Hundeführerschein: Prüfung, Kosten & Pflicht?

Hundehalter*innen tragen viel Ver­ant­wortung – sowohl für den eigenen Hund als auch für andere Hunde und Mit­menschen. Daher ist es umso wichtiger, den Hund unter Kontrolle halten zu können, um gefährliche Situationen zu ver­meiden. Ein Hunde­führerschein bescheinigt Hunde­halter*innen, dass sie und der Hund als Team funktionieren und dass das Ver­halten des Hundes ver­standen und kontrolliert werden kann.

Gothaer Ratgeber: Ein Hund sitzt am Steuer eines Autos.

Hundeführerschein: Was ist das?

Der Begriff "Hunde­führerschein" ist wohl den meisten nicht bekannt – was genau verbirgt sich denn da­hinter? Im Grunde be­scheinigt der Hunde­führer­schein, dass der Hunde­halter oder die Hunde­halterin das Ver­halten des eigenen Hundes verstehen kann, ihn erziehen kann und den Hund in Alltags­situationen unter Kontrolle hat. Um den Hunde­führer­schein erwerben zu können, muss der Hunde­halter oder die Hunde­halterin gemeinsam mit dem Vier­beiner eine Prüfung be­stehen. Die Prüfung für den Hunde­führer­schein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Voraussetzungen für den Hundeführerschein

Hundeführerschein machen: Das muss man beachten

Sowohl für den Halter oder die Halterin als auch für den Hund müssen be­stimmte Voraus­setzungen erfüllt sein, um den Hundeführer­schein machen zu dürfen. Der/Die Halter*in muss mindestens 16 Jahre alt sein, der Hund min­des­tens zwölf Monate. Zudem muss bei der Anmeldung zur Prüfung eine gültige Tierhalter­haftpflicht­versicherung vor­gezeigt werden – ohne Ver­sicherung kann der Hund nicht an der Prüfung teil­nehmen. Hinzu kommt die Nachweis­pflicht eines gültigen Impf­schutzes und Identifikations­nachweis des Hundes (Mikrochip).

Zwei Hunde an der Leine gehen spazieren.

Hundeführerschein: Kosten & mehr

Wie viel kostet ein Hundeführerschein?

Die Kosten für den Hundeführer­schein können unterschiedlich hoch aus­fallen, je nachdem, bei welchem An­bieter und in welchem Bundes­land die Prüfung ab­gelegt wird. Der Ge­samt­preis für den Hunde­führer­schein setzt sich aus den Kosten für den Unter­richt, für die Lern­materialien und der Prüfungs­gebühr zusammen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Vor­bereitungs­kurse, falls Sie sich dazu ent­scheiden, einen Kurs zu be­suchen. Die Kosten liegen somit in der Regel zwischen 50 und 200 Euro.

Wo kann man den Hundeführerschein machen?

Verschiedene Vereine oder Hunde­schulen bieten bundes­weit die Möglich­keit an, den Hunde­führer­schein zu machen. Der Ablauf und die Ge­staltung der Prüfung können je nach Hunde­schule, Verein, Ver­band oder Ähnliches variieren. Es gibt diverse An­lauf­stellen, bei denen man sich über Details in­for­mieren kann wie zum Beispiel der Berufs­verband der Hunde­erzieher und Ver­haltens­berater (BHV), der Berufs­verband zertifizierter Hunde­trainer (BVZ) oder der Internationale Berufs­verband der Hunde­trainer und Hunde­unter­nehmer (IBH).


Hundeführerschein vs. Sachkundenachweis

Unterschied zwischen Hundeführerschein und Sach­kunde­nachweis

Umgangssprachlich wird vom "Hunde­führerschein" gesprochen. Es handelt sich hierbei um den Nach­weis der er­forderlichen Sach­kunde für das pri­vate Halten eines Hundes. Die Re­ge­lungen sind von Bundes­land zu Bun­des­land unter­schiedlich, eine bun­des­gesetzliche Regelung existiert nicht.

Wichtig: Der Sachkunden­achweis darf nicht mit der Er­laubnis zum Halten gefährlicher Hunde ver­wechselt werden! Für bestimmte Rassen (auch hier gelten sehr unterschiedliche Re­ge­lungen je nach Bundesland) gibt es besonders strenge Auf­lagen, die andere Nachweise und Prüfungen er­forderlich machen.

Es gibt einzelne Bundes­länder, in denen ein Sachkunde­nachweis für alle privaten Hunde­halter*innen mittler­weile Pflicht ist. Die genauen Re­ge­lungen hierzu ergeben sich aus den Hunde­gesetzen der jeweiligen Bundesländer. Hier sollte man als Hunde­halterin oder Hunde­halter bei den lokalen Be­hörden (z.B. Ordnungs­amt oder Veterinär­amt) nachfragen, wenn man unsicher ist, welche Regelung im eigenen Bundes­land gilt. Auch Tier­ärzte oder Tier­ärztinnen können diesbezüglich weiterhelfen. Viele von diesen nehmen sogar selbst die Sach­kunde­prüfung (Theorie und Praxis) ab.

In Berlin oder Nordrhein-Westfalen muss ein spezieller Sachkunde­nachweis zum Beispiel bei potenziell gefährlichen Hunde­rassen vorgelegt werden. Die Gefahren­verordnung der Bundes­länder gibt genaue Auskunft darüber, wo (Bundesland) und für welche Hunde­rassen welcher Sachkunde­nachweis benötigt wird.

Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Hier finden Sie einen kleinen Einblick in die gesetzlichen Regelungen und Vorteile rund um den Sachkunde­nachweis in ein paar Bundesländern:

  • Niedersachsen: Seit 01.07.2013 sind alle dort lebenden hundehaltenden Personen verpflichtet, ihre Sachkunde durch den sogenannten Hundeführerschein nachzuweisen. Nieder­sachsen ist bislang das erste und einzige Bundesland, das flächen­deckend diese Pflicht eingeführt hat und umsetzt.
  • Berlin: Wenn der/die Halter*in einen Hunde­führer­schein besitzt, ist der/die Halter*in von der Leinen­pflicht im gesamten Stadt­gebiet ausgenommen.
  • Sachsen: Pflicht eines Sachkundenachweises für die Haltung von Listenhunden.
  • Bayern bzw. München: und Schleswig-Holstein:Hundesteuerbefreiung oder –ermäßigung unter bestimmten Voraus­setzungen und für einen bestimmten Zeit­raum bei Nachweis eines Hunde­führerscheins.
  • Nordrhein-Westfalen: Pflicht eines Sachkunde­nachweises für die Haltung von Listenhunden.

Zu beachten ist, dass der Hundeführer­schein immer nur für das Duo gültig ist, das heißt konkret: Der Hundeführer­schein bleibt für die Zeit gültig, in der Hund und Halter*in zusammenleben. Falls Sie einen Hundeführer­schein mit Ihrem Hund machen, ist dieser auch nur für diesen Hund gültig und nicht auf andere Hunde "übertragbar". Das ist ein erheblicher Unterschied zur Sachkunde­prüfung, denn diese bleibt lebenslang gültig und hängt nicht von dem einzelnen Hund ab.mehr

Insbesondere die ge­nerelle Pflicht für alle hunde­haltenden Personen in Nieder­sachsen, einen Sach­kunde­nachweis vorzuweisen, macht die inhaltliche Ab­grenzung von "Hunde­führer­schein“" und "Sach­kunde­nach­weis" seit 2013 sehr schwierig. An sich handelt es sich nämlich, wie beschrieben, um exakt das gleiche – mit unter­schiedlichen Regelungen auf Länder­ebene. Die oben beschriebenen viel­fältigen Regelungen machen dies aber nicht immer auf einen Blick er­kennbar – vor allem, wenn es um gefährliche Hunde­rassen geht.

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Hundeführerschein: Ablauf und Inhalt der Prüfung

Bestandteile der Prüfung zum Hundeführerschein

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einen Hundeführer­schein zu machen, stellt sich wohl nun die Frage, was auf Sie zukommen wird und was Sie noch beachten müssen.

Der Hundeführerschein besteht aus drei Bestand­teilen:

  • Theorieprüfung mit Multiple-Choice-Fragen
  • Gehorsamkeitsprüfung
  • Analyse der sozialen Verträglich­keit des Vierbeiners

Die richtige Vorbereitung ist das A und O

Um den Hundeführerschein be­schei­nigt zu bekommen, müssen Sie eine Theorie­prüfung und eine praktische Prüfung erfolgreich be­stehen. Die Tests können be­liebig oft wieder­holt werden. Es ist zwar ärger­lich, aber nicht schlimm, falls Sie und Ihr Hund bei der Prüfung durch­fallen sollten. Versuchen Sie die Prüfung erst dann an­zu­gehen, wenn Sie ein sicheres Gefühl haben. Einer­seits was die Theorie angeht, anderer­seits was den Umgang mit Ihrem Vier­beiner betrifft. Viel Training, Aus­dauer und Geduld sind hier gefragt – überstürzen Sie daher nichts, sondern achten darauf, ob Sie als Team gut vor­be­reitet sind. In einer Hunde­schule zum Beispiel können Sie einen Vor­berei­tungs­kurs besuchen. Ein Hunde­trainer oder eine Hunde­trainerin wird Sie mit Sicher­heit beim Training unter­stützen und Ihnen hilfreiche Tipps geben können.

Praktische Prüfung – so läuft sie ab

An der praktischen Prüfung können Sie in der Regel erst teilnehmen, wenn Sie den Theorie­test erfolgreich bestanden haben. Beim praktischen Teil der Hunde­führer­schein­prüfung wird Ihr Verhalten mit Ihrem Hund in Alltags­situa­tionen an öffent­lichen Plätzen beobachtet und bewertet. Die praktische Prüfung dauert meistens zwei bis drei Stunden.

Der Prüfer oder die Prüferin analysiert dann Ihr Verhalten unter folgenden Aspekten:

  • Befolgt der Hund Ihre Kom­man­dos und ist gehorsam?
  • Wie sieht die Leinenführung aus? Können Sie Ihren Hund locker an der Leine führen?
  • Wie ist das Sozialverhalten des Hundes in Ihrer Gegen­wart? Wie reagiert Ihr Hund auf andere Hunde, auf andere Menschen oder zum Beispiel auf den Straßen­verkehr?
  • Wie verhält sich der Hund grund­sätzlich? Bleibt Ihr Hund in stressigen Situationen ruhig?

Theoretische Prüfung – was erwartet Sie?

Im ersten Teil der Prüfung zum Er­langen des Hundeführer­scheins muss eine Theorie­prüfung absolviert wer­den. Die Theorie beschäftigt sich mit Themen rund um die Erziehung und Ausbildung eines Hundes, das Sozial­verhalten, Ängste und Kom­muni­kation sowie die korrekte Haltung, Pflege und Er­nährung des Hundes. Außerdem werden rechtliche Grund­lagen zum Hunde­gesetz ver­mittelt und ab­gefragt. Der Test dauert rund eine Stunde. Sie müssen min­destens 80 Prozent der Punkte er­reichen, um die Theorie­prüfung zu be­stehen. In manchen Fällen kann man die Theorie­prüfung für den Hundeführerschein auch online ab­solvieren.


Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Hundeführer­schein dazu bei­trägt, Gefahren im Alltag zu ver­meiden und somit andere Tiere und Menschen zu schützen. Der Hunde­führerschein ist ein Be­fähigungs­nachweis, dass Sie das Verhalten Ihres Hundes unter Kon­trolle haben. Nicht nur für das soziale Um­feld ist ein Hunde­führer­schein von Vorteil, sondern auch für Sie als Team.

Sie als Hunde­besitzer*in lernen mit Ihrem Hund zusammen­zuarbeiten, sein Verhalten zu inter­pretieren und ein gut funk­tio­nierendes Team zu bilden, welches das all­gemeine Zu­sammen­leben auf Dauer an­genehmer macht.

Fragen & Antworten

Ist es Pflicht, einen Hunde­führer­schein zu machen?

Ein Hundeführerschein ist in Deutschland keine Pflicht. Manche Bundes­länder verlangen allerdings einen sogenannten Sachkunde­nachweis für Hunde­halter*innen, welche zum Beispiel einen Listenhund besitzen. Der Hundeführer­schein dient zur Gefahren­prävention und bescheinigt, dass Hunde­halter*innen Ihren Hund in gefährliche Situationen unter Kontrolle haben. Der Hundeführerschein kann in manchen Bundesländern den Sachkunde­nachweis ersetzen bzw. wird mit diesem gleichgesetzt.

Für welche Hunde brauche ich einen Führerschein?

Bestimmte Bundesländer verlangen für das Halten von bestimmten Hunde­rassen einen Hunde­führerschein oder sogar einen Sachkunde­nachweis. In der Regel betrifft das Hunde, die als "Listenhunde" geführt werden. Darunter fallen Rassen wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und weitere Rassen.

Kann ich beim Hundeführer­schein durchfallen?

Sollten Sie bei der Prüfung für den Hunde­führer­schein durchfallen, können Sie diese beliebig oft wieder­holen. Bei einer Wieder­holung muss auch nur der Teil bestanden werden, bei dem Sie durchgefallen sind. Sollten Sie also mit Ihrem Hund bei der praktischen Prüfung durch­gefallen sein, die theoretische aber bestanden haben, verliert die bestandene theoretische Prüfung nicht ihre Gültigkeit. Sie müssen dann nur die praktische Prüfung erneut antreten.

Wer kontrolliert den Besitz eines Hundeführerscheins?

Eine Kontrolle des Hundeführer­scheins wird in der Regel nicht durchgeführt, da dieser in keinem Bundes­land verpflichtend ist. Allerdings kann man durch den Hunde­führerschein in bestimmten Bundes­ländern von der Leinen­pflicht befreit werden. Sollten Sie Ihren Hund also ohne Leine in einem eigentlich leinen­pflichtigen Gebiet spazieren führen, könnten Sie vom Ordnungs­amt der Stadt kontrolliert werden. In den Bundes­ländern, in denen eine Sachkunde­nachweispflicht besteht, könnten Sie ebenfalls von dem zuständigen Ordnungs­amt auf das Vorhanden­sein des Sachkunde­nachweises kontrolliert werden.

Wie hoch ist die Strafe, wenn ich keinen Hundeführerschein habe?

Generell gibt es keine Strafen, wenn Sie keinen Hundeführer­schein vorweisen können, da dieser bundesweit nicht verpflichtend ist. In der Regel drohen Ihnen Strafen, wenn Sie keinen Sachkunde­nachweis vorweisen können, obwohl dieser für Sie und Ihre Hunde­rasse in dem jeweiligen Bundes­land verpflichtend ist. Die Bußgelder für einen registrierten Hund ohne Hundeführer­schein bzw. Sachkunde­nachweis liegen bei 25 bis 250 Euro. Achten Sie auf die geltenden Regeln und Strafen in Ihrem Bundesland.

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