Die gesetzliche Krankenversicherung
Krankenkassen sind "Körperschaften des öffentlichen Rechts". Sie verwalten sich selbst und sind organisatorisch und finanziell unabhängig. Sie sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur Kostendeckung verpflichtet.
Überschüsse werden in Form von Beitragssatzsenkungen an die Versicherten zurückgegeben und Mindereinnahmen durch Beitragssatzerhöhungen oder Leistungskürzungen ausgeglichen.
Die Aufgabe der Krankenkassen ist es, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Darunter fallen Maßnahmen zur Prävention, Gesundheitsförderung, Krankenbehandlungen und Rehabilitationen.
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