Wer hat in seinem Leben nicht schon einmal Arzneimittel eingenommen oder wird dies irgendwann einmal tun?! Doch Medikamente sind auch mit Risiken verbunden. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Infos rund um Arzneimittel zusammengefasst. So können Sie sowohl Ihre Gesundheit als auch Ihren Geldbeutel schonen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Arzneimittel?
Worin unterscheiden sich Arzneimittel?
Überwachung, Zulassung und der Patentschutz von Arzneimitteln
Frei verkäufliche vs. verschreibungspflichtige Arzneimittel
Welche Aufgabe haben Arztpraxen und Apotheken im Umgang mit Arzneimitteln?
Wissenswertes zum Umgang mit Ihren Medikamenten
Was sollte ich über Rezepte wissen?
Lagerung und Haltbarkeit
Arzneimittel in der Krankenversicherung
Erstattungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
Besondere Lebenssituationen
Was gehört in meine Urlaubs- und Hausapotheke?
Entsorgung abgelaufener und nicht mehr benötigter Medikamente
Tipps für Sparfüchse
Arzneimittelmissbrauch
Fazit
Arzneimittel oder Pharmaka sind laut deutschem Arzneimittelgesetz Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, um
Damit zählen zu den Arzneimitteln zum Beispiel auch Präparate, die aus Blut hergestellt werden, und sogenannte Diagnostika, die bei Untersuchungen benötigt werden. Abzugrenzen sind Arzneimittel von sogenannten Medizinprodukten wie Herzschrittmachern, Prothesen, Kontaktlinsen usw.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich um eine Substanzgruppe, die in der Leistungspraxis der privaten Krankenversicherung immer wieder Fragen aufwirft, da es sich hier nicht um Arzneimittel, sondern um Lebensmittel handelt, die nicht erstattungsfähig sind.
Arzneien können aus Arzneipflanzen (Phytotherapeutika), Stoffwechselprodukten von Mikroorganismen oder Bakterien (Antibiotika), anorganischen und organischen Verbindungen und Produkten tierischen Ursprungs (zum Beispiel Heparin, bestimmte Insulinarten) hergestellt werden. Eine recht neue Methode zur Herstellung von Arzneimitteln ist die Gentechnik. Diese ermöglicht die Herstellung vieler Arzneimittel wie Krebstherapeutika, Impfstoffe, Blutgerinnungsfaktoren und Hormone, zum Beispiel Insulin.
Bei der Einnahme eines Arzneimittels nehmen wir nicht nur den Wirkstoff zu uns. Vielmehr enthalten alle Arzneimittel Zusatzstoffe (Füllsubstanzen, Farbstoffe, Trägersubstanzen, Stabilisatoren). Bei allergischen Reaktionen oder Unverträglichkeiten muss somit nicht nur der Wirkstoff, sondern es müssen auch die Zusatzstoffe berücksichtigt werden. So ist manchmal der Wirkstoff in gleicher Darreichungsform eines anderen Herstellers (Generikum) verträglicher.
Achten Sie bei der Einnahme Ihrer Arzneimittel auf die in der Packungsbeilage beschriebene Darreichungsanwendung! Nur bei der richtigen Anwendung kann Ihr Präparat richtig wirken. Im Folgenden haben wir für Sie verschiedene Darreichungsformen mit Anwendungshinweisen erläutert.
Perorale Einnahme
Peroral (durch den Mund) werden Arzneimittel zum Beispiel in Form von Kapseln, Tabletten, Globuli, Säften, Tropfen und Teemischungen verabreicht. Hierbei werden sie über die Mundschleimhaut, Magen- bzw. Dünndarmschleimhaut in die Blutbahn aufgenommen. Gleichzeitige Nahrungsaufnahme oder weitere Krankheiten im Magen-Darm-Trakt können erheblichen Einfluss auf die Aufnahmekapazität haben.
Somit ist immer der Hinweis "vor" oder "nach" der Mahlzeit für die Wirksamkeit des Medikamentes ausschlaggebend. Bestimmte Präparate, die im Darm freigesetzt werden sollen, sind gegen Magensäure geschützt. Hier sollte zum Beispiel das Öffnen entsprechender Kapseln oder das Spalten von Dragees unterbleiben, da der Wirkstoff dann nicht mehr adäquat wirken kann.
Inhalative Aufnahme
Bei der inhalativen Aufnahme (durch Einatmen) werden feste oder flüssige Bestandteile, sogenannte Aerosole, der Atemluft zugesetzt. Diese wirken am Lungengewebe direkt, gelangen zum Teil aber auch über das Lungengewebe in die Blutbahn (u. a. Dosieraerosole zur Weitstellung der Atemwege oder inhalative Cortisonpräparate). Hierbei ist eine gute Mitarbeit des Patienten/der Patientin unerlässlich.
Es muss eine bestimmte Atemtechnik bei der Anwendung beachtet werden, zum Teil ist die Anwendung zusätzlicher Hilfsmittel nötig. Bestimmte Aerosole (insbesondere Cortison) sollten nicht auf der Mundschleimhaut verbleiben. Daher sollte der Mundraum nach der Anwendung ausgespült werden.
Parenterale Anwendung
Eine weitere parenterale Anwendung (Zufuhr unter Umgehung des Magen-Darm-Traktes) ist die intramuskuläre Injektion (in den Muskel), die intrakutane (in die Haut), die subkutane (unter die Haut) oder die Injektion direkt in die Blutbahn (intravenös = in die Vene; intraarteriell = in die Arterie). Zahlreiche Spritzen und Infusionen, zum Beispiel im Rahmen einer Schmerzbehandlung oder einer Hyposensibilisierung, sind nur in Ausnahmefällen notwendig. Immer muss eine Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen, so ist zum Beispiel bei Injektionen das Infektionsrisiko erhöht.
Oftmals verhindert auch eine Injektion nicht die Nebenwirkungen des Wirkstoffs, der bislang zum Beispiel in Tablettenform gegeben wurde. Durch die intramuskuläre Gabe von entzündungshemmenden Präparaten als Spritze beispielsweise lassen sich Magenbeschwerden als Nebenwirkung nicht verhindern, da diese überwiegend durch eine systemische Wirkung verursacht werden. Medikamente können auch in Form von Suppositorien (Zäpfchen) aufgenommen werden, da sowohl die vaginale (Scheide) als auch die rektale Schleimhaut (Enddarm) den Wirkstoff aufnehmen kann.
Äußerliche Anwendung
Zur äußerlichen Anwendung gehören Pflaster, Salben, Cremes (einige werden auch innerlich, zum Beispiel rektal, angewandt) oder auch Augentropfen. Viele Präparate können sowohl örtliche wie auch systemische Wirkung haben (Hormonpflaster, Augentropfen gegen Grünen Star).
Arzneimittel werden durch den Apotheker bzw. die Apothekerin bei der Herstellung ständig auf Reinheit und Wirkstoff überwacht. Die Herstellung erfolgt überwiegend in der pharmazeutischen Industrie und in Apotheken bzw. Krankenhausapotheken. Die Zulassung von Arzneimitteln erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittelforschung und Medizinprodukte oder durch das Paul-Ehrlich-Institut (Impfstoffe).
Der Vertrieb von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch die Hersteller erfolgt zum Teil über den Pharmagroßhandel, zum Teil direkt an die Apotheke. Die Apotheke untersteht dem Regierungspräsidenten und der kommunalen Gesundheitsbehörde im Rahmen der Apothekenbetriebsordnung. Ausschließlich öffentliche Apotheken mit Erlaubnis zum Versandhandel dürfen Medikamente im Internet vertreiben. Im Internet angebotene Arzneimittel ohne Einbindung einer Apotheke werden weder in Herstellung noch Vertrieb überwacht. Sie bergen erhebliche Gefahren, sind zum Teil sogar lebensgefährlich. Die Zahl von Websites, die gefährliche und illegale Arzneimittel anbieten, steigt stetig.
Gehäuft angeboten werden sogenannte Lifestyle-Medikamente (wie zum Beispiel Produkte zur Gewichtsreduktion, Potenz- und Haarwuchsförderung), Dopingsubstanzen, aber auch Arzneimittel, zum Beispiel zur Behandlung von Herzerkrankungen, Krebs oder HIV. Kunden erhalten hier zum Teil nicht zugelassene oder auch gefälschte Präparate. Zum Teil enthalten diese andere als auf der Verpackung angegebene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffstärken oder sogar keine Wirkstoffe. Teilweise fehlen Beipackzettel oder Verpackung. Hiervon ist der Vertrieb über zugelassene Versandapotheken abzugrenzen.
Medikamente unterliegen nach Neueinführung einem meist 12- bis 15-jährigem Patentschutz. Dieser stellt ein Monopol zur Herstellung dieses Arzneimittels dar. Mit Ablauf des Patentschutzes kann dieser Wirkstoff von allen Arzneimittelherstellern produziert werden. Hierbei handelt es sich dann um sogenannte Generika, die durch das Wegfallen eines Großteils der Forschungs- und Entwicklungskosten preisgünstiger angeboten werden können. Generika enthalten den identischen Wirkstoff, müssen im Körper gleich schnell aus dem Medikament ins Blut übergehen und haben die gleiche Darreichungsform wie das Originalpräparat.
Unterscheiden dürfen sich die Präparate aber hinsichtlich der Herstellungstechnik und der enthaltenen Hilfsstoffe. Häufig arbeiten Pharmahersteller kurz vor Ablauf des Patentschutzes an einer geringfügigen Veränderung ihrer Arzneimittelspezialität, zum Beispiel durch Veränderung der Darreichungsform bzw. -Hilfsstoffe (Galenik), und verlängern hierdurch erneut den Patentschutz. Bei diesen sogenannten Me-too-Präparaten handelt es sich um Scheininnovationen, die im Vergleich zu den bewährten Arzneimitteln teurer, aber nicht wirksamer sind.
Man unterscheidet Fertigarzneimittel (vom Pharmahersteller im Voraus hergestellt, mit entsprechender Packung und Beipackzettel) und sogenannte Rezeptur- und Defekturarzneimittel, die in der Apotheke hergestellt werden. Der weitere Vertrieb dieser Arzneimittel ist abhängig davon, welchen Inhaltsstoff das Medikament enthält. Man unterscheidet 3 Gruppen von Arzneimitteln:
Frei verkäufliche nicht apothekenpflichtige Arzneimittel können ohne Verordnung in Apotheken, Internet- oder Versandapotheken, Drogeriemärkten, Lebensmittelgeschäften und Großmärkten erworben werden. Der Begriff "apothekenpflichtiges Arzneimittel" besagt, dass der Vertrieb ausschließlich über den Pharmagroßhandel und Apotheken möglich ist. Ein Teil der apothekenpflichtigen Arzneimittel wird ohne ärztliche Verordnung als sogenannter OTC-Artikel (Over The Counter = über den Ladentisch) abgegeben.
Dem gegenüber steht die große Gruppe der verschreibungspflichtigen Medikamente. Dabei ist bei einigen Arzneimitteln eine scharfe Abgrenzung nicht möglich. So werden Medikamente mit gleichen Inhaltsstoffen niedrig dosiert von Apotheker*innen frei verkauft, höher dosiert jedoch werden sie nur gegen eine ärztliche Verordnung abgegeben. Dies trifft zum Beispiel auf bestimmte entzündungshemmende Präparate und Magenmedikamente zu.
Das Fachwissen der Ärzte bzw. Ärztinnen ist für die Diagnosestellung und somit für die gegebenenfalls notwendige medikamentöse Behandlung erforderlich. Nicht alle Krankheiten sind mit Medikamenten zu lindern bzw. heilbar. Diese Abgrenzung und die Indikationsstellung (Prüfung, ob der Einsatz des Medikamentes bei dem Krankheitsbild angebracht ist) obliegen den Ärzten bzw. Ärztinnen. Häufig bestehen bei Patient*innen mit verschiedenen Erkrankungen (Multimorbidität) oder bereits bestehender Medikation Kontraindikationen. Dies bedeutet, dass bestimmte Arzneimittel keinesfalls angewendet werden dürfen (absolute Kontraindikation) oder aber nicht angewendet werden sollten (relative Kontraindikation).
Apotheker*innen befassen sich mit der Herstellung, Kontrolle und Abgabe von Arzneimitteln, beratend sind sie vor allem im Handverkauf von OTC-Artikeln tätig. Eine Überwachung der ärztlichen Verordnung findet jedoch meist nicht statt. Durch das Vor-Ort-Stärkungsgesetz (VOASG) ist es den Apotheken jedoch möglich, ihren Kund*innen pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten, die zu einer Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie führen. Dazu gehören beispielsweise eine erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation (gleichzeitige Einnahme von ≥ 5 Arzneistoffen), der sogenannte Medikamenten-Check oder eine Einweisung in die korrekte Anwendung von Inhalationshilfen mit Üben der Inhalationstechnik.
Man unterscheidet:
Für Privatrezepte gibt es im Gegensatz zu Kassenrezepten keine Vorschrift zur Form. Rezepte für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind immer rosa hinterlegt. Auf beiden Rezepten können maximal drei verschiedene Medikamente pro Rezept verordnet werden. Kassenärzt*innen verwenden grün hinterlegte Rezepte oder auch ein Privatrezept, um Patient*innen ein Medikament zu eigenen Lasten zu verordnen.
Das vollständig ausgefüllte Rezept stellt eine Verordnung (Ordination) dar, auf der nichts verändert werden darf. Diese Verordnung wird daraufhin in der Apotheke ausgeführt. Ein Kassenrezept ist einen Monat gültig, fehlt eine entsprechende Angabe auf einem Privatrezept, ist dieses drei Monate gültig. Wiederholungsrezepte, sogenannte Repetitur-Rezepte, sind ungültig. Das verordnete Medikament darf also nur einmal abgegeben werden.
Einen Sonderstatus haben Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) für PKV- und GKV-Versicherte. Sie müssen gesondert vom Arzt/von der Ärztin bei der Bundesopiumstelle bezogen werden und enthalten zwei Durchschläge. Die Gültigkeit des BtM-Rezeptes beträgt eine Woche.
Was steht auf einem Rezept für privat Versicherte?
Industriell hergestellte Arzneimittel müssen immer mit einem Beipackzettel, einem Verfallsdatum und einem Hinweis auf die Aufbewahrung versehen sein. So erfordern einzelne Medikamente die ständige Aufbewahrung bei 5 Grad Celsius. Impfstoffe werden in einer Kühlkette an die Apotheke ausgeliefert und sollten dann auf dem schnellsten Weg ohne Unterbrechung der Kühlkette zur Anwendung kommen. Im günstigsten Fall werden Sera (Blutbestandteile) und Impfstoffe direkt an die Arztpraxis geliefert.
Insulinvorräte, die meisten Chemotherapeutika (Arzneimittel in der Krebsbehandlung), Zäpfchen, Augentropfen und Salben haben häufig einen ähnlichen Hinweis. So sind Augentropfen nach Öffnung des Behältnisses oftmals nur einen Monat haltbar. Bei sporadischem Gebrauch ist deshalb die portionsweise verpackte Einmalpipette sinnvoller. Einige Arzneimittel müssen lichtgeschützt aufbewahrt werden. Generell sollten alle Medikamente nicht der Sonne, nicht der Wärme und nicht dem Frost ausgesetzt werden. Insulin wird meist in Ampullen in Packungen mit fünf oder zehn Fläschchen vertrieben. Der Übervorrat sollte im Kühlschrank (nicht im Eisfach) aufbewahrt werden. Die sich im Gebrauch befindliche Ampulle sollte nicht der Wärme ausgesetzt werden. Bei Reisen oder aber häufiger Tätigkeit außerhalb klimatisierter Räume sollte eine Kühlbox verwendet werden.
Grundsätzlich müssen im Hinblick auf eine Erstattungsfähigkeit in der privaten Krankenversicherung Arzneimittel verordnet sein und in einer Apotheke/Versandapotheke bezogen werden. Das von der Apotheke bearbeitete Rezept sollte vollständig ausgefüllt sein. Das verordnete Medikament muss im zugelassenen Anwendungsgebiet (Indikation) der in der Rechnung des behandelnden Arztes/der Ärztin genannten Diagnose entsprechen. Ebenso sollten die Packungsgrößen der einzelnen Medikamente und bei Wiederholungsverordnungen die Gesamtmengen der Dosierungsanleitung des Arztes/der Ärztin bzw. dem Beipackzettel entsprechen.
Die Erstattungsfähigkeit Ihres Arzneimittels hängt von der medizinischen Notwendigkeit der Verordnung und von Ihrem Versicherungsschutz ab. Nicht alle verordneten Arzneimittel sind erstattungsfähig. Bei Unsicherheiten oder Grenzfällen sollten privat Krankenversicherte vor dem Kauf in der Apotheke ihre Krankenversicherung kontaktieren.
Da einige Präparate und Behandlungsmethoden in der Erstattungsprüfung erklärungsbedürftig sind, haben wir Ihnen im Folgenden einige Beispiele erläutert.
Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte zur erhöhten Versorgung des Körpers mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen. Es handelt sich hierbei rechtlich um Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Nahrung zu ergänzen. Diese Produkte enthalten Konzentrate von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, zum Beispiel in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten oder Flüssigampullen.
Typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien, Koenzym Q10, Kreatin, L-Carnitin und isolierte Pflanzenstoffe, die in einer ausgewogenen Ernährung in ausreichendem Maß vorhanden sind. Eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe ist im Allgemeinen nicht erforderlich. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen keiner arzneimittelrechtlichen Zulassung. Ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sind, im Gegensatz zu Arzneimitteln, nicht durch wissenschaftliche Studien belegt. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind für diese Präparate, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig!
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel. Sie fallen nicht unter den Versicherungsschutz und sind daher in der privaten Krankenversicherung nicht erstattungsfähig.
Homöopathische Arzneimittel
Homöopathische Arzneimittel werden durch homöopathisch tätige Ärzte/Ärztinnen bzw. Heilpraktiker*innen im Rahmen einer im 18./19. Jahrhundert begründeten Behandlungsmethode eingesetzt. Dabei kommen genau die Wirkstoffe in niedrigsten Mengen zum Einsatz, die in hohen Dosierungen beim Gesunden ein ähnliches Krankheitsbild auslösen wie das, an dem der Kranke/die Kranke leidet. Mittels einer ausführlichen homöopathischen Anamnese wird individuell das passende homöopathische Arzneimittel bestimmt.
Der Auswahl liegen die oben beschriebenen Prinzipien zu Grunde: "Ähnliches mit Ähnlichem zu behandeln" und "Wenig hilft viel". Durch Verreibung oder Verschütteln sollen die Wirkstoffe eine energetische Umwandlung erfahren (die sogenannte Potenzierung der Wirkkraft), wobei der Ausgangsstoff gleichzeitig extrem verdünnt wird. Auf diese Weise soll nach Ansicht von in der Homöopathie ausgebildeten Therapeut*innen die Wirkung der Substanz potenziert und die Nebenwirkung minimiert werden.
Bei der Homöopathie handelt es sich nicht um eine nach den Kriterien der konventionellen Medizin wissenschaftlich belegte bzw. anerkannte Behandlungsmethode, sondern um eine sogenannte Erfahrungsmedizin. Klären Sie die Erstattungsfähigkeit im Vorfeld Ihrer Behandlung mit Ihrem Krankenversicherer.
Traditionelle chinesische Medizin (TCM)
In den siebziger Jahren entstand das Interesse der westlichen Welt für die chinesische Medizin. Die TCM ist ein eigenständiges medizinisches System, das verschiedene philosophische Schulen und Denkverfahren in der chinesischen Tradition vereinigt. Die chinesische Arzneitherapie ist dabei eine der fünf Säulen der Therapie. Diese umfasst Akupunktur inklusive Moxibustion (Erwärmung von Akupunkturpunkten oder anderen Körperstellen mit Moxakraut), Qigong-Taijiquan (Bewegungsübung), Tuina-Anmo und Shiatsu (Massagetechnik), die Diätetik (Nahrungsmitteltherapie) sowie die besagte Arzneitherapie.
Die chinesische Pflanzenheilkunde ist auf Erkenntnissen jahrtausende alter Erfahrung aufgebaut, allerdings nach Vorstellungen von Diagnose und Therapie, die mit denen der westlichen Medizin kaum vergleichbar sind. Nach den Regeln unserer naturwissenschaftlich geprägten Medizin ist die therapeutische Wirksamkeit der TCM-Arzneikräuter umstritten, eine Erstattung erfolgt daher üblicherweise nicht.
Einige private Krankenversicherer, u. a. auch die Gothaer, bieten spezielle Tarife mit Leistungen für Alternativmedizin an.
Die "Pille"
Die "Pille" zur Schwangerschaftsverhütung dient nicht der Behandlung einer Erkrankung, ist keine versicherte Leistung und daher nicht erstattungsfähig.
Off-Label-Use
Werden Medikamente außerhalb der von den Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete (Indikationen) verwendet, empfehlen wir eine vorherige Klärung der Erstattungsfähigkeit mit Ihrem Krankenversicherer.
Rezeptfreie Arzneimittel sind in der gesetzlichen Krankenversicherung für Erwachsene in der Regel nicht erstattungsfähig. Ausnahmen veröffentlicht der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und gesetzlichen Krankenkassen in einer sogenannten OTC-Ausnahmeliste. Medikamente zur Verbesserung der privaten Lebensführung, wie zum Beispiel Präparate zur Raucherentwöhnung, Appetithemmung oder gegen Impotenz, werden von Krankenkassen generell nicht übernommen.
Gesetzlich Versicherte müssen beim Bezug verordneter Arzneimittel diverse Zuzahlungen, u. a. eine Rezeptgebühr (Ausnahme: zum Beispiel Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), bezahlen. Eine Ausnahme stellen hier von der Zuzahlungspflicht befreite Präparate dar. Zur Vermeidung einer finanziellen Überforderung sind diese Zuzahlungen nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze zu leisten. Wird die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.
Bei den sogenannten Festbeträgen handelt es sich um Erstattungs-Höchstpreise für bestimmte Arzneimittel: Übersteigt der Preis des Arzneimittels den Festbetrag, muss der Versicherte die Mehrkosten immer selbst tragen. Die in der vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen sogenannten "Negativliste" zusammengestellten Präparate dürfen nicht auf einem Kassenrezept verordnet werden. Eine Ausnahme hiervon stellen bestimmte dort genannte Indikationen (Anwendungsgebiete) dar. Lesen Sie hier genaueres.
Unwirtschaftliche Arzneimittel dürfen nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Hierbei handelt es sich um Arzneimittel, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann oder deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist.
In besonderen (Lebens-)Situationen, wie beispielsweise in einer Schwangerschaft, beim Sport oder im Straßenverkehr, sollten Sie auf Besonderheiten im Umgang mit Arzneimitteln achten. Wir haben Ihnen im Folgenden für die verschiedensten Situationen in Ihrem Leben zusammengefasst, was Sie zum Thema Arzneimittel wissen sollten.
...in der Schwangerschaft
Eine behandlungsbedürftige Erkrankung verunsichert oftmals werdende Mütter hinsichtlich einer möglichen Schädigung des Ungeborenen, einer Fehlbildung oder gar Fehlgeburt. Aus ethischen Gründen dürfen an Schwangeren keine randomisierten Studien durchgeführt werden, ein Großteil des Wissens beruht daher auf klinischen Erfahrungen (Erfahrungen in der ärztlichen Praxis). Unbehandelte Erkrankungen können sowohl die Mutter als auch das Kind gefährden, daher sollten Sie mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer Ärztin eine gründliche Abwägung zwischen dem Nutzen einer gezielten Arzneimittelbehandlung und einem entsprechenden Risiko vornehmen.
Dies betrifft auch den Einsatz von "Hausmitteln", u. a. auch Phytotherapeutika, die gleichfalls das Ungeborene schädigen können. Eine Vielzahl von Medikamenten wird mit jahrzehntelanger Erfahrung problemlos auch in der Schwangerschaft oder Stillzeit eingesetzt. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin an, wenn Sie den Eindruck haben, nicht ohne eine medikamentöse Behandlung auszukommen.
Die Internetseite www.embryotox.de kann Ihnen eine erste Orientierungshilfe bieten – keinesfalls ersetzt dies jedoch das Gespräch mit dem Arzt/der Ärztin, der/die im Zweifelsfall immer konsultiert werden sollte.
...bei Kindern
Eine Arzneimittelbehandlung für Kinder bedeutet nicht, von der Dosierung für Erwachsene herunterzurechnen und etwas Erdbeergeschmack hinzuzufügen. Vielmehr müssen Arzneimittel für jede Altersgruppe neu untersucht und ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in eigenen Studien nachgewiesen werden. Oftmals ist auch noch die Entwicklung einer kindgerechten Darreichungsform, zum Beispiel eines Saftes, erforderlich. Deshalb sind viele der Arzneimittel noch überwiegend nur für Erwachsene zugelassen. Dies ist insbesondere in der Therapie von Krebs- oder seltenen Erkrankungen der Fall.
Mit der in Kraft getretenen EU-Verordnung zu Kinderarzneimitteln im Jahr 2007 wurde die Arzneimitteltherapie bei Kindern zwar sicherer gemacht, aber grundsätzlich sollte weiterhin die medizinische Notwendigkeit einer medikamentösen Behandlung bei Kindern nach sehr strengen Regeln betrachtet werden. Der Umgang mit Arzneimitteln bei Kindern erfordert Sorgfalt und Fingerspitzengefühl.
Arzneimittelunfälle – Vorbeugung und erste Hilfe für den Fall der Fälle
Sollte Ihr Kind dennoch einmal ein Medikament in die Hand bekommen und verschluckt haben:
Alltagstipps für die Medikamentengabe bei Kindern
...im höheren Lebensalter
Die sogenannte Pharmakokinetik (Verteilung von Wirkstoffen im Körper) ist aufgrund physiologischer (normaler) Alterungsprozesse verändert. So ändert sich zum Beispiel der Anteil von Körperwasser und Körperfett, was die Verteilung von Wirkstoffen im Körper beeinflusst. Die gleiche Dosis eines Medikamentes, zum Beispiel von Digitalispräparaten (zur Stärkung der Herzkraft), kann so bei 80-jährigen zu einer vergleichsweise höheren Konzentration im Blut führen. Fettlösliche Medikamente, wie zum Beispiel bestimmte Schlafmittel, wirken beim alten Menschen erheblich länger.
Veränderungen der Leber wirken sich auf die Verstoffwechslung bestimmter Medikamente aus. Auch die Funktion der Nieren nimmt ab, was die Ausscheidung bestimmter Wirkstoffe verzögert, deren Wirkung im Körper damit verlängert wird. Schlafmittel und Antidepressiva (zur Behandlung von Depressionen) verursachen bei Hochbetagten nicht selten Verwirrtheit und Stürze, unter Umständen mit Oberschenkelhalsbruch als Folge.
Hinzu kommt, dass der Umgang mit Arzneimitteln durch verschiedene zum Teil altersbedingte Beeinträchtigungen erschwert sein kann:
Insbesondere bei alten Menschen sollte die Anzahl der Medikamente auf das Nötigste beschränkt werden. Auch pflanzliche Präparate interagieren mit Ihren sonstigen Arzneimitteln! Insbesondere nach Krankenhausentlassungen sind seitenlange Dosieranleitungen nicht selten, wobei in der Regel mehr als fünf Medikamente nicht ratsam sind.
Häufig lassen sich Wirkstoffe in Kombinationspräparate zusammenfassen, wodurch die Menge bereits reduziert werden kann. Dies erhöht die Verträglichkeit und die Kooperationsbereitschaft (Compliance) der Patienten und Patientinnen. Häufig hat ein Weniger an Medikamenten eine größere Wirkung. Gerade bei einer Vielzahl von Erkrankungen mit Behandlung durch verschiedene Fachrichtungen ist die Koordination durch einen Arzt/eine Ärztin Ihres Vertrauens unerlässlich.
Praktische Empfehlungen für den Umgang mit Arzneimitteln im Alter
...beim Sport
Eine missbräuchliche Einnahme von Schmerzmitteln im Hobbysport ist nicht selten. Hierbei wird oftmals Schmerz unterdrückt, damit man ungehindert weitertrainieren kann mit dem Risiko einer Überbelastung mit Schädigung von Bändern, Sehnen und Gelenken. Zum Teil werden Arzneimittel zur Beruhigung vor Wettkämpfen eingenommen. Häufig verwendet werden anabole Steroide (Muskelaufbau) und Hormone, wobei Geschlechtshormone und auch das die Blutbildung stimulierende Hormon Erythropoetin eine große Rolle spielen. Nutzen Sie das Potential Ihres Körpers, überfordern Sie ihn nicht, geben Sie ihm Zeit für eine Regeneration. Eine Vielzahl von Präparaten schadet Ihnen – unter Umständen sogar langfristig. Anabolika zum Beispiel erhöhen das Herzinfarkt- und auch das Krebsrisiko.
Sanktionen bei Nachweis von Doping reichen je nach Sachlage von einer Verwarnung bis zu einer lebenslangen Sperre. Oftmals bedeutet dies das Ende einer Sportkarriere, womit einige Sportler*innen in den letzten Jahren traurige Berühmtheit erlangt haben. Die WADA (World Anti-Doping Agency) hat ein Regelwerk aufgestellt, das auf der ganzen Welt verpflichtend gilt und einen fairen und gerechten Sport garantieren soll. Die deutsche Version des WADA-Codes ist der NADA-Code. Dieser umfasst u. a. Regelungen zur Definition des Doping-Begriffs, zu Verstößen, Dopingkontrollen und Sanktionen sowie eine Verbotsliste.
Die Liste von verbotenen Medikamenten und Behandlungen ist lang. Gerade auch gebräuchliche Arzneimittel, zum Beispiel gegen Erkältung, können verbotene Substanzen enthalten und so zur Dopingfalle werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Medikament oder eine Substanz erlaubt ist, können Sie sich auf der nachfolgenden Internetseite informieren: www.nada.de
...im Straßenverkehr
Eine Vielzahl von Medikamenten hat Einfluss auf Ihre Fahrtauglichkeit. Ihre Wahrnehmung, insbesondere aber auch Ihr Reaktionsvermögen können mit unterschiedlicher Intensität beeinträchtigt sein. Berufskraftfahrer*innen sollten den behandelnden Arzt/die Ärztin aktiv auf ihre Tätigkeit hinweisen.
Beispiele für Arzneimittel mit Einfluss auf Ihre Fahrtauglichkeit
Wichtige Regeln zum Umgang mit Medikamenten im Straßenverkehr
...im Schichtdienst
Insbesondere die Wechselschicht stellt ein erhebliches Problem für Berufstätige dar. Der übliche Tagesrhythmus (Tag – Nacht) ist bei einem unregelmäßigen Arbeitseinsatz (Früh-Spät-Nacht-Dienst) derartig gestört, dass nicht nur der Schlaf-Wach-Rhythmus beeinträchtigt ist, sondern vielmehr der gesamte Hormonhaushalt darunter zu leiden hat.
Bei einer Behandlung zum Beispiel mit Schilddrüsenhormonen, Cortison, Ovulationshemmern ("Pille") und Insulin sollten die Einnahmezeiten mit dem Arzt/der Ärztin abgesprochen werden.
Die Urlaubsapotheke
Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin auf Folgendes an:
Sie sollten Ihre Arzneimittel immer im Handgepäck dabei haben, um die regelmäßige Einnahme nicht zu verhindern. Dabei sollten sie allerdings auf die Sicherheitsvorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft achten. Außerdem sollten Sie beim Erwerb eines Arzneimittels im Ausland vorsichtig sein, da sie sich häufig in Stärke oder Zusammensetzung unterscheiden.
Die Hausapotheke
Über Jahre sammeln sich in jedem Haushalt mehr und mehr Medikamente an, die zum Teil bei weitem das Haltbarkeitsdatum überschritten haben. Häufig sind es auch Arzneimittel, die man von Freund*innen erhalten hat. Gerade dieser Handel unter Freund*innen und Bekannten birgt gewisse Gefahren (Verfallsdatum, unsachgemäße Lagerung, Fehlen des Beipackzettels und mögliche allergische Reaktionen) in sich und sollte deshalb vermieden werden.
Diente ein Medikament einer kurzfristigen Behandlung, so sollte dies, da es sich nur um Restmengen handelt, vernichtet werden. Medikamente, die "immer mal wieder" zum Einsatz kommen, sollten entsprechend je nach Indikation beschriftet werden. Unsere Empfehlungen für eine gut sortierte Hausapotheke:
Ungenutzte Arzneimittel sind im Gegensatz zu anderen Waren vom Umtausch / von der Rückgabe ausgeschlossen. Medikamente, die die Apotheke verlassen haben, dürfen nicht mehr an andere Kund*innen verkauft werden, da die richtige Lagerung außerhalb der Apotheke nicht garantiert ist.
Ihre Kommune bzw. Ihr Abfallentsorgungsunternehmen erteilt Auskunft, ob Sie Medikamente mit dem Hausmüll entsorgen können. Sollte der Hausmüll in einer zentralen Müllverbrennungsanlage entsorgt werden, ist dies der Fall. Keinesfalls sollten Sie Arzneimittel über die Toilette oder das Waschbecken entsorgen. Arzneimittelwirkstoffe werden in Kläranlagen vielfach nicht vollständig abgebaut und gelangen so letztendlich über das Trinkwasser und unsere Nahrung in unseren Körper. Dies betrifft übrigens gleichfalls Abbauprodukte eingenommener Arzneimittel, die über den Urin und Stuhl ausgeschieden werden. Insbesondere sind hier Antibiotika, Hormonpräparate und Blutfettsenker zu erwähnen
Tipps für die Entsorgung von Arzneimitteln
Nichts im Leben ist ohne Schattenseiten. Unsachgemäß angewendet, wirken Medikamente entweder gar nicht, schaden der Gesundheit oder machen sogar abhängig.
Als Ursache für den Fehlgebrauch oder Missbrauch von Arzneimitteln wird häufig die ärztliche Verordnungspraxis angesehen. Kostendruck bei zum Teil nur eingeschränkter Entlohnung mit entsprechend geringen zeitlichen Ressourcen für den einzelnen Patienten/die einzelne Patientin spielt hier eine Rolle. Gepaart ist er zum Teil mit einer hohen Erwartungshaltung im Hinblick auf eine ärztliche Verordnung, was oftmals zu schnell zur Ausstellung eines Rezeptes, insbesondere bei Schmerz-, Beruhigungs- oder Schlafmitteln, führt.
Hinzu kommen Vereinsamung insbesondere älterer Patient*innen, zunehmend höheres Lebensalter mit allen körperlichen Beeinträchtigungen und psychosoziale Probleme, die zum Missbrauch auch durch Selbstmedikation führen. Häufig erkennt der/die Betroffene selbst nicht die Grenzen der Abhängigkeit, ist deshalb einer Zuwendung durch Familie und Freund*innen nicht zugänglich. Hier sollte professionelle Hilfe durch den Arzt/die Ärztin oder Selbsthilfegruppen in Anspruch genommen werden.
Jeder von uns hat in seinem Leben bereits Arzneimittel eingenommen oder wird dies irgendwann einmal tun. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Ratgeber Orientierung und praktische Unterstützung im Umgang mit diesem wichtigen Thema geben konnten. Wägen Sie die Notwendigkeit und auch die Risiken von Arzneimitteln in vertrauensvollem Dialog mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin bzw. Apotheker/Apothekerin ab. Seien Sie sich der Grenzen einer Selbstmedikation bewusst. Ein gut reflektierter Umgang mit Arzneimitteln wirkt sich positiv auf Ihre Gesundheit aus und kommt Ihrem Geldbeutel zugute. Sie tragen zur Eindämmung steigender Arzneimittelausgaben im Gesundheitswesen bei und schonen unsere Umwelt.
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