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E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. In vielen Großstädten erobern die Tretroller die Straßen: Allein in Berlin stellen die drei größten Leihanbieter rund 11.000 "elektrische Tretroller" zur Verfügung. Und auch die Zahl an Rollern in Privatbesitz nimmt zu. Doch die Fortbewegungsmittel spalten die Gesellschaft. Während die Nutzer die flinken Roller schätzen, ärgern sich Fußgänger über versperrte Gehwege und E-Scooter-Fahrer, die rücksichtslos über den Bürgersteig rasen. Hier lesen Sie, wann und wo man mit dem E-Scooter fahren darf.
Inhaltsverzeichnis
E-Scooter sind Tretroller mit Elektromotor und Akku, deren Geschwindigkeit der Nutzer über einen Drehgriff am Lenker steuert. Die Frage "Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?" regelt seit dem Jahr 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKV). Diese Regelung legt unter anderem fest, dass E-Roller und Segways mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell sein dürfen. E-Scooter dürfen nicht mehr als 500 Watt Leistung haben und ohne Fahrer nicht mehr als 55 kg wiegen. Der elektrische Tretroller benötigt zudem folgende Mindestausstattung:
Damit Sie im Straßenverkehr einen E-Scooter fahren dürfen, benötigt das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis. Mittlerweile beantragen die meisten Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrtbundesamt. Damit entfällt die teure und aufwendige Einzelabnahme der Roller bei einem Prüfinstitut wie dem TÜV.
Die Verordnung sieht vor, dass Sie ähnlich wie beim Mofa oder einem 50-ccm-Motorroller mindestens eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Sie erhalten ein Versicherungskennzeichen, das wie beim Mofa vom 01.03. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres gilt. Das Folienkennzeichen sieht aus wie ein Mofa-Kennzeichen, ist aber kleiner. Das Kennzeichen muss hinten auf dem E-Scooter gut sichtbar befestigt sein, wenn Sie auf öffentlichen Wegen E-Scooter fahren möchten.
Bei der Gothaer schließen Sie die Versicherung für Ihren E-Scooter bequem online ab. Der Gesetzgeber verlangt wie beim Auto eine Haftpflichtversicherung, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung abzuschließen. Dann greift die Versicherung auch bei:
Um einen E-Scooter zu fahren, benötigen Sie keinen Führerschein. Allerdings dürfen Jugendliche erst ab einem Alter von 14 Jahren E-Roller fahren. Der erste Gesetzentwurf sah eine Helmpflicht vor, diese wurde in der gültigen Fassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung jedoch wieder verworfen. Trotzdem ist ein Helm sehr empfehlenswert. Denn eine Vollbremsung bei 20 km/h führt schnell zum Sturz.
Außerdem schätzen viele andere Verkehrsteilnehmer die elektrischen Tretroller falsch ein oder übersehen sie ganz und schneiden sie.
E-Scooter gehören immer auf den Radweg. Anders als Radfahrer sind Fahrer eines E-Tretrollers sogar dazu verpflichtet, Radwege und Fahrradstreifen zu benutzen, bei denen für Fahrräder keine Benutzungspflicht besteht (z. B. kein blaues Radwegezeichen, Verkehrszeichen 237). Sofern ein als Radweg angelegter Fahrtstreifen zu erkennen ist, müssen Sie dort mit dem E-Scooter fahren. Weiterhin gilt:
Denken Sie nicht, dass ein E-Scooter eine Alternative zum Auto darstellt, wenn Sie auf einer Feier oder in einem Club zu tief ins Glas geschaut haben. Denn sobald Sie E-Scooter fahren, gelten die gleichen Grenzwerte für Alkohol wie für Autofahrer. Das heißt:
E-Scooter erweitern die Möglichkeiten der Mobilität und bieten sich für kürzere Wege oder in Kombination mit dem ÖPNV an. Unverzichtbar ist allerdings eine entsprechende Versicherung, die Sie unbedingt noch vor der ersten Probefahrt abschließen müssen.
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