Akupunktur, Homöopathie oder doch eine Aromatherapie? Naturheilverfahren genießen immer mehr an Beliebtheit. Doch was genau verbirgt sich hinter den Methoden und wer darf diese eigentlich anbieten?
Naturheilverfahren werden in der Regel von Heilpraktiker*innen angeboten. Was genau für Voraussetzungen für Heilpraktiker*innen bestehen, welche Behandlungen Sie anbieten dürfen und welche verboten sind und wie hoch die Kosten beim Heilpraktiker bzw. bei der Heilpraktikerin sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Ein Heilpraktiker bzw. eine Heilpraktikerin stellt wie auch ein Arzt/eine Ärztin eine Diagnose und behandelt dann die festgestellte Krankheit. Allerdings wird für die Behandlung Alternativmedizin angewendet, zum Beispiel Naturheilkundeverfahren.
Heilpraktiker*innen verfügen allerdings keine Approbation, wie es bei Ärzten/Ärztinnen der Fall ist. Somit sind Sie in Ihrer Befugnis, bestimmte Behandlungen durchzuführen, eingeschränkter als Ärzte/Ärztinnen. Sie dürfen zum Beispiel keine verschreibungspflichtigen Medikamente verschreiben.
Die Tätigkeit eines Heilpraktikers bzw. einer Heilpraktikerin wird mit dem Heilpraktikergesetz geregelt. Die Ausbildung zum/zur Heilpraktiker*in kann sehr unterschiedlich aussehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Fernstudium, berufsbegleitende Lehrgänge oder Vollzeit-Ausbildung. Die Dauer der Ausbildung dauert in der Regel zwischen ein bis drei Jahre. Die Prüfung für angehende Heilpraktiker*innen wird von den örtlichen Gesundheitsämtern durchgeführt und beinhaltet einen Multiple-Choice-Test und eine mündliche Prüfung. In der Prüfung werden in erster Linie medizinische Grundkenntnisse (z. B. Anatomie, Psychologie, Physiologie) sowie Krankheitsbilder abgefragt. Ebenfalls müssen die Prüflinge auch gesetzliche Vorschriften kennen. Das Prüfen von praktischen Fähigkeiten ist kein Bestandteil.
Um als Heilpraktiker*in arbeiten zu dürfen, ist das Vorweisen einer abgeschlossenen Ausbildung notwendig. Die gesetzlichen Vorgaben für die Ausbildung sind allerdings nicht sehr streng. Außerdem muss der/die Auszubildende mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens einen Hauptschulabschluss haben, darf keine Vorstrafen vorweisen und muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Heilpraktiker*innen führen alternative medizinische Behandlungen durch. Dazu zählen:
Heilpraktiker*innen dürfen diese Behandlungsmethoden in Ihrer Praxis ausüben, ohne sich damit strafbar zu machen. Sie dürfen Ihren Patienten und Patientinnen außerdem Infusionen und Injektionen verabreichen und offene Wunden versorgen. Sogar die Behandlung von Krebs ist erlaubt.
Wie wahrscheinlich schon vielen bekannt sind Ärzte/Ärztinnen an die Gebührenordnung für Ärzte gebunden und müssen Ihre Behandlungskosten dementsprechend ausrichten.
Bei Heilpraktiker*innen ist dies nicht der Fall. Es gibt zwar ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, allerdings gilt dies nur als Orientierung. Der/die Heilpraktiker*in kann relativ frei entscheiden, wie viel seine Behandlungen kosten sollen. Demnach können die Preise für eine Naturheilbehandlung individuell unterschiedlich ausfallen.
Im Folgenden haben wir Ihnen Schätzungen der Kosten für verschiedene Behandlungsmethoden aufgelistet: Eine Akupunktur kann zwischen 25 bis 100 Euro pro Sitzung kosten. Für eine osteopathische Behandlung liegen die Kosten zwischen 80 bis 150 Euro pro Sitzung – je nach Länge. Eine kinesiologische Sitzung kostet in der Regel zwischen 50 bis 90 Euro.
Die Preisspanne für alternative medizinische Behandlungen liegen also in der Regel zwischen 50 bis 200 Euro. In manchen Fällen übernehmen sogar Krankenversicherungen die Kosten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für alternative Behandlungen bei Heilpraktiker*innen. Als versicherte Person besteht auch kein Anspruch auf Kostenübernahme, da die gesetzlichen Krankenkassen an Vertragsärzte gebunden sind.
Es gibt allerdings eine Ausnahme bei der GKV: Wenn ein Arzt oder eine Ärztin alternative Medizin verschreibt bzw. empfiehlt, könnten die Aufwendungen für diese Behandlung doch von der gesetzlichen Krankenkasse (teilweise) übernommen werden.
Die Chancen für eine Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen sind höher. Allerdings muss dies explizit in Ihr Ihrem Leistungsumfang mit abgeschlossen sein. Mit der Gothaer ambulanten Zusatzversicherung können Sie sich dafür umfassend absichern. Diese übernimmt bis zu 80 Prozent der Aufwendungen inklusive verordneter Arzneimittel bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr.
Die Gothaer Krankenvollversicherung erstattet Ihnen sogar mit dem zusätzlichen Leistungsbaustein Naturheilverfahren 100 Prozent der Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker*innen einschließlich Arzneimitteln und Anwendung von Naturheilverfahren durch Ärzt*innen bis zu 2.000 € pro Kalenderjahr.
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Heilpraktiker*innen dürfen in keinem Fall medizinisch anerkannte Infektionskrankheiten behandeln, da es Ihnen auch untersagt ist, verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen. Außerdem ist es Ihnen verboten, Geburtshilfe zu leisten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, Zahnmedizin auszuüben oder den Tod eines Menschen festzustellen. Auch Röntgenuntersuchungen sind Ihnen untersagt.
Wenn Sie sich für alternative Medizin interessieren, können Behandlungen von Heilpraktiker*innen für Sie interessant sein. Achten Sie aber bei der Auswahl des/der Heilpraktiker*in auf ein Ausbildungszertifikat und ob diese*r nur Behandlungsmethoden anbietet und durchführt, die gesetzlich auch erlaubt sind. Somit können Sie die Seriosität der Heilpraktiker*innen sicherstellen. Außerdem können Sie sich mit einer privaten Krankenversicherung bis zu 100 Prozent Kostenerstattung sichern.
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