Kurzzeitkennzeichen: Kosten und Versicherung

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen und wie sieht es aus? Das Kurzzeitkennzeichen ist zeitlich begrenzt gültig und ähnelt optisch dem normalen Kenn­zeichen, hat allerdings auf der rechten Seite auf gelbem Grund ein Ablaufdatum eingeprägt.

Kurzzeitkennzeichen: Kennzeichen mit gelbem, rechtem Rand. Auf der gelben Fläche ist ein Datum zu sehen.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein temporäres Autokennzeichen in Deutschland, das für maximal fünf Tage gilt. Umgangs­sprachlich wird es deshalb auch 5-Tages-Kenn­zeichen oder Kurz­kenn­zeichen genannt. Ebenfalls geläufig sind die Bezeichnungen Über­führungs­kennzeichen, Tageskenn­zeichen oder Tages­zulassung. Wobei letzteres irre­führend ist, da die tat­sächliche Gültig­keit eben fünf Tage beträgt. Das Kurzzeit­kenn­zeichen wird beispiel­sweise für Überführungs­fahrten, Probe­fahrten oder Fahrten zur Haupt­untersuchung (TÜV) verwendet, wenn das Fahr­zeug keine dauer­hafte Zulas­sung hat.

Wofür wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt?

PKW-Überführung mit Über­führungs­kenn­zeichen

Wenn Sie beispielsweise einen Pkw in einer anderen Stadt erworben haben, der keine Zulassung besitzt, und Sie das Auto nun von einem Ort zum anderen überführen wollen, dann empfiehlt sich ein Kurz­zeitkenn­zeichen. Ebenso nutzen viele Autohändler Kurzzeitkennzeichen, um Fahrzeuge innerhalb Deutschlands zu transportieren.

Probefahrt

Vor allem bei Gebrauchtfahrzeugen nutzen Käufer und Verkäufer häufig ein Kurzzeitkennzeichen, um das Fahrzeug vor dem Kauf auf Herz und Nieren zu prüfen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, das Fahrzeug umfassend zu testen, ohne dass es eine reguläre Zulassung benötigt. Auch Autohäuser greifen oft auf diese Option zurück, um Probe­fahrten anzubieten.

Vorübergehende Nutzung nicht angemeldeter Fahrzeuge

Ein Kurzzeitkennzeichen ist auch sinnvoll, wenn Sie ein Fahrzeug nur für eine kurze Zeit nutzen möchten, ohne es direkt regulär anzumelden. Dies kann beispielsweise bei der Teilnahme an Oldtimer-Rallyes der Fall sein, wo historische Fahrzeuge nur kurzzeitig auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Fahrten zur Hauptuntersuchung (TÜV)

Falls Ihr Fahrzeug keinen gültigen TÜV hat, können Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen die Fahrt zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt antreten, um die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Dies ist besonders wichtig, da ein Fahrzeug ohne TÜV-Prüfung nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden kann. Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt Ihnen diese Fahrt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Fahrzeugüberführungen ins Ausland

Das Kurzzeitkennzeichen kann gegebenenfalls auch für Fahrzeugüberführungen ins nahe gelegene Ausland verwendet werden. Wichtig: Informieren Sie sich im Voraus, in welchen Ländern das deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkannt wird.

Werkstattfahrten ohne Zulassung

Müssen Sie Ihr Fahrzeug zu einer Werkstatt bringen, weil Reparaturen anstehen, das Gefährt aber noch keine Zulassung hat, können Sie ebenfalls ein Kurz­zeit­kenn­zeichen verwenden.


Kurzzeitkennzeichen: Beantragung und Kosten

Was braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen kann direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle vor Ort beantragt und sofort mitgenommen werden. Sie können ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs beantragen. Sie haben zum Teil auch die Mög­lichkeit, das Kurzzeit­kennzeichen online sofort zu beantragen. Allerdings birgt dies meist den Nachteil, dass Ihnen etwas von der Nutzungszeit verloren geht, da das Kennzeichen noch 1-2 Tage braucht, bis es per Post bei Ihnen ankommt.

Zudem können Sie auch die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV online bestellen oder aber auch in der Zulassungsstelle beantragen. Das Fahrzeug darf dann aber nur auf direktem Weg zur nächst­gelegenen TÜV- oder Prüf­stelle gefahren werden.

Sie bekommen kein Kurz­zeitkenn­zeichen ohne Papiere. Zur Beantragung eines Kurz­zeit­kenn­zeichens benötigen Sie folgende Kurzzeitkennzeichen-Unterlagen:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief, falls vor­handen
  • Einen Nachweis über eine gültige Haupt­unter­suchung (TÜV)
KFZ-Brief, Nummernschilder und Schlüssel eines PKW.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Das 5-Tage-Kennzeichen hat den Vorteil, dass die Kosten relativ gering sind. Die Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, sodass der Kurzzeitkennzeichen-Preis zwischen 60 und 145 Euro betragen kann. Dabei setzen sich die Gebühren wie folgt zusammen:

  • Zulassungsgebühr: Diese liegt zwischen 10 und 15 Euro
  • Kosten für die Schilder: etwa 20 bis 30 Euro
  • Versicherung: Für die temporäre Haft­pflicht­ver­sicherung fallen meist zwischen 30 und 100 Euro an, je nach Anbieter

Versicherung für Kurzzeit­kenn­zeichen

Für ein Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie zwingend eine Haftpflichtversicherung. Nachdem Sie diese abgeschlossen haben, erhalten Sie von Ihrem Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung, auch eVB-Nummer genannt. Mit der eVB-Nummer Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, ist dann der nächste Schritt, um Ihr Fahrzeug für eine begrenzte Zeit zuzulassen. Eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung deckt ausschließlich den Zeitraum ab, für den das Kennzeichen gültig ist.

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Weitere Infos zum Kurzzeitkennzeichen

Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland

Das Kurzzeitkennzeichen kann für Fahr­zeug­überführungen ins nahe gelegene Ausland verwendet werden, aber nur in bestimmten Ländern. Es ist wichtig, sich vorher genau zu informieren, welche Länder das deutsche Kurz­zeit­kenn­zeichen akzeptieren. Generell gilt es in vielen europäischen Ländern jedoch nicht überall. Es ist ratsam, sich vor Reiseantritt bei der jeweiligen Botschaft oder den zuständigen Behörden zu erkundigen. In der Regel wird es für Überführungen in Länder der EU und des europäischen Wirt­schafts­raums (EWR) genutzt.

Zusätzlich ist es wichtig zu beachten, dass die Versicherung des Kurzzeitkennzeichens, die Haftpflichtversicherung, möglicherweise nicht in allen Ländern die gleichen Leistungen bietet. Hier sollten Sie sich ebenfalls im Voraus bei Ihrer Versicherung informieren, ob es Beschränkungen oder zusätzliche Anforderungen gibt.

Unterschied zwischen gelbem und rotem Kurzzeitkennzeichen

Das gelbe Kurzzeitkennzeichen ist für private Personen gedacht und wird für kurze Über­führungen oder Probe­fahrten genutzt. Es ist maximal fünf Tage gültig. Das rote Kurz­zeit­kennzeichen, auch Händler­kenn­zeichen genannt, ist hingegen für Autohäuser oder Werkstätten vorgesehen und kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Privat­personen können dieses nicht beantragen.


Fazit

Das Kurzzeitkennzeichen ist eine einfache Lösung, wenn Sie ein Fahrzeug vorübergehend auf öffentlichen Straßen bewegen müssen – sei es für eine Probefahrt, Überführung oder den Weg zur Werkstatt. Es ist maximal fünf Tage gültig und er­fordert eine Haftpflichtversicherung. Diese deckt den kurzen Zeitraum ab, in dem das Fahrzeug be­wegt wird. Ohne diese Versicherung erhalten Sie keine eVB-Nummer, die zur Beantragung des Kurz­zeit­kenn­zeichens notwendig ist. Das Kenn­zeichen können Sie entweder direkt bei der Zulassungs­stelle am Hauptwohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs beantragen. Die Kosten dafür belaufen sich insgesamt auf etwa 60 bis 145 Euro, was günstiger ist als eine reguläre Zulassung.

Fragen und Antworten zum Kurzzeitkennzeichen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Wo kann man ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Welche Dokumente sind für das Bean­tragen eines Tageskennzeichens notwendig?

Gibt es Unterschiede bei den Kosten für Tageskennzeichen in verschiedenen Bundesländern?

Welche Strafen drohen bei der miss­bräuchlichen Nutzung eines Tages­kenn­zeichens?

Wie lange dauert der Bean­tragungs­pro­zess für ein Tages­kenn­zeichen in der Regel?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Über­führungs­kenn­zeichen zu beantragen?

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