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Ein Ehrenamt ist in der Regel eine gute Sache. Doch auch bei einem Ehrenamt gibt es vieles zu beachten. Da Ehrenamtler*innen oft viel Arbeit und Zeit in Ihre Tätigkeiten stecken, steht meistens die Frage einer Aufwandsentschädigung oder Anspruch auf Sonderurlaub im Raum, denn Ehrenamtler*innen sollten durch das Ehrenamt keine großen Nachteile erfahren, wie zum Beispiel die kostbaren Urlaubstage für den Einsatz aufzubrauchen. In diesem Ratgeber beantworten wir Fragen rund um die Aufwandsentschädigung im Ehrenamt, Sonderurlaube und wie man ein Ehrenamt steuerlich absetzen kann.
Außerdem finden Sie Tipps und Informationen zur Versicherung im Ehrenamt. Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit können Unfälle passieren und Schäden entstehen. Die richtige Absicherung ist das A und O.
Inhaltsverzeichnis
Im Jahr 2023 stellten in Deutschland mehr als 16 Millionen Personen ihre Zeit und Arbeitskraft für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Verfügung. Doch was bedeutet ehrenamtlich eigentlich? Als Ehrenamt bezeichnet man eine Tätigkeit, die freiwillig und unentgeltlich zum Wohle der Allgemeinheit, Umwelt, Tiere oder Natur ausgeführt wird.
Laut Ehrenamt Definition gehören also Tätigkeiten, wie sie beispielsweise Wahlhelfer*innen, Tierschützer*innen, Jugendtrainer*innen oder Spendensammler*innen ausüben dazu, solange diese aus freien Stücken und ohne Profitabsicht erfolgen – Aufwandsentschädigungen werden zum Teil bezahlt. Ausreichend Zeit und persönliches Engagement sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Um auch bei der ehrenamtlichen Arbeit immer auf der sicheren Seite zu sein, lohnt es sich, über den richtigen Versicherungsschutz informiert zu sein.
Juristisch spricht man von einem Ehrenamt, wenn die folgenden fünf Merkmale erfüllt sind:
Bin ich bei meiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert? Gibt es eine Ehrenamtversicherung? Enthält meine private Haftpflichtversicherung Leistungen, die mein Ehrenamt abdeckt? Brauche ich eine private Haftpflichtversicherung?
Wer sich für ein Ehrenamt entscheidet, stellt sich oft diese oder ähnliche Fragen. Vorweg: Eine private Haftpflichtversicherung wie die Gothaer Private Haftpflichtversicherung lohnt sich fast immer. Auch die Verbraucherzentralen empfehlen, unabhängig von der Ausübung eines Ehrenamtes mit einer privaten Haftpflichtversicherung vorzusorgen. Denn es gibt zwar einige Bundesländer, die freiwillig ehrenamtlich Engagierten einen zusätzlichen Versicherungsschutz im Bereich Haftpflicht anbieten – doch eben nicht alle. Auch die Vereine, in denen man sich engagiert, können eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, müssen aber nicht. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung gehen Sie also in jedem Fall auf Nummer sicher.
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Dass ein Ehrenamt durch die Ehrenamtspauschale begünstigt ist, wissen Sie jetzt bereits. Aber: Wie kann man ein unentgeltliches Ehrenamt steuerlich absetzen? Sie können das Ehrenamt als nebenberufliche Tätigkeit geltend machen. Das geht allerdings nur, wenn die Zeit, die sie für das Ehrenamt aufwenden, nicht mehr als ein Drittel der Zeit beträgt, die Sie für Ihren Hauptberuf aufwenden. Diese Regelung ist auch für studierende Personen, Rentner*innen oder Hausfrauen und Hausmänner anwendbar.
Auch wenn das Ehrenamt steuerfrei ist, muss die Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung angegeben werden. Die Aufwandsentschädigungen bzw. die Ehrenamtspauschale bis zu 840 Euro wird in der Steuererklärung bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in der Anlage "N" angegeben. Wenn der Freibetrag überschritten wurde, muss der zusätzliche Betrag zum Arbeitslohn ebenfalls eingetragen werden.
Es ist in manchen Fällen möglich, verschiedene Ehrenämter zu kombinieren und sich diese gesondert vergüten zu lassen. So kann ein Ehrenamt beispielsweise als Kassenwart mit der Ehrenamtspauschale vergütet werden und ein zweites beispielsweise als Trainer einer Jugendmannschaft mit der Übungsleiterpauschale.
Auf diese Weise können Sie sogar 3.840 Euro als Freibetrag für Ihr Ehrenamt erhalten. Auch eine Kombination von Ehrenamt und Minijob ist möglich. Weitere Steuern können gespart werden, indem einzelne Aufwendungen für das Ehrenamt wie Fahrtkosten, Telefongebühren oder Materialkosten steuerlich geltend gemacht werden. Diese müssen dann einzeln nachgewiesen werden.
Zwar ist eine Voraussetzung für ein Ehrenamt, dass dieses unentgeltlich ausgeführt wird, doch Ehrenamtliche dürfen seit 2021 die sogenannte Ehrenamtspauschale von jährlich 840 Euro erhalten. Dieser Betrag ist sogar steuerfrei und auch für den Verein entstehen keine weiteren Kosten, etwa durch Steuern oder Sozialabgaben.
Daneben gibt es noch die Übungsleiterpauschale. Bis zu 3000 Euro jährlich können unter anderem Trainer in Vereinen oder Ehrenamtliche im Bereich der Pflege steuerfrei erhalten.
Rechenbeispiel Aufwandsentschädigung Ehrenamt pro Stunde:
Bei einer jährlichen Ehrenamtspauschale von 840 Euro ergibt sich ein monatlicher Betrag von 70 Euro. Wer im Monat etwa 12 Stunden seiner Freizeit für das Ehrenamt aufwendet, erhält demnach eine Aufwandsentschädigung von 5,80 Euro pro Stunde.
Wie viele Tage Sonderurlaub Ihnen im Jahr für das Ehrenamt gewährt werden, ist davon abhängig, wo Sie wohnen und ob für das Ehrenamt, welches Sie ausüben, überhaupt Sonderurlaub gewährt wird. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist dies generell der Fall. Je nach Bundesland können es dann fünf bis 15 Tage sein. Wie viele Tage Ihnen an Ihrem Wohnort zustehen, können Sie im Folgenden sehen.
Sonderurlaub Ehrenamt Baden-Württemberg
Bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr.
Sonderurlaub Ehrenamt Bayern
Pro Jahr ist eine Freistellung für einen Zeitraum möglich, der dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht (Bis zu 15 Tage).
Sonderurlaub Ehrenamt Berlin
Bis zu zwölf Arbeitstagen im Kalenderjahr aufgeteilt auf höchstens drei Veranstaltungen.
Sonderurlaub Ehrenamt Brandenburg
Bis zu 10 Arbeitstage im Jahr.
Sonderurlaub Ehrenamt Bremen
Bezahlte Arbeitsbefreiung für maximal fünf Tage im Jahr.
Sonderurlaub Ehrenamt Hamburg
12 Tage im Jahr, die maximal auf drei Veranstaltungen aufgeteilt werden können.
Sonderurlaub Ehrenamt Hessen
Freistellung bis zu zwölf Arbeitstage im Jahr, die auf 24 halbtägige Veranstaltungen im Jahr verteilt werden kann.
Sonderurlaub Ehrenamt Mecklenburg-Vorpommern
5 Tage Sonderurlaub im Jahr.
Sonderurlaub Ehrenamt Niedersachsen
Max. 12 Tage Arbeitsbefreiung.
Sonderurlaub Ehrenamt NRW
Bis zu acht Arbeitstage Sonderurlaub im Jahr, die auf höchstens drei Veranstaltungen oder Maßnahmen aufgeteilt werden.
Sonderurlaub Ehrenamt Rheinland-Pfalz
Bis zu 12 Arbeitstagen jährlich.
Sonderurlaub Ehrenamt Saarland
Bis zu 6 Tage Freistellung.
Sonderurlaub Ehrenamt Sachsen
Der Sonderurlaub beträgt bis zu 12 Arbeitstage, aufgeteilt auf vier Veranstaltungen im Jahr.
Sonderurlaub Ehrenamt Sachsen-Anhalt
Bis zu 12 Arbeitstage jährlich.
Sonderurlaub Ehrenamt Schleswig-Holstein
Freistellung für bis zu 12 Tage
Sonderurlaub Ehrenamt Thüringen
Freistellung jährlich bis zu zehn Arbeitstage für höchstens drei Veranstaltungen im Jahr.
Mit dem Ehrenamt gehen auch Rechte und Pflichten einher. Dadurch, dass Sie sich engagieren, egal ob als Ehrenamtler*in oder in Form eines freiwilligen Engagements und durch Ihre Zeit, Geld oder Ideen zum Erfolg einer Organisation oder eines Trägers beitragen, nehmen Sie aus rechtlicher Sicht einen Auftrag wahr. Dieser Auftrag kann sich aus einer mündlichen Absprache, einer Tätigkeit oder einer schriftlichen Vereinbarung ergeben und bilden die Rechtsgrundlage für das Ehrenamt.
Hieraus ergeben sich folgende Pflichten:
Mit den Pflichten gehen aber auch Rechte für Sie als freiwillig Engagierten einher:
Das Thema Ehrenamt ist leider nicht immer so unkompliziert, wie man es sich wünschen würde. In vielen Bereichen wie dem Steuerrecht oder den Sonderurlauben ist es von Vorteil, wenn Sie sich mit den aktuell geltenden Regelungen und Gesetzen in Ihrem Bundesland vertraut machen. Wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, ist es zudem ratsam, Ihren individuellen Versicherungsschutz zu überprüfen, um sich gegebenenfalls besser vollumfänglich abzusichern. Wer sich im Ehrenamt engagiert, wird aber immer auch Ansprechpartner*innen finden, die das Engagement zu würdigen wissen und mit guten Tipps und wichtigen Informationen aushelfen.
Wie viel Geld darf man im Ehrenamt verdienen?
Ehrenamtler*innen können mit einer Ehrenamtspauschale von bis zu 840 Euro und maximal 3.000 Euro Übungsleiterfreibetrag pro Jahr und Person "verdienen", wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann liegt eine ehrenamtliche Tätigkeit vor?
Im Allgemeinen liegt eine ehrenamtliche Tätigkeit vor, wenn diese freiwillig und unentgeltlich ausgeführt wird und gemeinwohlorientiert ist. Aus juristischer Sicht kommen noch die Merkmale regelmäßig und organisiert hinzu.
Welche Ehrenämter gibt es?
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich in einem Ehrenamt zu engagieren. Die Wahl des Ehrenamtes sollte sich nach Ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten richten. Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl an Ehrenämtern in verschiedenen Bereichen:
Ist Ehrenamt eine Nebentätigkeit?
Formal ist das Ehrenamt als Nebentätigkeit anzusehen und unterliegt damit meist den Regelungen, die in Ihrem Arbeitsvertrag dazu stehen.
Wo gibt man Ehrenamt im Lebenslauf an?
Die Kategorien „Persönliche Fähigkeiten“, „Besondere Kenntnisse“ oder „Hobbys und Interessen“ bieten sich an, um das Ehrenamt im Lebenslauf aufzuführen. Aber auch eine eigene Rubrik „Ehrenamt“ oder „Soziales Engagement“ sind denkbar, wenn dies der Länge und dem Aufbau des Lebenslaufs sowie dem Umfang des Engagements gerecht wird.
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