Kundin lässt sich von einem Apotheker beraten, welches Arzneimittel sie kaufen soll.

Arzneimittel: Was muss man beachten?

Wer hat in seinem Leben nicht schon einmal Arznei­mittel einge­nommen oder wird dies irgend­wann einmal tun?! Doch Medika­mente sind auch mit Risiken verbunden. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Infos rund um Arznei­mittel zusammen­gefasst. So können Sie sowohl Ihre Gesund­heit als auch Ihren Geld­beutel schonen.

Was ist ein Arzneimittel?

Arzneimittel oder Pharmaka sind laut deutschem Arzneimittelgesetz Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, um

  • Krankheiten, Leiden, Kör­per­schäden oder krank­hafte Be­schwer­den zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen
  • Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen
  • die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen
  • vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen

Damit zählen zu den Arzneimitteln zum Beispiel auch Präparate, die aus Blut hergestellt werden, und sogenannte Diagnostika, die bei Untersuchungen benötigt werden. Abzugrenzen sind Arzneimittel von sogenannten Me­di­zin­produkten wie Herz­schritt­machern, Prothesen, Kon­takt­linsen usw.

Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich um eine Sub­stanz­gruppe, die in der Leistungspraxis der privaten Krank­en­ver­sicherung immer wieder Fragen aufwirft, da es sich hier nicht um Arzneimittel, sondern um Lebensmittel handelt, die nicht erstattungsfähig sind.

Worin unterscheiden sich Arzneimittel?

Arzneien können aus Arzneipflanzen (Phy­to­therapeutika), Stoff­wechs­el­produkten von Mikro­organismen oder Bakterien (Antibiotika), an­or­ganischen und or­ganischen Ver­bindungen und Produkten tierischen Ursprungs (zum Beispiel Heparin, bestimmte In­su­linarten) hergestellt werden. Eine recht neue Methode zur Herstellung von Arz­nei­mitteln ist die Gen­tech­nik. Diese ermöglicht die Herstellung vieler Arz­nei­mittel wie Krebs­therapeutika, Impf­stoffe, Blut­gerin­nungs­faktoren und Hormone, zum Beispiel Insulin.

Bei der Einnahme eines Arzneimittels nehmen wir nicht nur den Wirkstoff zu uns. Vielmehr enthalten alle Arzneimittel Zusatzstoffe (Füllsubstanzen, Farbstoffe, Träger­substanzen, Stabilisatoren). Bei allergischen Reaktionen oder Un­ver­träg­lichkeiten muss somit nicht nur der Wirkstoff, sondern es müssen auch die Zusatz­stoffe berücksichtigt werden. So ist manchmal der Wirkstoff in gleicher Dar­reichungs­form eines anderen Herstellers (Generikum) verträglicher.

Achten Sie bei der Einnahme Ihrer Arzneimittel auf die in der Pack­ungs­bei­lage beschriebene Dar­reich­ungs­anwendung! Nur bei der richtigen Anwendung kann Ihr Präparat richtig wirken. Im Folgenden haben wir für Sie verschiedene Darreichungs­formen mit Anwendungs­hinweisen erläutert.

Verschiedenste Arzneimittel sind auf einem Tisch plaziert.

Perorale Einnahme

Peroral (durch den Mund) werden Arzneimittel zum Beispiel in Form von Kapseln, Tabletten, Globuli, Säften, Tropfen und Teemischungen verabreicht. Hierbei werden sie über die Mundschleimhaut, Magen- bzw. Dünn­darm­schleimhaut in die Blutbahn aufgenommen. Gleich­zeit­ige Nahr­ungs­aufnahme oder weitere Krankheiten im Magen-Darm-Trakt können erheblichen Einfluss auf die Aufnahmekapazität haben.

Somit ist immer der Hinweis "vor" oder "nach" der Mahlzeit für die Wirksamkeit des Medikamentes ausschlaggebend. Bestimmte Präparate, die im Darm freigesetzt werden sollen, sind gegen Ma­gen­säure geschützt. Hier sollte zum Beispiel das Öffnen ent­sprech­ender Kapseln oder das Spalten von Dragees unterbleiben, da der Wirkstoff dann nicht mehr adäquat wirken kann.

Inhalative Aufnahme

Bei der inhalativen Aufnahme (durch Einatmen) werden feste oder flüssige Bestand­teile, soge­nannte Aerosole, der Atem­luft zugesetzt. Diese wirken am Lungen­gewebe direkt, gelangen zum Teil aber auch über das Lungen­gewebe in die Blutbahn (u. a. Dosier­aerosole zur Weit­stellung der Atem­wege oder inhalative Cortison­präparate). Hierbei ist eine gute Mitarbeit des Patienten/der Patientin unerlässlich.

Es muss eine bestimmte Atem­technik bei der Anwendung beachtet werden, zum Teil ist die Anwendung zusätz­licher Hilfsmittel nötig. Bestimmte Aerosole (ins­be­sondere Cortison) sollten nicht auf der Mund­schleim­haut verbleiben. Daher sollte der Mund­raum nach der Anwendung ausgespült werden.

Parenterale Anwendung

Eine weitere parenterale Anwendung (Zufuhr unter Umgehung des Magen-Darm-Traktes) ist die intra­muskuläre Injektion (in den Muskel), die intra­kutane (in die Haut), die subkutane (unter die Haut) oder die Injektion direkt in die Blutbahn (intravenös = in die Vene; intra­arteriell = in die Arterie). Zahlreiche Spritzen und Infusionen, zum Beispiel im Rahmen einer Schmerz­behandlung oder einer Hypo­sensibili­sierung, sind nur in Ausnahme­fällen notwendig. Immer muss eine Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen, so ist zum Beispiel bei Injektionen das Infektions­risiko erhöht.

Oftmals verhindert auch eine Injektion nicht die Neben­wirkungen des Wirkstoffs, der bislang zum Beispiel in Tabletten­form gegeben wurde. Durch die intramuskuläre Gabe von entzündungs­hemmenden Präparaten als Spritze bei­spiels­weise lassen sich Ma­gen­be­schwer­den als Ne­ben­wirkung nicht verhindern, da diese überwiegend durch eine system­ische Wirkung verursacht werden. Medikamente können auch in Form von Sup­positorien (Zäpf­chen) auf­ge­nommen werden, da sowohl die vaginale (Scheide) als auch die rektale Schleimhaut (Enddarm) den Wirkstoff auf­nehmen kann.

Äußerliche Anwendung

Zur äußerlichen Anwendung gehören Pflaster, Salben, Cremes (einige werden auch innerlich, zum Beispiel rektal, angewandt) oder auch Augentropfen. Viele Präparate können sowohl örtliche wie auch systemische Wirkung haben (Hormonpflaster, Augentropfen gegen Grünen Star).

Überwachung, Zulassung und der Patentschutz von Arzneimitteln

Arzneimittel werden durch den Apotheker bzw. die Apothekerin bei der Herstellung ständig auf Reinheit und Wirkstoff überwacht. Die Herstellung erfolgt überwiegend in der phar­ma­zeutischen Industrie und in Apotheken bzw. Krank­en­haus­apotheken. Die Zulassung von Arzneimitteln erfolgt durch das Bundesinstitut für Arz­nei­mit­tel­forschung und Medizinprodukte oder durch das Paul-Ehrlich-Institut (Impfstoffe).

Der Vertrieb von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch die Hersteller erfolgt zum Teil über den Phar­ma­groß­handel, zum Teil direkt an die Apotheke. Die Apotheke untersteht dem Regierungspräsidenten und der kommunalen Gesundheitsbehörde im Rahmen der Apotheken­be­triebs­ordnung. Ausschließlich öffentliche Apotheken mit Erlaubnis zum Versandhandel dürfen Medikamente im Internet vertreiben. Im Internet angebotene Arzneimittel ohne Einbindung einer Apotheke werden weder in Herstellung noch Vertrieb überwacht. Sie bergen erhebliche Gefahren, sind zum Teil sogar lebensgefährlich. Die Zahl von Websites, die gefährliche und illegale Arzneimittel anbieten, steigt stetig.

Gehäuft angeboten werden sogenannte Lifestyle-Medikamente (wie zum Beispiel Produkte zur Ge­wichts­re­duktion, Potenz- und Haar­wuchs­förderung), Do­ping­substanzen, aber auch Arzneimittel, zum Beispiel zur Behandlung von Herzerkrankungen, Krebs oder HIV. Kunden erhalten hier zum Teil nicht zugelassene oder auch gefälschte Präparate. Zum Teil enthalten diese andere als auf der Verpackung angegebene Wirkstoffe bzw. Wirk­stoff­stärken oder sogar keine Wirkstoffe. Teilweise fehlen Bei­pack­zettel oder Verpackung. Hiervon ist der Vertrieb über zugelassene Versandapotheken abzugrenzen.

Medikamente unterliegen nach Neueinführung einem meist 12- bis 15-jährigem Patentschutz. Dieser stellt ein Monopol zur Herstellung dieses Arzneimittels dar. Mit Ablauf des Patentschutzes kann dieser Wirkstoff von allen Arzneimittelherstellern produziert werden. Hierbei handelt es sich dann um sogenannte Generika, die durch das Wegfallen eines Großteils der Forschungs- und Entwicklungskosten preisgünstiger angeboten werden können. Generika enthalten den identischen Wirkstoff, müssen im Körper gleich schnell aus dem Me­di­ka­ment ins Blut übergehen und haben die gleiche Darreichungsform wie das Originalpräparat.

Unterscheiden dürfen sich die Präpa­rate aber hin­sichtlich der Her­stel­lungstechnik und der ent­haltenen Hilfsstoffe. Häufig arbeiten Phar­ma­hersteller kurz vor Ablauf des Patentschutzes an einer geringfügigen Veränderung ihrer Arz­nei­mit­tel­spezialität, zum Beispiel durch Veränderung der Dar­reich­ungsform bzw. -Hilfsstoffe (Galenik), und verlängern hierdurch erneut den Patentschutz. Bei diesen sogenannten Me-too-Präparaten handelt es sich um Scheininnovationen, die im Vergleich zu den bewährten Arzneimitteln teurer, aber nicht wirksamer sind.

Frei verkäufliche vs. verschreibungspflichtige Arzneimittel

Man unterscheidet Fertigarzneimittel (vom Pharmahersteller im Voraus hergestellt, mit entsprechender Packung und Beipackzettel) und sogenannte Rezeptur- und Defekturarzneimittel, die in der Apotheke hergestellt werden. Der weitere Vertrieb dieser Arzneimittel ist abhängig davon, welchen Inhaltsstoff das Medikament enthält. Man unterscheidet 3 Gruppen von Arzneimitteln:

  • Nicht apothekenpflichtige frei verkäufliche Arzneimittel
  • Apothekenpflichtige frei verkäufliche Arzneimittel
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel

Frei verkäufliche nicht apothek­en­pflichtige Arzneimittel können ohne Verordnung in Apotheken, Internet- oder Versandapotheken, Drogerie­märkten, Le­bens­mittelgeschäften und Groß­märkten erworben werden. Der Begriff "apotheken­pflichtiges Arznei­mittel" besagt, dass der Vertrieb ausschließlich über den Phar­ma­groß­handel und Apotheken möglich ist. Ein Teil der apotheken­pflicht­igen Arzneimittel wird ohne ärztliche Verordnung als sogenannter OTC-Artikel (Over The Counter = über den Ladentisch) abgegeben.

Dem gegenüber steht die große Gruppe der verschreibungspflichtigen Medikamente. Dabei ist bei einigen Arzneimitteln eine scharfe Abgrenzung nicht möglich. So werden Medikamente mit gleichen Inhaltsstoffen niedrig dosiert von Apotheker*innen frei verkauft, höher dosiert jedoch werden sie nur gegen eine ärztliche Verordnung abgegeben. Dies trifft zum Beispiel auf bestimmte entzündungshemmende Präparate und Magenmedikamente zu.

Welche Aufgabe haben Arztpraxen und Apotheken im Umgang mit Arzneimitteln?

Das Fachwissen der Ärzte bzw. Ärztinnen ist für die Diagnose­stellung und somit für die gege­benen­falls notwendige medika­mentöse Behandlung erforder­lich. Nicht alle Krank­heiten sind mit Medika­menten zu lindern bzw. heilbar. Diese Abgren­zung und die Indikations­stellung (Prüfung, ob der Einsatz des Medika­mentes bei dem Krank­heitsbild angebracht ist) obliegen den Ärzten bzw. Ärztinnen. Häufig bestehen bei Patient*innen mit verschiedenen Erkran­kungen (Multi­morbi­dität) oder bereits bestehender Medikation Kontra­indikationen. Dies bedeutet, dass bestimmte Arznei­mittel keines­falls ange­wendet werden dürfen (absolute Kontra­indikation) oder aber nicht ange­wendet werden sollten (relative Kontra­indikation).

Apotheker*innen befassen sich mit der Herstellung, Kontrolle und Abgabe von Arznei­mitteln, beratend sind sie vor allem im Hand­verkauf von OTC-Artikeln tätig. Eine Überwachung der ärztlichen Verordnung findet jedoch meist nicht statt. Durch das Vor-Ort-Stärkungs­gesetz (VOASG) ist es den Apotheken jedoch möglich, ihren Kund*innen pharma­zeutische Dienst­leistungen anzu­bieten, die zu einer Verbes­serung der Sicher­heit und Wirksam­keit einer Arzneimittel­therapie führen. Dazu gehören beispiels­weise eine erweiterte Medikations­beratung bei Poly­medikation (gleich­zeitige Einnahme von ≥ 5 Arznei­stoffen), der sogenannte Medika­menten-Check oder eine Einweisung in die korrekte Anwendung von Inhala­tionshilfen mit Üben der Inhalations­technik.

Wissenswertes zum Umgang mit Ihren Medikamenten

  • Wählen Sie einen Arzt/eine Ärztin Ihres Vertrauens (Haus­arzt/Haus­ärztin), der/die Ihre Behand­lungen koordiniert und den Überblick über Ihre Erkran­kungen und die dafür nötigen Medika­mente hat
  • Teilen Sie Ihren behandelnden Ärzten bzw. Ärztinnen immer alle Medikamente mit, die Sie ein­nehmen oder neu verschrieben bekommen. Hierzu zählen auch die Medikamente, die Sie unverordnet einnehmen oder die für Sie zum Alltag gehören, zum Beispiel die "Pille" oder auch Vitamin- oder Mineralpräparate
  • Die gleichzeitige Einnahme von fünf oder mehr verschiedenen Medika­menten pro Tag bezeichnet man als Poly­medi­kation. Sie steigert das Risiko für Neben­wirkungen, aber auch für uner­wünschte Wechsel­wirkungen
  • Wenn Sie eine Vielzahl von Arznei­mitteln einnehmen, ist unter Um­ständen ein Einnahme­plan hilfreich
  • Lesen Sie die Gebrauchs­infor­mation (Beipack­zettel) sorgfältig durch. Achten Sie auch selbst auf Kontra­indikationen, Wechsel­wirkungen und Gefahren­hinweise. Bei Unsicher­heiten sprechen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin an oder lassen in der Apotheke Ihres Vertrauens einen Wechsel­wirkungs­check durchführen
  • Informieren Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin über bereits bestehende Allergien und Unverträg­lichkeiten oder Neben­wirkungen, die mög­licher­weise in Zusammen­hang mit Ihren Arznei­mitteln stehen
  • Befolgen Sie die Einnahme­empfeh­lungen Ihres Arztes/Ihrer Ärztin. Das gilt insbe­sondere für die angeord­nete Dosierung (Menge, Zeitab­stände). Ändern Sie diese nicht ohne Rück­sprache und unter­brechen Sie nicht die Einnahme. Bei einzelnen Medika­menten ist es wichtig, ob sie vor der Mahlzeit (präprandial oder nüchtern) oder nach der Mahlzeit (postprandial) einge­nommen werden
  • Nehmen Sie Ihre Medika­mente mit ausreichend Flüssig­keit ein, am besten mit einem Glas Wasser
  • Teilen Sie Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin mit, wenn Sie regel­mäßig Alkohol zu sich nehmen oder auch von Medika­menten abhängig sind
  • Bewahren Sie auch an Ihrem Arbeits­platz einige Tabletten auf, falls Sie die Einnahme zu Hause vergessen haben sollten
  • Sorgen Sie bei regelmäßiger Ein­nahme von Medika­menten für einen recht­zeitigen Bezug, ins­besondere, wenn Sie auf Reisen gehen
Apotheker scannt ein Rezept für Arzneimittel ein.

Was sollte ich über Rezepte wissen?

Man unterscheidet:

  • Privatrezepte
  • Deutsche Krankenkassenrezepte ("Rosa Rezept" oder "rotes Rezept")
  • Formular zur Empfehlung rezept­freier Arznei­mittel ("Grünes Rezept")
  • Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezept, "gelbes Rezept")

Für Privatrezepte gibt es im Gegen­satz zu Kassen­rezepten keine Vorschrift zur Form. Rezepte für Mitglieder der gesetz­lichen Kranken­kasse (GKV) sind immer rosa hinterlegt. Auf beiden Rezepten können maximal drei verschiedene Medika­mente pro Rezept verordnet werden. Kassen­ärzt*innen verwenden grün hinter­legte Rezepte oder auch ein Privat­rezept, um Patient*innen ein Medika­ment zu eigenen Lasten zu verordnen.

Das vollständig ausgefüllte Rezept stellt eine Verordnung (Ordination) dar, auf der nichts verändert werden darf. Diese Verordnung wird daraufhin in der Apotheke ausgeführt. Ein Kassen­rezept ist einen Monat gültig, fehlt eine entsprechende Angabe auf einem Privatrezept, ist dieses drei Monate gültig. Wiederholungs­rezepte, so­ge­nannte Repetitur-Rezepte, sind ungültig. Das verordnete Medikament darf also nur einmal abgegeben werden.

Einen Sonderstatus haben Be­täubungs­mittelrezepte (BtM-Rezepte) für PKV- und GKV-Versicherte. Sie müssen gesondert vom Arzt/von der Ärztin bei der Bundes­opium­stelle bezogen werden und enthalten zwei Durch­schläge. Die Gültigkeit des BtM-Rezeptes beträgt eine Woche.

Was steht auf einem Rezept für privat Versicherte?

  • Name, Vorname, Geburtsdatum des Patienten/der Patientin
  • Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift des verschreibenden Arztes/der Ärztin, Aus­stel­lungs­datum und Unterschrift des Arztes/der Ärztin (Kürzel sind erlaubt)
  • Rp.: latein. Recipe = man nehme – Bezeichnung des Fertig­arznei­mittels oder Wirkstoffes einschließlich Stärke, Darreichungs­form und abzu­ge­bender Menge (Packungs­größe zum Beispiel bei Tabletten N1, N2, N3), Gültig­keits­dauer der Verschreibung
  • Optional: Aut idem: latein. = oder das Gleiche, d. h., das Medika­ment kann in der Apotheke gegen ein wirk­stoff­gleiches Medika­ment eines anderen Herstellers ausge­tauscht werden

Lagerung und Haltbarkeit

Industriell hergestellte Arzneimittel müssen immer mit einem Beipackzettel, einem Verfallsdatum und einem Hinweis auf die Aufbewahrung versehen sein. So erfordern einzelne Medikamente die ständige Aufbewahrung bei 5 Grad Celsius. Impfstoffe werden in einer Kühlkette an die Apotheke ausgeliefert und sollten dann auf dem schnellsten Weg ohne Unter­brechung der Kühlkette zur Anwendung kommen. Im güns­tig­sten Fall werden Sera (Blut­bestand­teile) und Impfstoffe direkt an die Arzt­praxis geliefert.

Insulinvorräte, die meisten Chemo­thera­peutika (Arznei­mittel in der Krebsbe­handlung), Zäpfchen, Augen­tropfen und Salben haben häufig einen ähnlichen Hinweis. So sind Augen­tropfen nach Öffnung des Behältnisses oftmals nur einen Monat haltbar. Bei spora­dischem Gebrauch ist deshalb die portions­weise verpackte Einmal­pipette sinnvoller. Einige Arznei­mittel müssen lichtge­schützt aufbewahrt werden. Generell sollten alle Medika­mente nicht der Sonne, nicht der Wärme und nicht dem Frost ausgesetzt werden. Insulin wird meist in Ampullen in Packungen mit fünf oder zehn Fläschchen vertrieben. Der Über­vorrat sollte im Kühl­schrank (nicht im Eisfach) aufbe­wahrt werden. Die sich im Gebrauch befind­liche Ampulle sollte nicht der Wärme ausgesetzt werden. Bei Reisen oder aber häufiger Tätigkeit außerhalb klima­tisierter Räume sollte eine Kühlbox verwendet werden.

Arzneimittel in der Krankenversicherung

Grundsätzlich müssen im Hinblick auf eine Erstattungsfähigkeit in der privaten Krankenversicherung Arzneimittel verordnet sein und in einer Apotheke/Versandapotheke bezogen werden. Das von der Apotheke bearbeitete Rezept sollte vollständig ausgefüllt sein. Das verordnete Medikament muss im zugelassenen Anwendungsgebiet (Indikation) der in der Rechnung des behandelnden Arztes/der Ärztin genannten Diagnose entsprechen. Ebenso sollten die Packungsgrößen der einzelnen Medikamente und bei Wieder­holungsverordnungen die Ge­samt­mengen der Dosierungsanleitung des Arztes/der Ärztin bzw. dem Beipack­zettel entsprechen.

Die Erstattungsfähigkeit Ihres Arznei­mittels hängt von der medizi­nischen Notwendig­keit der Verordnung und von Ihrem Versiche­rungs­schutz ab. Nicht alle verord­neten Arznei­mittel sind erstattungs­fähig. Bei Unsicher­heiten oder Grenz­fällen sollten privat Kranken­versicherte vor dem Kauf in der Apotheke ihre Kranken­versicherung kontaktieren.

Da einige Präparate und Be­hand­lungsmethoden in der Er­stattungs­prüfung erklärungs­bedürftig sind, haben wir Ihnen im Folgenden einige Beispiele erläutert.

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte zur erhöhten Versorgung des Körpers mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen. Es handelt sich hierbei rechtlich um Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Nahrung zu ergänzen. Diese Produkte enthalten Kon­zen­trate von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit er­nähr­ungs­spezifischer oder physiologischer Wirkung, zum Beispiel in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten oder Flüssigampullen.

Typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien, Koenzym Q10, Kreatin, L-Carnitin und isolierte Pflanzenstoffe, die in einer ausgewogenen Ernährung in ausreichendem Maß vorhanden sind. Eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe ist im Allgemeinen nicht erforderlich. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen keiner arz­nei­mit­telrechtlichen Zulassung. Ihre Wirksamkeit und Un­be­denk­lichkeit sind, im Gegensatz zu Arzneimitteln, nicht durch wissenschaftliche Studien belegt. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind für diese Präparate, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig!

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel. Sie fallen nicht unter den Versicherungsschutz und sind daher in der privaten Krank­en­versicherung nicht erstattungsfähig.

Homöopathische Arzneimittel

Homöopathische Arzneimittel werden durch homöopathisch tätige Ärzte/Ärztinnen bzw. Heilpraktiker*innen im Rahmen einer im 18./19. Jahrhundert begründeten Be­hand­lungs­methode eingesetzt. Dabei kommen genau die Wirkstoffe in niedrigsten Mengen zum Einsatz, die in hohen Dosierungen beim Gesunden ein ähnliches Krankheitsbild auslösen wie das, an dem der Kranke/die Kranke leidet. Mittels einer ausführlichen homöopathischen Anamnese wird individuell das passende homöopathische Arzneimittel bestimmt.

Der Auswahl liegen die oben beschriebenen Prinzipien zu Grunde: "Ähnliches mit Ähnlichem zu behandeln" und "Wenig hilft viel". Durch Verreibung oder Verschütteln sollen die Wirkstoffe eine energetische Umwandlung erfahren (die sogenannte Potenzierung der Wirkkraft), wobei der Ausgangsstoff gleichzeitig extrem verdünnt wird. Auf diese Weise soll nach Ansicht von in der Homöopathie ausgebildeten Therapeut*innen die Wirkung der Substanz potenziert und die Nebenwirkung minimiert werden.

Bei der Homöopathie handelt es sich nicht um eine nach den Kriterien der konventionellen Medizin wissenschaftlich belegte bzw. anerkannte Be­hand­lungs­methode, sondern um eine sogenannte Er­fahr­ungs­medizin. Klären Sie die Erstattungsfähigkeit im Vorfeld Ihrer Behandlung mit Ihrem Krank­en­versicherer.

Traditionelle chinesische Medizin (TCM)

In den siebziger Jahren entstand das Interesse der westlichen Welt für die chinesische Medizin. Die TCM ist ein eigenständiges medizinisches System, das verschiedene philosophische Schulen und Denkverfahren in der chinesischen Tradition vereinigt. Die chinesische Arzneitherapie ist dabei eine der fünf Säulen der Therapie. Diese umfasst Akupunktur inklusive Moxibustion (Erwärmung von Akupunkturpunkten oder anderen Körperstellen mit Moxakraut), Qigong-Taijiquan (Bewegungsübung), Tuina-Anmo und Shiatsu (Massagetechnik), die Diätetik (Nahrungsmitteltherapie) sowie die besagte Arzneitherapie.

Die chinesische Pflanzenheilkunde ist auf Erkenntnissen jahrtausende alter Erfahrung aufgebaut, al­ler­dings nach Vorstellungen von Diagnose und Therapie, die mit denen der westlichen Medizin kaum vergleichbar sind. Nach den Regeln unserer naturwissenschaftlich geprägten Medizin ist die therapeutische Wirksamkeit der TCM-Arzneikräuter umstritten, eine Erstattung erfolgt daher üblicherweise nicht.

Einige private Krankenversicherer, u. a. auch die Gothaer, bieten spezielle Tarife mit Leistungen für Alternativmedizin an.

Die "Pille"

Die "Pille" zur Schwang­er­schafts­ver­hütung dient nicht der Behandlung einer Erkrankung, ist keine versicherte Leistung und daher nicht erstattungsfähig.

Off-Label-Use

Werden Medikamente außerhalb der von den Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete (Indikationen) verwendet, empfehlen wir eine vorherige Klärung der Erstattungsfähigkeit mit Ihrem Krankenversicherer.

Erstattungsfähigkeit in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Rezeptfreie Arzneimittel sind in der gesetzlichen Krankenversicherung für Erwachsene in der Regel nicht erstattungsfähig. Ausnahmen veröffentlicht der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und gesetzlichen Krankenkassen in einer sogenannten OTC-Ausnahmeliste. Medikamente zur Verbesserung der privaten Lebensführung, wie zum Beispiel Präparate zur Rauch­er­entwöhnung, Appetithemmung oder gegen Impotenz, werden von Krankenkassen generell nicht übernommen.

Gesetzlich Versicherte müssen beim Bezug verordneter Arznei­mittel diverse Zuzahlungen, u. a. eine Rezeptgebühr (Ausnahme: zum Beispiel Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), bezahlen. Eine Ausnahme stellen hier von der Zuzahlungspflicht befreite Präparate dar. Zur Vermeidung einer finanziellen Über­forderung sind diese Zuzahlungen nur bis zu einer bestimmten Be­las­tungs­grenze zu leisten. Wird die Be­las­tungs­grenze innerhalb eines Kalender­jahres erreicht, stellt die Kranken­kasse eine Bescheinigung darüber aus, dass für den Rest des Kalender­jahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.

Bei den sogenannten Festbeträgen handelt es sich um Erstattungs-Höchst­preise für bestimmte Arzneimittel: Übersteigt der Preis des Arzneimittels den Festbetrag, muss der Versicherte die Mehrkosten immer selbst tragen. Die in der vom Bundes­ausschuss der Ärzte und Kranken­kassen sogenannten "Ne­ga­tiv­liste" zusammen­gestellten Präparate dürfen nicht auf einem Kassenrezept verordnet werden. Eine Ausnahme hiervon stellen bestimmte dort genannte Indikationen (An­wen­dungs­gebiete) dar. Lesen Sie hier genaueres.

Unwirtschaftliche Arzneimittel dürfen nicht durch die gesetzlichen Kran­ken­kassen erstattet werden. Hierbei handelt es sich um Arzneimittel, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestand­teile enthalten, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann oder deren therapeu­tischer Nutzen nicht nach­gewiesen ist.

Ehepaar lässt sich von einer Ärztin beraten.

Besondere Lebenssituationen

In besonderen (Lebens-)Situationen, wie beispiels­weise in einer Schwanger­schaft, beim Sport oder im Straßen­verkehr, sollten Sie auf Besonder­heiten im Umgang mit Arznei­mitteln achten. Wir haben Ihnen im Folgenden für die verschie­densten Situa­tionen in Ihrem Leben zusammen­gefasst, was Sie zum Thema Arznei­mittel wissen sollten.

...in der Schwangerschaft

Eine behandlungsbedürftige Erkrankung verunsichert oftmals werdende Mütter hinsichtlich einer möglichen Schädigung des Ungeborenen, einer Fehlbildung oder gar Fehlgeburt. Aus ethischen Gründen dürfen an Schwangeren keine randomisierten Studien durchgeführt werden, ein Großteil des Wissens beruht daher auf klinischen Erfahrungen (Er­fahr­ungen in der ärztlichen Praxis). Unbehandelte Er­krank­ungen können sowohl die Mutter als auch das Kind gefährden, daher sollten Sie mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer Ärztin eine gründliche Abwägung zwischen dem Nutzen einer gezielten Arz­nei­mit­tel­behandlung und einem entsprechenden Risiko vornehmen.

Dies betrifft auch den Einsatz von "Hausmitteln", u. a. auch Phy­to­therapeutika, die gleichfalls das Ungeborene schädigen können. Eine Vielzahl von Medikamenten wird mit jahrzehntelanger Erfahrung problemlos auch in der Schwanger­schaft oder Stillzeit eingesetzt. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin an, wenn Sie den Eindruck haben, nicht ohne eine medikamentöse Behandlung auszukommen.

Die Internetseite www.embryotox.de kann Ihnen eine erste Orientierungshilfe bieten – keinesfalls ersetzt dies jedoch das Gespräch mit dem Arzt/der Ärztin, der/die im Zweifelsfall immer konsultiert werden sollte.

...bei Kindern

Eine Arzneimittelbehandlung für Kinder bedeutet nicht, von der Dosierung für Erwachsene herunter­zurechnen und etwas Erdbeer­geschmack hinzu­zufügen. Vielmehr müssen Arzneimittel für jede Alters­gruppe neu untersucht und ihre Wirksamkeit und Unbedenk­lichkeit in eigenen Studien nachge­wiesen werden. Oftmals ist auch noch die Entwicklung einer kind­gerechten Darreichungs­form, zum Beispiel eines Saftes, erforderlich. Deshalb sind viele der Arzneimittel noch überwiegend nur für Erwachsene zugelassen. Dies ist insbesondere in der Therapie von Krebs- oder seltenen Erkran­kungen der Fall.

Mit der in Kraft getretenen EU-Verord­nung zu Kinder­arznei­mitteln im Jahr 2007 wurde die Arznei­mittel­therapie bei Kindern zwar sicherer gemacht, aber grund­sätzlich sollte weiterhin die medizi­nische Notwendig­keit einer medika­men­tösen Behandlung bei Kindern nach sehr strengen Regeln betrachtet werden. Der Umgang mit Arznei­mitteln bei Kindern erfordert Sorgfalt und Finger­spitzen­gefühl.

Arzneimittelunfälle – Vorbeugung und erste Hilfe für den Fall der Fälle

  • Vermeidung eines ungewollten Zugangs Ihres Kindes zu Arzneimitteln und Vorsorge für den Fall der Fälle
  • Um Vergiftungen vorzubeugen, bewahren Sie Arzneimittel grundsätzlich außer Reichweite Ihres Kindes auf! Am besten eignet sich hier ein ab­schließ­barer Me­di­zin­schrank, der für das Kind unzugänglich platziert ist

Sollte Ihr Kind dennoch einmal ein Medikament in die Hand bekommen und verschluckt haben:

  • Verständigen Sie sofort Ihren Kinderarzt oder wenden Sie sich an die nächstgelegene Giftnotrufzentrale
  • Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall die Verpackung des Präparates be­reit­halten, um genaue Auskunft geben zu können

Alltagstipps für die Medikamentengabe bei Kindern

  • Sprechen Sie vor der Me­di­kamentengabe beruhigend mit Ihrem Kind. Wenn es schon älter ist, erklären Sie ihm, warum die Einnahme nötig ist. Vielleicht hilft auch eine kleine Belohnung im Anschluss. Versuchen Sie nicht, Ihrem Kind das Medikament mit Gewalt einzuflößen. Suggerieren Sie Ihrem Kind gleichfalls nicht, es handle sich bei dem Arznei­mittel um eine Süßigkeit!
  • Setzen Sie Ihr Kind beim Einnehmen von Tabletten oder Saft stets aufrecht hin, damit es sich nicht verschluckt
  • Beraten Sie sich mit Ihrem Arzt oder Apotheker, ob Sie das Medikament mit Getränken oder Lebensmitteln mischen können. Saft oder Tee kann den unangenehmen Beigeschmack mancher Wirkstoffe über­decken. Milchprodukte oder Grape­fruitsaft sind oftmals nicht geeignet, da sie die Wirkung von etlichen Arznei­mitteln beein­flussen können
  • Ohren- und Nasentropfen können in der Hand kurz vorgewärmt werden, damit der unangenehme Kältereiz entfällt
  • Zäpfchen gleiten in der Hand vorgewärmt, mit etwas Wasser abgespült oder mit Vaseline eingerieben besser

...im höheren Lebensalter

Die sogenannte Pharmakokinetik (Verteilung von Wirkstoffen im Körper) ist aufgrund phy­sio­logischer (normaler) Alterungs­prozesse verändert. So ändert sich zum Beispiel der Anteil von Körperwasser und Körperfett, was die Verteilung von Wirkstoffen im Körper beeinflusst. Die gleiche Dosis eines Medikamentes, zum Beispiel von Digitalis­präparaten (zur Stärkung der Herzkraft), kann so bei 80-jährigen zu einer ver­gleichs­weise höheren Konzentration im Blut führen. Fettlösliche Medikamente, wie zum Beispiel bestimmte Schlafmittel, wirken beim alten Menschen erheblich länger.

Veränderungen der Leber wirken sich auf die Verstoff­wechslung bestimmter Medika­mente aus. Auch die Funktion der Nieren nimmt ab, was die Ausscheidung bestimmter Wirkstoffe verzögert, deren Wirkung im Körper damit verlängert wird. Schlafmittel und Antidepressiva (zur Behandlung von Depressionen) verursachen bei Hoch­betagten nicht selten Verwirrtheit und Stürze, unter Umständen mit Ober­schen­kel­hals­bruch als Folge.

Hinzu kommt, dass der Umgang mit Arzneimitteln durch verschiedene zum Teil altersbedingte Be­ein­trächti­gungen erschwert sein kann:

  • Sehbehinderungen (erschwertes Lesen der Packungs­beilage und Unter­scheiden der Tabletten)
  • Hörminderung (erschwerte Kommunikation mit Ärzt*innen und Apotheker*innen)
  • Verschlechterte Feinmotorik insbesondere der Hände (behindertes Öffnen von Verpackungen)
  • Mundtrockenheit (Schluckprobleme)
  • Vergesslichkeit (Erschwernis für das Einhalten der Einnahmen)

Insbesondere bei alten Menschen sollte die Anzahl der Medikamente auf das Nötigste beschränkt werden. Auch pflanzliche Präparate interagieren mit Ihren sonstigen Arzneimitteln! Insbesondere nach Kranken­haus­entlas­sungen sind seiten­lange Dosieran­leitungen nicht selten, wobei in der Regel mehr als fünf Medikamente nicht ratsam sind.

Häufig lassen sich Wirkstoffe in Kombinations­präparate zu­sam­men­fassen, wodurch die Menge bereits reduziert werden kann. Dies erhöht die Ver­träg­lich­keit und die Kooperations­bereitschaft (Compliance) der Patienten und Patien­tinnen. Häufig hat ein Weniger an Medikamenten eine größere Wirkung. Gerade bei einer Vielzahl von Erkran­kungen mit Behandlung durch verschiedene Fachrich­tungen ist die Koordination durch einen Arzt/eine Ärztin Ihres Vertrauens unerlässlich.

Praktische Empfehlungen für den Umgang mit Arznei­mitteln im Alter

  • Führen Sie insbesondere bei Einnahme vieler Medikamente einen Medika­menten-Ein­nahme­plan und nehmen Sie diesen bei jedem Arzt- oder Apotheken­besuch mit
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin über eine Möglichkeit zur Reduktion Ihrer Tabletten­anzahl, insbesondere, wenn Sie über fünf Präparate einnehmen. Hier sollen auch privat bezogene Medika­mente, wie zum Beispiel Abführ­mittel, Schmerz­tabletten oder Schlafmittel berück­sichtigt werden. Ebenso ist es wichtig, Ihre Medika­mente regel­mäßig auf Wechsel­wirkungen über­prüfen zu lassen, insbe­sondere, wenn neue Medika­mente dazu kommen. Diesen Wechsel­wirkungs­check können Sie auch in Ihrer Apotheke durch­führen lassen
  • Wenn Sie unter Schluck­be­schwer­den leiden, fragen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin nach einem teilbaren oder mörserbaren Präparat
  • Nutzen Sie für die tägliche Einnahme zu unterschiedlichen Zeitpunkten Me­di­ka­ment­en­dispenser, die in verschiedener Form u. a. in der Apotheke erhältlich sind
  • Wenn Sie Ihre Medikamente nicht eigenständig richten und einnehmen können und Sie keine in Ihrem Haushalt lebende Person unterstützen kann, können Sie nach ärztlicher Verordnung einen Pflegedienst hinzuziehen
  • Nehmen Sie Ihre Medikamente nach Anweisung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin ein (ggf. können Sie sich den Ein­nah­me­zeitpunkt, zum Beispiel mittags, vor oder nach dem Essen auf der Packung notieren)
  • Bei bestimmten Medikamenten, zum Beispiel Di­gi­tal­is­präpa­raten, sind regelmäßige Labor­kontrollen erfor­derlich. Achten Sie auf die Einhaltung Ihrer Kontrolltermine
  • Wenn Ihnen als An­ge­hörige/Angehöriger Verwirrtheit Ihres betagten Verwandten auffällt, kann es sich hierbei um eine Me­di­ka­ment­en­wechsel­wirkung oder auch Medika­menten­neben­wirkung handeln. Suchen Sie ge­mein­sam den Arzt/die Ärztin auf, um dies zu klären
  • Nehmen Sie ausreichend Flüssigkeit zu sich (ca. 1,5 Liter pro Tag)

...beim Sport

Eine missbräuchliche Einnahme von Schmerzmitteln im Hobbysport ist nicht selten. Hierbei wird oftmals Schmerz unterdrückt, damit man ungehindert weitertrainieren kann mit dem Risiko einer Überbelastung mit Schädigung von Bändern, Sehnen und Gelenken. Zum Teil werden Arzneimittel zur Beruhigung vor Wettkämpfen eingenommen. Häufig verwendet werden anabole Steroide (Muskelaufbau) und Hormone, wobei Ge­schlechts­hor­mone und auch das die Blutbildung stimulierende Hormon Erythropoetin eine große Rolle spielen. Nutzen Sie das Potential Ihres Körpers, überfordern Sie ihn nicht, geben Sie ihm Zeit für eine Regeneration. Eine Vielzahl von Präparaten schadet Ihnen – unter Umständen sogar langfristig. Anabolika zum Beispiel erhöhen das Herzinfarkt- und auch das Krebsrisiko.

Sanktionen bei Nachweis von Doping reichen je nach Sachlage von einer Verwarnung bis zu einer lebenslangen Sperre. Oftmals bedeutet dies das Ende einer Sportkarriere, womit einige Sportler*innen in den letzten Jahren traurige Berühmtheit erlangt haben. Die WADA (World Anti-Doping Agency) hat ein Regelwerk aufgestellt, das auf der ganzen Welt verpflichtend gilt und einen fairen und gerechten Sport garantieren soll. Die deutsche Version des WADA-Codes ist der NADA-Code. Dieser umfasst u. a. Regelungen zur Definition des Doping-Begriffs, zu Verstößen, Dopingkontrollen und Sanktionen sowie eine Verbotsliste.

Die Liste von verbotenen Medikamenten und Behandlungen ist lang. Gerade auch gebräuchliche Arzneimittel, zum Beispiel gegen Erkältung, können verbotene Substanzen enthalten und so zur Dopingfalle werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Me­di­kament oder eine Substanz erlaubt ist, können Sie sich auf der nachfolgenden Internetseite informieren: www.nada.de

...im Straßenverkehr

Eine Vielzahl von Medikamenten hat Einfluss auf Ihre Fahr­taug­lich­keit. Ihre Wahr­nehm­ung, insbesondere aber auch Ihr Reaktions­vermögen können mit unter­schiedlicher Intensität beein­trächtigt sein. Berufskraft­fahrer*innen sollten den behandelnden Arzt/die Ärztin aktiv auf ihre Tätigkeit hinweisen.

Beispiele für Arzneimittel mit Einfluss auf Ihre Fahrtauglichkeit

  • Starke Schmerzmittel, zum Beispiel Morphin­präparate können zu Benommenheit und Stimmungs­schwankungen führen oder aber auch zu Pupillen­verengung. Cof­fein­hal­tige leichte Schmerz­mittel können zum Ende ihrer Wirksamkeit starke Ermüdung hervorrufen
  • Arzneimittel mit Wirkung auf die Psyche, zum Beispiel Schlaf- und Beruhigungs­mittel, stellen insbesondere in der An­fangs­phase der Therapie oder bei Kombination mit anderen Medika­menten eine Gefahr dar. Wegen der zum Teil verlängerten Wirkung ist der Einnahme­zeitpunkt für die Fahrtaug­lichkeit wesentlich
  • Hustenblocker, auch rezeptfrei erhältliche, haben zum Teil Einfluss auf das zentrale Nervensystem
  • Einige antiallergische Präparate – zum Teil auch nicht re­zept­pflichtige – wirken stark beruhigend, andere haben keinen Einfluss auf das Reaktions­vermögen
  • Einige Arzneimittel gegen Bluthoch­druck beeinflussen Ihre Fahrtaug­lichkeit bis zur Fahruntüchtigkeit
  • Eine Behandlung einer Zucker­krankheit mit Insulin oder Tabletten kann ins­be­sondere in der An­fangs­phase, bei Kombination mit anderen Medikamenten, bei akuten Erkrankungen oder in Stress­situationen zu Un­ter­zucke­rung mit er­heb­licher Ein­schrän­kung der Wahr­neh­mung und Reaktionsfähigkeit führen
  • Schlankheitsmittel können durch ihre anregende Wirkung zur Über­schätzung der eigenen Fähigkeiten führen und insbesondere bei längeren Fahrten zu ausge­prägter Müdigkeit
  • Bestimmte Medikamente in der Behandlung von Augenleiden bzw. zur Diagnostik beim Augenarzt/bei der Augenärztin (Weitstellen der Pupille) be­ein­trächt­igen Ihr Seh­vermögen. Zum Teil ver­min­dern sie Ihre Fahr­tüchtig­keit durch Ne­ben­wir­kungen, wie zum Beispiel Schwitzen und Übelkeit

Wichtige Regeln zum Umgang mit Medika­menten im Straßenverkehr

  • Schauen Sie in den Bei­pack­zet­tel Ihres Arznei­mittels, ob Ihre Fahr­tauglich­keit beeinflusst wird
  • Auch rezeptfreie Medikamente können die Verkehrs­tüchtigkeit beeinflussen
  • Zu Beginn einer Behandlung oder bei sehr hoher Dosierung ist besondere Vorsicht geboten. Der Körper muss sich erst an das Arzneimittel gewöhnen
  • Beachten Sie, dass auch Arzneimittel­restbestände im Körper Einfluss auf Ihre Fahrtaug­lichkeit haben können
  • Medikamente wie zum Beispiel Anti­epileptika (Arzneimittel bei Krampfleiden), Sedativa (Beruhigungsmittel) und blutdruck­senkende Präparate können die Ver­kehrs­taug­lich­keit so weit beeinflussen, dass das Führen eines Kraftfahr­zeuges verboten wird
  • Beim Nachweis, dass die Einnahme von Medikamenten durch den Fahrzeug­führer/die Fahrzeug­führerin einen Unfall verursacht hat, riskieren Sie Ihren Versicherungs­schutz. Bußgeld, Fahrverbot und Freiheits­strafen können weitere Folgen sein
  • Fragen Sie im Zweifel Ihren Arzt/Ihre Ärztin, ob die verordneten Me­di­ka­mente/Heilmaß­nahmen die Fahrtüchtigkeit be­ein­trächtigen können. Denn unabhängig von der Ver­sicher­ungs­schutzfrage und anderen möglichen Rechts­folgen sollten Sie nicht die eigene Sicher­heit und die anderer Ver­kehrs­teilnehmer*innen ge­fährden

...im Schichtdienst

Insbesondere die Wechselschicht stellt ein erheb­liches Problem für Berufstätige dar. Der übliche Tages­rhythmus (Tag – Nacht) ist bei einem unregel­mäßigen Ar­beits­einsatz (Früh-Spät-Nacht-Dienst) derartig gestört, dass nicht nur der Schlaf-Wach-Rhythmus beein­trächtigt ist, sondern vielmehr der gesamte Hormon­haushalt darunter zu leiden hat.

Bei einer Behandlung zum Beispiel mit Schild­drüsen­hormonen, Cortison, Ovulations­hemmern ("Pille") und Insulin sollten die Einnahme­zeiten mit dem Arzt/der Ärztin abge­sprochen werden.

Mann guckt sich die Medikamente aus seinem Medikamentenschrank an.

Was gehört in meine Urlaubs- und Hausapotheke?

Die Urlaubsapotheke

Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin auf Folgendes an:

  • Ein Antibiotikum zur Behandlung akuter Erkrankungen, zum Beispiel Blasen­entzündungen
  • Bei Reisekrankheit auf ein Antiemetikum (gegen Brechreiz)
  • Spezifische Arzneimittel bei Einreisen in bestimmte Länder, zum Beispiel Malariamittel

Sie sollten Ihre Arzneimittel immer im Handgepäck dabei haben, um die regel­mäßige Einnahme nicht zu verhindern. Dabei sollten sie allerdings auf die Sicherheits­vorschriften der jeweiligen Flug­gesell­schaft achten. Außerdem sollten Sie beim Erwerb eines Arznei­mittels im Ausland vorsichtig sein, da sie sich häufig in Stärke oder Zusammen­setzung unterscheiden.

Die Hausapotheke

Über Jahre sammeln sich in jedem Haushalt mehr und mehr Medikamente an, die zum Teil bei weitem das Haltbar­keitsdatum überschritten haben. Häufig sind es auch Arzneimittel, die man von Freund*innen erhalten hat. Gerade dieser Handel unter Freund*innen und Bekannten birgt gewisse Gefahren (Verfallsdatum, unsachgemäße Lagerung, Fehlen des Beipackzettels und mögliche allergische Reaktionen) in sich und sollte deshalb vermieden werden.

Diente ein Medikament einer kurzfristigen Behandlung, so sollte dies, da es sich nur um Restmengen handelt, vernichtet werden. Medikamente, die "immer mal wieder" zum Einsatz kommen, sollten entsprechend je nach Indikation beschriftet werden. Unsere Empfehlungen für eine gut sortierte Hausapotheke:

  • Schmerzmittel, zum Beispiel Acetylsalicylsäure, Paracetamol, Ibuprofen
  • Krampflösende Zäpfchen
  • Medikamente gegen Husten, Schnupfen, Hals­schmerzen
  • Wund- und Heilsalbe, Brandsalbe, Gel für Insekten­stiche, Gel oder Salbe gegen Prellungen, Zerrungen bzw. Verstauchungen
  • Wund- und Händedesinfektionsmittel
  • Fieberthermometer
  • Verbandmaterial, Verbandschere, Pflaster, Dreiecktuch, Handschuhe
  • Zeckenkarte oder -zange

Entsorgung abgelaufener und nicht mehr benötigter Medikamente

Ungenutzte Arzneimittel sind im Gegensatz zu anderen Waren vom Umtausch / von der Rückgabe ausgeschlossen. Medikamente, die die Apotheke verlassen haben, dürfen nicht mehr an andere Kund*innen verkauft werden, da die richtige Lagerung außerhalb der Apotheke nicht garantiert ist.

Ihre Kommune bzw. Ihr Ab­fall­entsorgungs­unternehmen erteilt Auskunft, ob Sie Medika­mente mit dem Hausmüll entsorgen können. Sollte der Hausmüll in einer zentralen Müll­ver­brennungs­anlage entsorgt werden, ist dies der Fall. Keinesfalls sollten Sie Arzneimittel über die Toilette oder das Waschbecken entsorgen. Arzneimittel­wirkstoffe werden in Kläranlagen vielfach nicht vollständig abgebaut und gelangen so letztendlich über das Trinkwasser und unsere Nahrung in unseren Körper. Dies betrifft übrigens gleichfalls Abbau­produkte einge­nommener Arzneimittel, die über den Urin und Stuhl ausgeschieden werden. Insbesondere sind hier Antibiotika, Hormon­präparate und Blutfett­senker zu erwähnen

Tipps für die Entsorgung von Arzneimitteln

  • Durchforsten Sie Ihre Hausapotheke einmal im Jahr nach abgelaufenen Arzneimitteln
  • Entsorgen Sie angebrochene Arzneimittel, zum Beispiel Augen­tropfen und Säfte, nach dem im Beipackzettel beschriebenen Zeitraum
  • Klären Sie, ob Sie Ihre Me­di­ka­mente im Hausmüll entsorgen können, und achten Sie dabei darauf, dass Dritte, zum Beispiel Kinder, bei der Entsorgung keinen Zugriff darauf haben
  • Eine Entsorgung von Alt­arznei­mitteln in Apotheken ist eine Service­leistung, einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Sprechen Sie Ihre Apotheker*innen darauf an
  • Spritzen und Nadeln sollten in speziellen bruch­sicheren Behältern entsorgt werden, um Stich­ver­let­zungen mit In­fektions­risiko zu vermeiden. Zum Teil können auch sie in Ihrer Apotheke oder bei speziellen Sammelstellen der Kommune abgegeben werden

Tipps für Sparfüchse

  • Übervorräte/Mengen, die über einen Zeit­raum von einem Quartal reichen, sollten vermieden werden. Es könnten zwischen­zeitlich Unverträg­lichkeiten auftreten oder es könnte auch eine Umstellung der Therapie erford­erlich sein
  • Fragen Sie Ihre Apotheker*innen nach preis­werteren Medika­menten, zum Beispiel Generika oder Re-Importen
  • Auch bei rezeptfreien Arzneimitteln (soge­nannten OTC-Präpa­raten) lohnt sich ein Preis­vergleich. Die Preis­spanne zwischen den Mitteln, zum Beispiel gegen leichte Kopf­schmerzen, ist oft beträchtlich
  • Preisgünstige Generika haben je nach Hersteller eine ebenso gute Qualität wie das Original. Nutzen Sie diese Einspar­möglich­keit ohne Qualitäts­einbußen zugunsten Ihres Porte­monnaies – und bei Erstattung durch Ihren Kranken­versicherer auch zugunsten Ihrer Versicherten­gemein­schaft. Apothe­ker*innen dürfen bei verord­neten Arznei­mitteln jedoch nur dann ein anderes Medika­ment als das verschrie­bene abgeben, wenn der Arzt/die Ärztin "Aut Idem" zuge­lassen hat
  • Nach Krankenhausbehand­lungen oder auch Besuchen bei anderen Ärzten bzw. Ärztinnen sollte der Medika­menten­plan durch Ihren Haus- oder Fach­arzt/Ihre Haus- oder Fach­ärztin überarbeitet werden. Häufig werden Arznei­mittel mit gleichem Inhalts­stoff unter einem anderen Namen verordnet. Gehen Sie ruhig aktiv auf Ihren Arzt oder Ihre Ärztin zu
  • Me-too-Präparate, auch Schein­innova­tionen genannt, bringen selten einen Vorteil und machen die Therapie teurer. Sie sind von echten, hoch-wirk­samen Innova­tionen zu unterscheiden
  • Wenn Sie aufgrund von chroni­schen Beschwer­den / einer chroni­schen Erkran­kung regel­mäßig Medika­mente beziehen, bietet die Bestellung über eine Versand­apotheke oftmals einen Preis­vorteil. Diese bietet i. d. R. auch einen Arzneimittel- und Wechsel­wirkungs­check der Präparate an, die dort bezogen werden. Die Gothaer Krankenversicherung fördert ein kosten­bewusstes Verhalten ihrer Versicherten in bestimmten Tarifen
  • Hüten Sie sich, insbesondere bei Internet­bezug von Arznei­mitteln über unkontrol­lierte Websites, vor Fälschungen, die die ange­gebenen Wirkstoffe nicht bzw. nicht ausrei­chend enthalten oder sogar gesundheits­schädlich sind

Arzneimittelmissbrauch

Nichts im Leben ist ohne Schatten­seiten. Unsach­gemäß angewendet, wirken Medikamente entweder gar nicht, schaden der Gesundheit oder machen sogar abhängig.

Als Ursache für den Fehlgebrauch oder Missbrauch von Arzneimitteln wird häufig die ärztliche Verordnungs­praxis angesehen. Kostendruck bei zum Teil nur einge­schränkter Entlohnung mit entsprechend geringen zeitlichen Ressourcen für den einzelnen Patienten/die einzelne Patientin spielt hier eine Rolle. Gepaart ist er zum Teil mit einer hohen Erwartungs­haltung im Hinblick auf eine ärztliche Verordnung, was oftmals zu schnell zur Ausstellung eines Rezeptes, insbesondere bei Schmerz-, Beruhigungs- oder Schlafmitteln, führt.

Hinzu kommen Vereinsamung insbesondere älterer Patient*innen, zunehmend höheres Lebensalter mit allen körperlichen Beeinträchtigungen und psychosoziale Probleme, die zum Missbrauch auch durch Selbst­me­dikation führen. Häufig erkennt der/die Betroffene selbst nicht die Grenzen der Abhängigkeit, ist deshalb einer Zuwendung durch Familie und Freund*innen nicht zugänglich. Hier sollte professionelle Hilfe durch den Arzt/die Ärztin oder Selbsthilfe­gruppen in Anspruch genommen werden.

Fazit

Jeder von uns hat in seinem Leben bereits Arznei­mittel einge­nommen oder wird dies irgendwann einmal tun. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Ratgeber Orien­tierung und praktische Unter­stützung im Umgang mit diesem wichtigen Thema geben konnten. Wägen Sie die Notwen­digkeit und auch die Risiken von Arznei­mitteln in vertrauens­vollem Dialog mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin bzw. Apo­the­ker/Apothekerin ab. Seien Sie sich der Grenzen einer Selbst­me­di­kation bewusst. Ein gut reflektierter Umgang mit Arznei­mitteln wirkt sich positiv auf Ihre Gesund­heit aus und kommt Ihrem Geldbeutel zugute. Sie tragen zur Eindämmung steigender Arzneimittelausgaben im Gesund­heits­wesen bei und schonen unsere Umwelt.

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