Gothaer Ratgeber Zahnkrone: Frau bei einer Zahnuntersuchung.

Zahnkrone: Kosten & Kostenübernahme

Nur einmal kräftig zugebissen und schon bricht ein Stück vom Zahn heraus? Oder Sie verlieren eine Füllung und der Zahn­arzt bzw. die Zahn­ärztin stellt fest, dass die Zahn­substanz für eine neue nicht mehr aus­reicht? Die Notwen­digkeit einer Zahn­krone kommt für die meisten Patient*innen über­raschend. Noch größer ist oft der Schreck, wenn sie erfahren, wie hoch die Kosten für die Zahn­krone ausfallen. Wir zeigen Ihnen, welche finan­ziellen Belas­tungen Sie erwarten, was die gesetz­liche Kranken­versicherung über­nimmt und wie Sie eine leistungs­starke Zahn­zusatz­versiche­rung unterstützt.

Zahnkrone: Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Der Zahnarzt bzw. die Zahn­ärztin teilt Ihnen mit, dass Sie eine Zahn­krone benötigen. Die Kosten für den Zahn­ersatz werden im soge­nannten Heil- und Kosten­plan aufgeführt. Denn die Kran­ken­kasse muss den erstellten Plan genehmigen und die Kosten­übernahme bestätigen, bevor der Zahn­mediziner bzw. die Zahn­medizinerin mit der Behand­lung beginnt. Und auch Sie müssen genau wissen, welche Eigen­anteile auf Sie zukommen. Zwar bein­haltet der Heil- und Kosten­plan für die Zahn­krone die Kosten nur als Schät­zung, aber diese muss so genau wie möglich erfolgen.

Im Heil- und Kostenplan für die Zahn­krone finden Sie folgende Informa­tionen:

  • Befund des Gebisses und geplante Therapie
  • Befunde, die Festzuschüsse der Kranken­kasse erhalten
  • Kostenplanung

Die Kostenplanung beinhaltet dabei folgende Punkte:

  • Zahnärztliches Honorar nach BEMA (einheit­licher Bewertungs­maßstab für zahn­ärztliche Leistungen)
  • Zahnärztliches Honorar nach GOZ (Gebühren­ordnung für Zahnärzte)
  • Material- und Laborkosten (Ausgaben für den Zahn­tech­niker/die Zahn­technikerin)
  • Auf Seite 2 des Plans finden Sie eine Auf­stellung der Hono­rare, die über die soge­nannte Regelver­sorgung hinaus­gehen

Wie hoch bei einer Zahnkrone die Kosten ausfallen, hängt stark von der Art der Versor­gung ab. Üblicher­weise bewegen sich die Eigen­anteile zwischen 200 Euro und 1.000 Euro pro Zahn.

Art der ZahnkroneKosten (geschätzt)Einsatzbereiche bzw. Eigenschaften
VollkroneAb ca. 300 EuroBei starker Zerstörung der natürlichen Zahnkrone, bei Implantaten oder als Anker für Brücken und Prothesen
TeilkroneAb ca. 350 EuroBei einseitig stark geschädigten Zähnen, die noch keine Vollkrone benötigen
StiftkroneAb ca. 450 EuroBei komplett zerstörter natürlicher Zahnkrone, Ersatz wird auf einem im Zahnstumpf befestigten Stift verankert
GusskroneAb ca. 300 EuroEinfache Vollkrone aus Nicht-Edelmetall
Teilkeramikkrone
(Gerüst Metall, Oberfläche Keramik)
Ab ca. 500 EuroIm Sichtbereich oder wenn der Zahnersatz auch im hinteren Bereich möglichst unauffällig sein soll
VollkeramikkroneAb ca. 800 EuroBesonders natürliches Ergebnis, keine Gefahr von Allergien gegen die sonst genutzten Metalle

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Was versteht man unter Regel­versorgung?

Der Gemeinsame Bundesaus­schuss von Zahn­ärzten und Kranken­kassen bestimmt, welche Art des Zahner­satzes für einen bestimmten Befund (z. B. abge­brochener Zahn) "ausreichend, zweck­mäßig und wirtschaft­lich" ist. Sie erhalten von der gesetz­lichen Kranken­versicherung also lediglich eine Grund­versorgung, die nicht unbedingt Ihrem ästhe­tischen Empfinden entspricht.

So sieht die Regelversorgung z. B. bei Zahn­kronen die Kosten für eine Verblen­dung des Zahn­ersatzes in Zahn­farbe im Ober­kiefer nur für die ersten fünf Zähne je Seite und im Unterkiefer für den Zahn 1 bis 4 vor. Bei einem breiten Lächeln fallen Kronen weiter hinten auf. Wünschen Sie die Krone für einen anderen Zahn in Zahn­farbe oder bevor­zugen Sie ein höher­wertiges Material, tragen Sie die Mehr­kosten aus eigener Tasche.

Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten:

  • Regelversorgung: Die einfach­ste Versor­gung bezu­schusst die Kranken­kasse mit einem Festzu­schuss. Dieser berechnet sich nach einem Anteil des Festbetrags für diese Art der Versorgung. Entstehen bei der Regel­versorgung Kosten, die den Fest­betrag übersteigen, tragen Sie diese selbst.
  • Gleichartige Versorgung: Hier wählen Sie im Prinzip die von den Kranken­kassen vorgesehene Versor­gungsart (z. B. Metall­gusskrone), aber Sie entscheiden sich für eine höher­wertige Ausführung (z. B. Edelmetall, keramische Vollver­blendung). Die Mehr­kosten gehen zu Ihren Lasten.
  • Andersartige Versorgung: In diesem Fall entscheiden Sie sich für eine andere Lösung als die regelhafte (z. B. für ein Implantat statt einer Brücke bei einem komplett fehlenden Zahn). In diesem Fall rechnet der Zahnarzt bzw. die Zahn­ärztin die gesamte Leistung privat­ärztlich ab und die Rechnung geht direkt an Sie. Die Krankenkasse erstattet Ihnen auf Antrag den Fest­zuschuss.

Zum Beispiel dürfen bei einer Zahn­krone die Kosten laut Kranken­kasse bei 332,09 Euro für die Regel­leistung liegen. Unab­hängig davon, für welche Versor­gungsart Sie sich entscheiden, liegt der Festzu­schuss der Kasse bei 60 Prozent: Das sind 199,25 Euro. Ihr Eigen­anteil beträgt 132,84 Euro. Fallen bei einer Keramik­krone Kosten in Höhe von 900 Euro an, steigt Ihr Eigen­anteil auf 700,75 Euro, da der Fest­zuschuss nicht wächst.

Zahnkrone – Kosten und Krankenkasse

Da sich die gesetzliche Kranken­ver­siche­rung immer nur mit einem festen Betrag an den Kosten für Ihren Zahn­ersatz beteiligt, haben Sie stets einen Eigen­anteil zu leisten. Das gilt auch dann, wenn Sie sich für die ein­fachste Art der Versorgung ent­scheiden.

Ausnahmen bestehen lediglich für sogenannte Härtefälle mit besonders niedrigem Einkommen. Dafür haben Sie aber die Möglichkeit, bei Zahnersatz wie einer Zahnkrone, die Kosten, die die Krankenkasse übernimmt, zu steigern. Denn die Kassen belohnen Versicherte, die regelmäßig zur Vorsorge den Zahn­arzt bzw. die Zahn­ärztin besuchen und sich die Kontroll­termine im soge­nannten Bonus­heft bestätigen lassen. Seit Oktober 2020 gelten folgende Werte:

  • Ohne Bonus: 60 Prozent des Fest­betrags
  • Mit Bonusheft und fünf Jahren regel­mäßiger Kontrolle: 70 Prozent des Festbetrags
  • Mit Bonusheft und zehn Jahren nach­weislicher Vorsorge: 75 Prozent des Festbetrags

Zahnkrone – die Kosten mit Zusatzversicherung

Sie können bei Zahnersatz wie bei einer Voll- oder Teilkrone die Kosten drastisch senken, wenn Sie sich für eine Zahn­zu­satz­ver­siche­rung entscheiden. Bei einem leistungsstarken Tarif wie der Zahnzusatzversicherung der Gothaer trägt dieser bei der Regelversorgung die Restkosten für die Zahnkrone nach Kosten­übernahme durch Ihre Kranken­kasse. Zusätzlich erhalten Sie die Freiheit, sich für Ihre bevorzugte Art der Versorgung zu entscheiden, weil gleich- oder andersartige Lösungen je nach Tarif ganz oder teilweise erstattet werden.

Fazit

Hochwertiger Zahnersatz muss keine finanzielle Belastung sein. Mit einer Zahnzusatzversicherung sind selbst bei einer teuren Keramikkrone die Kosten kein Hindernis, schöne Zähne zu erhalten.

Fragen und Antworten zur Zahnkrone

Was ist eine Zahnkrone?

Wie lange hält eine Zahnkrone?

Was zahlt ein*e Kassenpatient*in für eine Zahnkrone dazu?

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