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In vielen Familien reicht ein Auto nicht aus. Beide Partner oder die erwachsenen Kinder benötigen einen eigenen fahrbaren Untersatz – und das wird schnell teuer. Denn wer dem Versicherer noch keine schadenfreien Jahre nachweisen kann, beginnt den Vertrag in der teuren Schadenfreiheitsklasse 0 (SF-Klasse 0). Wenn Sie das Fahrzeug hingegen einfach als Zweitwagen versichern, "schenkt" Ihnen die Versicherung einen Schadenfreiheitsrabatt und der Beitrag sinkt. Die Zweitwagenregelung ist daher besonders für Fahranfänger interessant. So gehen Sie dabei vor.
Inhaltsverzeichnis
Einen Zweitwagen zu versichern, ist immer dann empfehlenswert, wenn Sie ein weiteres Fahrzeug versichern möchten und für den neuen Vertrag keinen Versicherungsverlauf mit schadenfreien Jahren nachweisen können.
Grundlage für die Zweitwagenregelung bilden die sogenannten Schadenfreiheitsklassen. Diese greifen in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Ohne Zweitwagenversicherung erfolgt die Einstufung so:
Den genauen Verlauf und die prozentualen Abstufungen legt jeder Versicherer selbst fest.
In der klassischen Form der Zweitwagenregelung muss ein Erstwagen auf Sie als Fahrzeughalter zugelassen sein, damit Sie einen Zweitwagen versichern können. Viele Anbieter fassen die Konditionen weiter und Sie können auch dann von der Zweitwagenregelung profitieren, wenn das Erstfahrzeug auf Ihren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner oder auf einen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner zugelassen ist. Außerdem muss für das Erstfahrzeug eine Mindest-Schadenfreiheitsklasse erreicht worden sein (meist SF-Klasse 1 oder 2).
Häufig gelten zusätzlich weitere Bedingungen wie:
Wenn Sie einen Zweitwagen versichern, gelten keine gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die einzelnen Versicherer gestalten ihre Konditionen selbst. Daher lohnt es sich, die Anbieter zu vergleichen. So stufen die meisten das Auto in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 oder 1 ein. Einige bieten Ihnen aber auch die SF-Klasse 2 oder 3, wenn Sie einen Zweitwagen versichern. Nicht immer ist es erforderlich, die Zweitwagenregelung bei dem Anbieter abzuschließen, der den Erstwagen versichert. Manche Gesellschaften räumen Ihnen für die Zweitwagenregelung großzügige Bedingungen ein, wenn Sie das Erstfahrzeug zum Jahreswechsel "nachholen" und auch dort versichern. Ebenso beeinflussen weitere Versicherungsverträge wie z. B. Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung beim gleichen Anbieter die Einstufung oft positiv.
Sobald Sie einen Zweitwagen versichern, lohnt es sich, die Gestaltung des Vertrags für den Erstwagen zu überprüfen. Es ist durchaus möglich, die Prämien für die Tarife durch geschickte Anpassungen besonders günstig zu gestalten. Folgende Tipps und Tricks unterstützen Sie dabei, bei der Kfz-Versicherung für Zweitwagen zusätzlich zu sparen:
Die Zweitwagenregelung bietet Ihnen nicht nur eine temporäre Lösung, um das Auto eines Fahranfängers aus dem engen Familienkreis günstig zu versichern. Denn die in der Zweitwagenversicherung "erfahrenen" schadenfreien Jahre kann Ihr Nachwuchs oder Partner später übernehmen. Damit ist es möglich, später ein eigenes erstes Auto zuzulassen und von günstigen Prämien zu profitieren. Bei der Gothaer Autoversicherung erhalten Sie attraktive Konditionen und mindestens die SF-Klasse 1, wenn Sie einen Zweitwagen versichern.
Mit der Zweitwagenregelung versichern Sie ein weiteres Fahrzeug zu besonders attraktiven Prämien. Das ist insbesondere für Fahranfänger interessant. Vergleichen Sie die Angebote, da jeder Versicherer selbst die Rahmenbedingungen festlegt.
Ist die Zweitwagenregelung für mehr als ein Fahrzeug möglich?
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?
Wie wird die Prämie für die Kfz-Versicherung berechnet?
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Sie haben gerade eine Versicherungsbestätigung beantragt. Die eVB-Nummer senden wir Ihnen per E-Mail zu. Sicherlich interessiert es Sie auch, welche Unterlagen Sie darüber hinaus für die KFZ-Zulassung benötigen.
Wenn Sie Ihr Auto kaufen oder verkaufen, sind einige Dinge zu beachten. Wir unterstützen Sie hierbei gern und geben Ihnen Tipps rund ums Thema Kaufvertrag und Zulassungsstelle – inklusive nützlicher Tipps für Sie als Autoverkäufer oder Autokäufer.