Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz und ungünstige Sonneneinstrahlung können sich negativ auf Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitsqualität auswirken. Ihr Chef bzw. Ihre Chefin muss deshalb Maßnahmen ergreifen, damit Sie auch bei Hitze einen kühlen Kopf bewahren. Aber gilt das auch im Homeoffice?
Wir haben zusammengefasst, welche Arbeitsbedingungen gesetzlich vorgeschrieben sind und geben Tipps, was Sie aktiv gegen die Sommerhitze an Ihrem Arbeitsplatz tun können – egal ob daheim oder im Büro.
Inhaltsverzeichnis
Ist das noch Sommer – oder schon Fieber? Wenn es im Büro zu warm ist, fällt es schwer, sich zu konzentrieren und der Körper muss sich immer mehr anstrengen, um die Temperatur zu regulieren. So leidet zuerst die Leistungsfähigkeit – und im schlimmsten Fall drohen sogar gesundheitliche Probleme. Der Gesetzgeber hat daher reagiert und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Regeln festgelegt, ab wann Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin aktiv werden muss.
Aber welche Maßnahmen sind überhaupt sinnvoll? Was muss sein und was nicht? Und welche Rechte haben Sie im Homeoffice. Wir haben die wichtigsten Regelungen und nützliche Tipps hier im Gothaer Ratgeber zusammengestellt.
Mit den Temperaturen steigt auch der Flüssigkeitsbedarf. Trinken ist jetzt besonders wichtig, um den Körper fit und gesund zu halten. Zum Glück gibt’s das wichtigste Lebensmittel in Deutschland nicht nur preiswert, sondern auch fast überall in guter Qualität direkt aus der Leitung. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit am Tag – bei körperlichen Tätigkeiten sollten es sogar deutlich mehr sein. Eigentlich reicht Wasser voll und ganz aus – wem das auf Dauer zu langweilig wird, dem raten die Expert*innen zu Schorlen oder ungesüßten Tees. Auch wasserreiche Nahrung wie Tomaten, Gurken oder Melone sind bestens geeignet, um den Flüssigkeitshaushalt auszugleichen.
Weitere Tipps
Die schlechte Nachricht vorweg: Ein allgemeines Recht auf Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer*innen nicht – weder zu Hause noch im Büro oder auf der Baustelle. Unternehmen haben aber eine allgemeine Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz.
In der ArbStättV hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein*e Arbeitgeber*in für ein gesundheitlich zuträgliches Klima sorgen muss. Ab 26 Grad sollten Maßnahmen ergriffen werden, um das Arbeiten im Büro erträglicher zu machen. Ab 30 Grad ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin dazu verpflichtet – und ab 35 Grad ist ein Raum laut ArbStättV nicht mehr als dauerhafter Arbeitsplatz geeignet.
Was also tun? Häufig zum Einsatz kommen Sonnenschutzvorrichtungen wie Jalousien oder hitzereflektierende Folien an den Fenstern. Auch die Verlegung der Arbeitszeit in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden ist je nach Job denkbar – und natürlich die Lockerung von Bekleidungsregeln: Nur die wenigsten Unternehmen verlangen heute noch im Sommer Krawatte oder Businesskostüm von ihren Mitarbeiter*innen.
Elektronische Geräte geben Hitze ab und erhöhen die Raumtemperatur noch zusätzlich. Also: Alles abschalten, was nicht zwingend benötigt wird. Besonders arbeitnehmerfreundliche Unternehmen spendieren in den heißen Monaten auch gekühlte Getränke oder Ventilatoren, die zumindest die gefühlte Temperatur zwischenzeitlich reduzieren können.
Die geschilderten Maßnahmen können Unternehmen natürlich nur für Ihre eigenen Räumlichkeiten gewährleisten, auf Ihr Zuhause hat der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin schließlich und zum Glück keinen direkten Zugriff. Doch wie sieht es für diejenigen aus, die weiterhin im Homeoffice arbeiten?
Daheim ist Eigeninitiative gefragt. Es wird zwar empfohlen, dass Arbeitsschutzstandards eingehalten werden, es gibt aber keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin. Oder anders ausgedrückt: Die Vorgaben zur Raumtemperatur gelten nicht bei Ihnen zu Hause, somit können Sie auch keine Schutzmaßnahmen einfordern. Sie müssen also selbst aktiv werden.
Mit geeigneten Maßnahmen behalten Sie auch am Arbeitsplatz einen kühlen Kopf. Doch während im Büro der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin verantwortlich ist, ist im Homeoffice Eigeninitiative angesagt. Und egal, wo Sie den Arbeitstag verbringen müssen: Ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist das A und O!
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