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Ein komplizierter Armbruch oder Blinddarmentzündung können einen längeren Krankenhausaufenthalt bedeuten. Vor allem bei den eigenen Kindern macht man sich dann viele Gedanken, wie lange es alleine im Krankenhaus bleiben muss. Doch die Sorgen sind unbegründet, denn das Konzept "Rooming-in" erlaubt, dass eine Begleitperson gemeinsam mit dem Patienten bzw. der Patientin aufgenommen werden kann. Für Kinder und auch für manche erwachsene Patienten und Patientinnen kann eine Begleitperson Sicherheit und Geborgenheit bedeuten.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, was genau Rooming-in bedeutet, wann Rooming-in empfohlen wird und wie hoch die Kosten für Rooming-in sind. Außerdem erklären wir Ihnen, wann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, ab wann Sie für die Kosten selbst aufkommen müssten und warum eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll sein kann.
Inhaltsverzeichnis
Rooming-in bezeichnet die Möglichkeit, dass eine Begleitperson eines Patienten oder einer Patientin mit im Krankenhaus aufgenommen wird. Entweder übernachtet sie mit der zu behandelnden Person im gleichen Zimmer oder sie wird in einem Zimmer in der Nähe untergebracht.
In der Regel ist das Rooming-in bei Kindern üblich. Das bedeutet, dass bei kranken Kindern, welche für einen längeren Zeitraum im Krankenhaus aufgenommen werden müssen, ein Elternteil im Krankenhaus übernachten darf. Bis zu einem gewissen Alter des Kindes übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für das Rooming-in.
Es handelt sich übrigens auch bei der Unterbringung nach einer Geburt um Rooming-in, da der Säugling als Patient bzw. Patientin gilt. In diesem Falle zahlt ebenfalls die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Falls beide Elternteile im Krankenhaus untergebracht werden möchten, könnten allerdings in manchen Fällen Kosten entstehen, die Sie selber tragen müssen.
Rooming-in ist natürlich auch für erwachsene Patienten und Patientinnen möglich, zum Beispiel, wenn es sich bei der zu behandelnden Person um einen Demenzpatienten bzw. eine Demenzpatientin handelt. Bei der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gibt es hier keine einheitlichen Regelungen.
Die Kosten von Rooming-in werden unter bestimmten Umständen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dies trifft in der Regel bei folgenden Fällen zu:
Die Kostenübernahme sollten Sie allerdings in jedem Falle mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besprechen, denn es gibt keine allgemeingültige Regelung dazu. Eine Krankenhauszusatzversicherung beinhaltet im Versicherungsschutz oft die Leistung "Rooming-in" und kann Ihnen in Situationen finanzielle Unterstützung bieten, in denen die gesetzliche Krankenkasse gegebenenfalls nicht mehr greift.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in den meisten Fällen nur bis zum neunten oder zehnten Lebensjahr die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils, wenn das Kind aufgrund eines Unfalls oder einer Operation länger im Krankenhaus bleiben muss. Für junge Kinder kann es sehr beängstigend sein und eine psychische Belastung bedeuten, wenn sie für mehrere Tage alleine im Krankenhaus übernachten müssen. Daher wird von der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. Rooming-in bei Kindern unter neun Jahren empfohlen.
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung besteht auch die Möglichkeit der Kostenübernahme für Rooming-in, wenn Ihr Kind das Alter von neun Jahren überschritten hat. Erstattet werden in der Regel zusätzliche Unterkunfts- und Verpflegungskosten für eine erwachsene Begleitperson. Bei der Gothaer Krankenhauszusatzversicherung zum Beispiel ist Rooming-in bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes mitversichert.
Beim Rooming-in nach der Geburt gibt es verschiedene Möglichkeiten: partielles oder vollständiges Rooming-in.
Beim partiellen Rooming-in wird der Säugling sowohl im Zimmer mit der Mutter als auch auf der Säuglingsstation versorgt. Beim vollständigen Rooming-in bzw. auch 24 Stunden Rooming-in ist der Säugling rund um die Uhr bei der Mutter untergebracht. Selbstverständlich können Sie sich aber auch dann an Krankenschwestern oder Krankenpfleger wenden und um Betreuung bitten, falls Sie mal Ruhe brauchen.
Je nach Krankenhaus und Kapazitäten können neben der Mutter und dem Säugling auch der Partner, die Partnerin oder der Vater im gleichen Zimmer aufgenommen werden.
Das klassische Rooming-in ist tatsächlich für Neugeborene und Kinder gedacht. Doch in besonderen Situationen ist Rooming-in auch bei Erwachsenen sinnvoll und vor allem auch ratsam. Bei Demenzpatienten bzw. Demenzpatientinnen kommt es häufiger vor, dass eine Begleitperson mit im Krankenhaus untergebracht wird.
Dies erleichtert zum einen die Arbeit des Krankenhauspersonals und zum anderen stärkt es das Wohlbefinden des Patienten bzw. der Patientin. Die Umgebung im Krankenhaus und die fremden Menschen können nämlich wie bei kleinen Kindern beunruhigend und beängstigend wirken.
Rooming-in hat seine Vorteile. Bei jüngeren Kindern zum Beispiel wird von Experten und Expertinnen empfohlen, dass ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter bei einem längeren Krankenhausaufenthalt mit im Zimmer untergebracht wird. Auch bei Demenzpatienten und Demenzpatientinnen kann eine vertraute Begleitperson für einen angenehmen Krankenhausaufenthalt sorgen.
Nach der Geburt ist es sinnvoll, die Bindung zwischen dem Neugeborenen und der Mutter durch gemeinsame Zeit zu stärken. Doch oftmals bringt eine Geburt auch körperliche Schäden mit sich und die Mutter braucht Ruhe, um sich zu erholen. In besonders schlimmen Fällen ist es also ratsam, dass das Neugeborene auf einer Säuglingsstation untergebracht wird und die Mutter flexibel entscheiden kann, wann sie fit genug ist, sich rund um die Uhr um ihren kleinen Schatz zu kümmern.
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