Sie haben gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, indem sie beispielsweise eine rote Ampel überfahren, im Halteverbot geparkt oder ihr Handy am Steuer benutzt haben? Welche Strafe Sie für Ihr Verkehrsvergehen erwartet, ist im Bußgeldkatalog festgeschrieben.
Der Bußgeldkatalog bildet eine zentrale Grundlage des deutschen Verkehrsrechts und definiert die Regelungen und Strafen für Verkehrsverstöße in Deutschland. Im Bußgeldkatalog ist festgelegt, welche Geldbußen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote für welche Verstöße, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverletzungen oder Rotlichtverstöße, verhängt werden.
Ziel des Bußgeldkatalogs ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie einheitliche und transparente Strafen im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Bußgeldkatalog: Welche Strafen gibt es?
1.
Verwarnung
Für geringfügige Verstöße kann eine Verwarnung ausgesprochen werden, oft in Verbindung mit einem kleineren Betrag (bis zu 55 Euro). Diese hat keine weiteren rechtlichen Folgen, wenn das Verwarngeld rechtzeitig bezahlt wird.
2.
Bußgeld
Für schwerwiegendere Verstöße, wie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Missachten von Verkehrszeichen, wird ein Bußgeld verhängt. Die Höhe ist dabei fest im Bußgeldkatalog geregelt und kann bis in den hohen dreistelligen Bereich gehen.
3.
Punkte in Flensburg
Bei schwereren Verstößen werden zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt.
Ab acht Punkten droht der Führerscheinentzug.
4.
Fahrverbot
Bei schwerwiegenden Verstößen, wie extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkohol am Steuer, kann auch ein Fahrverbot verhängt werden. Dies bedeutet, dass der Führerschein für eine bestimmte Zeit (meist 1 bis 3 Monate) abgegeben werden muss.
Bußgeldkatalog: Verstöße, Strafen und Konsequenzen im Überblick
Vergehen im Straßenverkehr
Im Bußgeldkatalog werden die verschiedensten Verstöße im Straßenverkehr aufgeführt, die zu Geldbußen, Punkten in Flensburg und unter Umständen sogar zu einem Fahrverbot führen können. Darunter unter anderem folgende:
Geschwindigkeitsüberschreitung
Alkohol oder Drogen am Steuer
Rotlichtverstöße
Parken im Parkverbot oder Halteverbot / Absolutes Halteverbot
Je nach Schwere des Vergehens erhält man eine unterschiedliche Anzahl von Punkten. Die Punkte werden in der sogenannten Verkehrssünderkartei bzw. dem Fahreignungsregister in Flensburg erfasst. Punkte in Flensburg gibt es in der Regel für Verstöße ab einer Bußgeldhöhe von 60 Euro.
Allerdings gilt nicht ausschließlich die Bußgeldhöhe als Kriterium. Punkte werden vor allem bei Verstößen vergeben, die die Verkehrssicherheit gefährden oder potenziell gefährden könnten, unabhängig davon, ob sie 60 Euro überschreiten.
Wieviele Punkte bzw. welches Bußgeld der Bußgeldkatalog für einzelne Verstöße vorsieht, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.
Führerscheinentzug & MPU
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das bestehende Verkehrsrecht kann es dazu kommen, dass sie den Führerschein abgeben müssen. Ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug wird beispielsweise bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheit am Steuer oder einem erheblichen Punktestand in Flensburg erteilt.
In solchen Fällen kann eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet werden. Mit dieser Untersuchung soll festgestellt werden, ob der Betroffene wieder fahrtüchtig ist. Die MPU Kosten können bis zu 1.000 Euro betragen.
Wollen Sie den Führerschein nach dem Fahrverbot wieder erlangen, können sie diesen bei der für Sie zuständigen Behörde abholen oder sich zusenden lassen, solange keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. In manchen Fällen kann jedoch auch eine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich werden – insbesondere, wenn der Führerschein längere Zeit entzogen war.
Achtung Fahranfänger
Für Fahranfänger*innen und Fahrer*innen in der Probezeit gelten im Punktesystem striktere Regeln. Schon kleinere Verstöße, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel sowie schwerwiegendere Verstöße (z. B. Fahren ohne gültige Umweltplakette) führen zu einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Zudem kann die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet werden. Weitere Verstöße können schließlich auch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Welche Bußgelder drohen im Ausland?
Verkehrsverstöße im Ausland
Auch im Ausland müssen deutsche Autofahrer mit Bußgeldern rechnen. Besonders streng sind die Regeln in den Niederlanden, der Schweiz und Frankreich. In Ländern wie Italien oder Österreich können Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Fehlen einer Warnweste ebenfalls schnell teuer werden. Interessant ist, dass auch die Vollstreckung deutscher Bußgelder im Ausland möglich ist, denn innerhalb der EU werden Bußgelder über 70 Euro in anderen Mitgliedstaaten vollstreckt.
Wer bei seinem Bußgeld im Ausland auf Verjährung hofft, muss also Geduld haben. Die Verjährung von Bußgeldern im Ausland hängt vom Land und der Art des Vergehens ab. In der EU liegt die Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte meist bei drei bis fünf Jahren, danach kann das Bußgeld nicht mehr eingefordert werden.
Österreich
Geschwindigkeit Autobahn Österreich: Bei Tempoüberschreitungen auf österreichischen Autobahnen beginnen die Bußgelder bei etwa 30 Euro und können bei erheblichen Überschreitungen bis über 2.180 Euro steigen. In Baustellenbereichen gelten in Österreich strenge Tempolimits. Verstöße können hier besonders teuer werden und Fahrverbote nach sich ziehen.
Warnweste Österreich: Das Mitführen einer Warnweste ist Pflicht. Fehlt die Weste, kann das Bußgeld im Notfall bis zu 5.000 Euro betragen. Wieviele Warnwesten im Auto Österreich verlangt? Mindestens eine Warnweste pro Fahrzeug ist vorgeschrieben, idealerweise jedoch für jede*n Mitfahrer*in eine.
Italien
Italien Autobahn Maut: Für das Nichtbezahlen der Autobahnmaut wird in Italien ein Bußgeld von mindestens 85 Euro fällig, das sich je nach Region und Verzögerung bei der Zahlung erhöhen kann.
Strafzettel aus Italien per Einschreiben: Verkehrsstrafen aus Italien werden oft per Einschreiben zugestellt, besonders wenn es sich um Bußgelder für ausländische Fahrer handelt. Die Zahlungsfrist beträgt meist 60 Tage; eine verspätete Zahlung kann zu Zusatzgebühren führen.
Geschwindigkeit Italien Autobahn: Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen beginnen bei ca. 40 Euro und steigen bei höheren Verstößen auf 500 bis 3.200 Euro. Eine Überschreitung von über 40 km/h auf italienischen Autobahnen kann zudem zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten führen. Sie sind noch mehr zu schnell gefahren? Dann droht eine Geldstrafe von bis zu 3.200 Euro und ein Fahrverbot, das bis zu einem Jahr verhängt werden kann.
Frankreich
Bußgeld Frankreich: Allgemeine Bußgelder können für verschiedene Verstöße bei etwa 135 Euro starten, in besonders schweren Fällen aber auf bis zu 3.750 Euro ansteigen.
Bußgeldkatalog Frankreich: Der Bußgeldkatalog in Frankreich ist besonders streng bei Sicherheitsverstößen. Wiederholungstätern drohen teils hohe Zusatzstrafen und Fahrverbote.
Frankreich Autobahn Geschwindigkeit: Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen beginnen bei etwa 68 Euro und reichen bei hohen Überschreitungen oder Wiederholungen bis 1.500 Euro. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 50 km/h droht in Frankreich zusätzlich eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Bei mehr als 40 km/h wird der Führerschein sofort eingezogen.
Warnwesten Frankreich: Das Fehlen einer Warnweste wird mit mindestens 90 Euro geahndet.
Spanien
Strafzettel Spanien online bezahlen: In Spanien können Bußgelder oft online beglichen werden. Wird der Strafzettel innerhalb von 20 Tagen bezahlt, gibt es in der Regel einen Rabatt von 50 Prozent auf das Bußgeld.
Zu hohe Geschwindigkeit Spanien: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Spanien drohen Bußgelder, Fahrverbote und im Extremfall Freiheitsstrafen. In Spanien beginnen Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen bei 100 Euro und steigen bei größeren Verstößen auf bis zu 600 Euro. Überschreitungen von mehr als 50 km/h führen meist zu sehr hohen Strafen und sogar Fahrverboten.
Schweiz
Bußgeld Schweiz: Grundsätzlich startet das Bußgeldniveau bei etwa 250 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
Schweiz Autobahn: Für Geschwindigkeitsverstöße auf der Autobahn können Bußgelder ab 250 Euro verhängt werden. Überschreitungen von mehr als 40 km/h führen in der Schweiz zu hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Zudem droht bei Verstößen über 25 km/h außerorts und 30 km/h innerorts der Führerscheinentzug.
Polen
Tempolimit Polen: Tempolimits in Polen werden bei Überschreitung mit Bußgeldern ab 10 Euro geahndet und steigen bei erheblichen Verstößen auf bis zu 200 Euro.
Bei wiederholten Tempoüberschreitungen in Polen können deutlich höhere Strafen verhängt und der Führerschein eingezogen werden.
Belgien
Belgien Autobahn: Auf belgischen Autobahnen beginnen Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen bei 50 Euro, können jedoch bei schweren Verstößen auf über 500 Euro anwachsen. Wiederholte Verstöße und hohe Überschreitungen können in Belgien auch zu Fahrverboten und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Niederlande
Niederlande Autobahn Geschwindigkeit: Bei Überschreitung des Tempolimits auf der Autobahn reichen die Bußgelder von etwa 150 Euro bei geringen Verstößen bis zu 600 Euro oder mehr bei deutlichen Überschreitungen. Bei sehr hohen Überschreitungen (mehr als 50 km/h) kann ein Fahrverbot verhängt werden und das Bußgeld deutlich höher ausfallen, bis hin zu 1.200 Euro.
Tschechien
Autobahn Tschechien: Die Strafen für Tempoüberschreitungen auf Autobahnen starten bei etwa 50 Euro und können bei schweren Verstößen auf bis zu 400 Euro ansteigen. Bei sehr hohen Tempoüberschreitungen können Fahrverbote verhängt und hohe Zusatzgebühren erhoben werden.
Tipp: So werden Sie die Punkte wieder los
Mit unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie sich rechtlich absichern. Sollte ein Fahrverbot oder Punktestand drohen, übernimmt die Versicherung die Kosten für anwaltliche Beratung und Verteidigung, unterstützt bei der Anfechtung von Bußgeldbescheiden und deckt Gutachten sowie Gerichtsverfahren ab.
So können Sie Ihre Interessen effektiv und ohne finanzielle Belastung vertreten.
Punkte in Flensburg: Abfrage, Verfall & Abbau bzw. Verjährung
Flensburg Punkte abfragen Die Punkte in Flensburg abfragen kann man kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt. Dies ist auch online mit einem neuen Personalausweis möglich.
Punkte Flensburg Verfall Punkte in Flensburg unterliegen festen Verfallzeiten und werden automatisch entfernt.
Wie lange bleiben Punkte in Flensburg Die Verjährung hängt von der Schwere des Verstoßes ab: 1 Punkt (2,5 Jahre), 2 Punkte (5 Jahre) und 3 Punkte (10 Jahre).
Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht Die Löschung erfolgt nach den Verjährungsfristen, ohne dass neue Eintragungen den Prozess beeinflussen.
Punkte in Flensburg abbauen Fahrer mit bis zu 5 Punkten können durch ein Fahreignungsseminar einmalig in 5 Jahren Punkte abbauen.
Punkte in Flensburg Verjährung Die Punkte verfallen in Flensburg nach festen Fristen und müssen nicht aktiv entfernt werden.
Einspruch Bußgeldbescheid Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist möglich, wenn er für ungerechtfertigt gehalten wird.
Verwarnungsgeld Einspruch Auch gegen ein Verwarnungsgeld kann Einspruch erhoben werden, wenn die Strafe ungerechtfertigt erscheint.
Bußgeldbescheid Einspruchsfrist Die Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beträgt 14 Tage ab Zustellung.
Erfolgsaussichten Einspruch Bußgeldbescheid Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten bewerten. Bei Verstößen wie Handy am Steuer oder Geschwindigkeitsverstößen kann es sinnvoll sein, den Bescheid prüfen zu lassen.
Einspruch Bußgeldbescheid: Kosten Die Kosten für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid variieren. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann die finanziellen Folgen abfedern.
Fazit
Der Bußgeldkatalog schafft Klarheit darüber, welche Konsequenzen Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer oder Rotlichtverstöße in Deutschland haben. Verwarnungen gibt es bei kleineren Verstößen, während für schwerwiegendere Vergehen Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote festgelegt sind. Gerade bei wiederholten Verstößen steigt der Punktestand schnell, und ab acht Punkten droht der Führerscheinentzug.
Sollte es doch einmal zu einem Bußgeldbescheid kommen, kann es sich in bestimmten Fällen lohnen, Einspruch einzulegen oder über rechtliche Schritte nachzudenken. Sollten Sie einmal ein Bußgeld anfechten und rechtliche Unterstützung benötigen, könnte eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für Sie hilfreich sein.
Fragen und Antworten zum Bußgeldkatalog
Was ist der aktuelle Bußgeldkatalog?
Der Bußgeldkatalog legt fest, welche Strafen und Bußgelder es für verschiedene Verkehrsverstöße in Deutschland gibt. Ob zu schnelles Fahren, Handy am Steuer oder das Missachten der Rettungsgasse: Der Bußgeldkatalog enthält genaue Vorgaben für Verwarnungen, Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
Seit wann und für wie lange ist der Bußgeldkatalog gültig?
Die aktuelle Version des Bußgeldkatalogs gilt seit dem 9. November 2021. Sie ist auf unbestimmte Zeit in Kraft, wird aber regelmäßig angepasst, um neue Entwicklungen im Straßenverkehr und rechtliche Änderungen zu berücksichtigen.
Für wen gilt der aktuelle Bußgeldkatalog?
Er gilt für alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland, ganz gleich, ob sie mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Auch Fahrer aus anderen Ländern, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, müssen sich daran halten und können bei Verstößen zur Kasse gebeten werden.
Was ist der Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld?
Ein Verwarngeld gibt es für kleinere Verstöße und liegt meist unter 55 Euro. Es ist quasi eine kleine Mahnung, die bei sofortiger Zahlung erledigt ist. Ein Bußgeld hingegen gibt es für schwerwiegendere Verstöße, ab 60 Euro. Es kann nicht nur teuer werden, sondern oft auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen.
Wieviele Punkte darf man laut dem aktuellen Bußgeldkatalog haben?
Maximal erlaubt sind 8 Punkte. Ab 4 Punkten gibt es eine Ermahnung, ab 6 Punkten eine Verwarnung, und ab 8 Punkten ist der Führerschein weg.
Ab wann verliert man den Führerschein?
Der Führerschein ist bei 8 Punkten in Flensburg weg, ab dann gilt man offiziell als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs. Aber auch wer bisher keine Punkte gesammelt hat, kann den Führerschein verlieren. Dies ist etwa der Fall, wenn man unter Alkoholeinfluss oder Drogen fährt oder extrem schnell unterwegs ist.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Die Punkte haben je nach Verstoß eine Ablauffrist: 1 Punkt verjährt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren. Das Gute ist, der Verfall läuft automatisch und wird nicht durch neue Verstöße verlängert.
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