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Die meisten Menschen verdrängen die Gedanken an eine schwere Krankheit oder Demenz im Alter. Das ist verständlich, aber nicht ratsam, wenn Sie bestimmte Vorstellungen davon haben, welche Behandlungen Sie sich nach einem schweren Unfall, einem Schlaganfall oder ähnlichen Schicksalsschlägen für sich selbst wünschen. Mit einer korrekt und eindeutig formulierten Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen für den Fall fest, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Hier erfahren Sie, worauf es dabei besonders ankommt.
Inhaltsverzeichnis
Viele Arztserien im Fernsehen vermitteln den Eindruck, dass die Angehörigen automatisch über die Behandlung entscheiden, wenn ein*e Patient*in seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Doch das ist falsch. Selbst nahe Verwandte wie Eltern, Geschwister oder Kinder und Ehepartner*innen dürfen keine Entscheidungen treffen. Stattdessen versuchen die Mediziner*innen, den mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln. Dazu befragen sie die Anverwandten nach eventuell geäußerten Wünschen und Ansichten des/der zu Behandelnden. Das kann allerdings zu großen Problemen führen. Denn es ist nicht klar, inwieweit die Antworten von den Wünschen und Vorstellungen der befragten Personen abhängen. Ist der (vermeintliche) Wunsch nach maximaler Versorgung von den Verlustängsten der Angehörigen getrieben oder entspricht er tatsächlich dem Patientenwillen? Äußern sich verschiedene Bezugspersonen unterschiedlich, bleiben die Wünsche des/der Betroffenen unklar. In diesem Fall tun die Ärzte und Ärztinnen alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle.
Möchten Sie eine solche Situation vermeiden und auch Ihren Liebsten eine große Verantwortung und Last nehmen, sorgen Sie mit einer Patientenverfügung vor. Diese sollte sorgsam verfasst werden, um Ihre Wünsche eindeutig zum Ausdruck zu bringen. Dann haben die behandelnden Ärzte und Ärztinnen einen klaren Handlungsleitfaden und Ihr*e Partner*in sowie Angehörigen erhalten ebenfalls Sicherheit in einer schweren Situation.
Am 1. Januar 2023 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die Ehegatt*innen ein Notvertretungsrecht einräumt, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Allerdings ist dieses Recht auf drei Monate begrenzt, danach muss ein Gericht eine*n Betreuer*in bestellen. Diese Neuerung ersetzt also keine Patientenverfügung.
Können Erwachsene aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung (z. B. Unfallfolgen, Schlaganfall, Demenz) oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln, ist eine Betreuung erforderlich. Haben Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt, die eine gerichtlich angeordnete Betreuung unnötig macht, darf die von Ihnen bestimmte Vertrauensperson für Sie eintreten. Diese kümmert sich z. B. darum, dass im Krankenhaus gemäß der in Ihrer Patientenverfügung geäußerten Wünsche gehandelt wird.
Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie Ihrer Vertrauensperson keine Blankovollmacht. Sie grenzen die Situationen, in denen die Befugnis gilt, genau ein. Ebenso erklären Sie exakt, in welchen Bereichen Sie Vertretung wünschen. Außerdem können Sie das Dokument als Generalvollmacht verfassen, damit es sich auf alle Lebensbereiche bezieht.
Haben Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht die Betreuung nicht geregelt oder möchten Sie nur für den Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung vorsorgen, ist die Betreuungsverfügung (Pflegevollmacht) das Mittel der Wahl. Hier legen Sie fest, wen das Gericht mit der Aufgabe betrauen soll. Ebenso können Sie verfügen, wer die Betreuung auf gar keinen Fall übernehmen soll.
Expert*innen raten dazu, die Patientenverfügung regelmäßig (z. B. einmal jährlich) zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Denn mit steigendem Lebensalter verändern sich oft die Wünsche und Vorstellungen. Zwar bleibt eine einmal erstellte Erklärung bis zum Widerruf oder zur Änderung gültig, aber die Behandelnden und die Angehörigen erhalten zusätzliche Sicherheit, wenn deutlich ist, dass die Angaben Ihren aktuellen Vorstellungen entsprechen.
Wichtig bei der Formulierung einer Patientenverfügung ist, dass sie eindeutig festlegt, welche Wünsche und Vorstellungen Sie haben. "Ich möchte nicht an Schläuchen hängen" ist keine Angabe, die ausreichend konkret ist. Beschreiben Sie möglichst genau Situationen wie z. B. ein Koma nach einem Unfall oder eine Altersdemenz und die gewünschten Maßnahmen. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben sich nicht widersprechen und denken Sie an so wichtige Themen wie Organspende. Wenn Sie z. B. Organe spenden und gleichzeitig lebensverlängernde Maßnahmen wie eine invasive Beatmung ablehnen, können Ärzte und Ärztinnen Ihren Wünschen nicht nachkommen. Diese Behandlungen sind unerlässlich für eine Organspende. In diesem Fall müssten Sie eine Ausnahme zulassen.
Überlegen Sie auch, wie sich dauerhafte Einschränkungen auf Ihre Lebensqualität auswirken und welche Maßnahmen zu deren Steigerung beitragen. Häufig können eine umfassende Versorgung und eine entsprechende Ausstattung (z. B. nicht von den Krankenkassen erstattete Therapien, behindertengerechter Umbau der Wohnung) das Dasein lebenswert machen. Treffen Sie Entscheidungen zur gewünschten Versorgung nicht unter finanziellen Gesichtspunkten, sondern sorgen Sie vor. Die Dread Disease Versicherung der Gothaer sorgt z. B. bei 50 schweren und oft auch weit verbreiteten Krankheiten für das nötige Kapital, bewahrt Ihre Freiheit und trägt zu einer hohen Lebensqualität bei.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2016 eine wegweisende Entscheidung zur Patientenverfügung getroffen: Nur wenn diese hinreichend konkret formuliert worden ist, sind Ärzte und Ärztinnen verpflichtet, diese auch anzuwenden. Das stellt medizinische Laien vor große Herausforderungen, denn ihnen sind viele medizinische Sachverhalte unbekannt oder die Formulierung ist aus fachlicher Sicht unklar. Insbesondere zahlreiche Formularvorlagen zum Ankreuzen werden den strengen Anforderungen der Bundesrichter*innen nicht gerecht. Daher ist es sehr empfehlenswert, Unterstützung zu suchen, um eine Patientenverfügung zu erstellen. Ein Rechtsanwalt oder Notar ist nicht erforderlich. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet umfangreiche Informationsbroschüren und Vorlagen. Wohlfahrtsverbände wie die Caritas oder die Diakonie halten ein großes Beratungsangebot bereit. Auch wenn Formularvorlagen wenig geeignet sind, da im Ergebnis keine rechtssichere Patientenverfügung entsteht, können Textbausteine sehr hilfreich sein, um die eigenen Wünsche unmissverständlich zu formulieren.
Mit einer Patientenverfügung setzen Sie Ihren persönlichen Willen bei medizinischen Behandlungen auch dann durch, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, sich zu äußern. Unerlässlich ist, dass Ihre Erklärungen Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen entsprechen. Versuchen Sie nicht, Ihren Angehörigen nicht zur Last zu fallen oder Geld für die eventuell nötige Pflege zu sparen. Für die finanziellen Fragen gibt es Lösungen.
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