Ein Junge malt auf eine Tapete - Haftungsrisiken bei Kindern absichern

Passieren kann immer etwas

Wenn Eltern Unsinn glattbügeln

Ob Saftflecken auf dem Sofa, ein zertrümmertes Wohnzimmerfenster oder das kreative Gemälde auf Nachbars weißer Tapete: Dass auch kleine Kinder großen Schaden anrichten können, müssen Eltern immer wieder auf die harte Tour erfahren.

Augenblicke kindlichen Übermuts führen schnell zu erheblichen Kosten. Und mal ehrlich: Ihre Kinder sind doch auch eher Typ Rockstar statt Kammermusiker, oder?

Sound of Life: NewComer

Wenn Kinder die Umgebung rocken, kann es teuer werden. Oder doch nicht?

Ein wenig können Sie als Eltern es beeinflussen, wie Ihr Kind mit fremdem Eigentum umgeht und dass es lernt, Rücksicht auf andere zu nehmen. Deshalb versuchen Sie, tagein tagaus ein gutes Vorbild zu sein und unterstützen Ihre Kinder dabei, nicht aus dem Takt zu geraten, wenn es kompliziert wird.

Was Haftungsrisiken angeht, kursieren allerdings auch einige Falschaussagen. Unzählige Schilder an Bauzäunen behaupten seit Jahrzehnten, dass Sie als Eltern für Ihre Kinder haften. Aber stimmt das überhaupt? Die kurze Antwort lautet: nein. Die lange: Es ist kompliziert.

Nach dem Gesetz gelten Kinder unter sieben Jahren als nicht deliktfähig – im Alter zwischen sieben und 18 wird dann nicht nur nach dem tatsächlichen Alter, sondern auch nach dem Entwicklungsstand Ihres Kindes entschieden. Konnte Ihr Sohnemann gar nicht einschätzen, dass sein Verhalten Schäden zur Folge hat, trifft ihn keine Schuld. Sie als Eltern haften für Missgeschicke Ihrer Kinder hingegen nur dann, wenn Ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.

Doch keine Sorge: Gerichte entscheiden immer wieder, dass Sie Ihre Kinder nicht rund um die Uhr beaufsichtigen müssen.

Rechtsanspruch oder nicht? Der Ton macht die Musik

Das alles klingt erst einmal beruhigend, kann allerdings schnell zu Misstönen im eigentlich harmonischen Nachbarschaftsumfeld führen. Denn wenn der Geschädigte auf den Kosten sitzenbleibt, obwohl ihn selbst keine Schuld trifft, wird das oft auf allen Seiten als sehr ungerecht empfunden. Das Problem bei Haftpflichtfällen: Häufig handelt es sich um das Hab und Gut von Nachbarn oder engen Bekannten. Im schlimmsten Fall sind sogar schon Freundschaften am Haftungsstreit zerbrochen.

Hand aufs Herz: Fühlen Sie sich nicht auch moralisch verpflichtet, Schäden, die durch Ihre lieben Kleinen entstanden sind, zu bezahlen? Wer möchte schon, dass die Nachbarn auf den Kosten sitzenbleiben, wenn die eigenen Kinder mal wieder Fußballtor und Terrassentür verwechselt haben?

Fazit

Zu Bruch gehendes Glas gehört zum Soundtrack des Erwachsenwerdens dazu wie Toben und Kindergeschrei. Wenn Ihr Nachwuchs allerdings nicht nur bei Ihnen zu Hause, sondern auch beim Nachbarn die Wohnung rockt, macht die umfassende Absicherung von Haftungsrisiken Sinn – auch dann, wenn rechtlich vielleicht gar keine Verpflichtung zu Schadensersatz besteht.

Bei älteren Kindern ist sie absolut notwendig. Fährt zum Beispiel Ihr pubertierender Sechzehnjähriger eine ältere Dame mit seinem Roller an oder um, so kann das - bei dabei entstehenden Verletzungen - fünf- oder sechsstellige Entschädigungsbeträge zur Folge haben.

Gehen Sie daher auf Nummer sicher – zum Beispiel mit einer Privathaftpflichtversicherung, die sowohl Schäden deliktunfähiger als auch deliktfähiger Kids absichert, und Sie und Ihre Kinder im Takt Ihrer Ziele begleitet.

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