Gothaer Ratgeber Heilpraktiker: Eine Frau schaut sich Naturkosmetikprodukte an.

Heilpraktiker: Methoden, Kosten & Versicherung

Akupunktur, Homöo­pathie oder doch eine Aroma­therapie? Natur­heil­ver­fahren genießen immer mehr an Be­liebt­heit. Doch was genau ver­birgt sich hinter den Methoden und wer darf diese eigentlich an­bieten?

Natur­heil­ver­fahren werden in der Regel von Heil­praktiker*innen an­ge­boten. Was genau für Vor­aus­setzungen für Heil­praktiker*innen be­stehen, welche Be­handlungen Sie an­bieten dürfen und welche ver­boten sind und wie hoch die Kosten beim Heil­praktiker bzw. bei der Heil­praktikerin sind, erfahren Sie in diesem Rat­geber.

Was ist ein Heilpraktiker?

Ein Heilpraktiker bzw. eine Heil­praktikerin stellt wie auch ein Arzt/eine Ärztin eine Diagnose und be­handelt dann die fest­gestellte Krank­heit. Allerdings wird für die Be­handlung Alter­nativ­medizin an­gewendet, zum Beispiel Natur­heil­kunde­verfahren.

Heilpraktiker*innen ver­fügen aller­dings keine Approbation, wie es bei Ärzten/Ärztinnen der Fall ist. Somit sind Sie in Ihrer Befugnis, bestimmte Be­handlungen durch­zu­führen, ein­ge­schränkter als Ärzte/Ärztinnen. Sie dürfen zum Beispiel keine ver­schreibungs­pflichtigen Medikamente ver­schreiben.

Die Tätig­keit eines Heil­praktikers bzw. einer Heil­praktikerin wird mit dem Heilpraktikergesetz ge­regelt. Die Aus­bildung zum/zur Heilpraktiker*in kann sehr unter­schiedlich aus­sehen. Es gibt ver­schiedene Möglich­keiten: Fern­studium, berufs­begleitende Lehr­gänge oder Vollzeit-Aus­bildung. Die Dauer der Aus­bildung dauert in der Regel zwischen ein bis drei Jahre. Die Prüfung für an­gehende Heil­praktiker*innen wird von den örtlichen Gesund­heits­ämtern durch­ge­führt und be­inhaltet einen Multiple-Choice-Test und eine mündliche Prüfung. In der Prüfung werden in erster Linie medizinische Grund­kenntnisse (z. B. Anatomie, Psycho­logie, Physio­logie) sowie Krank­heits­bilder ab­gefragt. Eben­falls müssen die Prüflinge auch gesetzliche Vor­schriften kennen. Das Prüfen von praktischen Fähig­keiten ist kein Bestand­teil.

Voraussetzungen für einen Heil­praktiker

Um als Heilpraktiker*in ar­beiten zu dürfen, ist das Vor­weisen einer ab­geschlossenen Aus­bildung not­wendig. Die gesetzlichen Vorgaben für die Aus­bildung sind aller­dings nicht sehr streng. Außer­dem muss der/die Aus­zu­bildende mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens einen Haupt­schul­abschluss haben, darf keine Vor­strafen vor­weisen und muss eine gültige Auf­enthalts­erlaubnis besitzen.

Behandlungsmethoden: Aku­punktur, Homöo­pathie & Co.

Heilpraktiker*innen führen alter­native medi­zinische Be­handlungen durch. Dazu zählen:

  • Osteopathie
  • Homöopathie
  • Akupunktur
  • Eigenbluttherapie
  • Neuraltherapie
  • Kinesiologie
  • Schröpfen
  • Aromatherapie

Heilpraktiker*innen dürfen diese Be­handlungs­methoden in Ihrer Praxis aus­üben, ohne sich damit straf­bar zu machen. Sie dürfen Ihren Patienten und Patientinnen außer­dem Infusionen und Injektionen ver­ab­reichen und offene Wunden ver­sorgen. Sogar die Be­handlung von Krebs ist er­laubt.

Kosten beim Heilpraktiker

Wie wahrscheinlich schon vielen bekannt sind Ärzte/Ärztinnen an die Gebührenordnung für Ärzte gebunden und müssen Ihre Be­hand­lungs­kosten dement­sprechend aus­richten.

Bei Heilpraktiker*innen ist dies nicht der Fall. Es gibt zwar ein Gebühren­verzeichnis für Heil­praktiker, aller­dings gilt dies nur als Orientierung. Der/die Heilpraktiker*in kann relativ frei ent­scheiden, wie viel seine Behand­lungen kosten sollen. Demnach können die Preise für eine Natur­heil­behandlung individuell unter­schiedlich aus­fallen.

Im Folgenden haben wir Ihnen Schätzungen der Kosten für ver­schiedene Be­handlungs­methoden auf­ge­listet: Eine Akupunktur kann zwischen 25 bis 100 Euro pro Sitzung kosten. Für eine osteo­pathische Be­handlung liegen die Kosten zwischen 80 bis 150 Euro pro Sitzung – je nach Länge. Eine kinesio­logische Sitzung kostet in der Regel zwischen 50 bis 90 Euro.

Die Preis­spanne für alter­native medi­zinische Be­handlungen liegen also in der Regel zwischen 50 bis 200 Euro. In manchen Fällen über­nehmen sogar Kranken­ver­sicherungen die Kosten.

Eine junge Frau sitzt auf der Couch und riecht an einer Flasche mit ätherischem Öl.

Versicherungen für Heil­praktiker: Wer über­nimmt die Kosten?

Die gesetzlichen Kranken­kassen über­nehmen in der Regel keine Kosten für alter­native Be­handlungen bei Heil­praktiker*innen. Als ver­sicherte Person besteht auch kein An­spruch auf Kosten­übernahme, da die gesetzlichen Kranken­kassen an Ver­trags­ärzte ge­bunden sind.

Es gibt aller­dings eine Aus­nahme bei der GKV: Wenn ein Arzt oder eine Ärztin alter­native Medizin ver­schreibt bzw. em­pfiehlt, könnten die Auf­wendungen für diese Be­handlung doch von der gesetzlichen Kranken­kasse (teil­weise) über­nommen werden.

Heilpraktiker: Zusatz­versicherung

Die Chancen für eine Kosten­über­nahme bei privaten Kranken­ver­sicherungen sind höher. Aller­dings muss dies explizit in Ihr Ihrem Leistungs­umfang mit ab­ge­schlossen sein. Mit der Gothaer ambulanten Zusatzversicherung können Sie sich dafür um­fassend ab­sichern. Diese über­nimmt bis zu 80 Prozent der Auf­wendungen inklusive ver­ordneter Arznei­mittel bis zu 1.000 Euro pro Kalender­jahr.

Die Gothaer Krankenvollversicherung er­stattet Ihnen sogar mit dem zu­sätzlichen Leistungs­baustein Natur­heil­ver­fahren 100 Prozent der Kosten für Be­handlungen durch Heil­praktiker*innen ein­schließlich Arz­nei­mitteln und An­wendung von Natur­heil­verfahren durch Ärzt*innen bis zu 2.000 € pro Kalender­jahr.

Ambulante Zusatzversicherung – Beitrag berechnen

Mit der ambulanten Zusatzversicherung der Gothaer können Sie ganz einfach kost­spielige Lück­en in Ihrer Gesundheitsversorgung schließen. Ganz gleich, ob Seh­hilfen, alter­na­tive Be­hand­lun­gen wie Natur­heil­ver­fahren oder Zu­zah­lun­gen für Arznei-, Ver­band-, Heil- und Hilfs­mit­tel. In nur wenigen Minuten können Sie Ihren Beitrag berechnen.

Was ist Heilpraktikern verboten?

Heilpraktiker*innen dürfen in keinem Fall medizinisch an­er­kannte Infektions­krank­heiten behandeln, da es Ihnen auch unter­sagt ist, ver­schreibungs­pflichtige Medi­kamente zu ver­ordnen. Außer­dem ist es Ihnen ver­boten, Geburts­hilfe zu leisten, Schwanger­schafts­abbrüche durch­zu­führen, Zahn­medizin aus­zu­üben oder den Tod eines Menschen fest­zu­stellen. Auch Röntgen­unter­suchungen sind Ihnen unter­sagt.

Fazit

Wenn Sie sich für alter­native Medizin interessieren, können Be­handlungen von Heil­praktiker*innen für Sie interessant sein. Achten Sie aber bei der Aus­wahl des/der Heil­praktiker*in auf ein Aus­bildungs­zertifikat und ob diese*r nur Be­handlungs­methoden an­bietet und durch­führt, die gesetzlich auch er­laubt sind. Somit können Sie die Seriosität der Heil­praktiker*innen sicher­stellen. Außer­dem können Sie sich mit einer privaten Kranken­versicherung bis zu 100 Prozent Kosten­erstattung sichern.

Fragen und Antworten

Was darf ein/e Heilpraktiker*in?

Was ist der Unterschied zwischen Heilpraktiker*innen und Homöopath*innen?

Was ist der Unterschied zwischen Heilpraktiker*innen und Osteopath*innen?

Wer übernimmt die Kosten für Heilpraktiker*innen?

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