In die Schweiz auswandern: Das müssen Sie beachten

Sie haben sich bereits entschieden oder spielen noch mit dem Gedan­ken, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Ob Wissens­wertes zu Umzug, Zoll oder dem richtigen Ver­siche­rungs­schutz: Bei den Eid­ge­nossen wird einiges anders gehand­habt als in Deutsch­land.

Schweizer Fahne in den Bergen

Leben und arbeiten in der Schweiz: Wissens­wertes für Aus­wanderer

Gute Verdienstmöglichkeiten, ein hoher Lebens­stan­dard und tolle Land­schaften: Die Schweiz lockt insbe­sondere aus dem "großen Kanton" – wie die Schweizer Deutsch­land etwas neckisch nennen – jedes Jahr tausende Aus­wan­derer und Aus­wan­derinnen an. Warum? Einen großen Vorteil gegen­über anderen Destina­tionen sehen die Deutschen in der gemein­samen Sprache und den vielen Ähn­lich­keiten zu ihrer Heimat.

Doch Aus­wan­derer und Aus­wan­derinnen, die dauer­haft ihre Zelte in Deutsch­land ab­brechen möchten, sollten sich nicht täuschen. Denn trotz der geogra­phischen Nähe gibt es bei unse­ren süd­lichen Nach­barn, die eben nicht zur Euro­päi­schen Union gehören, auch Be­son­der­heiten zu beach­ten. Zum Beispiel beim Thema Steuern, Ver­siche­rungen, Verwal­tung und Be­hör­den­gängen. Die Gothaer klärt über die wichtig­sten Be­sonder­heiten auf.

Die Schweiz - Topziel für Aus­wanderung bei Deutschen

Deshalb ist leben und arbeiten in der Schweiz für viele attraktiv

Die Schweiz zählt nicht nur zu den belieb­tes­ten Reise­destina­tionen der Deutschen – neben Öster­reich und den USA gehört sie zu den Top­zielen deutscher Aus­wan­derer und Aus­wan­derinnen.

  • Hoher Lebensstandard und gute Ge­hälter für Top-Jobs
  • Niedrige Steuern
  • Erstklassige medizinische Ver­sorgung
  • Deutsch gehört zu den Amts­sprachen und wird fast über­all ge­sprochen
  • Entspannte Atmosphäre und tolle Land­schaften

In die Schweiz auswandern – darauf sollten Sie bei der Über­siedlung achten

Ob Fondue, Alpenlandschaften oder die buch­stäb­liche Pünkt­lich­keit: Für viele Deutsche ist die Schweiz derart ver­traut, dass manch­mal die Unter­schiede über­sehen werden – die aber zweifel­los vorhan­den sind. Dazu gehören nicht nur ein manch­mal schwer zu verste­hender Dialekt oder die andere, ruhi­gere Menta­lität der Eid­ge­nossen und Eidge­nossinen. Auch recht­lich gibt es durch­aus Be­sonder­heiten.

So ist die Schweiz zwar kein EU-Mitglied, gehört jedoch dem Schengen­raum an. Das be­deutet, dass Sie als EU-Bürger*in auch in der Schweiz die volle Per­sonen­frei­zügig­keit ge­nießen und Sie sich frei in der Schweiz be­wegen und nieder­lassen dürfen. Bis zu einem Auf­ent­halt von 90 Tagen benöti­gen Sie dafür ledig­lich ein gültiges Reise­doku­ment bei der Ein­reise. Werden die 90 Tage über­schritten, ist eine Auf­ent­halts­be­willi­gung (siehe weiter unten) not­wendig.


Einreisebestimmungen und Auf­ent­halts­be­willigung

Vor dem Umzug an Zoll- und Ein­reise­be­stim­mungen denken

Wenn Sie in die Schweiz auswan­dern möch­ten, gelten Ihre mitge­brachten Objekte als Über­sied­lungs­gut und Sie können diese zoll­frei ein­führen. Erstel­len Sie für den Zoll ein Ver­zeich­nis aller ein­ge­führ­ten Gegen­stände. Diese müs­sen seit min­des­tens sechs Mona­ten in Ihrem Besitz sein. Zudem müssen Sie beim Zoll Ihre Wohn­sitz­ver­legung be­weisen können, zum Beispiel mit einem Miet­vertrag.

Weitere Informationen zur Einreise in die Schweiz und die Zollbestimmungen

Verkehrsschild Zoll / Douane

Wie erhalte ich eine Aufent­halts­be­willigung?

Wer sich länger als drei Monate in der Schweiz auf­hält, braucht eine Auf­ent­halts­be­willi­gung. Um diese zu erhal­ten, benöti­gen Sie einen Arbeits­vertrag in der Schweiz und eine Woh­nung. Die Bewilli­gung wird Ihnen vom Migra­tions­amt Ihres Wohn­kantons aus­gestellt.

Personen, die ohne Arbeits­stelle in die Schweiz ein­reisen, müs­sen einen Nach­weis über genü­gend finan­zielle Mittel sowie eine Kranken­ver­siche­rung vor­legen.

Diese Aufenthaltsbewilli­gungen be­an­tragen deutsche Ein­wanderer und Ein­wan­de­rinnen am häufigsten:

  • Kurzaufenthaltsbewilligung Ausweis L ist für ein Jahr gültig
  • Aufenthaltsbewilligung B ist fünf Jahre gültig
  • Niederlassungsbewilligung C ist von unbe­fris­teter Dauer. Diese können Sie frühes­tens nach fünf Jahren bean­tragen

Hier können Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung be­an­tragen und ver­längern.


Steuern in der Schweiz

Diese Steuern müssen Sie be­zahlen, wenn Sie in der Schweiz leben und arbeiten

Die Schweiz gilt gemeinhin als Steuer­paradies – und tat­säch­lich sind die Steuer­sätze im Ver­gleich zum deutschen Fiskus moderat. Das beginnt schon bei der Mehr­wert- bzw. Umsatz­steuer: Für Nahrungs­mittel, Zeitungen und Medika­mente beträgt sie im Jahr 2020 2,5 Prozent, für Über­nachtungen im Gast­haus oder Hotel 3,7 Prozent. Fast alle weiteren Einkäufe und Leistungen werden mit 7,7 Prozent belastet. Kino-, Theater-, Konzert- und Museums­besuche sowie Mieten sind mehr­wert­steuer­frei.

Arbeitnehmer*innen wird in der Schweiz nicht, wie in Deutsch­land, die Ein­kommens­steuer direkt vom Lohn abge­zogen. Die Schwei­zer*innen zahlen ihre Steuern statt­dessen einmal im Jahr (mit Mög­lich­keit der Raten­zahlung), wenn sie ihre Steuer­erklä­rung ge­macht haben. Aus­län­dische Steuer­pflichtige zahlen ihre Steuern jeden Monat als Anteil ihres Lohnes, bis sie die Auf­ent­halts­bewilli­gung C erhalten haben. Danach werden sie bei der Ein­kommens­steuer wie Schweizer be­handelt.

Hinzu können – je nach Kanton, in dem Sie leben – unter­schied­liche weitere Steuern anfal­len. In der Gesamt­summe wird Ihre Steuer­belas­tung aber in den meisten Fällen unter der Ab­gaben­last liegen, die Sie in Deutsch­land zu tragen hätten.

Hier finden Sie stets aktualisierte und offi­zielle Informa­tionen der Schweizer Behör­den zum Thema Steuern:

Überblick über die verschiedenen Steuern in der Schweiz


Was Sie sonst noch bei der Aus­wan­de­rung in die Schweiz beachten sollten

Mit dem eigenen Auto in der Schweiz:

Führerschein und Zulassung PKW

Lassen Sie Ihren Führerschein spätestens zwölf Monate nach Einreise­datum um­schreiben und melden Sie Ihr Auto um. Sie können dies beim jeweiligen kanto­nalen Straßen­verkehrs­amt erledi­gen. Die Fristen zur Zulas­sung sind die folgen­den:

  • Zwölf Monate bei der Einfuhr eines Gebraucht­wagens
  • Ein Monat bei der Einfuhr eines Neu­wagens
  • mehr

Einfuhr von Haustieren

Das Mitbringen von Kleintieren stellt kein Problem dar. Größere Tiere, wie Hunde und Katzen, dürfen eben­falls mit in die Schweiz, aller­dings müssen sie einige Vor­gaben erfül­len. Mindest­vor­gaben sind dabei:

  • Ein Chip oder eine Tätowie­rung zur Identi­fizierung
  • Eine nachweisbare Tollwut­impfung
  • Ein EU-Heimtierpass

Auch dürfen die Tiere nach der Ein­reise nicht in der Schweiz ver­kauft werden. Kupierte Tiere und bestimmte Listen­hunde­rassen dürfen in bestimmten Kan­tonen gar nicht ein­reisen. Wichtig: Die Listen­hunde in der Schweiz sind nicht iden­tisch mit denen in Deutsch­land. Hunde müssen zudem bei der Ein­wohner­kon­trolle ge­meldet werden.

Mann sitzt im Auto und fragt eine Frau nach dem Weg

So versichern Sie sich richtig in der Schweiz

Obligatorische Sozialabgaben

Von Ihrem Bruttolohn werden obliga­to­rische Sozial­abgaben abge­zogen für:

  • Alters- und Hinterlassenen Ver­siche­rung (AHV), Inva­liden­ver­siche­rung (IV) und Erwerbs­ersatz­ord­nung (EO)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Berufsvorsorge (BVG)

Hier finden Sie noch mehr Informationen zur Schweizerischen Altersvorsorge. Informieren Sie sich über alle Sozial­ver­siche­rungen, Gehäl­ter und Lohn­neben­kosten bei Ihrem Versicherungs- und Vorsorgeberater der Mobiliar Versicherung.

Krankenversicherung

Große Unterschiede gibt es bei der Absiche­rung der eige­nen Gesund­heit, denn die Schweiz setzt auf ein völlig anderes System als die Bundes­republik Deutsch­land. In der Schweiz ist jeder für die eigene Kranken­versiche­rung selbst verant­wort­lich und bezahlt sie auch allein. Eine Grund­versiche­rung ist dabei Pflicht – sie wird von allen Kranken­kassen ange­boten und hat über­all den­selben Leistungs­umfang. Sie deckt neben der ambu­lanten und statio­nären medizi­nischen Versor­gung auch Präven­tions­maß­nahmen, Medika­mente, Leistungen bei Schwanger­schaft sowie ärzt­lich verord­nete Behand­lungen etwa beim Masseur oder Physio­thera­peuten ab. mehr

Wer Leistungen abge­sichert wissen möchte, die darüber hinaus gehen – zum Beispiel für Zahn­arzt­besuche –, kann eine Schweizer Zusatz­versiche­rung abschlie­ßen. Im Gegen­satz zur Grund­versiche­rung gibt es eine Viel­zahl von Leistungs­ange­boten und Tarifen. In der richtigen Kombi­nation ent­steht so eine der besten Gesund­heits­ver­sor­gungen welt­weit.

Eine weitere Besonderheit gibt es in Sachen Unfall­versiche­rung: Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeit­geber bzw. die gleiche Arbeit­geberin arbeiten, dann sind Sie über diesen ver­sichert. Ansonsten müssen Sie Ihre Kranken­versiche­rung mit einer Unfall­versiche­rung er­gänzen.

Nach einem Umzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, sich einen Versicherer zu suchen. Sie haben freie Wahl zwischen allen zuge­lassenen Kranken­kassen.

Übrigens: Die Versicherungs- und Vorsorgeberater der Mobiliar beraten Sie gerne, wie Sie im Falle einer Krank­heit oder eines Unfalls am besten ver­sichert sind.

Autoversicherung

Falls Sie Ihr Auto in die Schweiz mit­nehmen oder sich ein neues Fahr­zeug an­schaffen möchten, müssen Sie dieses auch in der Schweiz ver­sichern. Zumin­dest die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist gesetz­lich vorge­schrieben und schützt Sie vor finan­ziellen Verpflich­tungen, falls Sie jeman­dem mit Ihrem Fahr­zeug einen Schaden zufügen. Aber auch Ihnen bietet die Haft­pflicht­versiche­rung Schutz, denn Unfälle gehen rasch ins Geld.

Hausrat- und Haftpflicht­ver­sicherung

Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz zwar nicht vorge­schrieben, jedoch empfiehlt es sich dringend, eine Privathaftpflichtversicherung abzu­schließen. Sie schützt Sie vor den finan­ziellen Folgen aus gesetz­lichen Haftpflicht­ansprüchen Dritter.

Zudem sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen. Diese schützt Sie vor den finan­ziellen Konse­quenzen durch Schäden an Ihren beweg­lichen Sachen, die zum Beispiel durch Ein­bruch, Feuer oder eine Über­schwem­mung ent­stehen.


Fazit

Wer dauerhaft zum Leben und Arbeiten in die Schweiz über­siedeln möchte, muss einige Unter­schiede und länder­spezi­fische Besonder­heiten beachten. Doch mit der richtigen Umzugs­vorbe­rei­tung, einigen Behörden­gängen und dem passen­den Versiche­rungs­schutz gelingt der Traum­start in der Alpen­republik.

Weitere Informationen zur Über­sied­lung in die Schweiz finden Sie auf der Web­site der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder auf der Website des Staatssekretariats für Migration.

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