Fahren ohne Versicherungsschutz - kein Kavaliersdelikt

Egal, ob die Beiträge für die KFZ-Versicherung nach mehrfacher Aufforderung nicht gezahlt wurden und der Versiche­rungs­schutz erloschen ist oder ob Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz zur Probe bewegen: Fahren ohne Ver­si­che­rungsschutz sollte unbedingt vermieden werden.

Fahren ohne Versicherungsschutz. Polizist steht am Autofenster.

Wer haftet beim Fahren ohne Versicherungsschutz

In erster Linie haftet der Fahrer des Wagens, wenn er beim Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt wird. Doch auch der Halter wird haftbar gemacht und bestraft, wenn es zu einem Unfall kommt und er vom feh­len­den Versicherungsschutz wusste sowie die Nutzung des Fahrzeugs zu­ge­lassen hat.

Wann ist man nicht versichert?

So schnell erlöscht der Versicherungs­schutz

Als Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs ist es unerlässlich zu wissen, dass der Ver­si­che­rungs­schutz schnell erlöschen kann. Insbe­son­dere in folgenden Situationen besteht keine Deckung:

  • Sie haben die fälligen Versicherungsprämien trotz Aufforderung nicht gezahlt und Ihr Fahrzeug ist nicht versichert. Bei Neu­zu­lassungen entfällt der vorläufige Ver­si­che­rungs­schutz rück­wir­kend, wenn der Erst­beitrag nicht nach spätestens 14 Tagen gezahlt wurde. Bei Folgebeiträgen erlischt der Versiche­rungs­schutz nach Mahnung und einem Zahlungsverzug von 14 Tagen.
  • Bei der Hauptuntersuchung wurde aufgrund von Mängeln eine erhebliche Verkehrs­ge­fähr­dung festgestellt und der Wagen still­gelegt.
  • Stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung gefährliche Mängel fest, erteilt keine Pla­kette und fordert eine Nach­un­ter­suchung, dürfen Sie den Wagen nur noch bis nach Hause oder in die Werk­statt fahren. Be­nach­richtigen Sie Ihre Kfz-Versicherung, um den Schutz nicht zu ge­fährden.
  • Sie bewegen ein nicht zugelassenes Fahr­zeug (z. B. zum schnellen Umparken) auf öffent­lichem Gelände.

Was passiert, wenn man ein Auto fährt, auf das man nicht versichert ist?

Viele Versicherungsnehmer schränken den erlaubten Fahrerkreis in der Kfz-Versicherung ein. Wenn Sie Fahrer unter 25 Jahre aus­schließen und/oder den Nutzerkreis auf den Partner oder na­ment­lich genannte Personen eingrenzen, gewähren Ihnen viele Ver­si­che­rer spürbare Nachlässe bei den Prämien.

Aber was passiert, wenn ein nicht zugelassener Fahrer mit dem Wagen unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird? Die gute Nachricht ist, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei einem durch den nicht-versicherten Fahrer verursachten Unfall leistet. Sie als Fahr­zeug­halter oder der Fahrer müssen nicht aus eige­ner Tasche für den Schaden auf­kom­men. Allerdings ist eine Beitrags­nach­for­de­rung üblich und falls der Versicherer be­wusstes Nicht-Anmelden weiterer Fahrer vermutet, sind schmerzhafte Ver­trags­strafen möglich.

Melden Sie Ihrer Versicherung weitere Fahrer immer, bevor die Fahrt beginnt. Viele Tarife decken die einmalige Nutzung des Autos durch Dritte sogar kostenlos ab, wenn Sie diese vorab anmelden. Andere sehen Zusatzbeiträge vor.


Strafen für das Fahren ohne Zulassung und Versicherung

Konsequenzen des Fahrens ohne Versicherungsschutz laut PflVG

Paragraf 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geld­stra­fe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Für die Höhe der Strafe spielen die Umstände eine große Rolle. Erfolgte das Fahren ohne Versicherungsschutz fahrlässig, fällt die Strafe geringer aus als bei einer vorsätzlichen Tat. Auch ein Unfall oder ein Personenschaden beeinflusst das Strafmaß zusätzlich.

Strafmaß und Auswirkungen

  • Fallen Sie der Polizei beim vorsätzlichen Fahren ohne Ver­si­che­rungs­schutz auf, gilt das höchste Strafmaß (bis zu 180 Tages­sätze oder bis zu ein Jahr Freiheitsentzug). Ab einer Haft­strafe von drei Monaten oder einer Geldstrafe von 90 Tages­sätzen erfolgt ein Eintrag in das polizeiliche Führungs­zeug­nis. Zusätzlich kann Ihnen die Fahr­er­laub­nis­behörde den Führer­schein zeitweise oder dauer­haft entziehen.
  • Beim fahrlässigen Fahren ohne Ver­si­che­rungs­schutz erwartet Sie ein Buß­geld oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Zusätzlich erhalten Sie sechs Punkte in der Verkehrs­sün­der­kartei und einen Vermerk im Fahr­eig­nungs­register des Kraft­fahrt­bundesamtes in Flensburg.
  • Sind Sie beim Fahren ohne Versiche­rungs­schutz noch Fahr­an­fänger in der Pro­be­zeit, hat Ihr Verhalten zusätzlich zu den be­kannten Strafen weitere Konse­quen­zen. Die Probezeit ver­längert sich um weitere zwei Jahre und Sie sind ver­pflich­tet, ein kostenpflichtiges Auf­bau­seminar zu besuchen.

Unsere Empfehlung

Als verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung empfehlen wir Ihnen die Tarife der Gothaer. Hier profitieren Sie von einem starken Partner an Ihrer Seite und günstigen Konditionen. Optional erweitern wir Ihren Versicherungsschutz gern um die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese Policen decken selbst­ver­schul­de­te Schäden am eigenen Fahrzeug ab und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Zu unseren Kfz-Versicherungen

Gothaer KFZ-Versicherung: Mann gut versichert am Steuer

Fazit

Durch Fahren ohne Versicherungsschutz setzen Sie Ihre Zukunft aufs Spiel. Hohe Geldstrafen belasten finanziell, während Haft­strafen den Verlust von Job und Wohnung bedeuten können. Achten Sie daher immer auf Ihren Versiche­rungs­schutz und setzen Sie sich bei Zah­lungs­schwierigkeiten frühzeitig mit Ihrem An­bie­ter in Verbindung.

Fragen & Antworten

Kann man ein Auto ohne Versicherung anmelden?

Welche Kfz-Versicherungen sind Pflicht?

Muss man eine Kaskoversicherung abschließen?

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