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Hundehalter*innen tragen viel Verantwortung – sowohl für den eigenen Hund als auch für andere Hunde und Mitmenschen. Daher ist es umso wichtiger, den Hund unter Kontrolle halten zu können, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Ein Hundeführerschein bescheinigt Hundehalter*innen, dass sie und der Hund als Team funktionieren und dass das Verhalten des Hundes verstanden und kontrolliert werden kann. Wie genau die Prüfungen für den Hundeführerschein aussehen, ob der Hundeführerschein Pflicht ist und was es noch zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Hundeführerschein: Was ist das?
Hundeführerschein vs. Sachkundenachweis
Welche Voraussetzungen gelten für den Hundeführerschein?
Wo kann man den Hundeführerschein machen?
Hundeführerschein: Ablauf und Inhalt der Prüfung
Theoretische Prüfung – was erwartet Sie?
Praktische Prüfung – so läuft sie ab
Kosten eines Hundeführerscheins
Fazit
FAQ
Der Begriff "Hundeführerschein" ist wohl den meisten nicht bekannt – was genau verbirgt sich denn dahinter? Im Grunde bescheinigt der Hundeführerschein, dass der Hundehalter oder die Hundehalterin das Verhalten des eigenen Hundes verstehen kann, ihn erziehen kann und den Hund in Alltagssituationen unter Kontrolle hat. Um den Hundeführerschein erwerben zu können, muss der Hundehalter oder die Hundehalterin gemeinsam mit dem Vierbeiner eine Prüfung bestehen. Die Prüfung für den Hundeführerschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Hundeführerschein oder Sachkundenachweis – worin liegt da eigentlich der Unterschied?
Umgangssprachlich wird vom "Hundeführerschein" gesprochen. Es handelt sich hierbei um den Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das private Halten eines Hundes. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, eine bundesgesetzliche Regelung existiert nicht.
Wichtig: Der Sachkundenachweis darf nicht mit der Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde verwechselt werden! Für bestimmte Rassen (auch hier gelten sehr unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland) gibt es besonders strenge Auflagen, die andere Nachweise und Prüfungen erforderlich machen.
Es gibt einzelne Bundesländer, in denen ein Sachkundenachweis für alle privaten Hundehalter*innen mittlerweile Pflicht ist. Die genauen Regelungen hierzu ergeben sich aus den Hundegesetzen der jeweiligen Bundesländer. Hier sollte man als Hundehalterin oder Hundehalter bei den lokalen Behörden (z.B. Ordnungsamt oder Veterinäramt) nachfragen, wenn man unsicher ist, welche Regelung im eigenen Bundesland gilt. Auch Tierärzte oder Tierärztinnen können diesbezüglich weiterhelfen. Viele von diesen nehmen sogar selbst die Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis) ab.
In Berlin oder Nordrhein-Westfalen muss ein spezieller Sachkundenachweis zum Beispiel bei potenziell gefährlichen Hunderassen vorgelegt werden. Die Gefahrenverordnung der Bundesländer gibt genaue Auskunft darüber, wo (Bundesland) und für welche Hunderassen welcher Sachkundenachweis benötigt wird.
Hier finden Sie einen kleinen Einblick in die gesetzlichen Regelungen und Vorteile rund um den Sachkundenachweis in ein paar Bundesländern:
Zu beachten ist, dass der Hundeführerschein immer nur für das Duo gültig ist, das heißt konkret: Der Hundeführerschein bleibt für die Zeit gültig, in der Hund und Halter*in zusammenleben. Falls Sie einen Hundeführerschein mit Ihrem Hund machen, ist dieser auch nur für diesen Hund gültig und nicht auf andere Hunde "übertragbar". Das ist ein erheblicher Unterschied zur Sachkundeprüfung, denn diese bleibt lebenslang gültig und hängt nicht von dem einzelnen Hund ab.
Insbesondere die generelle Pflicht für alle hundehaltenden Personen in Niedersachsen, einen Sachkundenachweis vorzuweisen, macht die inhaltliche Abgrenzung von "Hundeführerschein“" und "Sachkundenachweis" seit 2013 sehr schwierig. An sich handelt es sich nämlich, wie beschrieben, um exakt das gleiche – mit unterschiedlichen Regelungen auf Länderebene. Die oben beschriebenen vielfältigen Regelungen machen dies aber nicht immer auf einen Blick erkennbar – vor allem, wenn es um gefährliche Hunderassen geht.
Sowohl für den Halter oder die Halterin als auch für den Hund müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um den Hundeführerschein machen zu dürfen. Der/Die Halter*in muss mindestens 16 Jahre alt sein, der Hund mindestens zwölf Monate. Zudem muss bei der Anmeldung zur Prüfung eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorgezeigt werden – ohne Versicherung kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen. Hinzu kommt die Nachweispflicht eines gültigen Impfschutzes und Identifikationsnachweis des Hundes (Mikrochip).
Verschiedene Vereine oder Hundeschulen bieten bundesweit die Möglichkeit an, den Hundeführerschein zu machen. Der Ablauf und die Gestaltung der Prüfung können je nach Hundeschule, Verein, Verband oder Ähnliches variieren. Es gibt diverse Anlaufstellen, bei denen man sich über Details informieren kann wie zum Beispiel der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV), der Berufsverband zertifizierter Hundetrainer (BVZ) oder der Internationale Berufsverband der Hundetrainer und Hundeunternehmer (IBH).
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einen Hundeführerschein zu machen, stellt sich wohl nun die Frage, was auf Sie zukommen wird und was Sie noch beachten müssen.
Der Hundeführerschein besteht aus drei Bestandteilen:
Um den Hundeführerschein bescheinigt zu bekommen, müssen Sie eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung erfolgreich bestehen. Die Tests können beliebig oft wiederholt werden. Es ist zwar ärgerlich, aber nicht schlimm, falls Sie und Ihr Hund bei der Prüfung durchfallen sollten. Versuchen Sie die Prüfung erst dann anzugehen, wenn Sie ein sicheres Gefühl haben. Einerseits was die Theorie angeht, andererseits was den Umgang mit Ihrem Vierbeiner betrifft. Viel Training, Ausdauer und Geduld sind hier gefragt – überstürzen Sie daher nichts, sondern achten darauf, ob Sie als Team gut vorbereitet sind. In einer Hundeschule zum Beispiel können Sie einen Vorbereitungskurs besuchen. Ein Hundetrainer oder eine Hundetrainerin wird Sie mit Sicherheit beim Training unterstützen und Ihnen hilfreiche Tipps geben können.
Im ersten Teil der Prüfung zum Erlangen des Hundeführerscheins muss eine Theorieprüfung absolviert werden. Die Theorie beschäftigt sich mit Themen rund um die Erziehung und Ausbildung eines Hundes, das Sozialverhalten, Ängste und Kommunikation sowie die korrekte Haltung, Pflege und Ernährung des Hundes. Außerdem werden rechtliche Grundlagen zum Hundegesetz vermittelt und abgefragt. Der Test dauert rund eine Stunde. Sie müssen mindestens 80 Prozent der Punkte erreichen, um die Theorieprüfung zu bestehen. In manchen Fällen kann man die Theorieprüfung für den Hundeführerschein auch online absolvieren.
An der praktischen Prüfung können Sie in der Regel erst teilnehmen, wenn Sie den Theorietest erfolgreich bestanden haben. Beim praktischen Teil der Hundeführerscheinprüfung wird Ihr Verhalten mit Ihrem Hund in Alltagssituationen an öffentlichen Plätzen beobachtet und bewertet. Die praktische Prüfung dauert meistens zwei bis drei Stunden.
Der Prüfer oder die Prüferin analysiert dann Ihr Verhalten unter folgenden Aspekten:
Die Kosten für den Hundeführerschein können unterschiedlich hoch ausfallen, je nachdem, bei welchem Anbieter und in welchem Bundesland die Prüfung abgelegt wird. Der Gesamtpreis für den Hundeführerschein setzt sich aus den Kosten für den Unterricht, für die Lernmaterialien und der Prüfungsgebühr zusammen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Vorbereitungskurse, falls Sie sich dazu entscheiden, einen Kurs zu besuchen. Die Kosten liegen somit in der Regel zwischen 50 und 200 Euro.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Hundeführerschein dazu beiträgt, Gefahren im Alltag zu vermeiden und somit andere Tiere und Menschen zu schützen. Der Hundeführerschein ist ein Befähigungsnachweis, dass Sie das Verhalten Ihres Hundes unter Kontrolle haben. Nicht nur für das soziale Umfeld ist ein Hundeführerschein von Vorteil, sondern auch für Sie als Team. Sie als Hundebesitzer*in lernen mit Ihrem Hund zusammenzuarbeiten, sein Verhalten zu interpretieren und ein gut funktionierendes Team zu bilden, welches das allgemeine Zusammenleben auf Dauer angenehmer macht.
Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei Schäden, die Ihr Hund oder Ihr Pferd verursacht hat und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
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