Die Abmeldung in Deutschland hat auch Auswirkungen auf Ihre Versicherungen. Das Wichtigste in Kürze:
Krankenversicherung im Ausland:
Mit der Abmeldung erlischt Ihre Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Innerhalb der Europäischen Union kann Ihr privater Krankenversicherungsvertrag unter Umständen fortgeführt werden. Ihr Versicherer hat dann aber lediglich die Leistungen zu erbringen, die er auch in Deutschland erbringen müsste. In der Regel werden Sie sich aber eine neue Versicherung in Ihrem neuen Heimatland suchen müssen – vor allem für gesetzlich Versicherte ist das definitiv so. Für den Fall, dass Sie irgendwann nach Deutschland zurückkehren möchten: Waren Sie vor der Übersiedlung in ein anderes Land gesetzlich krankenversichert, haben Sie seit 2007 ein Rückkehrrecht zu Ihrer früheren Krankenkasse. Achtung: Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt diese Regelung nicht! Hier sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Rückkehroptionen oder eine Anwartschaftspolice informieren. Als privat Krankenversicherter gilt ebenfalls: Prüfen Sie, ob eine Anwartschaftsversicherung für Sie Sinn macht, um auch nach der Rückkehr von Ihren "alten" Konditionen zu profitieren. Da die Regelungen und Ausnahmen je nach Zielland unterschiedlich sind, sollten Sie sich rechtzeitig informieren – zum Beispiel auf den jeweiligen Länderseiten dieses Ratgebers. Ob private Zusatzpolicen weiter gelten oder nicht, hängt von den individuellen Bedingungen Ihres Vertrags ab.
Altersvorsorge:
Lebensversicherungsverträge gelten in der Regel weltweit und bleiben auch bei einem Wegzug aus Deutschland erhalten. Eine kurze Rückfrage bei Ihrem Versicherer kann aber durchaus nützlich sein – vor allem, wenn es um staatlich geförderte Policen oder die Absicherung biometrischer Risiken geht.
Sach- und Haftpflichtversicherungen:
Die meisten Policen erfordern einen Wohnsitz innerhalb Deutschlands und sollten fristgerecht gekündigt werden. Je nach Zielland gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, Ihren Besitz abzusichern oder für den Haftungsfall geschützt zu sein. Mehr Infos gibt’s auf den einzelnen Länderseiten.
Autoversicherung:
Wer dauerhaft seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert, muss auch sein Auto am neuen Wohnsitz anmelden – und versichern. Dabei unterscheiden sich die Rahmenbedingungen und Fristen je nach Auswanderungsziel. In der Regel sollten Sie sich in den ersten sechs Monaten um die Ummeldung des Fahrzeugs kümmern – und idealerweise mit Ihrer KFZ-Versicherung über den Umzug sprechen.