Nur einmal kräftig zugebissen und schon bricht ein Stück vom Zahn heraus? Oder Sie verlieren eine Füllung und der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin stellt fest, dass die Zahnsubstanz für eine neue nicht mehr ausreicht? Die Notwendigkeit einer Zahnkrone kommt für die meisten Patient*innen überraschend. Noch größer ist oft der Schreck, wenn sie erfahren, wie hoch die Kosten für die Zahnkrone ausfallen. Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Belastungen Sie erwarten, was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt und wie Sie eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung unterstützt.
Inhaltsverzeichnis
Der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin teilt Ihnen mit, dass Sie eine Zahnkrone benötigen. Die Kosten für den Zahnersatz werden im sogenannten Heil- und Kostenplan aufgeführt. Denn die Krankenkasse muss den erstellten Plan genehmigen und die Kostenübernahme bestätigen, bevor der Zahnmediziner bzw. die Zahnmedizinerin mit der Behandlung beginnt. Und auch Sie müssen genau wissen, welche Eigenanteile auf Sie zukommen. Zwar beinhaltet der Heil- und Kostenplan für die Zahnkrone die Kosten nur als Schätzung, aber diese muss so genau wie möglich erfolgen.
Im Heil- und Kostenplan für die Zahnkrone finden Sie folgende Informationen:
Die Kostenplanung beinhaltet dabei folgende Punkte:
Wie hoch bei einer Zahnkrone die Kosten ausfallen, hängt stark von der Art der Versorgung ab. Üblicherweise bewegen sich die Eigenanteile zwischen 200 Euro und 1.000 Euro pro Zahn.
Art der Zahnkrone | Kosten (geschätzt) | Einsatzbereiche bzw. Eigenschaften |
---|---|---|
Vollkrone | Ab ca. 300 Euro | Bei starker Zerstörung der natürlichen Zahnkrone, bei Implantaten oder als Anker für Brücken und Prothesen |
Teilkrone | Ab ca. 350 Euro | Bei einseitig stark geschädigten Zähnen, die noch keine Vollkrone benötigen |
Stiftkrone | Ab ca. 450 Euro | Bei komplett zerstörter natürlicher Zahnkrone, Ersatz wird auf einem im Zahnstumpf befestigten Stift verankert |
Gusskrone | Ab ca. 300 Euro | Einfache Vollkrone aus Nicht-Edelmetall |
Teilkeramikkrone (Gerüst Metall, Oberfläche Keramik) | Ab ca. 500 Euro | Im Sichtbereich oder wenn der Zahnersatz auch im hinteren Bereich möglichst unauffällig sein soll |
Vollkeramikkrone | Ab ca. 800 Euro | Besonders natürliches Ergebnis, keine Gefahr von Allergien gegen die sonst genutzten Metalle |
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Zahnärzten und Krankenkassen bestimmt, welche Art des Zahnersatzes für einen bestimmten Befund (z. B. abgebrochener Zahn) "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist. Sie erhalten von der gesetzlichen Krankenversicherung also lediglich eine Grundversorgung, die nicht unbedingt Ihrem ästhetischen Empfinden entspricht.
So sieht die Regelversorgung z. B. bei Zahnkronen die Kosten für eine Verblendung des Zahnersatzes in Zahnfarbe im Oberkiefer nur für die ersten fünf Zähne je Seite und im Unterkiefer für den Zahn 1 bis 4 vor. Bei einem breiten Lächeln fallen Kronen weiter hinten auf. Wünschen Sie die Krone für einen anderen Zahn in Zahnfarbe oder bevorzugen Sie ein höherwertiges Material, tragen Sie die Mehrkosten aus eigener Tasche.
Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten:
Zum Beispiel dürfen bei einer Zahnkrone die Kosten laut Krankenkasse bei 332,09 Euro für die Regelleistung liegen. Unabhängig davon, für welche Versorgungsart Sie sich entscheiden, liegt der Festzuschuss der Kasse bei 60 Prozent: Das sind 199,25 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt 132,84 Euro. Fallen bei einer Keramikkrone Kosten in Höhe von 900 Euro an, steigt Ihr Eigenanteil auf 700,75 Euro, da der Festzuschuss nicht wächst.
Da sich die gesetzliche Krankenversicherung immer nur mit einem festen Betrag an den Kosten für Ihren Zahnersatz beteiligt, haben Sie stets einen Eigenanteil zu leisten. Das gilt auch dann, wenn Sie sich für die einfachste Art der Versorgung entscheiden.
Ausnahmen bestehen lediglich für sogenannte Härtefälle mit besonders niedrigem Einkommen. Dafür haben Sie aber die Möglichkeit, bei Zahnersatz wie einer Zahnkrone, die Kosten, die die Krankenkasse übernimmt, zu steigern. Denn die Kassen belohnen Versicherte, die regelmäßig zur Vorsorge den Zahnarzt bzw. die Zahnärztin besuchen und sich die Kontrolltermine im sogenannten Bonusheft bestätigen lassen. Seit Oktober 2020 gelten folgende Werte:
Sie können bei Zahnersatz wie bei einer Voll- oder Teilkrone die Kosten drastisch senken, wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden. Bei einem leistungsstarken Tarif wie der Zahnzusatzversicherung der Gothaer trägt dieser bei der Regelversorgung die Restkosten für die Zahnkrone nach Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Zusätzlich erhalten Sie die Freiheit, sich für Ihre bevorzugte Art der Versorgung zu entscheiden, weil gleich- oder andersartige Lösungen je nach Tarif ganz oder teilweise erstattet werden.
Hochwertiger Zahnersatz muss keine finanzielle Belastung sein. Mit einer Zahnzusatzversicherung sind selbst bei einer teuren Keramikkrone die Kosten kein Hindernis, schöne Zähne zu erhalten.
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