Historische Entwicklung
In Spanien – und somit auch auf der Ferieninsel Mallorca – waren die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen für die Autoversicherung früher sehr niedrig. So wurde der Begriff "Mallorca-Deckung" ursprünglich zum Gegenteil dessen, was er heute bedeutet: nämlich zu einem Synonym für schlechte Absicherung statt – wie heute – zur Bezeichnung der beruhigenden und notwendigen Anpassung des Versicherungsschutzes ans deutsche Niveau.
Die Spanier haben übrigens längst nachgebessert und schreiben mindestens 70 Millionen Euro an Deckungssumme vor. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt diese Grenze 7,5 Millionen Euro, üblich bei den KFZ-Haftpflichtverträgen sind aber eher 100 Millionen Euro.
Und für alle, die es ganz genau wissen möchten: Die korrekte Bezeichnung der Mallorca-Police lautet "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge".