Hundeführerschein vs. Sachkundenachweis
Unterschied zwischen Hundeführerschein und Sachkundenachweis
Umgangssprachlich wird vom "Hundeführerschein" gesprochen. Es handelt sich hierbei um den Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das private Halten eines Hundes. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, eine bundesgesetzliche Regelung existiert nicht.
Wichtig: Der Sachkundenachweis darf nicht mit der Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde verwechselt werden! Für bestimmte Rassen (auch hier gelten sehr unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland) gibt es besonders strenge Auflagen, die andere Nachweise und Prüfungen erforderlich machen.
Es gibt einzelne Bundesländer, in denen ein Sachkundenachweis für alle privaten Hundehalter*innen mittlerweile Pflicht ist. Die genauen Regelungen hierzu ergeben sich aus den Hundegesetzen der jeweiligen Bundesländer. Hier sollte man als Hundehalterin oder Hundehalter bei den lokalen Behörden (z.B. Ordnungsamt oder Veterinäramt) nachfragen, wenn man unsicher ist, welche Regelung im eigenen Bundesland gilt. Auch Tierärzte oder Tierärztinnen können diesbezüglich weiterhelfen. Viele von diesen nehmen sogar selbst die Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis) ab.
In Berlin oder Nordrhein-Westfalen muss ein spezieller Sachkundenachweis zum Beispiel bei potenziell gefährlichen Hunderassen vorgelegt werden. Die Gefahrenverordnung der Bundesländer gibt genaue Auskunft darüber, wo (Bundesland) und für welche Hunderassen welcher Sachkundenachweis benötigt wird.
Regelungen in den einzelnen Bundesländern
Hier finden Sie einen kleinen Einblick in die gesetzlichen Regelungen und Vorteile rund um den Sachkundenachweis in ein paar Bundesländern:
- Niedersachsen: Seit 01.07.2013 sind alle dort lebenden hundehaltenden Personen verpflichtet, ihre Sachkunde durch den sogenannten Hundeführerschein nachzuweisen. Niedersachsen ist bislang das erste und einzige Bundesland, das flächendeckend diese Pflicht eingeführt hat und umsetzt.
- Berlin: Wenn der/die Halter*in einen Hundeführerschein besitzt, ist der/die Halter*in von der Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet ausgenommen.
- Sachsen: Pflicht eines Sachkundenachweises für die Haltung von Listenhunden.
- Bayern bzw. München: und Schleswig-Holstein:Hundesteuerbefreiung oder –ermäßigung unter bestimmten Voraussetzungen und für einen bestimmten Zeitraum bei Nachweis eines Hundeführerscheins.
- Nordrhein-Westfalen: Pflicht eines Sachkundenachweises für die Haltung von Listenhunden.
Zu beachten ist, dass der Hundeführerschein immer nur für das Duo gültig ist, das heißt konkret: Der Hundeführerschein bleibt für die Zeit gültig, in der Hund und Halter*in zusammenleben. Falls Sie einen Hundeführerschein mit Ihrem Hund machen, ist dieser auch nur für diesen Hund gültig und nicht auf andere Hunde "übertragbar". Das ist ein erheblicher Unterschied zur Sachkundeprüfung, denn diese bleibt lebenslang gültig und hängt nicht von dem einzelnen Hund ab.mehr
Insbesondere die generelle Pflicht für alle hundehaltenden Personen in Niedersachsen, einen Sachkundenachweis vorzuweisen, macht die inhaltliche Abgrenzung von "Hundeführerschein“" und "Sachkundenachweis" seit 2013 sehr schwierig. An sich handelt es sich nämlich, wie beschrieben, um exakt das gleiche – mit unterschiedlichen Regelungen auf Länderebene. Die oben beschriebenen vielfältigen Regelungen machen dies aber nicht immer auf einen Blick erkennbar – vor allem, wenn es um gefährliche Hunderassen geht.