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Ihr Hund hechelt stark und verhält sich merkwürdig oder Ihre Katze hat ein blutiges Ohr: Was tun? Lieber einmal zu viel den Tierarzt bzw. die Tierärztin anrufen als einmal zu wenig? Wie können Sie entscheiden, ob es sich bei Ihrem Tier um einen "echten" Notfall handelt oder ob Sie sich unnötig Sorgen machen? Dieser Ratgeber hilft Ihnen, leichter eine Entscheidung zu treffen, wann Sie sofort zum Hörer greifen und den Tierarzt-Notdienst kontaktieren sollten, damit es Ihrem Vierbeiner (und Ihnen auch) schnell wieder besser geht.
Inhaltsverzeichnis
Gibt es eine eindeutige Definition für den "Tier-Notfall"
Woran merke ich, dass bei meinem Tier ein Notfall für den Tierarzt bzw. die Tierärztin vorliegt?
Was beachten, wenn ich zu Notdienstzeiten einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin suche?
Was beachten, wenn ich zum Tierarzt bzw. zur Tierärztin / zur Tierklinik fahre?
Was passiert mit meinem Tier im Notfall?
Unterscheiden sich die Kosten im Tierarzt-Notdienst von denen im normalen Praxisalltag?
Fazit
Es gibt keine allgemeine Definition für den Begriff "Tier-Notfall". Grundsätzlich handelt es sich um eine Ausnahmesituation, in der im schlechtesten Fall eine unmittelbare Gefahr für das Überleben des betroffenen Tieres besteht. Ob die vorliegende Problematik lebensbedrohlich ist, oder nicht, ist von medizinischen Laien natürlich oftmals nicht sicher einzuschätzen. Je schlechter es dem Tier insgesamt geht und je deutlicher der Zustand vom Normalzustand abweicht, umso eher sollten Sie einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin konsultieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Notfall handelt, ist dann recht groß.
Allgemeine Hinweise dafür, den Tierarzt-Notdienst zu konsultieren, sind ein deutlich verändertes Verhalten. So kann es z. B. ein erster Hinweis sein, wenn das Tier plötzlich nicht mehr frisst und trinkt, schlapp und lustlos in der Ecke liegt und auf die übliche Ansprache nicht oder nur eingeschränkt reagiert. Auch Schmerzäußerungen bei Kontakt (oder auch ganz von alleine) sollten beachtet werden.
Im Falle äußerer Verletzungen, starker Blutungen oder wenn z. B. ein Unfall beobachtet wurde, ist es natürlich eindeutig: Hier sollten Sie unverzüglich einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin aufzusuchen oder den tierärztlichen Notdienst anrufen!
Unterscheiden sollte man aber zwischen echten Notfällen und Erkrankungen, die zwar behandlungswürdig sind, bei denen mit einer Untersuchung und Behandlung aber durchaus noch bis zum Folgetag oder sogar länger gewartet werden kann. So stellt beispielsweise ein leicht gerötetes Auge am Wochenende oder ein verdreckter Gehörgang, den man am späten Abend bemerkt, keinen Grund für einen sofortigen Besuch bei einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin dar. In solchen und ähnlichen Fällen, z. B., wenn der Durchfall schon seit zwei Tagen besteht, der Hund aber insgesamt noch munter ist, empfiehlt sich, vorab telefonisch beim Tierarzt bzw. der Tierärztin zu erfragen, ob ein sofortiger Besuch zwingend erforderlich ist, oder z. B. auch am Folgetag oder nach dem Wochenende in der regulären Sprechstunde erfolgen kann. Bei offensichtlich harmlosen Symptomen sollten Sie den Tierarzt-Notdienst nicht in Anspruch nehmen.
Das Wichtigste zuerst: Ruhe bewahren! Auch, wenn es in einer Ausnahmesituation (z. B. nach einem Verkehrsunfall des geliebten Vierbeiners) schwerfällt. Stress und Panik kosten Zeit und wirken sich zudem negativ auf das Tier aus. Hat der nächstgelegene Tierarzt bzw. die nächstgelegene Tierärztin oder die Klinik im Ort gerade geöffnet, sollte unverzüglich dort hingefahren werden. Die Kolleg*innen dort machen sich schnell ein Bild von der Situation und würden einen echten Notfall immer vorziehen, auch wenn Terminpatienten im Wartezimmer sitzen.
Grundsätzlich ist es aber immer günstiger, vorab telefonisch Ihr Kommen anzukündigen bzw. die aktuelle Verfügbarkeit zu erfragen. So ist es möglich, dass sich der Tierarzt bzw. die Tierärztin Ihres Vertrauens gerade in einer Operation befindet und somit keine Zeit hätte, sich parallel um einen zweiten Fall zu kümmern. Hier empfiehlt es sich, dass Sie die Kontaktdaten (mindestens Telefonnummer) mehrere Praxen oder Kliniken in der Region notiert oder gespeichert haben. So haben Sie eine Alternative, wenn Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin aktuell nicht verfügbar ist.
Auch wenn Sie sich bereits auf den Weg zum tierärztlichen Notdienst gemacht haben, sollten Sie - sofern Sie in Begleitung sind – parallel Ihr Kommen ankündigen. Nicht zuletzt, weil der Tierarzt bzw. die Tierärztin dann auch schon Dinge vorbereiten (Röntgen, Ultraschall) und Materialien bereitlegen (Venenzugang, Infusion) kann.
Da im Notdienst (also außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten) nicht alle Tierärzt*innen verfügbar sind, verteilen sich die anfallenden Behandlungen auf wenige Praxen und vor allem Kliniken. Sofern dort dann lebensbedrohliche Notfälle auftreten oder sogar notfallmäßig operiert werden muss, wären die Kapazitäten durch die Untersuchung und Behandlung von kleineren medizinischen Problemen stark eingeschränkt. Dies kann im schlechtesten Fall bei echten Notfällen zu entscheidenden Verzögerungen führen.
Nichtsdestotrotz sollte im Zweifelsfall natürlich lieber einmal mehr beim Tierarzt bzw. der Tierärztin angefragt bzw. das Tier dort vorgestellt werden, da es für Sie als Tierbesitzer*in nur in wenigen Fällen eindeutig zu beurteilen ist, ob es sich um einen - schlimmstenfalls lebensbedrohlichen – Tier-Notfall handelt.
Die wechselnden Notdienste der Region sind in Tageszeitungen und im Internet zu finden. Auch Ihr Haustierarzt bzw. Ihre Haustierärztin sollte Ihnen bei einem regulären Besuch die zuständigen Praxen und Kliniken der Notdienste der nächsten Monate nennen können. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die Internetseiten der zuständigen Tierärztekammer (je Bundesland, Nordrhein-Westfalen unterteilt in zwei Kammern für Nordrhein und Westfalen-Lippe), einige stellen auch hier Notdienst-Übersichten und eine Liste von Tierkliniken, die rund um die Uhr im Dienst sind, zur Verfügung.
Vor allem in ländlichen Regionen, in denen der Weg zur Klinik in der nächsten größeren Stadt recht weit ist, sollten Sie vorab recherchieren, wo (Adressen) und wie (Telefon- bzw. Notdienstnummer) Tierärzte bzw. Tierärztinnen erreicht werden können.
Und nochmal: Vor allem Ruhe bewahren! Erst recht, wenn Sie mit Ihrem eigenen PKW unterwegs sind. Konzentration und größtmögliche Ruhe sind das A und O, um sicher bei Ihrem Tierarzt bzw. bei Ihrer Tierärztin anzukommen und somit schnelle Hilfe für Ihren Vierbeiner zu erhalten.
Sowohl bei der telefonischen Ankündigung Ihres Tier-Notfalls als auch bei einer unangekündigten, kurzfristigen Vorstellung in der Praxis/Klinik sollten die wichtigen Informationen bereitgehalten werden. Der Tierarzt bzw. die Tierärztin wird Fragen zur Vorgeschichte (Was ist passiert? Wann ist es passiert?) und den bisher getroffenen Maßnahmen stellen. Ebenso ist es hilfreich, wenn Fragen zu Vorerkrankungen und möglichen Medikamenten, die regelmäßig verabreicht werden müssen, schnell und präzise beantwortet werden können.
Verzichten Sie auf lange Ausführungen, zumeist reichen kurze und präzise Informationen für den Tierarzt bzw. die Tierärztin aus, um die wichtigsten Fragen beantwortet zu haben.
Wird das Tier bei einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin vorgestellt, bei dem Sie zuvor noch nicht waren, kennt dieser natürlich auch eine mögliche Vorgeschichte nicht: Halten Sie hier neben dem Impfpass alle wichtigen Informationen bereit, die Sie zur Verfügung haben (z. B. Diagnosen, Medikamente, Laborbefunde, kürzlich erfolgte Behandlungen/Operationen). Derartige Unterlagen können im Notdienst meist nur schwer oder gar nicht angefordert werden, wenn der Haustierarzt bzw. die Haustierärztin nicht erreichbar ist. Umso mehr helfen den behandelnden Tierärzten bzw. Tierärztinnen weiterführende Informationen zum Gesundheitszustand des betroffenen Tieres, wenn diese durch die Besitzer*innen vorgelegt werden.
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Der Tierarzt-Notdienst wird sich schnell einen Überblick über die Situation verschaffen und die notwendigen Maßnahmen einleiten. Diese sind stark davon abhängig, in welchem Zustand das Tier in die Praxis eingeliefert wird. Es erfolgt eingangs immer eine gründliche Allgemeinuntersuchung, bei der die wichtigsten Vitalparameter (Atmung, Herz-Kreislaufsituation, Körpertemperatur) ermittelt werden und eine Prüfung auf äußere Verletzungen erfolgt. Zumeist ist die Stabilisierung des Kreislaufs mittels venösem Zugang, Infusion und geeigneten Medikamenten die erste Maßnahme, da sich viele Tiere in einem Schock (= schwere Kreislaufstörung) befinden.
Abhängig vom Allgemeinbefinden des Tier-Notfalls und der zugrundeliegenden Problematik werden dann weitere Untersuchungen vom tierärztlichen Notdienst eingeleitet, wie das Anfertigen eines Röntgenbildes, eine Ultraschalluntersuchung des Bauchraums oder ein Blutbild.
Hier gilt es, dem Tierarzt bzw. der Tierärztin auf Verlangen jede hilfreiche Information zu liefern, die benötigt wird. Zumeist können und sollen Sie bei Ihrem Tier bleiben, in dieser Zeit sollten Sie unbedingt beruhigend auf Ihren Vierbeiner einwirken. Es fällt in Ausnahmesituationen zweifellos schwer, alle Emotionen auszublenden. Sofern es aber der schnelleren Genesung Ihres vierbeinigen Begleiters dient, sollten Sie als Besitzer*in das Interesse Ihres Tieres in den Vordergrund stellen.
Welche Untersuchungen und Behandlungen notwendig sind, wird der behandelnde Notfall-Tierarzt bzw. die behandelnde Notfall-Tierärztin mit Ihnen besprechen und sich hierfür Ihr Einverständnis holen. Oftmals drängt die Zeit und es muss schnell eine weitreichende Entscheidung getroffen werden (z. B. sofortige, aber riskante Operation ja oder nein?). Es empfiehlt sich für Sie als Tierbesitzer*in, sich beizeiten Gedanken zu machen, welche Maßnahmen Sie im Notfall auf jeden Fall ergreifen möchten oder welche Behandlungen und Operationen Sie Ihrem Tier möglicherweise ersparen möchten, zumal wenn die Erfolgsaussichten gering sein sollten.
Sicher, man kann sich nicht auf jedes noch so seltene Szenario vorbereiten. Doch gerade bei recht alten Tieren oder Tieren mit schweren Vorerkrankungen sollten Sie darauf gefasst sein, dass der Notfall eintreten kann und Sie vielleicht dementsprechend eine Entscheidung treffen müssen – zum Wohl Ihres Tieres! Dies kann im Falle des Falles kostbare Zeit sparen.
Ja. Seit Januar 2020 sind Tierärztinnen und Tierärzte durch die Neuerungen in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) dazu verpflichtet, außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten die sogenannte Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zu erheben. Diese kommt als Posten zu den weiteren Untersuchungs- und Behandlungskosten hinzu.
Da die Tierärztinnen und Tierärzte dazu verpflichtet sind, diese Gebühr nachts, an Wochenenden und Feiertagen zu erheben, ist diese unabhängig davon, um welche Behandlung es sich handelt. So fällt die Notdienstgebühr auch an, wenn der Hund am Samstagabend wegen eines tränenden Auges vorgestellt wird, das vielleicht schon seit mehreren Tagen gerötet war, aber noch nie untersucht wurde. So können auch Behandlungen vermeintlich harmloser Probleme sehr schnell sehr teuer werden, weswegen die Besitzer*innen vorab prüfen oder telefonisch mit dem Tierarzt bzw. der Tierärztin abklären sollten, ob direkt ein Besuch beim tierärztlichen Notdienst erfolgen muss. Oftmals kann stattdessen ein geplanter Termin am Folgetag vereinbart werden. Dies erspart Tier und Besitzer*in viel Stress, schont den Geldbeutel und reduziert auch den Arbeitsaufwand des Notfall-Tierarztes bzw. der Notfall-Tierärztin. Mehr anzeigen
Die Erstattung richtet sich vor allem nach dem versicherten Höchstsatz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Haben Sie z. B. den 3-fachen GOT-Satz versichert, werden die Tierarztkosten bis maximal zu dieser Höhe erstattet.
Die zusätzliche einmalige Notdienstgebühr von 50 Euro, die außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten anfällt, wird von der Gothaer im Rahmen der Tierkrankenversicherung übernommen, sofern es sich beim Grund der Vorstellung um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt. Geht aus der eingereichten Rechnung zweifelsfrei hervor, dass es sich um einen Notfall handelte bzw. ein Aufschub der Behandlung keinesfalls möglich gewesen wäre, wird die Notdienstgebühr erstattet.
Im Einzelfall kann es zu Rückfragen kommen, bei denen die Gothaer prüft, ob die Behandlung zwingend zu Notdienstzeiten stattfinden musste und ob somit eine Übernahme der Tierarzt-Notdienstgebühr möglich ist. Die ansonsten angefallenen tierärztlichen Leistungen werden selbstverständlich gemäß dem vereinbarten Versicherungsumfang erstattet, ungeachtet dessen, wann die Behandlung erfolgte.
Ein Notfall kann sowohl während der normalen Praxiszeiten als auch außerhalb der Sprechstunde auftreten. Für letztere Fälle gibt es Notdienstbereitschaften von Praxen und Kliniken der Region.
Bei echten Notfällen sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder sogar der Tod der Patient*innen zu befürchten. Einen solchen Notfall am eigenen Haustier zu erkennen, ist nicht immer leicht, zumal die Besitzer*innen in einer solchen Situation zumeist sehr aufgeregt sind. Treten beim Haustier schwere Störungen des Allgemeinbefindens auf (z.B. Unfälle, Blutungen, Krampfanfälle, Atemnot, starke Schmerzäußerungen), sollte unbedingt ein Tierarzt bzw. eine Tierärztin kontaktiert werden. Ist der Besitzer bzw. die Besitzerin unsicher, ob es sich um einen echten Notfall handelt, empfiehlt sich die vorherige telefonische Abklärung, ob ein sofortiger Besuch beim Tierarzt bzw. der Tierärztin notwendig ist.
Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle!
Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei Schäden, die Ihr Hund oder Ihr Pferd verursacht hat und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Wie jeder Vierbeiner kann auch Ihr treuer Begleiter einmal krank werden. Damit neben dem Leid des Tiers nicht auch noch die hohe Tierarztrechnung Kopfzerbrechen bereitet, empfiehlt sich eine Hunde-Krankenversicherung.