Ein Paar im Nachbarschaftsstreit wegen Lärm.

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Nachbarschaftsstreit – was tun bei Stress am Gartenzaun

Ein Nachbarschaftsstreit stellt eine große Belas­tung dar. Schließlich bringen die Unstimmig­keiten Stress und Ärger in das Heim, das den wert­vollsten Rückzugs- und Erholungs­ort des Menschen darstellt. Hier erfahren Sie, wie sich Streit mit den Nachbarn vermeiden lässt und wie Sie reagieren, wenn es doch zu Ärger kommt.

Einen Streit mit den Nachbarn vermeiden: Tipps und Tricks

Wo viele Menschen eng zusammen­leben, kommt es schnell zu Konflikten. Das trifft ebenso für Miet- und Eigentums­wohnungen in Mehr­familien­häusern zu wie bei Eigen­heimen mit anein­ander grenzenden Gärten. Zwar bestehen einige recht­liche Rege­lungen, die das Zusammen­leben in geregelte Bahnen lenken, doch das Zauber­wort heißt eindeutig: Rücksicht­nahme. Wir empfehlen folgende Verhaltens­weisen, um einen Nachbar­schafts­streit zu vermeiden:

  • Halten Sie die gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vorgaben der Hausordnung ein, um Ihre Nachbarn nicht zu stören.
  • Nehmen Sie Rücksicht aufeinander und sprechen Sie sich ab. Schwingen Sie besser nicht morgens um Punkt sieben Uhr den Staubsauger, nur weil Sie es dürfen, wenn es den Nachbarn stört. Häufig genügen kleine Änderungen und Kompromisse, um sich gegenseitig das Leben angenehmer zu gestalten.
  • Fühlen Sie sich von einem Nachbarn gestört, beschweren Sie sich möglichst nicht, wenn Sie selbst noch wütend sind. Sprechen Sie das Problem lieber etwas später sachlich und freundlich an, wenn Sie sich etwas beruhigt haben. Versuchen Sie dabei, dem Nachbarn keine böse Absicht zu unterstellen. Oftmals ist dem Gegenüber gar nicht bewusst, wie belastend sein Verhalten für Sie ist.
  • Den Vermieter oder die Polizei beziehungsweise das Ordnungsamt sollten Sie erst einschalten, wenn das persönliche Gespräch nicht zu dem erwünschten Ergebnis führt.

Die häufigsten Gründe für einen Nachbarschaftsstreit

Streiten lässt sich über nahezu jedes Thema, aber besonders oft geht es beim Nachbarschaftsstreit um folgende Angelegenheiten:

  • Lärm (z. B. durch Haushaltsgeräte, Musik, Fernseher, Kinder)
  • falsch geparkte Autos oder im Weg stehende Mülltonnen
  • Hundegebell
  • Rauch und Gerüche vom Grillen im Garten oder auf dem Balkon
  • über den Gartenzaun hängende Äste und Sträucher

Nachbarschaftsstreit: Was tun, wenn der Nachbar nervt?

Die Tochter nebenan übt jeden Tag hingebungsvoll und mit wenig Erfolg am Klavier, oben dröhnt die Stereoanlage und im Nachbargarten kläfft der Terrier ausdauernd. Ohne Frage handelt es sich dabei um starke Belastungen, aber nicht jede Störung ist ein Grund für einen Nachbarschaftsstreit. Leben verursacht Geräusche – und mancher Lärm ist wohntypisch und muss ausgehalten werden. Hier einige Beispiele, wie Sie auf die verschiedenen Situationen reagieren können beziehungsweise rechtlich dürfen:

  • Kinderlärm: Kinder können Nerven kosten – aber je jünger die Kinder, desto weniger können Eltern mäßigend einwirken. Bis etwa zur Einschulung genießen die Kleinen zu Recht Narrenfreiheit und auch in der Zeit danach dürfen sie sich außerhalb der Ruhezeiten ausleben. Erst ab 14 Jahren sind mehr Vernunft und Mäßigung bei den Eltern zu erwarten und zu erfragen.
  • Laute Musik: Musikanlagen und Fernseher dürfen die Nachbarn rund um die Uhr nutzen, jedoch ist stets Zimmerlautstärke einzuhalten. Diese liegt tagsüber etwa bei 40 Dezibel und in der Nacht bei maximal 30 Dezibel. Laute Musik kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Statt aber direkt einen Nachbarschaftsstreit zu beginnen, ist es sinnvoll, individuelle Zeiten zu vereinbaren. Häufig kommen beide Seiten mit einem solchen Kompromiss gut zurecht.
  • Hundegebell: Dass Hunde ab und zu bellen, liegt in der Natur der Vierbeiner. Ganz unterbinden lässt sich das Verhalten nicht. Aber während der Ruhezeiten ist regelmäßiges oder anhaltendes Bellen nicht erlaubt. Gerichte urteilen unterschiedlich. So stellte das OLG Hamm fest, dass der Hausfrieden gestört wird, wenn ein Hund dauerhaft insgesamt länger als eine halbe Stunde pro Tag bellt (Urteil vom 11. April 1988, Az.: 22 u 265/87). Sprechen Sie Ihren Nachbarn an und üben Sie sich in Geduld. Denn das Alleinbleiben zu trainieren oder ein Abbruchkommando zu etablieren, erfordert einiges an Zeit.
  • Im Weg stehende Autos oder Müllbehälter: Wenn nicht hereingeholte Mülltonnen die Ausfahrt versperren, stellt das ein Ärgernis für Sie dar – mehr allerdings nicht. Denn diese können Sie selbst wegschieben. Anders sieht es aus, sofern geparkte Fahrzeuge den Weg unpassierbar machen. Für den Fall, dass Sie der Wagen komplett behindert und vorsätzlich so abgestellt wurde, dürfen Sie ihn abschleppen lassen. Dabei gehen Sie in Vorkasse und holen sich das Geld vom Verursacher zurück. Lässt sich das Problem durch Rangieren lösen, müssen Sie dagegen in den sauren Apfel beißen. Insbesondere in Siedlungen mit Parkplatzmangel sind eng an Ausfahrten geparkte oder ohne Abstand in Parklücken gedrängte Wagen eine der Hauptursachen für Nachbarschaftsstreit.
  • Grillgeruch: Ist das Grillen auf dem Balkon oder im Mietergarten durch den Mietvertrag oder die Hausordnung verboten, gilt diese Regelung. Ohne Verbot bestehen je nach Ort und Wohngegend unterschiedliche Vorgaben, wie oft Grillen erlaubt ist. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und erkundigen Sie sich über die örtlichen Gepflogenheiten. Das Amtsgericht Bonn hat zum Beispiel entschieden, dass Mieter im Sommer ein Mal monatlich auf dem Balkon grillen dürfen, wenn Sie die Nachbarn spätestens 48 Stunden vorher darüber informieren (Urteil vom 29.04.1997, Az.: 6 C 545/96).
  • Über den Gartenzaun hängende Zweige: Wächst ein Baum oder Busch über Ihren Gartenzaun, dürfen Sie die Äste nicht einfach entfernen. Nur sofern eine Beeinträchtigung vorliegt, informieren Sie ihren Nachbarn und bitten ihn, innerhalb einer angemessenen Frist tätig zu werden. Selbsthilfe ist erst erlaubt, wenn Ihr Gegenüber nicht reagiert. Dabei dürfen Sie die Pflanzen aber nicht so weit stutzen, dass diese absterben. Übrigens gehören auch die Früchte an überhängenden Zweigen dem Baumbesitzer, zugreifen dürfen Sie nur auf das Fallobst.

Nachbarschaftsstreit: Wer hilft bei der Lösung des Problems?

Hilft ein souveräner und vernünftiger Umgang mit dem Nachbarschaftsstreit nicht, weil die andere Partei sich weder verhandlungs- noch kompromissbereit zeigt, ist guter Rat teuer. Damit die Lebensqualität nicht dauerhaft leidet, ist es unerlässlich, das Problem aus der Welt zu schaffen. Häufig glättet es bereits die Wogen, wenn ein Rechtsanwalt den Nachbarn anschreibt. Hilft das nicht, steht Ihnen der Klageweg vor Gericht offen. Das ist allerdings mit hohen Kosten verbunden. Experten raten daher zu einer entsprechenden Versicherung. So ist bei einem Nachbarschaftsstreit die Rechtsschutzversicherung der Gothaer ein starker Partner an Ihrer Seite. Hier erhalten Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung und eine kompetente Einschätzung Ihres Falles. Von den Experten erfahren Sie außerdem, wie Sie am besten agieren. Sie können zum Beispiel einen Mediator einschalten, der zwischen den Parteien vermittelt. Die Streitschlichtung ohne Anwalt und Gericht ist bei der Gothaer mitversichert und belastet das Nachbarschaftsverhältnis weniger.

Fazit

Ein Nachbarschaftsstreit ist sehr belastend und sollte entweder vermieden oder schnell aus der Welt geschafft werden. Ist eine gütliche Einigung unmöglich, schützt Sie eine Rechtsschutzversicherung vor möglichen Anwalts- und Gerichtskosten und erlaubt Ihnen, ohne finanzielle Risiken Ihr gutes Recht durchzusetzen.

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