Reiseveranstalter zahlt Geld nicht
Die Corona-Pandemie sorgte zum Beispiel für viele abgesagte Reisen. Besonders ärgerlich ist es, wenn viele Verbraucher*innen auf ihr Geld warten oder der Veranstalter ihnen lediglich Gutscheine anbietet.
Die Corona-Pandemie sorgte zum Beispiel für viele abgesagte Reisen. Besonders ärgerlich ist es, wenn viele Verbraucher*innen auf ihr Geld warten oder der Veranstalter ihnen lediglich Gutscheine anbietet.
Verhindern die Corona-Pandemie und die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus Ihre Reise, erhalten Sie unter bestimmten Umständen Ihr Geld zurück. Allerdings sind Unterschiede bei Pauschal- und Individualreisen zu beachten. Außerdem ist es wichtig, wer die Reise storniert.
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, bei der Anreise, Unterbringung sowie ggf. Ausflüge und Aktivitäten durch einen Veranstalter organisiert werden, und dieser storniert, haben Sie das Recht auf die Rückerstattung aller bisher gezahlten Gelder. Bietet Ihnen Ihr Vertragspartner stattdessen einen Reisegutschein an, dürfen Sie dankend ablehnen. Das gilt auch für das Angebot, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
Möchten Sie selbst Ihre Reise kostenfrei stornieren und den vollen Reisepreis zurückfordern, ist das nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die Stornierung einer Individualreise durch Sie selbst erfordert die Auseinandersetzung mit jedem einzelnen Vertragspartner. Dabei ist zu beachten, welche Vereinbarungen in den einzelnen Verträgen getroffen worden sind und ob diese nach deutschem Recht oder dem Recht des Reiselandes geschlossen wurden.
Wenn der Reiseveranstalter aufgrund der Corona-Pandemie Ihre Urlaubsreise storniert, ist er verpflichtet, Ihnen den vollen Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Zahlt der Reiseveranstalter nicht, werden Sie aktiv.
Der Reiseveranstalter zahlt nicht und reagiert auch nicht auf Ihre Schreiben? In einigen Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Rückerstattung selbst in die Wege zu leiten. Das gilt zumindest, wenn Sie Ihren Urlaub per Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlt haben.
Reagiert der Reiseveranstalter nicht auf Ihre schriftliche Mahnung mit Fristsetzung, haben Sie die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: Entweder Sie leiten das gerichtliche Mahnverfahren ein oder Sie beauftragen einen Rechtsanwalt damit, Ihr Geld einzufordern. mehr
Wenn der Reiseveranstalter nach einer Stornierung aufgrund der Corona-Pandemie den Reisepreis nicht erstattet, sind Sie nicht machtlos. Fordern Sie Ihr gutes Recht ein und holen Sie sich Ihr Geld zurück. Mit einer Rechtsschutzversicherung an Ihrer Seite gehen Sie dabei kein Kostenrisiko ein.
Was gilt bei Buchung von Flug und Hotel über eine Online-Plattform?
Ich möchte die Reise zu einem späteren Zeitpunkt antreten. Ist der Reisepreis bei einer Insolvenz des Anbieters geschützt?
Der Reiseveranstalter hat die Reise storniert. Darf er Stornierungsgebühren fordern?
Wie ist die Situation, wenn ich selbst storniere, weil ich mich mit einer Reise nicht wohlfühle oder die Destination als Risikogebiet gilt bzw. eine Reisewarnung existiert?