Welche Krankenversicherung passt am besten zu Ihnen?
Die gesetzliche Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat jede*r Versicherungsnehmer*in Anspruch auf die medizinisch notwendige Grundversorgung.
Die private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung (PKV) können Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Sie bietet Ihnen einen modernen und zeitgemäßen Versicherungsschutz unter Berücksichtigung Ihres persönlichen Bedarfs und Ihrer finanziellen Möglichkeiten. Ihr Beitrag berechnet sich nicht - wie in der gesetzlichen Krankenversicherung - nach Einkommen und Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse, sondern richtet sich u. a. nach den von Ihnen gewählten Versicherungsleistungen und dem Eintrittsalter.
Inhaltsverzeichnis
Privat versichern können Sie sich, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen muss. Wenn Sie für den Zeitraum eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, dürfen Sie sich privat versichern.
Als Selbständige*r haben Sie unabhängig von Ihrem Einkommen die Möglichkeit zu einer privaten Krankenversicherung. Dies bedeutet nicht nur, dass Sie Geld sparen, sondern Sie erhalten auch höhere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie nicht auf die guten Leistungen der privaten Krankenversicherung verzichten! Unsere Produktpalette bietet Ihnen unterschiedliche Zusatzversicherungen zur Ergänzung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Als Selbständige*r haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch in diesem Fall müssen Sie nicht auf die guten Leistungen der privaten Krankenversicherung verzichten. Unsere Produktpalette bietet Ihnen eine optimale Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Kassenpatient*in = feste Leistungen mit festem Eigenanteil | Privatpatient*in = mögliche Leistungen, je nach Tarif | |
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Beim Arzt/bei der Ärztin | Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte bzw. Vertragsärztinnen. | Die Behandlung erfolgt durch den Arzt bzw. die Ärztin Ihrer Wahl. |
Inanspruchnahme eines Facharztes/einer Fachärztin nur nach Überweisung durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin. | Inanspruchnahme eines Facharztes/einer Fachärztin auch ohne Überweisung. | |
Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel gelten Festbeträge oder Höchstpreise. Zuzüglich gelten Eigenbeteiligungen von 10 Prozent der Kosten - mind. 5 Euro, max. 10 Euro. | Leistungsstarke Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel ohne Eigenanteil. | |
Krankenfahrten (Kostenübernahme nur nach Genehmigung) 10 Prozent Eigenanteil des Preises - mind. 5 Euro, max. 10 Euro | Krankenfahrten ohne Eigenanteil | |
Keine Leistung für Brillen und Kontaktlinsen | Kostenerstattung von Brillen und Kontaktlinsen | |
Keine Übernahme von Behandlungen durch Heilpraktiker*innen | Übernahme der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen | |
Im Krankenhaus | Verpflichtung, das in der Einweisung genannte Krankenhaus zu nutzen. Bei Wahl eines anderen Krankenhauses sind die Mehrkosten selber zu tragen. | Freie Krankenhauswahl |
Die Behandlung erfolgt durch den diensthabenden Arzt bzw. die diensthabende Ärztin (keine Einflussnahme möglich, keine Chefarztbehandlung). | Die Behandlung erfolgt durch den Chefarzt bzw. die Chefärztin. | |
Kostenübernahme für allgemeine Krankenhausleistungen. Das bedeutet zum Beispiel Unterbringung im Mehrbettzimmer. | Kostenübernahme für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer | |
Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr | Keine Zuzahlung zu den Krankenhausaufenthalten | |
Beim Zahnarzt /bei der Zahnärztin | Anerkennung von Festzuschüssen für Zahnersatz. Deren Höhe hängt vom jeweiligen Befund ab und orientiert sich an den Durchschnittskosten einer Regelversorgung. | Übernahme aller zahnärztlicher Leistungen (Prophylaxe, Zahnersatz, Behandlung, Kieferorthopädie inkl. Material- und Laborkosten - je nach Tarif). |
Der Festzuschuss beträgt 50 Prozent der Regelversorgung. Bei regelmäßiger Vorsorge kann sich der Festzuschuss auf 60 bzw. 65 Prozent erhöhen. | ||
Keine Übernahme von hochwertigeren Versorgungen bzw. maximal Erstattung des Festzuschusses der Regelversorgung. | ||
Bei Arbeitsunfähigkeit | 6 Wochen zahlt Ihr*e Arbeitgeber*in Ihren Lohn/Ihr Gehalt. Ab Beginn der 7. Woche wird Krankengeld gezahlt. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts und darf 90 Prozent nicht übersteigen. | Geleistet wird als Folge von Krankheiten oder Unfällen – ohne 78 Wochen-Begrenzung. |
Krankengeld wird für max. 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. | Krankentagegeld darf mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. | |
Anspruch auf Krankengeld besteht auch, wenn Sie wegen der Betreuung Ihres kranken Kindes nicht arbeiten können und niemand aus Ihrem Haushalt sich um das Kind kümmern kann. | ||
Kürzung des Krankengeldes um folgenden Versichertenanteil: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegepflichtversicherung | ||
Im Ausland | Versicherungsschutz gilt nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. | Versicherungsschutz gilt in Europa, weltweiter Versicherungsschutz ist möglich. |
Keine Erstattung von Kosten für Rücktransporte. | Kostenübernahme von medizinisch notwendigen Rücktransporten. |
Arbeitnehmer*innen können sich privat versichern, wenn sie nicht versicherungspflichtig sind. Wenn sie versicherungspflichtig sind, können sie von unterschiedlichen Zusatzversicherungen zur Ergänzung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Als Selbständige bzw. Selbständiger können Sie sich unabhängig von Ihrem Einkommen privat versichern oder neben einer gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls viele private Ergänzungsversicherungen genießen.
Mit unseren günstigen Zahnzusatzversicherungen werden Zahnbehandlung und Prophylaxe sowie Zahnersatz bezahlbar – und Sie bei Ihrem Zahnarzt bzw. Ihrer Zahnärztin praktisch zum Privatpatienten/zur Privatpatientin.
Mit MediClinic sind Sie wie ein*e Privatpatient*in beim Chefarzt bzw. bei der Chefärztin in besten Händen, genießen ein Optimum an Leistung sowie Aufmerksamkeit und haben Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer.
Mit unserer Pflegetagegeldversicherung ergänzen Sie den gesetzlichen Schutz ganz nach Ihrem Bedarf mit einem Pflegetagegeld bis zu einer Höhe von 75 Euro pro Tag.