Ob wilde Ehe oder mit Trauschein – wenn ein Paar in eine gemeinsame Wohnung zieht, bleibt ein Detail häufig unbeachtet: Was passiert mit den Versicherungen, wenn beide Partner bereits eine eigene Police haben? Und welche Versicherungen machen ab jetzt zusätzlich Sinn?
Der Gothaer Ratgeber klärt über den passenden Versicherungsschutz für Paare auf.
Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten!
Inhaltsverzeichnis
Versicherungen für Paare: Zu zweit richtig abgesichert
Schutz für Paare: die wichtigsten Versicherungen fürs Glück zu zweit
Haftpflichtversicherung für Paare – darauf sollten Sie achten
Hausratversicherung für Paare beim Zusammenziehen: Aus 2 mach 1
Versicherung für Paare: Risikolebensversicherung
Rechtsschutzversicherung für Paare: Partner in Police mitaufnehmen
Splittingtarif – der Trauschein kann sich für Paare auch steuerlich lohnen
Fazit
Wir geben’s ja zu: Romantisch ist das Thema Versicherungen nicht. Trotzdem sollten sich Paare damit beschäftigen. Das gilt natürlich für alle, die sich ganz offiziell das Ja-Wort geben. Aber auch für diejenigen, die in sogenannter "Wilder Ehe" zusammenleben, gibt es einiges zu beachten. Und die werden immer mehr: In Deutschland leben rund 2,6 Millionen Paare ohne Trauschein zusammen.
Vor allem ab dem Zeitpunkt, wo zwei Haushalte zusammengelegt werden, macht ein Versicherungscheck definitiv Sinn. Manche Versicherungen bestehen doppelt, manche gelten für beide Ehepartner, manche verschlingen unnötig Geld und andere sollten zusätzlich abgeschlossen werden. Welche Policen zusammengelegt werden können, erfahren Sie hier.
Egal ob mit oder ohne Trauschein: Paare können bei Versicherungen bares Geld sparen.
Das Wichtigste vorweg: Ein Vertrag reicht aus. Ausnahme: Es handelt sich statt einer Versicherung für Paare um einen ausdrücklichen Single-Tarif. Der jüngere Vertrag kann meist problemlos aufgelöst werden. Homo oder hetero, mit Trauschein oder ohne – in dieser Beziehung sind die meisten Versicherungen sehr tolerant, Paar ist Paar: Wer zusammenlebt und den Partner benennt, kann die private Haftpflichtversicherung also auch gemeinschaftlich abschließen. Paare ohne Trauschein sollten den Namen des Partners eintragen lassen. Paare, die zusammengezogen sind, sollten dafür ihren Haftpflichtversicherer ansprechen.
Aber beachten Sie: Die Haftpflichtversicherung deckt bei einem Paar, das zusammenwohnt, üblicherweise keine gegenseitigen Schäden ab. Verletzt man zum Beispiel den eigenen Partner versehentlich, kann dessen Krankenkasse die Behandlungskosten einfordern. Damit in dem Fall die Haftpflicht reguliert, sollte die Police eine spezielle Klausel enthalten, wonach Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungen sowie Arbeitgebern mitversichert sind.
Übrigens: Eine Doppelversicherung beider Partner wäre auch in diesem Fall völlig unsinnig, denn im Innenverhältnis unter den Partnern haftet die Versicherung ohnehin niemals, auch nicht bei zwei abgeschlossenen Verträgen. Und im Außenverhältnis kann ein Schaden immer nur einmal beglichen werden, eine doppelte Zahlung oder Erhöhung der Versicherungssumme gibt es durch die doppelte Versicherung nicht.
In aller Kürze: Ein Vertrag genügt auch hier. Den zum Zeitpunkt des Einzugs jüngeren Vertrag können Sie auflösen. Der Versicherer erstattet den anteiligen Rest des Beitrags für das Versicherungsjahr. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie, ob die Versicherungssumme noch ausreicht. Denn häufig haben sich Wohnung und Haushalt mit dem Zusammenzug vergrößert. Dann besteht die Gefahr einer Unterversicherung, Ihre Versicherung übernimmt dann im Schadensfall nur einen Teil der Schadenssumme und Sie müssen für die restlichen Kosten allein aufkommen. Empfohlen wird in der Regel eine Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Letztendlich sollte die Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats entsprechen, und zwar in "gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand".
Übrigens: Beim Zusammenlegen der Hausratversicherung bleibt es sinnvoll, dass nur einer der Partner als Versicherungsnehmer eingetragen ist. Der Grund: Nur der Versicherungsnehmer hat besondere Obliegenheiten und riskiert zum Beispiel bei grob fahrlässigem Verhalten die Kürzung der Regulierungssumme. Passiert das Malheur aber dem Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, wird nicht gekürzt.
Tipp: Wer umzieht, hat für eine Zeitlang zwei Wohnungen. Und beide Wohnungen sind auch mit der Hausratversicherung versichert, vorausgesetzt, das Paar teilt dies möglichst bereits nach der Mietvertragsunterschrift dem Versicherungsunternehmen mit. Zwei Monate nach dem Umzugstermin erlischt die Hausratversicherung für die alte Wohnung spätestens.
Bis dass der Tod uns scheidet – dieses Eheversprechen geben sich viele Paare. Rein finanziell betrachtet, kann für den Hinterbliebenen aber noch darüber hinaus gesorgt werden – auch ohne Trauschein. Mit einer Risikolebensversicherung können sich Paare finanziell für den Todesfall absichern. Haben sie zwei Policen und tragen den jeweiligen Partner als Begünstigten ein, hat sich das Paar sinnvoll gegenseitig abgesichert. Empfehlenswert als Versicherungssumme ist das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens des Hauptverdieners, um den Lebenspartner abzusichern.
Tipp: Es ist ratsam, die Risikolebensversicherung so früh wie möglich abzuschließen, weil dann die Beiträge niedriger sind. Wichtig ist dabei, dass sich die Höhe ohne weitere Gesundheitsprüfung anpassen lässt. Denn wenn Kinder hinzukommen oder eine Immobilie finanziert werden muss, erhöht sich der Absicherungsbedarf deutlich.
Auch bei der Rechtsschutzversicherung ist der Lebenspartner, ob verheiratet oder nicht, in der Regel ohne Zusatzbeitrag eingeschlossen. Dazu gibt es die Möglichkeit, den Partner in den bestehenden Vertrag mit aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass das Paar in einer Wohnung zusammenlebt und keinen Single-Tarif abgeschlossen hat. Wichtig: Bei manchen Anbietern darf keiner der beiden noch mit einem Ex-Partner verheiratet sein.
Ende des Jahres herrscht bei Standesämtern regelmäßig Hochkonjunktur. Weil Heiraten dann besonders romantisch ist? Vielleicht. Wahrscheinlicher ist aber, dass sich das ein oder andere Paar noch Steuervorteile sichern will. Denn die gelten jeweils rückwirkend – fürs ganze laufende Jahr.
Ab dem Zeitpunkt der Vermählung erlaubt das Finanzamt den frisch Getrauten die Wahl: Entweder sie bleiben bei der Einzelveranlagung oder sie setzen im Vordruck der Einkommensteuererklärung das Kreuzchen bei Zusammenveranlagung. Dann wird das gemeinsame Einkommen nach dem Splittingtarif besteuert. So nennt sich das Verfahren, bei dem die Einkommen beider Ehegatten zusammengerechnet werden. Aus dieser Summe wird die Einkommensteuer ermittelt und dann halbiert. Dadurch wird für die Berechnung der Einkommensteuer so getan, als würden beide Ehegatten jeweils genau die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erwirtschaften. In den meisten Fällen bringt die Zusammenveranlagung eine erhebliche Steuerersparnis. Generell lässt sich sagen: Je größer der Unterschied zwischen den Einkommen beider Partner und je höher der zusammengerechnete Verdienst ist, desto größer ist der Splittingvorteil. Wenn beide Partner etwa gleich hohe Einkünfte erzielen, gewinnt keiner.
Mit dem Zusammenlegen der Haushalte beginnt für Paare auch in Sachen Versicherungen ein neuer Lebensabschnitt. Bei einigen Versicherungen für Paare sparen Sie bares Geld, wenn auch die Policen "zusammenziehen". Die Überprüfung des bisherigen Schutzes durch einen Experten kann definitiv genau jetzt Sinn machen.
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