Sie haben sich bereits entschieden oder spielen noch mit dem Gedanken, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Ob Wissenswertes zu Umzug, Zoll oder dem richtigen Versicherungsschutz: Bei den Eidgenossen wird einiges anders gehandhabt als in Deutschland. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie optimal ins "Abenteuer Schweiz" starten.
Inhaltsverzeichnis
Leben und arbeiten in der Schweiz: Wissenswertes für Auswanderer
Deshalb ist leben und arbeiten in der Schweiz für viele attraktiv
In die Schweiz auswandern - darauf sollten Sie bei der Übersiedlung achten
Vor dem Umzug an Zoll- und Einreisebestimmungen denken
Wie erhalte ich eine Aufenthaltsbewilligung?
Diese Aufenthaltsbewilligungen beantragen deutsche Einwanderer am häufigsten
Diese Steuern müssen Sie bezahlen, wenn Sie in der Schweiz leben und arbeiten
Was Sie sonst noch bei der Übersiedlung in die Schweiz beachten sollten
Richtig versichert: Welche Versicherungen brauchen Sie in der Schweiz?
Fazit
Gute Verdienstmöglichkeiten, ein hoher Lebensstandard und tolle Landschaften: Die Schweiz lockt insbesondere aus dem "großen Kanton" – wie die Schweizer Deutschland etwas neckisch nennen – jedes Jahr tausende Auswanderer an. Warum? Einen großen Vorteil gegenüber anderen Destinationen sehen die Deutschen in der gemeinsamen Sprache und den vielen Ähnlichkeiten zu ihrer Heimat. Doch Auswanderer, die dauerhaft ihre Zelte in Deutschland abbrechen möchten, sollten sich nicht täuschen. Denn trotz der geographischen Nähe gibt es bei unseren südlichen Nachbarn, die eben nicht zur Europäischen Union gehören, auch Besonderheiten zu beachten – egal ob beim Thema Steuern, Versicherungen, Verwaltung und Behördengängen. Die Gothaer klärt über die wichtigsten Besonderheiten auf.
Die Schweiz zählt nicht nur zu den beliebtesten Reisedestinationen der Deutschen – neben Österreich und den USA gehört sie zu den Topzielen deutscher Auswanderer.
Ob Fondue, Alpenlandschaften oder die buchstäbliche Pünktlichkeit: Für viele Deutsche ist die Schweiz derart vertraut, dass manchmal die Unterschiede übersehen werden – die aber zweifellos vorhanden sind. Dazu gehören nicht nur ein manchmal schwer zu verstehender Dialekt oder die andere, ruhigere Mentalität der Eidgenossen. Auch rechtlich gibt es durchaus Besonderheiten. So ist die Schweiz zwar kein EU-Mitglied, gehört jedoch dem Schengenraum an. Das bedeutet, dass Sie als EU-Bürger auch in der Schweiz die volle Personenfreizügigkeit genießen und Sie sich frei in der Schweiz bewegen und niederlassen dürfen. Bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen benötigen Sie dafür lediglich ein gültiges Reisedokument bei der Einreise. Werden die 90 Tage überschritten, ist eine Aufenthaltsbewilligung (siehe unten) notwendig.
Wenn Sie in die Schweiz auswandern möchten, gelten Ihre mitgebrachten Objekte als Übersiedlungsgut und Sie können diese zollfrei einführen. Erstellen Sie für den Zoll ein Verzeichnis aller eingeführten Gegenstände. Diese müssen seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Besitz sein. Zudem müssen Sie beim Zoll Ihre Wohnsitzverlegung beweisen können, zum Beispiel mit einem Mietvertrag.
Weitere Informationen zur Einreise in die Schweiz und die Zollbestimmungen
Wer sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, braucht eine Aufenthaltsbewilligung. Um diese zu erhalten, benötigen Sie einen Arbeitsvertrag in der Schweiz und eine Wohnung. Die Bewilligung wird Ihnen vom Migrationsamt Ihres Wohnkantons ausgestellt.
Personen, die ohne Arbeitsstelle in die Schweiz einreisen, müssen einen Nachweis über genügend finanzielle Mittel sowie eine Krankenversicherung vorlegen.
Hier können Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen und verlängern.
Die Schweiz gilt gemeinhin also Steuerparadies – und tatsächlich sind die Steuersätze im Vergleich zum deutschen Fiskus moderat. Das beginnt schon bei der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer: Für Nahrungsmittel, Zeitungen und Medikamente beträgt sie im Jahr 2020 2,5 Prozent, für Übernachtungen im Gasthaus oder Hotel 3,7 Prozent. Fast alle weiteren Einkäufe und Leistungen werden mit 7,7 Prozent belastet. Kino-, Theater-, Konzert- und Museumsbesuche sowie Mieten sind mehrwertsteuerfrei.
Arbeitnehmern wird in der Schweiz nicht, wie in Deutschland, die Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen. Die Schweizer zahlen ihre Steuern stattdessen einmal im Jahr (mit Möglichkeit der Ratenzahlung), wenn sie ihre Steuererklärung gemacht haben. Ausländische Steuerpflichtige zahlen ihre Steuern jeden Monat als Anteil ihres Lohnes, bis sie die Aufenthaltsbewilligung C erhalten haben. Danach werden sie bei der Einkommenssteuer wie Schweizer behandelt.
Hinzu können – je nach Kanton, in dem Sie leben – unterschiedliche weitere Steuern anfallen. In der Gesamtsumme wird Ihre Steuerbelastung aber in den meisten Fällen unter der Abgabenlast liegen, die Sie in Deutschland zu tragen hätten.
Hier finden Sie stets aktualisierte und offizielle Informationen der Schweizer Behörden zum Thema Steuern:
Mit dem eigenen Auto in der Schweiz:
Führerschein und Zulassung PKW
Lassen Sie Ihren Führerschein spätestens zwölf Monate nach Einreisedatum umschreiben und melden Sie Ihr Auto um. Sie können dies beim jeweiligen kantonalen Straßenverkehrsamt erledigen. Die Fristen zur Zulassung sind die folgenden:
Einfuhr von Haustieren
Das Mitbringen von Kleintieren stellt kein Problem dar. Größere Tiere, wie Hunde und Katzen dürfen ebenfalls mit in die Schweiz, allerdings müssen sie einige Vorgaben erfüllen. Mindestvorgaben sind dabei:
Auch dürfen die Tiere nach der Einreise nicht in der Schweiz verkauft werden. Kupierte Tiere und bestimmte Listenhunderassen dürfen in bestimmten Kantonen gar nicht einreisen. Wichtig: Die Listenhunde in der Schweiz sind nicht identisch mit denen in Deutschland. Hunde müssen zudem bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Obligatorische Sozialabgaben
Von Ihrem Bruttolohn werden obligatorische Sozialabgaben abgezogen für:
Hier finden Sie noch mehr Informationen zur Schweizerischen Altersvorsorge. Informieren Sie sich über alle Sozialversicherungen, Gehälter und Lohnnebenkosten bei Ihrem Versicherungs- und Vorsorgeberater der Mobiliar Versicherung.
Krankenversicherung
Große Unterschiede gibt es bei der Absicherung der eigenen Gesundheit, denn die Schweiz setzt auf ein völlig anderes System als die Bundesrepublik Deutschland. In der Schweiz ist jeder für die eigene Krankenversicherung selbst verantwortlich und bezahlt sie auch allein. Eine Grundversicherung ist dabei Pflicht – sie wird von allen Krankenkassen angeboten und hat überall denselben Leistungsumfang. Sie deckt neben der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung auch Präventionsmaßnahmen, Medikamente, Leistungen bei Schwangerschaft sowie ärztlich verordnete Behandlungen etwa beim Masseur oder Physiotherapeuten ab. Wer Leistungen abgesichert wissen möchte, die darüber hinausgehen – zum Beispiel für Zahnarztbesuche –, kann eine Schweizer Zusatzversicherung abschließen. Im Gegensatz zur Grundversicherung gibt es eine Vielzahl von Leistungsangeboten und Tarifen. In der richtigen Kombination entsteht so eine der besten Gesundheitsversorgungen weltweit.
Eine weitere Besonderheit gibt es in Sachen Unfallversicherung: Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber arbeiten, dann sind Sie über diesen versichert. Ansonsten müssen Sie Ihre Krankenversicherung mit einer Unfallversicherung ergänzen.
Nach einem Umzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, sich einen Versicherer zu suchen. Sie haben freie Wahl zwischen allen zugelassenen Krankenkassen.
Übrigens: Die Versicherungs- und Vorsorgeberater der Mobiliar beraten Sie gerne, wie Sie im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls am besten versichert sind.
Autoversicherung
Falls Sie Ihr Auto in die Schweiz mitnehmen oder sich ein neues Fahrzeug anschaffen möchten, müssen Sie dieses auch in der Schweiz versichern. Zumindest die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor finanziellen Verpflichtungen, falls Sie jemandem mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden zufügen. Aber auch Ihnen bietet die Haftpflichtversicherung Schutz, denn Unfälle gehen rasch ins Geld.
Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz zwar nicht vorgeschrieben, jedoch empfiehlt es sich dringend, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen aus gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.
Zudem sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen. Diese schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen durch Schäden an Ihren beweglichen Sachen, die zum Beispiel durch Einbruch, Feuer oder eine Überschwemmung entstehen.
Wer dauerhaft zum Leben und Arbeiten in die Schweiz übersiedeln möchte, muss einige Unterschiede und länderspezifische Besonderheiten beachten. Doch mit der richtigen Umzugsvorbereitung, einigen Behördengängen und dem passenden Versicherungsschutz gelingt der Traumstart in der Alpenrepublik.
Weitere Informationen zur Übersiedlung in die Schweiz finden Sie auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder auf der Website des Staatssekretariats für Migration.
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