Parkkonto

  • Geld zu attraktiven Kondi­tionen „parken“ und Flexi­bilität durch Ein­zahlungen nutzen
  • Bis zu vier Wochen Ren­dite sichern durch rück­wirkenden Vertrags­abschluss zum Monats­ersten
  • Zinses­zinseffekt nutzen und von Ver­steuerung bei Aus­zahlung profi­tieren
Gothaer Parkkonto: Eine glückliche Familie sitzt auf dem Sofa.
Leistungen
Rendite nach Kosten
2,7 Prozent
Mindestanlagebetrag
5000 Euro
Vertragslaufzeit
1 Monat bis maximal 5 Jahre
Zuzahlungen
Ab 1000 Euro, frühestens drei Monate nach Eröffnung
Auszahlungen
Ab 1000 Euro, einmal im Monat, bis zu 12 Mal im Jahr
Personenkreis
Natürliche und juristische Personen
Rentenoption
Lebenslange Rente möglich
Todesfallschutz

Weitere Informationen zum Parkkonto

Rendite nach Kosten

Der Zinssatz für das Gothaer Park­konto wird alle drei Monate neu deklariert. Die Höhe des Zins­satzes orientiert sich dabei am aktuellen Markt­umfeld.

Vertragslaufzeit

Das Gothaer Park­konto wird mit einer Laufzeit von fünf Jahren abge­schlossen. Selbst­verständlich kann der Vertrag auch mit einer Frist von zwei Kalender­wochen zu jedem Monats­ersten voll­ständig aufge­löst oder eine lebens­lange Rente gewählt werden.

Auszahlungen

(Teil-)Aus­zahlungen sind einmal im Monat möglich bis zu 12 mal im Jahr. Es fallen keine Ge­bühren an. Fällt das ver­bleibende Vertrags­guthaben nach einer (Teil-) Auszahlung unter 5.000 Euro, wird das Park­konto aufgelöst und der Rest­betrag ausgezahlt.

Personen­kreis

Als Versicherungs­nehmer kommen natürliche und juristische Personen in Frage.

Renten­option

Wenn Sie sich für eine Ver­rentung des Park­kontos ent­scheiden möchten, können Sie das jeder­zeit tun. Auch vor dem Ende der fünf­jährigen Anspar­phase.

Todes­fallschutz

Bei Todes­fall der ver­sicherten Person in der Anspar­zeit erhalten die Hinter­bliebenen das Deckungs­kapital samt bereits zuge­wiesener Überschuss­beteiligungen; mindestens jedoch die ge­leisteten Beiträge, abzüglich im Rahmen von eventuellen Teil­kündi­gungen bereits ausgezahlter Beiträge, unverzinst zurück. Bei Todesfall im Renten­bezug während der Renten­garantie­zeit erhalten die Hinter­bliebenen dann die bis zum Ablauf der Renten­garantie­zeit noch aus­stehenden Renten in voller Höhe.

Versicherungsbedingungen

Gothaer Parkkonto

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Häufige Fragen zum Park­konto

Wie kann ich eine (Teil-)Aus­zahlung beantragen?

Für eine kostenlose (Teil-)Aus­zahlung nutzen Sie bitte unseren Auszahlungsantrag:

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Wie kann ich Geld in mein bestehendes Gothaer Parkkonto einzahlen (Zuzahlung)?

Für eine kostenlose Zuzahlung nutzen Sie bitte unseren Zuzahlungsantrag:

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Wie kann ich einen Freistellungsauftrag einrichten?

Senden Sie uns folgenden Freistellungsauftrag ausgefüllt zu:

Download

Sofern Sie keinen Freistellungsauftrag eingereicht haben, werden wir den ermittelten Steuerbetrag, einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, an das Finanzamt abführen.

Wie werde ich über den Vertragsstand informiert?

Sie erhalten jährlich zum Stammmonat eine Information über das erreichte Vertragsguthaben, sowie über die bei Vertragsablauf voraussichtlich erreichte Gesamtleistung zum Stammmonat.

Was muss ich zum Ende der fünfjährigen Vertragslaufzeit (Aufschubzeit) beachten?

Nach der Aufschubzeit erhalten Sie eine lebenslange Rente. Alternativ können Sie selbstverständlich auch eine Kapitalabfindung oder eine Kombination aus beidem wählen. Hierzu werden Sie rechtzeitig vor Vertragsablauf bzw. zum Ende der Aufschubzeit informiert.

Wie sind meine Erträge zu versteuern?

Aufgrund des Versicherungsmantels ergeben sich in der Anspar- und Rentenphase Stundungseffekte mit positiven Auswirkungen auf die Kapitalleistung: In der Aufschubzeit werden die erwirtschafteten Zinsen eines Jahres nicht wie bei einem Bankprodukt jährlich versteuert. Diese ergibt einen optimierten Zinseszinseffekt in der Aufschubzeit. Bei Auszahlungen in der Aufschubphase bzw. bei Nutzung des Kapitalwahlrechtes fällt die Kapitalertragssteuer erst zum Zeitpunkt der Auszahlung an. Für die erwirtschafteten Erträge des zu verrentenden Kapitals fallen keine Steuern an; im Rentenbezug ist die Ertragsanteilsbesteuerung maßgeblich; d.h. nur ein geringer Anteil der Rentenleistungen wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.

Gibt es eine Einlagensicherung bei der Lebensversicherung?

Zunächst steht natürlich die Gothaer ein! Sie ist seit 1827 am Markt etabliert und kürzlich erst unter anderem wegen ihrer Finanzstärke ausgezeichnet worden. Darüber hinaus müssen sich Lebensversicherungsunternehmen an strengen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen orientieren. Für den schlimmsten Fall gibt es "Protektor". Durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§§ 124 ff. VAG) wurde die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer vorgeschrieben. Der bereits in 2002 von der Branche gegründeten Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherung AG wurden dabei die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherung übertragen. Durch den Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer und aller sonstigen, begünstigten Personen geschützt. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Die Mitgliedschaft im gesetzlichen Sicherungsfonds ist für alle Lebensversicherungsunternehmen obligatorisch. Anders als bei der Einlagensicherung der Banken müssen im Ernstfall nicht alle Kunden gleichzeitig ausgezahlt werden, sondern nur dann, wenn ihre Verträge auslaufen, d.h. hier ist nicht mit finanziellen Problemen zu rechnen.

Tod nach Rentenbeginn und Abfindung: Werden die Renten inkl. Überschussanteil abgefunden?

Ja, innerhalb der Rentengarantiezeit wird die Summe der noch ausstehenden (Gesamt-) Renten als Todesfallleistung ausgezahlt. Zum Rentenbeginn können Sie die bei Vertragsabschluss vereinbarte Rentengarantiezeit neu festlegen.

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