Menschen, die an psychischen Erkrankungen leiden, benötigen Hilfe. Eine Psychotherapie ist in den meisten Fällen ein sinnvoller Schritt. Für wen eine Psychotherapie hilfreich sein kann, was man unter einer Psychotherapie versteht und welche Formen es gibt, erklären wir in diesem Ratgeber. Außerdem erfahren Sie alles über die Kosten und die Kostenübernahme und was es dabei zu beachten gibt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Psychotherapie?
Für wen ist eine Psychotherapie sinnvoll?
Psychotherapie: Welche Therapieformen gibt es?
Einzeltherapie vs. Gruppentherapie
Psychotherapie: Kosten und Kostenübernahme
Voraussetzungen für eine Psychotherapie
Unterschied: Psycholog*in, Psychotherapeut*in und Psychiater*in
Heilpraktiker*in für Psychotherapie
Fazit
Fragen und Antworten zur Psychotherapie
Eine Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen Problemen und Krankheiten bzw. Störungen wie Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen oder Essstörungen. Übersetzt bedeutet Psychotherapie die "Behandlung der menschlichen Seele“.
Um Betroffenen mit den oben genannten Störungen bzw. Krankheiten zu helfen, gibt es speziell ausgebildete Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, welche diese Psychotherapie durchführen. Diese Tätigkeit darf auch nur ausgeführt werden, wenn eine Berufszulassung auf Basis des Psychotherapeutengesetzes vorliegt. Neben diesen speziell ausgebildeten Psycholog*innen dürfen auch Ärzte bzw. Ärztinnen mit entsprechender Zusatzausbildung Psychotherapien anbieten und durchführen.
Erst einmal gilt es festzuhalten, dass eine Psychotherapie bei fast allen psychischen Erkrankungen und psychischen Problemen, die im Rahmen einer körperlichen Erkrankung auftreten, hilfreich sein kann. Ob eine Psychotherapie für den konkreten Krankheitsfall als sinnvoll erachtet wird, das müssen fachkundige Personen wie der Hausarzt/die Hausärztin oder Psychotherapeut*innen bestimmen. Wenn Sie sich häufig antriebslos und niedergeschlagen fühlen, soziale Kontakte meiden oder Schwierigkeiten bei der Bewältigung von alltäglichen Aufgaben haben, macht es durchaus Sinn, sich einen ärztlichen Rat einzuholen. Eine erste Anlaufstelle kann der Hausarzt oder die Hausärztin sein. Gleiches gilt auch, wenn Sie unter Panikattacken und Angstattacken leiden oder gesundheitsgefährdende Verhaltensänderungen von Essgewohnheiten auftreten.
Betroffene sprechen auch oft erst mit Freund*innen oder Familienangehörigen über die Probleme. Wenn Sie merken, dass die Probleme nicht mit eigener Kraft gelöst werden können und Sie sich hilflos fühlen und auch Freund*innen oder Familie Ihnen nicht mehr helfen können, können Sie sich bei einer Terminservicestelle unter der Rufnummer 116 117 melden. Die Servicestelle muss Betroffenen innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin vermitteln. Dieser Termin darf maximal vier Wochen in der Zukunft liegen bzw. bei einer Akutbehandlung nur zwei Wochen.
Es gibt verschiedene Arten für eine Psychotherapie:
Außerdem gibt es Selbsthilfegruppen oder Gruppenkurse. Die Kosten dafür werden aber in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
In den oben genannten Behandlungssettings werden verschiedenen Therapieformen angeboten. Im Folgenden haben wir diese für Sie einmal zusammengefasst:
Die bekannteste Form der Therapie ist die Einzeltherapie. In einer Einzelsitzung ist der/die Patient*in mit dem Therapeuten bzw. der Therapeutin alleine. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Gruppentherapie. Dort werden die belastenden Situationen und Probleme in vertraulichen Gruppengesprächen behandelt.
Ob die Einzeltherapie oder die Gruppentherapie geeigneter ist, hängt ganz vom individuellen Empfinden und der Problematik ab. Hier können Sie sich über die Gruppentherapie informieren und auch nach einer Gruppentherapie in Ihrer Nähe suchen.
Eine Psychotherapie wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. In einer Sprechstundensitzung bzw. in probatorischen Sitzungen wird festgestellt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Im Anschluss wird dann ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Wie der Antragsprozess abläuft, besprechen Sie mit dem Psychotherapeuten bzw. mit der Psychotherapeutin. In der Regel übernimmt diese*r auch den Antragsprozess. Sie müssen meistens nur den Antrag unterschreiben und Ihre Krankenkassenkarte dabei haben. Wenn die Krankenkasse den Antrag bewilligt, werden die Kosten für die Therapie vollständig übernommen. Voraussetzung: Der Therapeut bzw. die Therapeutin besitzt eine Kassenzulassung.
Übrigens: Eine Psychotherapie muss nicht zwangsläufig über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Sie können sich auch dazu entscheiden, die Therapie selbst zu bezahlen, wenn der/die bevorzugte Therapeut*in beispielsweise keine Kassenzulassung besitzt.
Die Kosten für eine Psychotherapie können je nach Anzahl der Sitzungen und Art der Therapie variieren. Die Preise für eine Sitzung liegen zwischen 20 bis 150 Euro. Der Preis ist von verschiedenen Punkten abhängig. Eine Verhaltenstherapie für die Dauer von 50 Minuten oder eine tiefenpsychologische Therapie kosten in der Regel ungefähr 100 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für eine Psychotherapie nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab festgelegt. In der privaten Krankenversicherung bzw. bei Selbstzahlern werden die Kosten anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen errechnet.
Eine Beratung oder ein Coaching wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Darunter zählen zum Beispiel Ehe- oder Lebensberatung. Gleiches gilt auch für die Psychotherapien, welche von Heilpraktiker*innen angeboten werden. Hier besteht von der gesetzlichen Krankenkasse keine Übernahmepflicht.
Das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann schwierig sein, wenn Sie sich in einer Psychotherapie befinden bzw. eine bestehende oder frühere psychische Erkrankung dokumentiert ist, da der Antrag dann oftmals von der Versicherung abgelehnt wird. Es ist aber nicht unmöglich. Informieren Sie sich einfach bei Ihrer Versicherung, welche Möglichkeiten bestehen, eine BU trotz Psychotherapie abzuschließen. Oftmals bedeutet dies ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss.
Private Krankenversicherungen übernehmen wie auch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für die Psychotherapie. Allerdings sollten Sie sich, sofern Sie privat versichert sind, über die Versicherungsbedingungen informieren.
Die Gothaer Private Krankenversicherung bietet ihren Vollversicherten je nach Tarif eine bis zu 100-prozentige Kostenübernahme an. Außerdem unterstützt die Gothaer ihre Versicherten durch verschiedene Angebote für Menschen mit psychischen Belastungen. Erfahren Sie hier mehr.
Um eine Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können, welche auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, muss mindestens eine der folgenden Aspekte gegeben sein:
Eine Psychotherapie durch Heilpraktiker*innen wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen, daher kann man diese Art der Therapie auch in Anspruch nehmen, ohne dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Gleiches gilt für ein Coaching oder Beratungen.
Es gibt noch weitere formelle Voraussetzungen für die Beantragung der Kostenübernahme für eine Psychotherapie. Nach der probatorischen Sitzung, also Probesitzung beim Therapeuten, muss noch eine körperliche Untersuchung in einer ärztlichen Praxis stattfinden, damit der Therapeut oder die Therapeutin die ambulante/stationäre Therapie beantragen kann. In der Praxis wird dann im sogenannten Konsiliarbericht festgehalten, dass die Ursache für die psychische Störung nicht in einer organischen Erkrankung liegt. Wie genau dieses Vorgehen aussieht und wann es notwendig ist, bespricht der behandelnde Psychotherapeut bzw. die behandelnde Psychotherapeutin vorab mit Ihnen.
Wie bereits erwähnt, ist der Begriff "Psychotherapeut*in“ ein rechtlich geschützter Begriff und erfordert auch einige Voraussetzungen wie z. B. ein abgeschlossenes spezielles Psychologie Studium mit einer mehrjährigen Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut*in bzw. zum/zur psychologischen Psychotherapeut*in.
Es gibt aber neben den Psychotherapeut*innen auch Heilpraktiker*innen die eine Psychotherapie anbieten dürfen. Allerdings unterscheiden sich die Therapieformen etwas von der klassischen Psychotherapie, welche von Psychotherapeut*innen durchgeführt werden.
Heilpraktiker*innen für Psychotherapie bieten in der Regel autogenes Training und Entspannungstechniken an. Sie sind an die Leitlinien des Heilpraktikergesetzes gebunden und dürfen somit auch jede Art von Psychotherapie anbieten, sofern das notwendige Fachwissen vorhanden ist.
Eine Psychotherapie kann ganz unterschiedlich aussehen und auch von verschieden ausgebildeten Personen angeboten werden. Welches Therapiesetting und welche Methoden am besten zu Ihnen passen, wird in verschiedenen Gesprächen herausgearbeitet. Es kann auch vorkommen, dass eine Psychotherapie mit einer medikamentösen Behandlung (Antidepressiva) kombiniert wird. Falls Sie das Gefühl haben, eine Psychotherapie wäre sinnvoll für Sie, sollten Sie keine Angst haben, sich professionelle Hilfe zu suchen. Es gibt verschiedene Angebote für Menschen mit seelischen Problemen und entsprechend ausgebildete Fachleute, die Ihnen helfen können.
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