Gothaer Ratgeber: Eine glückliche Familie spielt im Garten Frisbee.

Gothaer Ratgeber > Bauen & Wohnen > Wohnen

Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen

In der Steuer­erklärung eröffnen sich für Steuer­zahler Möglich­keiten, Ver­sicherungs­beiträge geltend zu machen. Welche Ver­sicherungen steuerlich ab­setz­bar sind, hängt von unter­schiedlichen Be­dingungen ab, die er­füllt sein müssen. In diesem Rat­geber werden die steuerlichen Aspekte von einer Wohn­gebäude­ver­sicherung und die Ab­setz­barkeit eines häuslichen Arbeits­zimmers näher beleuchtet.

Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

Jedes Jahr suchen Millionen Deutsche ihre Lohn­zettel, Rechnungen und Quittungen zu­sammen, um ihre Steuer­er­klärung aus­zu­füllen. Zu Recht, denn: Häufig lohnt sich die Ab­gabe der Steuer­erklärung auch in Fällen, in denen hierzu keine Ver­pflichtung besteht. Die durch­schnittliche Steuer­er­stattung liegt bei über 1.000 Euro. Dabei können auch die Kosten für viele Ver­sicherungen steuer­mindernd berück­sichtigt werden.

Steuerpflichtige können zum Beispiel die Kosten für die Alters­vorsorge, die der Basis­absicherung dient, als Sonder­aus­gaben absetzen. Dazu gehören die Bei­träge zur gesetzlichen Renten­versicherung, für berufs­ständische Ver­sorgungs­werke sowie die Basis­rente – auch Rürup-Rente genannt. Die geleisteten Zahlungen sind in der Anlage Vor­sorge­aufwand ein­zu­tragen. Die Riester-Rente wird hin­gegen in der Anlage AV erfasst.

Neben den Aus­gaben für die Alters­vor­sorge berück­sichtigt der Fiskus weitere Auf­wendungen, die Vor­sorge­charakter haben. Dazu gehören Beiträge zu einer ganzen Reihe von Policen, beispiels­weise die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Risiko­lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Lebens- oder Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind ebenfalls begünstigt.

Wohngebäudeversicherung: Steuererklärung

Auch die Wohngebäude­ver­sicherung kann in der Steuer­er­klärung eine Rolle spielen, aller­dings unter anderen und vor allem: engeren Vor­aussetzungen. Grund­sätzlich gilt jedoch: Beiträge für die Versicherung des selbst­genutzten Hauses oder der selbst­genutzten Wohnung sind steuerlich nicht ab­setz­bar, da es sich um nicht ab­zugsfähige "private" Ausgaben handelt. Nur Ausgaben, die direkt mit der Ein­kommens­erzielung in Ver­bindung stehen, können steuerlich ab­ge­setzt werden. Da der Besitz eines selbst­genutzten Eigen­heims nicht un­mittel­bar mit der Ein­kommens­erzielung ver­knüpft ist, können die Beiträge für die Wohn­gebäude­ver­sicherung nicht als Werbungs­kosten oder Betriebs­ausgaben geltend gemacht werden.

Während Beiträge für selbst­genutzte Häuser oder Wohnungen nicht ab­setz­bar sind, besteht die Möglich­keit, die Gebäude­versicherung steuerlich geltend zu machen, wenn das ver­sicherte Ge­bäude ver­mietet ist oder beruflich genutzt wird. Ver­mieter können somit die Beiträge als Betriebs­aus­gaben oder Werbungs­kosten geltend machen. Es ist zu beachten, dass nur die reinen Kosten für die Gebäude­ver­sicherung ab­setz­bar sind, nicht jedoch zusätzliche Leistungen inner­halb dieser Ver­sicherung.

Wohngebäude­versicherung online ab­schließen

Erfahren Sie ganz einfach mit dem Online-Rechner, wie günstig eine ausge­zeichnete Wohn­gebäude­versicherung sein kann. In nur wenigen Minuten können Sie ein Ange­bot berechnen lassen und den passenden Tarif für Ihre indivi­duellen Bedürf­nisse aus­wählen. Schließen Sie einfach und sicher Ihre Wohn­gebäude­versicherung online ab.

Unverbindlich die Wohngebäudeversicherung berech­nen & direkt online ab­schließen!

Die Ausnahme: Häusliches Arbeitszimmer absetzen

Die steuerliche Absetz­bar­keit eines häuslichen Arbeits­zimmers bietet die Möglich­keit, Kosten für die Wohn­gebäude­ver­sicherung zumindest an­teilig steuerlich geltend zu machen. Eigen­tümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und eines oder mehrere Zimmer als Homeoffice beruflich nutzen, können die Prämie zur Wohn­gebäude­ver­sicherung an­teilig geltend machen. Vor­aussetzung ist, dass es sich um klar ab­grenz­bare Räume handelt, die sich für die berufliche Nutzung eignen und tatsächlich über­wiegend dafür genutzt werden.

Weitere Einschränkung: Die Auf­wendungen für ein häusliches Arbeits­zimmer sind nur noch als Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeits­zimmer den Mittel­punkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. In diesem Fall besteht ein Wahl­recht zwischen dem An­satz der tatsächlichen Auf­wendungen und der Jahres­pauschale von 1.260 Euro. Diese Homeoffice-Pauschale wird für jeden Kalender­tag gewährt, an dem die Tätig­keit über­wiegend in der häuslichen Wohnung (auch im häuslichen Arbeits­zimmer, wenn es sich nicht um den Mittel­punkt der Gesamt­tätigkeit handelt) aus­geübt und keine aus­wärtige Tätig­keits­stätte auf­ge­sucht wird.

Unsere Empfehlung: Die steuerlichen Regelungen in Bezug auf Ver­sicherungen und Arbeits­zimmer sind komplex, daher macht die Ein­bindung eines Steuer­beraters meist Sinn.

Hausratversicherung – steuerlich absetzbar?

Hausratversicherungen können ebenfalls unter be­stimmten Be­dingungen in der Steuer­erklärung berück­sichtigt werden. Im Grunde gilt analog zur Wohn­gebäude­versicherung: Die Beiträge sind generell nicht steuerlich ab­setz­bar, sondern nur dann, wenn der Versicherte selbständig tätig ist und das häusliche Arbeits­zimmer für berufliche Zwecke nutzt. Für Be­schäftigte kann die Homeoffice-Pauschale eine Rolle spielen, um bestimmte Kosten im Zusammen­hang mit dem Arbeits­zimmer steuerlich geltend zu machen.

Fazit

Die Wohngebäude­ver­sicherung ist für selbst­bewohnte Immobilien in der Regel nicht steuerlich ab­setz­bar. Eine Aus­nahme besteht in der Möglich­keit zur anteiligen Absetz­bar­keit fürs häusliche Arbeits­zimmer. Bei ver­mieteten Immobilien können Eigentümer*innen die Kosten der Wohn­gebäude­ver­sicherung als Betriebs­aus­gaben für Ver­mietung und Ver­pachtung geltend machen.

Fragen & Antworten

Ist die Wohngebäude­ver­sicherung steuerlich ab­setzbar?

Wo trage Ich die Wohn­gebäude­ver­sicherung in der Steuer­erklärung ein?

Welche Versicherungen sind nicht steuerlich absetzbar?

Welche Haftpflicht­ver­sicherungen sind steuerlich ab­setzbar?

Berater*in in der Nähe

Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe

Die Bauphase - egal ob Moderni­sie­rung oder Neu­bau - ist häufig mit vielen großen und kleinen Lebens­ver­ände­rungen verbun­den. Unsere Berater*innen analy­sieren mit Ihnen gemein­sam Ihren Ver­siche­rungs­schutz und beraten Sie zu sinn­vollen Anpas­sungen und Ergän­zungen.

Das könnte Sie auch interessieren

Gothaer Wohngebäudeversicherung: Eine Familie verbringt Zeit im Garten ihres Hauses.

Wohngebäudeversicherung

Schützen Sie Ihr Eigenheim gegen existenzielle Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Blitzschlag. Wählen Sie einfach das für Sie passende Leistungspaket.

Gothaer Rundum-Schutz für Haus & Wohnung: Eine Frau steht auf der Straße vor Ihrem Haus.

Hausversicherung Heim&Haus

Sie möchten schützen, was Ihnen lieb und teuer ist? Mit unserer Hausversicherung Heim&Haus sichern Sie alle wichtigen Risiken mit nur einer günstigen Paketlösung ab.