Weitere Infos zum Kurzzeitkennzeichen
Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland
Das Kurzzeitkennzeichen kann für Fahrzeugüberführungen ins nahe gelegene Ausland verwendet werden, aber nur in bestimmten Ländern. Es ist wichtig, sich vorher genau zu informieren, welche Länder das deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptieren. Generell gilt es in vielen europäischen Ländern jedoch nicht überall. Es ist ratsam, sich vor Reiseantritt bei der jeweiligen Botschaft oder den zuständigen Behörden zu erkundigen. In der Regel wird es für Überführungen in Länder der EU und des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) genutzt.
Zusätzlich ist es wichtig zu beachten, dass die Versicherung des Kurzzeitkennzeichens, die Haftpflichtversicherung, möglicherweise nicht in allen Ländern die gleichen Leistungen bietet. Hier sollten Sie sich ebenfalls im Voraus bei Ihrer Versicherung informieren, ob es Beschränkungen oder zusätzliche Anforderungen gibt.
Unterschied zwischen gelbem und rotem Kurzzeitkennzeichen
Das gelbe Kurzzeitkennzeichen ist für private Personen gedacht und wird für kurze Überführungen oder Probefahrten genutzt. Es ist maximal fünf Tage gültig. Das rote Kurzzeitkennzeichen, auch Händlerkennzeichen genannt, ist hingegen für Autohäuser oder Werkstätten vorgesehen und kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Privatpersonen können dieses nicht beantragen.