KFZ-Versicherung wechseln: Das sollten Sie beachten

Wer seine Autoversicherung kündigen oder wechseln will, sollte die Frist zum Jahresende im Auge behalten – oder einen der weiteren möglichen Anlässe nutzen. Gründe gibt es viele, zum Beispiel zu hohe Beiträge. Doch auch ein Vergleich des Leistungsumfangs kann sich lohnen.

Man sitzt am Lenkrad eines Autos

KFZ-Versicherung wechseln: eine Frage des Zeitpunkts

Spätestens im November kommt man an dem Thema nicht mehr vorbei – zumindest, wenn man den Fernseher einschaltet. Denn dann kennt der Werbeblock nur noch ein Thema: den Wechsel der KFZ-Versicherung.

Der Grund: Einmal pro Jahr haben Sie als Autohalter die Möglichkeit, Ihre KFZ-Versicherung zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln – und das üblicherweise zum Jahreswechsel.

Kfz-Versicherung wechseln: Fristen

Informationen zur Kündigungsfrist

Der Vertrag bei Ihrem aktuellen Versicherer endet normalerweise am 31. Dezember und kann von Ihnen mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

Ihr Kündigungsschreiben muss Ihrem aktuellen Versicherer also spätestens bis zum 30. November vorliegen. Fällt der Stichtag demnach auf ein Wochenende, geht die Frist sogar bis zum darauffolgenden Montag.

Das Wichtigste zum Wechsel der Autoversicherung auf einen Blick

  • Wer seine Autoversicherung kündigen oder wechseln will, sollte die Frist zum Jahresende im Auge behalten – oder einen der weiteren möglichen Anlässe nutzen.
  • Die Gründe für einen Wechsel können zahlreich sein, zum Beispiel zu hohe Beiträge. Doch auch ein Vergleich des Leistungsumfangs kann sich lohnen.

Wann kann man die Kfz-Versicherung außerdem wechseln?

1.

Fahrzeugwechsel

Legen Sie sich ein neues Fahrzeug zu, so können Sie auch Ihre KFZ-Versicherung wechseln, denn wenn Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden, endet automatisch der Versicherungsschutz. Für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs benötigen Sie verschiedene Unterlagen für die KFZ-Zulassungsstelle - je nachdem, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Auf jeden Fall benötigen Sie für die Zulassung eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

2.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Hat Ihr bisheriger Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre KFZ-Versicherung innerhalb eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung kündigen. Das gilt nicht, wenn die Beitragserhöhung zum Beispiel durch eine Rückstufung im Schadensfall entstanden ist. Erhöht der Versicherer seine Beiträge erst Anfang Januar, so können Sie trotzdem noch rückwirkend zum 31. Dezember kündigen.

3.

Halterwechsel

Wechselt bei einem Fahrzeug der Halter, so darf der neue Halter auch seine KFZ-Versicherung selbst bestimmen und wechseln. Aber Achtung: Ein Umzug in eine andere Straße oder einen anderen Wohnort ist kein Grund, die KFZ-Versicherung zu wechseln.

4.

Kündigung im Schadensfall

Im Schadensfall können Sie die Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung bzw. eines Ablehnungsschreibens wahlweise fristlos oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. Wenn Sie fristlos kündigen, sollten Sie bereits vorher für neuen Versicherungsschutz gesorgt haben.

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Kfz-Versicherung kündigen

Das sollte im Kündigungsschreiben drinstehen

  • Anschrift des Absenders
  • Anschrift der Versicherung
  • Datum
  • Versicherungsscheinnummer
  • Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs
  • Kündigungsgrund angeben – etwa: "fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres" oder "Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung"
  • Bei Kündigung in Schriftform: Unterschrift
Frau sitzt am Steuer eines Autos

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Vergleich der Leistungen

Übrigens: Bevor Sie mit Ihrer KFZ-Versicherung wechseln, lohnt sich ein Vergleich mit den Leistungen Ihrer aktuellen KFZ-Versicherung.

Meist geht es beim Wechsel der Autoversicherung vor allem um den Preis. Was dabei gerne übersehen wird: Häufig ist es möglich, den Versicherungsschutz zu einem geringen Aufpreis deutlich zu erweitern.

Beispiele für eine bessere Absicherung:

  • Fahrerschutz – meist gegen einen geringen Aufpreis auf die Haftpflichtprämie – sorgt dafür, dass der Fahrer nach einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall abgesichert ist, etwa durch Rentenzahlungen, Übernahme des Verdienstausfalls und des notwendigen behindertengerechten Umbaus.
  • Ein sogenannter Rabattretter belohnt nach einem Schaden langjährige Schadensfreiheit mit einem gleichbleibenden Beitragssatz.
  • Die Mallorca-Deckung sorgt für beitragsfreie Zusatzdeckung bei Schäden mit selbstgenutzten Mietfahrzeugen im europäischen Ausland.
  • Neuwertentschädigung: Sie erhalten bis zu 24 Monate nach einem Totalschaden den Neuwert ersetzt.
  • Toptarife bieten außerdem häufig die beitragsfreie Mitversicherung von Zubehör und Bordelektronik und die Mitversicherung eines Zusammenstoßes mit Tieren.

Fazit

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten und Zeitpunkte, die KFZ-Versicherung zu wechseln. Neben dem Preis sollten Sie dabei aber auch den Leistungsumfang von alter und neuer Police vergleichen.

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