Elektromobilität - Vor- und Nachteile

Elektromobilität gilt derzeit als Antriebs­technik der Zukunft. Der Vorteil des emissions­freien Fahrens macht elek­trisch betrie­bene Fahr­zeuge im Zeit­alter des Klima­schutzes zu einer belieb­ten Alter­native. Förder­gelder sorgen bei Her­stel­ler*innen und Käu­fer*innen für weitere Anreize.

Ein Mann lädt ein Elektroauto

Elektromobilität: Wo stehen wir?

Innerhalb von nur wenigen Jahren hat die E-Mobi­lität bereits große Fort­schritte gemacht. So sind die Verkaufs­zahlen von elek­trisch betrie­benen Fahr­zeugen ebenso wie die Anzahl der Lade­punkte konstant gestiegen. Vor dem Hinter­grund von Klima­schutz und CO2-Reduk­tion treiben viele Regie­rungen die Verbrei­tung von Elektro­fahr­zeugen verstärkt an. Insbe­sondere im Zusam­men­spiel mit erneuer­baren Ener­gien aus Wind und Solar gelten elek­trische Fahr­zeuge als beson­ders klima­freund­lich.

Info: Unter dem Begriff "Elektro­mobilität" versteht man die Nutzung von elek­trisch ange­trie­benen Fahr­zeugen aller Art. Dazu gehören neben E-Autos beispiels­weise auch E-Busse und Pede­lecs. Die Bundes­regie­rung fasst diese Defini­tion etwas enger und nennt als zusätz­liches Krite­rium für Förder­pro­gramme, dass die Energie über­wie­gend aus dem Strom­netz stam­men muss.

Im europäischen Vergleich liegt Deutsch­land mit an der Spitze. So erreich­ten rein batterie­elek­trische Fahr­zeuge im ersten Quartal 2022 einen Markt­anteil von 13,4 Prozent, was den EU-Durch­schnitt von zehn Prozent über­trifft. Die deutsche Bundes­regie­rung hat sich das Ziel gesetzt, Deutsch­land welt­weit als Leit­markt und Leit­an­bieter für E-Mobili­tät zu eta­blieren.

Aktuelle Daten zum E-Auto in Deutschland:

  • Rund 618.000 Elektro­autos waren am 1. Januar 2022 in Deutsch­land zuge­lassen
  • 2022 wurden laut Kraft­fahrt-Bundes­amt rund 18 Prozent aller verkauf­ten Autos rein batterie­elektrisch betrie­ben
  • Das beliebteste E-Modell im vergan­genen Jahr war der Tesla Model Y mit rund 28.000 Neuzu­lassungen, gefolgt vom Tesla Model 3 und dem Fiat 500
  • Laut dem Bundeswirt­schafts­minis­terium waren Mitte 2022 rund 80 elek­trisch betrie­bene Fahr­zeug­modelle auf dem Markt
  • E-Autofahrer*innen konnten im Novem­ber 2022 an 60.229 Normal­lade­punkten und 11.862 Schnell­lade­punkten "tanken"
  • Durchschnittlich erzielen E-Autos Reich­weiten von bis zu 480 Kilo­metern. Der ameri­ka­nische Lucid Air soll laut Her­steller 880 Kilo­meter ohne Nach­laden schaffen, das Forschungs­auto EQXX von Mercedes sogar 1.000 Kilo­meter

Elektromobilität: Welche Fahr­zeuge fallen darunter?

Was sind E-Fahrzeuge?

Generell zählen zur Elektromobilität alle Fahr­zeuge, die als Antrieb aus­schließ­lich oder teil­weise eine wieder­auflad­bare Batterie nutzen. Dies umfasst:

  • Rein elektrisch betriebene Fahr­zeuge (BEV): Die Antriebs­energie kommt aus­schließ­lich aus einer Batterie, die extern über das Strom­netz aufge­laden wird
  • Batteriebetriebene Fahr­zeuge mit Range Extender (BEV-REx): Zusätz­lich ver­fügen diese Fahr­zeuge über einen kleinen Verbren­nungs­motor, der bei Bedarf die Batterie mit Strom versorgt – so wird die Reich­weite ver­längert
  • Hybridfahrzeuge (HEV): Fahr­zeuge mit Verbren­nungs­motor und zusätz­licher kleiner Batterie. Die Antriebs­batterie wird aus­schließ­lich über den Verbren­nungs­motor ge­laden und dient in erster Linie zur Unter­stützung, z. B. beim energie­auf­wän­digen An­fahren
  • Plug-in-Fahrzeuge (PHEV): Fahr­zeuge mit extern lad­barer Batterie und Verbren­nungs­motor. Für kurze Fahrten kann der E-Antrieb genutzt werden, während der Ver­brenner auf länge­ren Strecken zum Einsatz kommt
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  • Brennstoffzellen-Fahrzeug (FCEV): Die Brenn­stoff­zelle erzeugt aus Wasser­stoff und Sauer­stoff Energie für den Elektro­motor. Dabei ent­steht Wasser­dampf als einzige Emission

Info: Laut der Definition des Natio­nalen Ent­wicklungs­plans Elektro­mobili­tät zählen zur E-Mobi­lität alle Fahr­zeuge, die als Antrieb einen Elektro­motor nutzen und ihre Energie zum größten Teil vom Strom­netz be­ziehen. Nur Fahr­zeuge, die diese Vor­aus­setzun­gen erfül­len, können geför­dert werden.

Elektrofahrzeuge gibt es mittler­weile in verschie­denen Typen und Klassen:

  • Elektrisch betriebene PKW: Die Band­breite der E-Autos reicht von Kleinst- und Klein­wagen über die Kompakt­klasse bis zur Ober­klasse
  • E-Roller: Bis zu 130 Kilo­meter sollen elek­trisch betrie­bene Roller inzwischen ohne Aufladen schaffen. Die Höchst­ge­schwindig­keit von einem E-Roller liegt meist bei 70 km/h. Anders als E-Autos lassen sich E-Roller gefahr­los an norma­len Steck­dosen laden
  • E-Moped: Elektrisch betrie­bene Zwei­räder im Moped-Stil schaffen meist bis zu 45 km/h. Diese E-Mopeds darf man ab 15 Jahren mit dem Führer­schein AM fahren
  • E-Mofa: Elektrisch betrie­bene Mofas schaffen Höchst­ge­schwindig­keiten von 25 km/h. Einige Modelle lassen sich auch zusammen­klappen und im Koffer­raum mit­nehmen
  • Elektrokleinstfahrzeuge: Hierzu zählen vor allem E-Scooter und Seg­ways. Sie können bis zu 20 km/h schnell werden und schaffen in der Standard­klasse Reich­weiten zwischen 30 und 40 Kilo­metern

Welche Förderung gibt es bei Elektro­mobilität?

Die Bundesregierung hat ein umfang­reiches Maß­nahmen­paket beschlossen

Um die Elektromobilität voran­zu­treiben, hat die Bundes­regierung im Mai 2016 ein Maß­nahmen­paket in Höhe von insge­samt rund einer Milliarde Euro beschlos­sen. Ziel der E-Mobili­tät-För­de­rung sind 15 Millionen E-Autos und eine Million Lade­statio­nen bis 2030. Am Natio­nalen Entwick­lungs­plan Elektro­mobili­tät sind insge­samt vier Bundes­minis­terien beteiligt:

  • Bundesministerium für Wirt­schaft und Klima­schutz: zustän­dig z. B. für Antriebs­technik, Batterie­forschung und intelli­gente Abrech­nung an Lade­säulen
  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra­struktur: zustän­dig z. B. für Verkehrs­sicher­heit und Hybridi­sierung von LKW
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung: zustän­dig z. B. für Zell- und Batterie­entwick­lung oder Forschung zu neu­artigen Materia­lien
  • Bundesministerium für Umwelt, Natur­schutz und nukleare Sicher­heit: zustän­dig z. B. für die Ermitt­lung von Umwelt- und Klima­faktoren der E-Mobilität, Recycling­verfahren und ökolo­gische Stan­dards

Förderprämien sollen den Kauf eines E-Autos finan­ziell attrak­tiver machen

Gefördert werden Neuwagen und Leasing­fahr­zeuge sowie unter bestimmten Voraus­setzungen auch Gebraucht­wagen. Konkret können Käufer*innen von E-Autos von diesen Förde­rungen profi­tieren:

  • Innovationsprämie: Mindestens bis 2025 erhalten Käufer*innen eines E-Autos einen Umwelt­bonus (auch Förder­prämie oder Kauf­prämie genannt) in Höhe von derzeit 4.500 bis 6.750 Euro
  • Förderung zum Einbau eines akus­tischen Warn­signals: pauschal 100 Euro für geräusch­arme E-Autos
  • KFZ-Steuerbefreiung: Reine Elektro-Autos, die bis zum 31. Dezember 2025 zuge­lassen werden, erhalten eine zehn­jährige Befrei­ung von der Kraft­fahr­zeug­steuer
  • Elektromobilität in NRW und Baden-Württem­berg: Zuschüsse für die eigene Lade­infra­struktur (Wall­box), teil­weise nur in Kombi­nation mit eigener Photo­voltaik-Anlage
  • Kommunale Zuschüsse: Einige Stadt­werke und Städte, z. B. München, Stutt­gart oder die Stadt­werke Frank­furt/Oder haben eigene Förder­pro­gramme
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Hinweis: Einige Zeit lang konnten Privat­personen einen KFW-Zuschuss für Lade­stationen bean­tragen. Dieses Programm ist aller­dings im Herbst 2021 ausge­laufen. Derzeit ist nicht geplant, die KFW-Förde­rung für Lade­stationen neu aufzu­legen.

Zusätzlich können batterie­betriebene Autos sowie unter bestimmten Voraus­setzungen auch Plug-in-Fahr­zeuge ein E-Kenn­zeichen bekom­men. Damit können Sie in vielen Städten kosten­los parken.

Info: Im Zuge der Förderung von E-Mobi­li­tät wurden 2022 beim Bundes­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle mehr als 640.000 Förder­anträge ge­stellt.

Was ändert sich 2023?

Zum 1. Januar 2023 ist die neue "Richt­linie zur Förde­rung des Absatzes von elektrisch betrie­benen Fahr­zeugen" in Kraft getreten. Diese Neue­rungen gibt es bei der Förde­rung von Elektro­mobi­li­tät:

  • Abhängig vom Nettopreis beträgt die Gesamt­förder­prämie bei Neu­fahr­zeugen bis 40.000 Euro nur noch 6.750 Euro (vorher 9.000 Euro), bei Fahr­zeugen zwischen 40.000 und 65.000 Euro sind es 4.500 Euro (vorher 7.500 Euro)
  • Die Förderung für E-Mobilität erhalten nur noch reine Elektro­fahr­zeuge – Plug-in-Hybride werden nicht mehr geför­dert
  • Bei der Förderung von Gebraucht­wagen fällt die Beschrän­kung auf maxi­mal eine*n vor­herige*n Halter*in weg
  • Leasingfahrzeuge müssen mindes­tens 24 statt bisher zwölf Monate gehalten werden
  • Ab September 2023 dürfen nur noch Privat­personen die Prämie bean­tragen

Zudem soll bei der Elektro­mobilität die Förde­rung ab 2024 auf Fahr­zeuge mit einem Netto­listen­preis von maxi­mal 45.000 Euro beschränkt werden.

Elektroauto wird geladen

Elektromobilität - Pro und Contra

Pro E-Mobilität

Insbesondere im Vergleich zur klassischen Ver­brenner­variante bietet die E-Mobi­lität viele Vor­teile. Für E-Mobilität spricht:

  • Keine CO2-Emissionen beim batterie­betriebe­nen Fahren, eben­falls keine Emission von Stick­oxiden
  • Leiseres Fahren bei niedri­gen Geschwindig­keiten, dadurch kann vor allem inner­orts der Verkehrs­lärm reduzi­ert werden
  • E-Autos könnten in Zukunft als mobile Strom­speicher genutzt werden: Sie speichern über­schüssigen Strom aus erneuer­baren Ener­gien und geben ihn bei Bedarf an das Haus oder Gesamt­netz ab
  • Weniger Abhängigkeit vom Erdöl und damit von aus­län­dischen Staaten
  • Geruchsneutralität beim Fahren

Contra E-Mobilität

Aller­dings bringt Elektro­mobi­lität auch Nach­teile mit sich. Gegen E-Mobilität spricht:

  • Ladestrom wird aktuell noch nicht aus­schließ­lich über erneuer­bare Ener­gien gewon­nen – daher Verlage­rung der Proble­matik
  • Höhere CO2-Bilanz bei der Her­stel­lung
  • Batterien können derzeit noch nicht nach­haltig herge­stellt und voll­stän­dig recycelt werden
  • Schlechte Abbaubedingungen – speziell die Roh­stoffe Kobalt und Lithium (für die Batterie benötigt) werden oft unter kritischen Bedin­gungen für Arbei­ter*innen (Kinder­arbeit) und Umwelt (Wasser­ver­brauch und -verschmut­zung) abgebaut
  • Batteriebrände sind schwer zu bekämp­fen und erfor­dern enorme Men­gen an Lösch­wasser
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Zudem kann der vermehrte Strom­bedarf zusam­men mit dem Aus­stieg aus Kohle- und Atom­kraft die Energie­netze über­mäßig belas­ten. Momen­tan wird über die mög­liche Gefahr von loka­len Netz­über­las­tun­gen diskutiert.

Pro E-Auto

  • Kaufprämie (2023 in Höhe von 6.750 Euro für Neu­fahr­zeuge bis 40.000 Euro; 4.500 Euro für Neu­fahr­zeuge zwischen 40.000 und 65.000 Euro)
  • Niedrige Betriebs­kosten: Steuer­erspar­nis und zu­dem gerin­gere Wartungs­kosten, da weni­ger Verschleiß­teile vorhan­den sind
  • Schnelle Beschleunigung beim Anfahren und generell gutes Fahrgefühl
  • Mehr Sicherheit im Crash, da kein Motor­block vorhan­den ist (kann bei einem Unfall nicht in den Fahrer­raum gedrückt werden); zusätz­lich erhöht der Akku im Unter­boden die Stabi­lität
  • Vielerorts Vergünsti­gungen beim Parken

Contra E-Auto

  • Hohe Anschaffungskosten
  • Reichweite (ist zwar schon stark ange­stiegen, kann aber durch An­hänger, Fahr­ver­halten und Außen­tempe­ratur weiter­hin deut­lich sinken)
  • Momentan noch nicht aus­reichen­de Lade­infra­struktur (insbe­sondere im länd­lichen Raum) mit teil­weise unein­heit­lichem Abrech­nungs­system
  • Ladevorgang erfordert deut­lich mehr Zeit als herkömm­liches Tanken
  • Höhere Kosten bei Reparatur, unter ande­rem durch höhere Sicher­heits­anfor­derun­gen und Vor­gaben der Her­stel­ler*innen, zudem sind zur Repara­tur von Batte­rien aktuell nur wenige Werk­stätten in der Lage
  • Fehlende Langzeit­studien zu Wert­verlust, Batterie­sicher­heit und Halte­dauer des Akkus
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Info: Halter*innen eines elek­trisch betrie­benen PKW brauchen zudem eine spezielle E-Auto-Versiche­rung (diese ist bei der Gothaer unter Autoversicherung zu finden). Sie unter­scheidet sich von klas­sischen KFZ-Ver­siche­rungen durch zusätz­liche Leis­tungen. So deckt die Elektro­auto-Ver­siche­rung der Gothaer je nach Tarif beispiels­weise Akku­schäden, Brand­schäden an Lade­statio­nen oder Über­span­nungs­schä­den ab.


Wie sieht die Zukunft der Elektro­mobilität aus?

Die Zukunft der Elektromobilität ist noch nicht vorher­sehbar

Als relativ junge Technologie wurde die Elektro­mobili­tät in den vergan­genen Jahren stark geför­dert und weiter­ent­wickelt. Inner­halb kurzer Zeit wurden bereits beacht­liche Verbes­serun­gen erzielt. Wie die E-Mobi­lität in Zukunft aus­sieht, lässt sich natür­lich nicht exakt vorher­sehen. Expert*innen rechnen den­noch mit weiteren Fort­schritten:

  • Etwa 150 Modelle sollen Ende 2023 auf dem deutschen Markt verfüg­bar sein
  • Der Anteil an Elektroautos soll bis 2030 auf rund 25 Prozent in Deutsch­land und 20 Prozent welt­weit steigen
  • Die durchschnittliche Reich­weite soll von derzeit rund 500 Kilo­meter auf etwa 780 Kilo­meter steigen
  • Die EU plant ein Verbot von Neu­zu­lassun­gen für Fahr­zeuge mit Benzin- oder Diesel­motor ab 2035
  • Die Boston Consulting Group prog­nos­ti­ziert eine Umsatz­steige­rung beim Lade­strom von derzeit 300 bis 500 Millio­nen Euro auf rund sieben Milliar­den Euro für 2030

Fazit

Elektromobilität wird derzeit von vielen Regie­rungen stark voran­getrie­ben. In den vergan­genen Jahren haben Förder­pro­gramme und Vor­gaben für steigende Verkaufs­zahlen und große Ent­wick­lungs­schritte gesorgt. Beschränkte Reich­weite und mangelnde Lade­mög­lich­keiten stellen im Alltag nach wie vor das größte Hinder­nis dar. In den kom­men­den Jahren sind weitere Verbes­serun­gen zu erwar­ten, insbe­sondere im Hin­blick auf Batterie­forschung und den Aus­bau der Lade­infra­struktur.

Fragen & Antworten

Was versteht man unter Elektromobilität?

Ist Elektromobilität wirklich die Zukunft?

Ist Elektromobilität wirklich die Lösung?

Warum funktioniert Elektro­mobilität nicht?

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