. Im Übrigen stei­gern be­son­ders Hun­de das Wohl­be­fin­den. Sie sorgen dafür, dass Ihre Be­sitzer­*innen bei Wind und Wetter an die fri­sche Luft kom­men. Doch ein Scha­den durch den Hund kann jeder­zeit pas­sie­ren. Der Ab­schluss einer Hunde­haft­pflicht ist über­aus rat­sam, um fi­nan­zielle Risiken zu vermei­den. Eine Hunde­haft­pflicht ist in manchen Bun­des­län­dern sogar Pflicht.mehr

Hunde­halter­*innen in Berlin, Hamburg, Nieder­sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind ge­setz­lich ver­pflichtet, eine Hunde­haft­pflicht abzu­schlie­ßen. In den an­deren Bun­des­län­dern müssen le­dig­lich Halter*­innen von ge­fähr­li­chen Hun­den eine Ver­siche­rung haben. In Bayern können die Be­hör­den die Ge­neh­mi­gung zum Halten gefähr­licher Hun­de davon ab­häng­ig machen, ob eine Haft­pflicht für Hunde vor­liegt. Nur in Mecklen­burg-Vor­pommern besteht gar keine Ver­siche­rungspflicht. Den­noch ist eine Hunde­haft­pflicht auch hier sinn­voll.

Hundehaftpflicht - die Ver­siche­rung für Hunde­halter*innen

Frau Gruber tritt aus dem Super­markt, um dort ihren Hund wieder ab­zu­lei­nen. Der Schreck ist groß: ihr Schä­fer­hund hat sich los­ge­ris­sen. Das Tier ist nir­gend­wo zu se­hen. 20 Mi­nu­ten spä­ter find­et sie ihren Hund in der Ge­müse­ab­tei­lung wieder. Er hat meh­rere Pa­kete Wie­ner Würst­chen ge­fres­sen und die ganze Ab­tei­lung ver­wüstet. Jetzt war­tet er glück­lich und satt mit gro­ßen Au­gen auf die Besitz­erin. mehr

Hun­de können unbe­rechen­bar sein. Selbst das fried­fertig­ste Tier kann ein­mal zu­bei­ßen oder auf der Jagd nach ei­ner Katze vor ein Auto ren­nen. Zum Bei­spiel zer­kratz­te Tü­ren in der Miet­wohn­ung kön­nen schnell ein gro­ßes Loch in die Haus­halts­kasse reißen. Ge­gen sol­che und andere Schä­den schützt Sie eine Hunde­haft­pflicht.


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Haftpflicht – auch ohne Ver­schulden Ihres Lieblings

Viele wissen nicht: Wer privat Tiere hält, unterliegt der Gefährdungs­haftung. Fügt Ihr Hund je­mandem einen Scha­den zu, müssen Sie dafür auf­kommen. Das gilt auch, wenn Ihr Hund keine Schuld hat. Warum ist das so?

Das Verhalten von Tieren ist un­berechen­bar. Der Gesetz­geber sieht die Hal­tung von Tieren als Ge­fahr für die Um­gebung an. Das kann sogar be­deuten, dass Sie zahlen müssen, wenn je­mand über Ihren schlafenden Hund stol­pert und sich verletzt. Um sich vor sol­chen Situationen zu schützen, ist eine Gothaer Hunde­haft­pflicht­versicherung sehr rat­sam.

Für wen gilt die Hunde­haft­pflicht?

Die Gothaer übernimmt berechtigte Schadens­an­sprüche, die durch das Ver­halten versicherter Hunde ent­stehen. Versichert sind Sie als Tier­halter*in sowie Ihre Familie, Bekannte, Freunde oder Nach­barn, wenn diese Ihr Tier hüten.

Als Hundehalter*in haften Sie für alle Schäden, die durch das ty­pische Ver­halten Ihres Hundes entstehen. Die Hal­tung eines Hundes birgt immer die Gefahr, dass er Schäden verur­sachen kann. Das kann im Schadens­fall teuer werden. Auch wenn Sie gut auf­passen und Ihren Hund an­leinen, können jeder­zeit Schäden ent­stehen.

Die Gothaer Hunde­haft­pflicht gilt welt­weit. Inner­halb Euro­pas ist sie zeit­lich unbe­grenzt wirk­sam, außer­halb bis zu einem Jahr.

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Welche Schäden werden bei der Hundehaftpflicht von der Gothaer gedeckt?

Die Haftpflicht schützt Sie bei Sach- und Personenschäden. Hunde können Möbel im Hotel zerkratzen oder Türen in der Miet­wohnung beschädigen. Sie können Schuhe zer­beißen, Kleidung zerreißen oder einen Autounfall verursachen. In solchen Fällen übernimmt die Hunde­haftpflicht den Schaden.

Eine Person wird von Ihrem Hund gebissen und muss sich medizinisch behandeln lassen. Jemand muss Ihrem Hund aus­weichen, stürzt und verletzt sich. Ihr Hund greift ein anderes Tier an und verletzt es. In diesen Fällen über­nimmt die Hunde­haftpflicht zum Beispiel die Arzt­kosten.mehr

Auch Vermögens­schäden sind durch die Versicherung ab­gedeckt. Wird eine Berufs­musikerin oder ein Berufs­musiker von Ihrem Hund gebissen, kann diese Person einen Verdienst­ausfall geltend machen. Ihr Hund bringt jemanden zu Fall und die Person wird für mehrere Wochen krank­geschrieben. Durch die Hunde­haftpflicht ist der Arbeits­ausfall als Personen­schaden abgedeckt.

Über die Begleichung der Schadens­ansprüche hinaus hilft eine Hunde­haftpflicht, un­berechtigte An­sprüche abzuwehren.

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Versicherungsbedingungen der Gothaer Tierhalter­haftpflicht

Tierhalterhaftpflicht (AVB)

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Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht

Was kostet eine Hunde­haftpflicht?

Im Schnitt kann man davon ausgehen, dass eine Hunde­haft­pflicht zwischen 35 bis 60 Euro im Jahr kostet. Die Kosten vari­ier­en da­bei je nach De­ckungs­summe, Höhe der Selbst­be­tei­li­gung und Ver­trags­lauf­zeit, sowie der zu ver­si­chern­den Hunderasse.

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Das ist in den einzelnen Bun­des­län­dern unter­schied­lich ge­re­gelt. In Schleswig-Holstein, Berlin, Bran­den­burg, Ham­burg, Nie­der­sachsen und Thü­rin­gen be­steht eine grund­sätz­liche Pflicht. In Nord­rhein-West­falen kommt es auf die Kör­per­größe des Hun­des an. Hier ist es Pflicht ab einer Kör­per­grö­ße von 40 Zentimeter.

Wann zahlt eine Hundehaft­pflicht nicht?

Eine Hundehaftpflicht zahlt nicht bei Schäden, die der Hund dem oder der Hundehalter*in, Personen im Haus­halt oder dem Eigen­tum zufügt.

Was deckt eine Hundehaft­pflicht ab?

Die Hundehaftpflicht deckt Per­so­nen- oder Sachschäden bei ei­nem Drit­ten ab. Außerdem werden Ver­mö­gens­schä­den ab­ge­sich­ert. Über die Be­glei­chung der Scha­dens­an­sprüche hin­aus hilft eine Hunde­haft­pflicht auch da­bei un­be­rech­tig­te An­sprüche abzuwehren.

Ab wann benötigt man eine Hundehaft­pflicht?

Ob man überhaupt eine Hunde­haft­pflicht benötigt, kann von der Rasse und vom Bun­des­land ab­hän­gen, in dem Sie woh­nen. Eine ge­ne­rel­le Pflicht zum Ab­schluss einer Hunde­haft­pflicht be­steht in

  • Ham­burg,
  • Ber­lin,
  • Nie­der­sachsen,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Thü­ringen.

Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes benötigen in einigen Bundesländern eine Hundehaftpflicht. Diese Bundesländer sind:

  • Rheinland-Pfalz
  • Baden-Württemberg
  • Saarland
  • Hessen
  • Bremen
  • Brandenburg
  • Sachsen

In Nord­rhein-West­falen gilt die Pflicht zu­sätz­lich für Hunde ab 20 Kilo oder ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern. In Bayern wiederum kann die Er­laub­nis zum Halten eines als ge­fähr­lich ein­ge­stuf­ten Hun­des vom Ab­schluss einer Hunde­haft­pflicht ab­hän­gig gemacht werden. Und in Schleswig-Hol­stein darf kein Hund nur auf­grund sei­ner Rasse als ge­fähr­lich ein­ge­stuft werden. Klingt alles kom­pl­iziert? Finden wir auch! Daher unser dring­en­der Tipp: Eine Hunde­haft­pflicht lohnt sich ei­gent­lich für jede*n Halter*in, denn nach § 833 BGB haften Sie immer für alle Schäden, die Ihr Vier­beiner verursacht.

Übrigens: Wenn Sie an Ihrem Wohn­ort ver­pflich­tet sind, eine Hunde­haft­pflicht ab­zu­schließen, muss das in der Regel passieren, wenn der Hund zwischen drei und sechs Monaten alt ist.

Ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?

Ja, und zwar immer – auch wenn keine Pflicht zum Abschluss in Ihrem Bundesland besteht. Denn was manchen nicht klar ist: Als Halter*in eines Hundes haften Sie nach Paragraf 833 BGB immer und für alle Schäden, die Ihr Liebling verursacht – und zwar in un­be­grenz­ter Höhe mit Ihrem ge­sam­ten Vermögen.
Der Grund: Von einem Hund geht potenziell eine Gefahr aus. Des­halb gilt hier recht­lich die Ge­fähr­dungs­haf­tung. Das be­deu­tet, dass Sie au­to­ma­tisch für die Schä­den ver­ant­wort­lich sind, die Ihr Tier ver­ur­sacht – auch wenn Sie wäh­rend der Ent­stehung des Schadens gar nicht an­we­send waren oder sich auch an­sons­ten völlig korrekt ver­halten haben.

Kann man eine Hundehaftpflicht nachträglich abschließen?

Nein, natürlich nicht. Die Hunde­haft­pflicht sichert im Ernst­fall Schä­den in Mil­lio­nen­höhe ab und fi­nan­ziert sich durch die Bei­trä­ge aller Ver­si­che­rten. Nur weil im Kol­lek­tiv viel mehr Ver­si­che­rte ohne Schä­den als jene mit sind, können die Bei­trä­ge so güns­tig sein, wie sie sind. Eine Hunde­haft­pflicht rück­wir­kend oder nach­träg­lich ab­zu­schlie­ßen, würde da keinen Sinn machen – und wäre für alle an­de­ren Ver­si­che­rten im Kol­lek­tiv teuer und unfair.

Kann ich die Hundehaftpflicht kündigen?

Eine Hundehaftpflicht hat in der Regel eine vereinbarte Vertrags­dauer von einem Jahr und ver­län­gert sich re­gel­mäßig und au­to­ma­tisch um je­weils ein wei­te­res Jahr, wenn Sie nicht frist­ge­recht ge­kün­digt wird. Sie oder Ihre Ver­si­che­rung können den Ver­trag zum Ab­lauf der zu­nächst ver­ein­bar­ten Ver­trags­dauer und zum Ab­lauf jedes Ver­län­gerungs­jahres kün­di­gen. Die Kün­di­gung muss in der Re­gel spä­tes­tens drei Monate vor dem Ende der Ver­trags­dauer er­folgen. Außer­dem kann der Ver­si­che­rungs­ver­trag unter be­stim­mten Voraus­setzungen vor­zeitig ge­kündigt werden, zum Beispiel nach einem Schaden­fall oder beim Tod des Hundes.

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