Im Gothaer Ratgeber finden Sie Antwort auf die Frage: Wo darf ich eine Drohne fliegen?

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Wo darf ich Drohnen fliegen?

Drohnen fliegen zu lassen, macht nicht nur Spaß. Die ferngesteuerten Quadro- oder Multikopter ermöglichen auch spektakuläre Luftaufnahmen. Im professionellen Einsatz zeigen die Drohnen, wie der Zustand von Bauwerken aus luftiger Höhe aussieht oder entdecken mittels Wärmebildkamera Rehkitze in den Feldern. Doch welche Regeln gelten für den privaten Gebrauch und wo darf ich mit einer Drohne fliegen? Hier erfahren Sie es!

Was ist beim Drohnenfliegen zu beachten?

Am 01.01.2021 trat die EU-Drohnenverordnung (EU-Verordnung 2019/947) in Kraft. Seitdem gelten neue Regeln für Drohnen und deren Piloten. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten, wenn Sie eine Drohne abheben lassen:

  • Die Drohne darf nicht höher als 120 m fliegen.
  • Sie müssen Ihr unbemanntes Flugobjekt jederzeit im Blick behalten. Das bedeutet: Sie dürfen nicht hinter Gebäuden oder Bäumen fliegen, weil Sie dann den Sichtkontakt verlieren.
  • Ausnahmen bestehen nur für den Follow-me-Modus, bei dem die Drohne automatisch einem bestimmten Objekt oder einer Person folgt oder wenn ein Dritter mit dem Flugobjekt Sichtkontakt hält und mit dem Piloten kommuniziert.
  • Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten. Gehen Sie ab etwa zwölf Personen von einer Ansammlung aus.

Außerdem gibt es viele Orte, an denen Drohnen gar nicht abheben dürfen. Wo darf ich Drohnen nicht fliegen? Die deutsche Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) verbietet das Fliegen mit Drohnen unter anderem hier:

  • Über Wohngrundstücken (außer mit Genehmigung des Grundstückseigentümers)
  • In Naturschutzgebieten
  • In einem Radius von 1.500 m rund um Flugplätze
  • In einem seitlichen Abstand von 1.000 m rund um Flughäfen und in der Verlängerung der Start- und Landebahnen von 5.000 m
  • In Kontrollzonen

Flugplätze sind nicht öffentlich und nicht für den kommerziellen internationalen Flugverkehr geöffnet. Ist dies der Fall, handelt es sich um einen Flughafen.

Weiterhin gibt es viele Bereiche, die Sie meiden müssen, wenn Sie eine Drohne fliegen lassen. Halten Sie in folgenden Fällen mindestens 100 m seitlichen Sicherheitsabstand:

  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnlinien und Bahnanlagen
  • Menschenansammlungen
  • Helikopterlandeplätze und Heli-Ports
  • Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten
  • Anlagen der Bundeswehr und Truppen im Manöver
  • Kraftwerke, Umspannwerke und andere Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Energie

Die Deutsche Flugsicherung stellt eine App für Android- und iOS-Smartphones zur Verfügung. Die kostenlose Anwendung Droniq verrät mit umfangreichem Kartenmaterial: Wo darf man Drohnen fliegen?

Wann und wo darf ich mit einer Drohne fliegen?

Die neue EU-Verordnung legt das Mindestalter für Drohnenpiloten auf 16 Jahre fest. Jüngere Nutzer dürfen nur Drohnen fliegen, die der EU-Klassifizierung als Spielzeug entsprechen (2009/48/EC) und nicht höher als 30 m aufsteigen. Weiterhin gilt:

  • Ausnahmslos jede Drohne muss versichert sein
  • Jeder Drohnenpilot ist verpflichtet, sich kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt online zu registrieren und alle seine Drohnen mit der erteilten Nummer zu kennzeichnen

Bei einer Drohnen Versicherung kommt es auf die Art der Nutzung an. In den Tarifen Premium und Plus der privaten Haftpflichtversicherung der Gothaer sind privat genutzte Drohnen bis zu einem Startgewicht von 5 kg automatisch mitversichert. Möchten Sie Ihre Drohnen gewerblich nutzen, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung der Gothaer dieses Risiko ab.

Wo dürfen Drohnen fliegen, die leichter als 250 g sind?


Für bestimmte Drohnen gelten geringere Anforderungen. Solche Modelle unterliegen zwar der Versicherungspflicht, aber deren Drohnenpiloten müssen sich nicht registrieren und die Drohne auch nicht kennzeichnen. Außerdem dürfen diese Modelle über Wohngebieten genutzt werden. Dazu müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Maximales Startgewicht von 250 g oder weniger
  • 19 m/s maximale Horizontalgeschwindigkeit
  • Keine Kamera
  • Keine Einrichtung zum Empfang optischer oder akustischer Signale sowie von Funksignalen

Ein weiterer Vorteil dieser Modelle ist, dass Jugendliche unter 16 Jahren diese Drohnen unter Aufsicht eines Erwachsenen fliegen dürfen.

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Drohne fliegen: Wo erlaubt ohne Führerschein?

In der EU-Drohnenverordnung sind zwei Drohnen-Führerscheine definiert. Es handelt sich um den "kleinen Drohnenführerschein" (EU-Kompetenznachweis) und den "großen Drohnenführerschein" (EU-Fernpiloten-Zeugnis).

Den kleinen Drohnenführerschein legen Sie online ab. Beim Luftfahrt-Bundesamt haben Sie die Möglichkeit, den Trainingstest so oft zu wiederholen, bis Sie sich sicher fühlen. Für den kleinen Drohnenführerschein absolvieren Sie einen Multiple Choice Test mit etwa 40 Fragen. Für das Bestehen müssen Sie 75 Prozent der Fragen korrekt beantworten. Sie erhalten den Kompetenznachweis zum Ausdrucken mit einer Gültigkeit von fünf Jahren. Noch erhebt das Amt keine Gebühren für die Führerscheinprüfung.

Das Fernpiloten-Zeugnis ist erheblich aufwendiger. Sie benötigen für den großen Drohnen-Führerschein zuerst den Kompetenznachweis. Außerdem sind Sie verpflichtet, ein Selbsttraining auf offenem Feld durchzuführen. Die Prüfung nimmt ein zugelassener Dienstleister ab. Rechnen Sie mit Kosten in Höhe von 250 bis ca. 500 Euro.

Wann Sie einen Drohnen-Führerschein benötigen, hängt von der Drohne ab, mit der Sie fliegen.

  • Ohne Führerschein dürfen Sie Bestandsdrohnen unter 250 g maximalem Startgewicht und Modelle der neuen Klasse C0 fliegen.
  • Der kleine Drohnenführerschein ist erforderlich, um Drohnen mit einem maximalen Startgewicht zwischen 250 g und 500 g zu fliegen.
  • Bei einem Gewicht zwischen 500 g bis 2 kg reicht der Kompetenznachweis aus, wenn Sie mindestens 150 m Abstand zu Menschen, Gebäuden, Industrieanlagen und Erholungsgebieten einhalten.
  • Unterschreiten Sie diesen Abstand oder ist die Drohne schwerer als 2 kg, benötigen Sie den großen Drohnen-Führerschein.

Fazit

Die Regelungen für das Fliegen von Drohnen sind strenger geworden, dafür ist nun eine maximale Flughöhe von 120 m statt bisher 100 m möglich. Drohnen-Piloten sollten die Änderungen der Verordnungen beachten und unbedingt die Versicherungspflicht einhalten. Viele Drohnen lassen sich ohne Zusatzkosten in der privaten Haftpflichtversicherung der Gothaer versichern.

Fragen & Antworten zur Drohne

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