Gesetzeskonformes und integres Verhalten ist eines der Ziele des Compliance-Management-Systems und hat für die Gothaer höchste Priorität. Durch den Aufbau der Compliance-Organisation möchte die Gothaer potenzielle Risiken und Compliance-Verstöße frühzeitig erkennen und diesen entgegenwirken. Wer konkrete, begründete Hinweise auf schwere Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der Gothaer hat, kann für deren Meldung das externe Hinweisgebersystem für die Gothaer nutzen:
Magnusstr. 13, 50672 Köln
Montag bis Freitag 9:00 – 19:00 Uhr
Telefon: +800 40020040 (kostenfrei)
E-Mail: go-compliance-hotline@heuking.de
Das Hinweisgebersystem der Gothaer ist für die Meldung von Rechtsverletzungen und / oder Regelverstößen, selbstverständlich auch solcher das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betreffend, angelegt.
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach dem LkSG
Es hingegen nicht für Beschwerden im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit konkreten Versicherungsverträgen und/oder diesbezüglichen Vermittlertätigkeiten gedacht. Wer im Hinblick auf seinen Versicherungsvertrag oder eine Dienstleistung des Gothaer Konzerns unzufrieden ist, kann sich an die Ansprechpartner, welche sich aus den jeweiligen Versicherungsunterlagen ergeben, an seinen persönlichen Berater oder in besonderen Fällen an das Beschwerdemanagement der Gothaer wenden.
Hinweise
Bei anonymen Hinweisen sollten möglichst viele Details und - sofern vorhanden - auch Unterlagen, die den Verdacht stützen, ergänzt werden. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze ergeben, kann ein Hinweis letztlich etwas bewirken.