Zweitwagen versichern: So geht's

In vielen Familien reicht ein Auto nicht aus. Beide Partner oder die er­wachsenen Kinder benötigen einen eigenen fahrbaren Untersatz – und das wird schnell teuer. Denn wer dem Versicherer noch keine schaden­freien Jahre nachweisen kann, beginnt den Vertrag in der teuren Schaden­frei­heits­klasse 0 (SF-Klasse 0).

Sohn sitzt am Steuer des Zweitwagens.

Was ist eine Zweitwagenversicherung?

Die Zweitwagenversicherung oder auch Zweitwagenregelung ist eine spezielle Versi­che­rungs­form für Fahrzeuge, die als zweites Auto im Haushalt genutzt werden. Diese Art der Ver­si­che­rung bietet oft günstigere Konditionen im Vergleich zur Erstwagenversicherung, da Ver­si­cherungsunternehmen davon ausgehen, dass das Zweitfahrzeug weniger häufig ge­nutzt wird und somit ein geringeres Risiko darstellt.

Durch die Zweitwagenregelung können Versicherungsnehmer*innen von den bereits erwor­benen Vorteilen des Erst­wagens profitieren, wie bei­spiels­wei­se einer guten Schaden­frei­heits­klasse. Das bedeutet, dass der Zweit­wa­gen zu ähnlichen oder sogar gün­sti­geren Tarifen versichert werden kann.

Eine Zweitwagenversicherung ist also immer dann empfehlenswert, wenn Sie ein weiteres Fahrzeug versicherung möchten und für den neuen Vertrag keinen Versicherungsverlauf mit scha­den­freien Jahren nach weisen können. Dies gilt insbesondere für:

  • Fahranfänger*innen
  • Fahrer*innen, die zusätzlich zum Hauptfahrzeug ein Saisonfahrzeug unterhalten
  • Erfahrene Fahrer*innen, die mehrere Jahre kein Fahrzeug auf sich zugelassen hatten
  • Autofans, die mehrere zugelassene Fahrzeuge besitzen

Zweitwagen versichern

Wie funktioniert die Zweitwagenversicherung?

Grundlage für die Zweitwagenregelung bilden die sogenannten Schadenfreiheitsklassen. Diese greifen in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Ohne Zweit­wa­gen­ver­si­che­rung erfolgt die Einstufung so:

  • Fahranfänger, die noch nicht mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sind, landen in der SF-Klasse 0 und zahlen je nach Anbieter 200 bis 260 % des normalen Beitragssatzes.
  • Wer erstmalig ein Fahrzeug versichert, aber bereits mindestens drei Jahre den Füh­rer­schein besitzt, erhält die SF-Klasse 1/2, damit liegt die Prämie bei bis zu 140 %.
  • Nach einem unfallfreien Jahr erhalten Sie die Klasse 1 und zahlen mit etwa 100 % den „normalen Beitragssatz“.
  • In SF 2 nach zwei schadenfreien Jahren sinkt der Beitrag bereits auf rund 85 %.

Den genauen Verlauf und die prozentualen Abstufungen legt jeder Versicherer selbst fest.

In der klassischen Form der Zweitwagenregelung muss ein Erstwagen auf Sie als Fahrzeughalter zugelassen sein, damit Sie einen Zweitwagen versichern können.

Viele Anbieter fassen die Konditionen weiter und Sie können auch dann von der Zweit­wagen­regelung profitieren, wenn das Erst­fahr­zeug auf Ihren Ehe- oder eingetragenen Lebens­partner oder auf einen mit Ihnen in häus­li­cher Ge­mein­schaft lebenden Partner zuge­lassen ist.

Außerdem muss für das Erstfahrzeug eine Mindest-Schadenfreiheitsklasse erreicht worden sein (meist SF-Klasse 1 oder 2).

Weitere Bedingungen für die Zweitwagenversicherungen

Wenn Sie einen Zweitwagen versichern, gelten keine gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die einzelnen Versicherer gestalten ihre Kondi­ti­o­nen selbst.

Dazu können Bedingungen zählen wie

  • eine Beschränkung der maximalen jährlichen Fahrleistung.
  • ein Mindestalter (z. B. 21 oder 25 Jahre) für den Nutzerkreis.
  • ein eingeschränkter Nutzerkreis.

Daher lohnt es sich, die Anbieter zu vergleichen. So stufen die meisten das Auto in die Schaden­frei­heits­klasse 1/2 oder 1 ein. Einige bieten Ihnen aber auch die SF-Klasse 2 oder 3, wenn Sie einen Zweitwagen versichern.

Nicht immer ist es erforderlich, die Zweit­wa­gen­re­ge­lung bei dem Anbieter abzu­schließen, der den Erstwagen versichert. Manche Gesell­schaf­ten räumen Ihnen für die Zweit­wa­gen­re­ge­lung großzügige Bedingungen ein, wenn Sie das Erstfahrzeug zum Jahres­wechsel "nachholen" und auch dort versichern.

Ebenso beeinflussen weitere Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge wie z. B. Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung beim gleichen Anbieter die Einstufung oft positiv.

Tipps & Tricks zur Prämiengestaltung

Sobald Sie einen Zweitwagen versichern, lohnt es sich, die Gestaltung des Vertrags für den Erst­wagen zu überprüfen. Es ist durchaus mög­lich, die Prämien für die Tarife durch ge­schick­te Anpassungen besonders günstig zu gestalten. Folgende Tipps und Tricks unter­stüt­zen Sie dabei, bei der Kfz-Versicherung für Zweitwagen zusätzlich zu sparen:

  • Wenn Sie die Zweitwagenversicherung für Ihren Nachwuchs nutzen, durfte dieser bisher möglicherweise oft den Erstwagen fahren. Erhält er nun ein eigenes Fahrzeug, streichen Sie die "jungen Fahrer" aus dem Nutzerkreis, das senkt das Risiko und damit die Prämie für den Erstwagen.
  • Manchmal befindet sich der Zweitwagen in einer höheren Typklasse als der Erstwagen mit der günstigeren Schadenfreiheitsklasse. Dann ist es sinnvoll, das Erstfahrzeug als Zweitwagen zu versichern und den neuen Wagen zum Erstwagen zu erklären.
  • Das gilt auch, wenn der Zweitwagen eine deutlich höhere Jahreslaufleistung haben sollte oder – anders als der Erstwagen – vollkaskoversichert werden soll.

Zweitwagen versichern und später profitieren

Die Zweitwagenregelung bietet Ihnen nicht nur eine temporäre Lösung, um das Auto eines Fahranfängers aus dem engen Familienkreis günstig zu versichern. Denn die in der Zweit­wagen­versicherung "erfahrenen" scha­den­freien Jahre kann Ihr Nachwuchs oder Part­ner später über­nehmen. Damit ist es mög­lich, später ein eigenes erstes Auto zuzu­las­sen und von günstigen Prämien zu profitieren.

Bei der Gothaer Autoversicherung erhalten Sie attraktive Konditionen und mindestens die SF-Klasse 1, wenn Sie einen Zweitwagen versichern.


Fazit

Mit der Zweitwagenregelung versichern Sie ein weiteres Fahrzeug zu besonders attraktiven Prä­mien. Das ist insbesondere für Fahranfänger in­te­res­sant. Vergleichen Sie die Angebote, da jeder Versicherer selbst die Rahmen­be­din­gun­gen festlegt.

Fragen & Antworten

Ist die Zweitwagenregelung für mehr als ein Fahrzeug möglich?

Selbstverständlich. Sofern ein Versicherungsunternehmen die Zweitwagenregelung anbietet, dürfen Sie auch Ihren Dritt- oder Viertwagen als "Zweitwagen" versichern. Sie erhalten für alle weiteren Fahrzeuge die typische Zweitwagenversicherung.

Was ist eine Schaden­frei­heits­klasse?

Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse genannt, zeigt auf, wie viele Jahre Sie unfallfrei ein auf Sie zu­ge­las­senes Fahrzeug führen. Als scha­den­frei gelten dabei alle Ver­si­che­rungs­jahre, in der die Ver­si­che­rung keinen von Ihnen ver­ur­sach­ten Schaden regulieren musste. Begleichen Sie im Falle eines Falles den Schaden selbst oder zahlen Sie der Versicherung die Leistung zurück, retten Sie Ihren SF-Rabatt und das Jahr gilt trotz Unfall als schadenfrei.

Wie wird die Prämie für die Kfz-Versicherung berechnet?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko fließen be­stim­mte Merkmale in die Beitrags­berechnung mit ein. Neben der Schadenfreiheitsklasse gehören dazu:

  • Typklasse: Die Typklasse spie­gelt wider, wie risikoreich die Absicherung dieses Fahr­zeug­typs ist. Klassische Fa­mi­li­en­autos sind z. B. seltener in Un­fäl­le verwickelt als be­lieb­te An­fänger­autos. Je nie­driger die Typklasse, desto gün­sti­ger fällt die Versicherung aus.
  • Regionalklasse: Hier erfassen die Versicherer, wie häufig Un­fäl­le in bestimmten Regionen ge­sche­hen und wie hoch die Kos­ten sind. Ballungsräume sind in der Regel risikoreicher als länd­liche Regionen mit wenig Verkehr.

Weitere Faktoren wirken sich je nach Anbieter und Tarif ebenso auf die Berechnung aus. Dazu gehören unter anderem das Alter des Ver­si­che­rungs­nehmers und der ge­neh­mig­te Fahrerkreis, die jähr­li­che Fahr­leistung oder die ge­wün­schte Zahlungsweise.

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