EU-Richtlinien für Reisen mit Hund
EU-weite Kennzeichnungspflichten und weitere Regeln
Hunde sind soziale und an ihren Halter gebundene Tiere. Sie werden nicht gerne von ihrem Rudel getrennt und trauern den verreisten Frauchen und Herrchen nach. Umso verständlicher, dass immer mehr Familien Ihren vierbeinigen Freund auch während der schönsten Wochen des Jahres an ihrer Seite haben möchten.
Doch länger reisen mit Hund – funktioniert das überhaupt? "Die Hauptsache ist natürlich, dass sich das Tier im Urlaub wohlfühlt", sagt Marius Tünte, Pressesprecher beim Deutschen Tierschutzbund. "Hunde sind am liebsten mit ihren Menschen unterwegs. Allerdings ist es wichtig, dass der Tierhalter auch passende Urlaubsdomizile auswählt. Beispielsweise ein Hund mit einem dicken Fell sollte nicht in den Sommerurlaub in den Süden mitgenommen werden."mehr
Der Experte weist auch darauf hin, dass EU-weit strenge Vorschriften zur Kennzeichnung der Tiere gelten. Der Heimtierausweis, die Kennzeichnung mit Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung gehören beim Hund zum Standardrepertoire. Das "Chippen" ist für alle nicht gekennzeichneten Hunde und Katzen seit Mitte 2011 Pflicht. Wichtig auch: eine Registrierung für den Verlust des Tieres, zum Beispiel im Deutschen Haustierregister. "Das ist nicht mit dem Chippen erledigt", so Tünte.
Darüber hinaus gibt es von Land zu Land unterschiedliche weitere Vorschriften, etwa der Ausschluss von Rassen oder eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht. Vor allem die Leinenpflicht ist in vielen Ländern, zum Beispiel in Italien, Belgien oder Ungarn viel strenger geregelt als in Deutschland.
Einreisebestimmungen: Dank EU übersichtlich und einfach
Das Verreisen mit dem Hund innerhalb der EU-Länder war noch nie so einfach wie jetzt: Seit 2013 sind die Einreisebestimmungen für Hunde in allen EU-Ländern gleich. Sie benötigen lediglich:
- EU-Heimtierpass ("blauer Pass")
- Gültige Tollwutimpfung (min. 21 Tage alt)
- Mikrochip
Wenn Ihr Reiseziel außerhalb der EU liegt, finden Sie die aktuellsten Einreise-Infos auf den offiziellen Seiten des jeweiligen Landes.
EU-Heimtierpass: Ohne geht gar nichts!
Der EU-Heimtierpass darf ausschließlich von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden. Bevor der Tierarzt die notwendigen Angaben und Impfungen in den Tierpass einträgt, muss das Tier vorschriftsmäßig gechippt und eindeutig seinem Tierpass zugeordnet sein.
Der EU-Heimtierpass ist ein Identitätsnachweis und gleichzeitig eine Impfbescheinigung in einem.