Private Haftpflicht­ver­sicherung im Aus­land

Wenn Sie eine private Haft­pflicht­ver­sicherung ab­ge­schlossen haben, bietet diese Ihnen Schutz vor Schaden­ersatz­ansprüchen Dritter. Es wird nicht bloß der materielle Schaden er­setzt, denn eine private Haft­pflicht­ver­sicherung be­in­haltet mehr Leistungen. Bei vorübergehenden Aus­lands­auf­enthalten - wie z. B. einer längeren Urlaubs­reise, einem Aus­lands­studium oder einem beruflichen Aus­lands­einsatz brauchen Sie sich keine Gedanken um Ihren Ver­sicherungs­schutz zu machen.

Ein Pärchen macht gemeinsam eine Urlaubsreise.

Auslandssemester, Work and Travel & Co.

So eine Zeit in fremden Ländern ist eine auf­regende Sache. Gut, wenn man dann beruhigt diese Er­fahrung an­treten kann, weil die Haft­pflicht­ver­sicherung im Ausland ebenfalls greift. Aber braucht man eigentlich zusätzlich noch so etwas wie eine Work and Travel Versicherung, Auslands­semester Kranken­versicherung, Erasmus Versicherung fürs Aus­land oder eine spezielle Privat­haft­pflicht für den an­stehenden Auslands­auf­enthalt? Nein, all das ist in der Regel nicht nötig.

Studenten sind meist durch die Familien­haft­pflicht der Eltern mit ab­ge­sichert – und so lange der Aufenthalt in der Ferne nur temporär ist, wie bei einem Aus­lands­praktikum oder ähnlichem, sind Sie durch die private Haftpflichtversicherung in Deutschland weiter geschützt.

Es empfiehlt sich dennoch, vorab das Ge­spräch mit Ihrem Ver­sicherer zu suchen. Denn es gibt Fälle, in denen der Ab­schluss einer separaten Haft­pflicht­ver­sicherung für Reisen sinn­voll sein kann oder der Ver­sicherungs­schutz unter Um­ständen nicht mehr gegeben ist. Dies kann der Fall sein, wenn sich Studenten nicht mehr in der Erst­aus­bildung befinden, der Aus­lands­auf­enthalt nicht nur vor­übergehend ist oder der Wohn­sitz in Deutschland ab­ge­meldet wird.

Umzug ins Ausland

Ist die private Haft­pflicht­versicherung noch gültig?

Sie kehren Deutsch­land den Rücken und streben einen Um­zug ins Aus­land an, wollen dauer­haft Ihren Wohn­sitz im Aus­land haben? Sie können aus­wandern, Ver­sicherungen nicht. Im Normal­fall erlischt mit der Ab­meldung Ihres Wohn­sitzes in Deutsch­land näm­lich auch die in Deutschland ab­ge­schlossene Haft­pflicht­ver­sicherung. Damit Ihr neues Leben in der Ferne nicht mit einer bösen Überraschung endet, sollten Sie bei einem Um­zug ins Aus­land entweder eine spezielle Aus­lands­haft­pflicht­ver­sicherung oder eine private Haft­pflicht­versicherung vor Ort in Ihrer neuen Heimat ab­schließen.

Vorausschauend ver­sichern

Es ist ratsam, nicht erst bei der An­kunft in der neuen Heimat nach einem passenden Ver­sicherungs­schutz Aus­schau zu halten, denn schon beim Um­zug kann einiges schief­laufen und schnell ein Schaden ent­stehen. Mehr Tipps und Infos zum Thema dauer­hafter Aus­lands­auf­enthalt finden Sie in unserem Rat­geber Ausland.

Ratgeber Ausland


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Private Haftpflichtversicherung: Eine junge Frau sitzt mit Ihrem Hund vor einem Laptop.

Private Haftpflicht­ver­sicherung – wichtige Leistungen im Aus­land

Überblick

Es ist wichtig, dass Sie auch im Ausland über einen aus­reichenden Ver­sicherungs­schutz verfügen. Die Gothaer Haft­pflicht­versicherung gilt welt­weit. Kautions­zahlungen sind ab der Produkt­linie Gothaer Privat­haft­pflicht Plus in Höhe von bis zu 200.000 Euro mit­versichert und selbst Ihr Miet­wagen kann durch die richtige Tarif­wahl durch die sogenannte Mallorca-Deckung ab­gesichert werden. Im Hin­blick auf die private Haft­pflicht sollten Sie unter anderem folgende Punkte genauer im Blick haben und über­prüfen, ob Ihre derzeitige Police bei Ihrem Ver­sicherer alles Nötige abdeckt.

Dauer des Aus­lands­auf­enthalts

Je nach Tarif kann beim Ver­sicherungs­schutz die Dauer des Aus­lands­auf­ent­haltes begrenzt sein, zum Teil gelten andere zeitliche Ein­grenzungen je nach geo­graphischer Lage Ihres Auf­ent­haltsortes. Gibt es inner­halb Europas meist keine zeitliche Ein­schränkung – solange der Wohn­sitz weiterhin in Deutsch­land gemeldet ist – so kann je nach Police der Auf­ent­halt außer­halb Europas auf ein oder mehrere Jahre be­grenzt sein.

Forderungs­ausfall­deckung

Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch für Ver­sicherungen. So ist es längst nicht in jedem Land so, dass Haft­pflicht­ver­sicherungen so flächen­deckend ab­ge­schlossen werden wie hier in Deutsch­land. Sollte es im Aus­land dazu kommen, dass Ihnen oder Ihrem Eigen­tum durch eine andere Person Schaden zu­ge­fügt wird und diese Person zahlungs­unfähig ist, da sie selbst keine private Haft­pflicht­ver­sicherung hat, über­nimmt Ihre eigene private Haft­pflicht­ver­sicherung die Deckung vor­ausgesetzt Ihr Tarif bein­haltet die sogenannte Forderungs­ausfall­deckung.

Kautions­leistung Haft­pflicht

Haben Sie bei einem Ver­sicherungs­fall innerhalb Europas durch behördliche An­ordnung eine Kaution zur Sicher­stellung von Leistungen auf­grund einer gesetzlichen Haft­pflicht zu hinter­legen, wird je nach Ver­sicherungs­vertrag der er­forderliche Betrag vom Ver­sicherer zur Ver­fügung gestellt. Die Kautions­leistung ist nicht bei jeder Haft­pflicht­ver­sicherung inkludiert und die Höhe des Ver­sicherungs­schutzes variiert je nach ge­wähltem Produkt.

Mietsach­schäden

Wie im Alltag in der Heimat kann durch eine Un­auf­merk­samkeit auch im Ur­laub schnell mal ein Schaden am Hotel­zimmer oder der Ferien­wohnung ent­stehen. Prüfen Sie, ob fahr­lässig ver­ur­sachte Schäden an Miet­objekten bei ihrem Ver­sicherungs­vertrag mit­versichert sind, sonst wird ein Riss im Wasch­becken des Hotel­zimmers oder Ferien­wohnung, ver­ur­sacht durch eine ver­sehentlich fallen­gelassene Parfum­flasche, schnell zum großen Urlaubs­ärgernis.

Versicherung für Miet­wagen im Aus­land

In der Regel sind Miet­fahr­zeuge im Aus­land nicht durch die Haft­pflicht­ver­sicherung ab­ge­deckt. Es sei denn, es besteht eine sogenannte Mallorca-Deckung, durch diese sind auch aus­ländische Miet­fahr­zeuge im Falle eines Schadens auf dem­selben Niveau wie in Deutsch­land ab­ge­sichert.

Mehr Infos über den Versicherungsschutz bei Mietfahrzeugen im Ausland können Sie im Ratgeber "Mietwagen im Ausland" nachlesen.

Tierhalter­haftpflicht

Treten Sie Ihre Urlaubs­reise mit einem tierischen Be­gleiter an, sollten Sie sich Gedanken über eine Tier­halter­haft­pflicht machen, denn meist sind Schäden, die Ihr Haus­tier ver­ur­sacht, in der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung nicht mit­versichert. Aus­nahmen bestehen häufig bei Katzen und gezähmten Klein­tieren, wobei Hunde davon im Regel­fall aus­ge­schlossen sind, wenn es sich nicht um Assistenz­hunde handelt.

Gothaer Tierhalterhaftpflicht

Eine Frau macht einen USA Urlaub und hört Musik.

Weitere Informationen zum Versicherungs­schutz im Ausland

Spanien, USA oder Australien: Macht das Reise­land einen Unter­schied?

So unterschiedlich die Länder, Kulturen, Land­schaften sind, so unter­schiedlich können auch die An­sprüche und Be­dingungen der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung je nach geo­graphischer Ver­ortung sein. So steht beispiels­weise die USA für Super­lativen und da wird auch in Bezug auf die Schadens­ersatz­forderungen keine Aus­nahme gemacht. Millionen­klagen sind hier gang und gäbe. Wer in die USA reist, sollte also besonders auf eine hohe Ab­sicherung achten. Beim Thema USA Reise­ver­sicherung gibt es also mehr zu bedenken als inner­halb Europas.mehr

Wer in Deutsch­land eine Haft­pflicht­ver­sicherung ab­schließt, schließt salopp gesagt eine Europa Haft­pflicht ab, denn in den meisten EU-Ländern ist man mit der Haft­pflicht ebenso gut ab­ge­sichert wie daheim. Meist ist die Deckungs­summe im In- und Aus­land sogar gleich. Eine Deckungs­summe von mindestens fünf Millionen Euro wird im Allgemeinen an­ge­raten. Die Gothaer Basis Haft­pflicht bietet bereits eine Deckungs­summe für Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden von 10 Millionen Euro. Je nach Tarif kann die Deckungs­summe auch 50 Millionen Euro betragen. Während Sie sich bei der Gothaer zeitlich un­be­grenzt im europäischen Aus­land auf­halten können, um Ur­laub zu machen oder zu arbeiten, bestehen oft bei der Haft­pflicht­versicherung welt­weit zeitliche Be­schränkungen.

Diebstahl im Aus­land: Welche Ver­sicherung zahlt?

Eine Haftpflicht­ver­sicherung zahlt bei Dieb­stahl im Aus­land nicht. Welche Ver­sicherung bei Dieb­stahl im Aus­land zuständig ist, ist den meisten gar nicht bekannt. Es handelt sich um die Haus­rat­versicherung. Der Ver­sicherungs­schutz der Haus­rat­ver­sicherung gilt nämlich nicht nur in Ihrer Wohnung, sondern über die ent­haltene Außen­ver­sicherung zeitlich be­grenzt sogar welt­weit - also auch im Ur­laub. Die versicherten Gegen­stände, die auch in Ihrer Wohnung versichert wären, sind weltweit versichert, wenn sich diese vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befinden, aber inner­halb eines Ge­bäudes, wie der Miet­wohnung oder das Hotel­zimmer, auf­be­wahrt werden. In Ab­hängig­keit der gewählten Produkt­linie der Gothaer Hausratversicherung sind für die Außen­ver­sicherung unter­schiedliche Summen und Zeit­räume ver­sichert.


Fazit

Die private Haft­pflicht­ver­sicherung bietet Ihnen welt­weit einen soliden Ver­sicherungs­schutz für Ihren Aus­lands­auf­enthalt. Je nach­dem, wie lange Sie unter­wegs sind und wohin es Sie ver­schlägt, lohnt es sich, die Ver­sicherungs­bedingungen und Tarif­optionen genauer zu prüfen und an das Ziel­land an­zu­passen – oder durch den Ab­schluss zu­sätzlicher Ver­sicherungen zu er­gänzen.

Fragen und Ant­worten zur Haft­pflicht­ver­sicherung im Aus­land

Ist die private Haft­pflicht­ver­sicherung auch im Aus­land gültig?

Wie lange gilt eine Haft­pflicht­ver­sicherung im Aus­land?

Was muss man beim Schaden­fall im Aus­land tun?

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