Hundeführerschein: Prüfung, Kosten & Pflicht?

Hundehalter*innen tragen viel Ver­ant­wortung – sowohl für den eigenen Hund als auch für andere Hunde und Mit­menschen. Daher ist es umso wichtiger, den Hund unter Kontrolle halten zu können, um gefährliche Situationen zu ver­meiden. Ein Hunde­führerschein bescheinigt Hunde­halter*innen, dass sie und der Hund als Team funktionieren und dass das Ver­halten des Hundes ver­standen und kontrolliert werden kann.

Gothaer Ratgeber: Ein Hund sitzt am Steuer eines Autos.

Hundeführerschein: Was ist das?

Der Begriff "Hunde­führerschein" ist wohl den meisten nicht bekannt – was genau verbirgt sich denn da­hinter? Im Grunde be­scheinigt der Hunde­führer­schein, dass der Hunde­halter oder die Hunde­halterin das Ver­halten des eigenen Hundes verstehen kann, ihn erziehen kann und den Hund in Alltags­situationen unter Kontrolle hat. Um den Hunde­führer­schein erwerben zu können, muss der Hunde­halter oder die Hunde­halterin gemeinsam mit dem Vier­beiner eine Prüfung be­stehen. Die Prüfung für den Hunde­führer­schein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Voraussetzungen für den Hundeführerschein

Hundeführerschein machen: Das muss man beachten

Sowohl für den Halter oder die Halterin als auch für den Hund müssen be­stimmte Voraus­setzungen erfüllt sein, um den Hundeführer­schein machen zu dürfen. Der/Die Halter*in muss mindestens 16 Jahre alt sein, der Hund min­des­tens zwölf Monate. Zudem muss bei der Anmeldung zur Prüfung eine gültige Tierhalter­haftpflicht­versicherung vor­gezeigt werden – ohne Ver­sicherung kann der Hund nicht an der Prüfung teil­nehmen. Hinzu kommt die Nachweis­pflicht eines gültigen Impf­schutzes und Identifikations­nachweis des Hundes (Mikrochip).

Zwei Hunde an der Leine gehen spazieren.

Hundeführerschein: Kosten & mehr

Wie viel kostet ein Hundeführerschein?

Die Kosten für den Hundeführer­schein können unterschiedlich hoch aus­fallen, je nachdem, bei welchem An­bieter und in welchem Bundes­land die Prüfung ab­gelegt wird. Der Ge­samt­preis für den Hunde­führer­schein setzt sich aus den Kosten für den Unter­richt, für die Lern­materialien und der Prüfungs­gebühr zusammen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Vor­bereitungs­kurse, falls Sie sich dazu ent­scheiden, einen Kurs zu be­suchen. Die Kosten liegen somit in der Regel zwischen 50 und 200 Euro.

Wo kann man den Hundeführerschein machen?

Verschiedene Vereine oder Hunde­schulen bieten bundes­weit die Möglich­keit an, den Hunde­führer­schein zu machen. Der Ablauf und die Ge­staltung der Prüfung können je nach Hunde­schule, Verein, Ver­band oder Ähnliches variieren. Es gibt diverse An­lauf­stellen, bei denen man sich über Details in­for­mieren kann wie zum Beispiel der Berufs­verband der Hunde­erzieher und Ver­haltens­berater (BHV), der Berufs­verband zertifizierter Hunde­trainer (BVZ) oder der Internationale Berufs­verband der Hunde­trainer und Hunde­unter­nehmer (IBH).


Hundeführerschein vs. Sachkundenachweis

Unterschied zwischen Hundeführerschein und Sach­kunde­nachweis

Umgangssprachlich wird vom "Hunde­führerschein" gesprochen. Es handelt sich hierbei um den Nach­weis der er­forderlichen Sach­kunde für das pri­vate Halten eines Hundes. Die Re­ge­lungen sind von Bundes­land zu Bun­des­land unter­schiedlich, eine bun­des­gesetzliche Regelung existiert nicht.

Wichtig: Der Sachkunden­achweis darf nicht mit der Er­laubnis zum Halten gefährlicher Hunde ver­wechselt werden! Für bestimmte Rassen (auch hier gelten sehr unterschiedliche Re­ge­lungen je nach Bundesland) gibt es besonders strenge Auf­lagen, die andere Nachweise und Prüfungen er­forderlich machen.

Es gibt einzelne Bundes­länder, in denen ein Sachkunde­nachweis für alle privaten Hunde­halter*innen mittler­weile Pflicht ist. Die genauen Re­ge­lungen hierzu ergeben sich aus den Hunde­gesetzen der jeweiligen Bundesländer. Hier sollte man als Hunde­halterin oder Hunde­halter bei den lokalen Be­hörden (z.B. Ordnungs­amt oder Veterinär­amt) nachfragen, wenn man unsicher ist, welche Regelung im eigenen Bundes­land gilt. Auch Tier­ärzte oder Tier­ärztinnen können diesbezüglich weiterhelfen. Viele von diesen nehmen sogar selbst die Sach­kunde­prüfung (Theorie und Praxis) ab.

In Berlin oder Nordrhein-Westfalen muss ein spezieller Sachkunde­nachweis zum Beispiel bei potenziell gefährlichen Hunde­rassen vorgelegt werden. Die Gefahren­verordnung der Bundes­länder gibt genaue Auskunft darüber, wo (Bundesland) und für welche Hunde­rassen welcher Sachkunde­nachweis benötigt wird.

Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Hier finden Sie einen kleinen Einblick in die gesetzlichen Regelungen und Vorteile rund um den Sachkunde­nachweis in ein paar Bundesländern:

  • Niedersachsen: Seit 01.07.2013 sind alle dort lebenden hundehaltenden Personen verpflichtet, ihre Sachkunde durch den sogenannten Hundeführerschein nachzuweisen. Nieder­sachsen ist bislang das erste und einzige Bundesland, das flächen­deckend diese Pflicht eingeführt hat und umsetzt.
  • Berlin: Wenn der/die Halter*in einen Hunde­führer­schein besitzt, ist der/die Halter*in von der Leinen­pflicht im gesamten Stadt­gebiet ausgenommen.
  • Sachsen: Pflicht eines Sachkundenachweises für die Haltung von Listenhunden.
  • Bayern bzw. München: und Schleswig-Holstein:Hundesteuerbefreiung oder –ermäßigung unter bestimmten Voraus­setzungen und für einen bestimmten Zeit­raum bei Nachweis eines Hunde­führerscheins.
  • Nordrhein-Westfalen: Pflicht eines Sachkunde­nachweises für die Haltung von Listenhunden.

Zu beachten ist, dass der Hundeführer­schein immer nur für das Duo gültig ist, das heißt konkret: Der Hundeführer­schein bleibt für die Zeit gültig, in der Hund und Halter*in zusammenleben. Falls Sie einen Hundeführer­schein mit Ihrem Hund machen, ist dieser auch nur für diesen Hund gültig und nicht auf andere Hunde "übertragbar". Das ist ein erheblicher Unterschied zur Sachkunde­prüfung, denn diese bleibt lebenslang gültig und hängt nicht von dem einzelnen Hund ab.mehr

Insbesondere die ge­nerelle Pflicht für alle hunde­haltenden Personen in Nieder­sachsen, einen Sach­kunde­nachweis vorzuweisen, macht die inhaltliche Ab­grenzung von "Hunde­führer­schein“" und "Sach­kunde­nach­weis" seit 2013 sehr schwierig. An sich handelt es sich nämlich, wie beschrieben, um exakt das gleiche – mit unter­schiedlichen Regelungen auf Länder­ebene. Die oben beschriebenen viel­fältigen Regelungen machen dies aber nicht immer auf einen Blick er­kennbar – vor allem, wenn es um gefährliche Hunde­rassen geht.

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Hundeführerschein: Ablauf und Inhalt der Prüfung

Bestandteile der Prüfung zum Hundeführerschein

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einen Hundeführer­schein zu machen, stellt sich wohl nun die Frage, was auf Sie zukommen wird und was Sie noch beachten müssen.

Der Hundeführerschein besteht aus drei Bestand­teilen:

  • Theorieprüfung mit Multiple-Choice-Fragen
  • Gehorsamkeitsprüfung
  • Analyse der sozialen Verträglich­keit des Vierbeiners

Die richtige Vorbereitung ist das A und O

Um den Hundeführerschein be­schei­nigt zu bekommen, müssen Sie eine Theorie­prüfung und eine praktische Prüfung erfolgreich be­stehen. Die Tests können be­liebig oft wieder­holt werden. Es ist zwar ärger­lich, aber nicht schlimm, falls Sie und Ihr Hund bei der Prüfung durch­fallen sollten. Versuchen Sie die Prüfung erst dann an­zu­gehen, wenn Sie ein sicheres Gefühl haben. Einer­seits was die Theorie angeht, anderer­seits was den Umgang mit Ihrem Vier­beiner betrifft. Viel Training, Aus­dauer und Geduld sind hier gefragt – überstürzen Sie daher nichts, sondern achten darauf, ob Sie als Team gut vor­be­reitet sind. In einer Hunde­schule zum Beispiel können Sie einen Vor­berei­tungs­kurs besuchen. Ein Hunde­trainer oder eine Hunde­trainerin wird Sie mit Sicher­heit beim Training unter­stützen und Ihnen hilfreiche Tipps geben können.

Praktische Prüfung – so läuft sie ab

An der praktischen Prüfung können Sie in der Regel erst teilnehmen, wenn Sie den Theorie­test erfolgreich bestanden haben. Beim praktischen Teil der Hunde­führer­schein­prüfung wird Ihr Verhalten mit Ihrem Hund in Alltags­situa­tionen an öffent­lichen Plätzen beobachtet und bewertet. Die praktische Prüfung dauert meistens zwei bis drei Stunden.

Der Prüfer oder die Prüferin analysiert dann Ihr Verhalten unter folgenden Aspekten:

  • Befolgt der Hund Ihre Kom­man­dos und ist gehorsam?
  • Wie sieht die Leinenführung aus? Können Sie Ihren Hund locker an der Leine führen?
  • Wie ist das Sozialverhalten des Hundes in Ihrer Gegen­wart? Wie reagiert Ihr Hund auf andere Hunde, auf andere Menschen oder zum Beispiel auf den Straßen­verkehr?
  • Wie verhält sich der Hund grund­sätzlich? Bleibt Ihr Hund in stressigen Situationen ruhig?

Theoretische Prüfung – was erwartet Sie?

Im ersten Teil der Prüfung zum Er­langen des Hundeführer­scheins muss eine Theorie­prüfung absolviert wer­den. Die Theorie beschäftigt sich mit Themen rund um die Erziehung und Ausbildung eines Hundes, das Sozial­verhalten, Ängste und Kom­muni­kation sowie die korrekte Haltung, Pflege und Er­nährung des Hundes. Außerdem werden rechtliche Grund­lagen zum Hunde­gesetz ver­mittelt und ab­gefragt. Der Test dauert rund eine Stunde. Sie müssen min­destens 80 Prozent der Punkte er­reichen, um die Theorie­prüfung zu be­stehen. In manchen Fällen kann man die Theorie­prüfung für den Hundeführerschein auch online ab­solvieren.


Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Hundeführer­schein dazu bei­trägt, Gefahren im Alltag zu ver­meiden und somit andere Tiere und Menschen zu schützen. Der Hunde­führerschein ist ein Be­fähigungs­nachweis, dass Sie das Verhalten Ihres Hundes unter Kon­trolle haben. Nicht nur für das soziale Um­feld ist ein Hunde­führer­schein von Vorteil, sondern auch für Sie als Team.

Sie als Hunde­besitzer*in lernen mit Ihrem Hund zusammen­zuarbeiten, sein Verhalten zu inter­pretieren und ein gut funk­tio­nierendes Team zu bilden, welches das all­gemeine Zu­sammen­leben auf Dauer an­genehmer macht.

Fragen & Antworten

Ist es Pflicht, einen Hunde­führer­schein zu machen?

Für welche Hunde brauche ich einen Führerschein?

Kann ich beim Hundeführer­schein durchfallen?

Wer kontrolliert den Besitz eines Hundeführerscheins?

Wie hoch ist die Strafe, wenn ich keinen Hundeführerschein habe?

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