Eine Frau fängt Wasser, das von der Decke fließt, mit einem Eimer auf und ruft per Smartphone gleichzeitig einen Handwerker-Notdienst an.

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Wasserschaden: Was ist zu tun?

Wasserschäden treten laut Gesamt­verband der Deutschen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV) immer häufi­ger auf. Sie sind daher gut beraten, sich für den Fall der Fälle über die Ur­sachen von Wasser­schäden schlau zu machen. Neben der Ant­wort auf die Frage „Wie ent­steht ein Wasser­schaden?“ ist es auch gut zu wissen, wie man bei einem Wasser­schaden vor­gehen sollte. Welche Maß­nahmen gegen einen Wasser­schaden sind wirk­sam? Und welche Ver­siche­rung zahlt im Schadens­fall?

Wie entsteht ein Wasserschaden?

Es gibt verschiedene mögliche Ursachen für einen Wasser­schaden in der Woh­nung oder im Haus. So kann ein Wasser­schaden durch einen defekten Abfluss oder defekte Wasser­leitungen ent­stehen. Auch ein Wasser­schaden durch undichte Fugen in der Dusche ist mög­lich. Und auch ein Rohr­bruch kann einen Wasser­schaden in der Wand verur­sachen. Eben­falls häufige Ursache für einen Wasser­schaden ist die Wasch­maschine. Letzt­lich sind aber auch Wasser­schäden durch Nach­barn oder Selbst­verschul­den nie auszu­schließen. Hoch­wasser oder Stark­regen können auch Aus­löser sein.

Es ist von großer Bedeutung, die Ursache im Schadens­fall rasch zu erken­nen und zu beseiti­gen, um weitere Schäden zu verhin­dern. Daher ist es wichtig, regel­mäßige Über­prü­fungen und War­tungen vorzu­nehmen, um poten­zielle Risi­ken zu mini­mieren und die Sicher­heit des Gebäu­des zu gewähr­leisten. Denn nicht immer ist es beispiels­weise ein­deutig die Wasch­maschine, die Leck geschla­gen ist. Was in diesem Fall zu tun ist, darüber gibt der nach­stehende Rat­geber Auf­schluss und weitere Infos:

Waschmaschine ausgelaufen: Wer haftet?

Wasserschaden: Was tun?

Bei einem Wasserschaden ist Vor­sicht gebo­ten, denn dieser kann eine Bedro­hung für Leib und Leben dar­stellen - beson­ders die Kombi­nation aus Strom und Wasser. Daher sollte bei einem Wasser­schaden stets, wenn gefahr­los mög­lich, zuerst der Strom und dann das Was­ser abge­stellt werden. Bei einem vollge­laufe­nen Keller hin­gegen gibt es noch mehr zu beach­ten. Weitere Informa­tionen dazu bietet der folgen­de Gothaer Rat­geber:

Wasser im Keller: Was tun?

Nachdem das Hab und Gut vor dem Was­ser gerettet wurde, sollte der Schaden für die Ver­siche­rung doku­mentiert werden. Mieter*innen infor­mieren am besten um­ge­hend den Ver­mieter bzw. die Ver­mieterin, damit diese*r die anste­henden Maß­nahmen planen und mit der Ver­siche­rung Kontakt auf­nehmen kann. Haus­eigen­tümer*innen kontak­tieren ihre Ver­siche­rung selbst.

Wichtig ist aber zunächst die Leck­ortung bei einem Wasser­scha­den. Denn nicht immer ist ganz klar, wo die Ursache liegt. So kann bei­spiels­weise ein*e Gut­achter*in oder Sach­ver­stän­dige*r bei Wasser­schäden die Ursache fest­stel­len. Bei großen sowie kleine­ren Wasser­schäden ist die Trock­nung ganz wichtig, um weitere Schäden und auch Schim­mel zu vermei­den. Zum Thema Schim­mel klärt folgen­der Gothaer Rat­geber auf:

Schimmel in der Wohnung: Was tun?

Den Wasserschaden beseitigen ist jedoch oft nicht so leicht und mit größe­rem Auf­wand und Kosten verbun­den. Oft werden große Trocken­geräte bei Wasser­schäden einge­setzt. Unter Um­stän­den wurden durch das Was­ser auch andere Materia­lien des Inte­rieurs oder der Bau­sub­stanz in Mit­leiden­schaft ge­zogen. Eine Wasser­schaden-Sanie­rung kann meh­rere tausend Euro kosten und Tage, sogar Monate dauern, je nach Schwere, Ursache und Um­fang des Schadens.

Ein Handwerker repariert einen Wasserrohrbruch

Wasserschaden bei der Gothaer melden - so geht's am schnellsten

Andere Versicherungen

Bitte teilen Sie uns Ihre Versiche­rungs­schein­nummer mit und was für einen Schaden Sie in Ihrer Woh­nung bzw. Ihrem Haus haben. Über das Kunden­portal "Meine Gothaer" haben Sie eben­falls die Mög­lich­keit, uns Ihren Schaden zu melden.

Schaden melden in Meine Gothaer

Alternativ stehen Ihnen selbst­ver­ständ­lich Ihr*e persönlich*e Berater*in oder der Kunden­service zur Ver­fügung.

Wer trägt die Kosten bei Wasser­schaden?

Auf die Frage "Wer zahlt bei Wasser­schaden?" gibt es oft eine ein­fache Antwort: die Ver­siche­rung. Die Kosten bei einem Wasser­schaden werden in der Regel von der Ver­siche­rung getra­gen. Dies gilt, sofern eine ent­sprechende Police abge­schlos­sen wurde und der Schaden gemel­det wurde. Je nach Art des Schadens kann die Haus­rat­ver­siche­rung für beschä­digtes Inven­tar und persön­liche Gegen­stände auf­kommen. Während die Wohn­gebäude­versiche­rung die Kosten für Schäden am Gebäude selbst über­nimmt. In einigen Fällen kann even­tuell die Haft­pflicht­ver­siche­rung ein­springen. Wichtig: Den Schaden um­gehend der Ver­siche­rung melden und die genauen Ver­siche­rungs­be­dingungen prüfen.

Wasserschaden Kosten ohne Versicherung

Es entsteht ein Wasserschaden und die Ver­siche­rung zahlt nicht? Ja, das kann pas­sieren, wenn kein Ver­siche­rungs­schutz für einen Wasser­schaden besteht. Dann näm­lich müssen die Kosten für die Schaden­behe­bung in der Regel vom Eigen­tümer bzw. der Eigen­tümerin oder Mieter*in selbst getra­gen werden. Bei einem ein­fachen Wasser­schaden können schnell 2.000 bis 7.000 Euro zusam­men­kom­men. Es ist ratsam, im Voraus Rück­lagen für solche unvor­her­ge­sehe­nen Ereig­nisse zu schaffen, um finan­ziell abge­sichert zu sein. Es kann auch hilfreich sein, mit Fach­leuten zu sprechen, um die Kosten für die Schaden­behe­bung zu mini­mieren.

Speziell zu den Kosten und dem Vor­gehen im Falle eines Wasser­schadens durch einen Rohr­bruch gibt der folgende Gothaer Rat­geber Hilfe­stellung:

Rohrbruch: Wer zahlt den Wasserschaden?

Welcher Wasserschaden wird von der Ver­siche­rung bezahlt?

Es ist leider passiert. Im eigenen Zuhause gibt es einen Wasser­schaden. Welche Ver­siche­rung nun zahlt, ist ab­hängig von der Ursache und was genau beschä­digt wurde. Wichtig ist, die genauen Ver­siche­rungs­be­dingungen zu prüfen, um die Frage zu beant­worten: "Wasser­schaden: Was kann ich geltend machen?" In jedem Fall müssen Sie den Wasser­schaden der Ver­siche­rung melden, sobald es mög­lich ist.

Welche Versicherungen decken einen Wasser­schaden?

Hausratversicherung Wasserschaden

Die Hausratversicherung ersetzt Schä­den am Mobiliar und sichert zahl­reiche Schäden an beweg­lichen Gegen­stän­den im Haus ab. Dazu ge­hören auch Elektro­geräte und andere persön­liche Gegen­stände. Sie greift in der Regel dann, wenn der Wasser­schaden durch Ereig­nisse wie einen Rohr­bruch oder eine ausge­laufene Wasch­maschine in der Woh­nung oder im Haus verur­sacht wurde. Aller­dings werden nicht alle mög­lichen Um­stände und Risiken abge­deckt. Die Haus­rat­ver­siche­rung schützt vor allem bei Schäden, die im direk­ten Zusam­men­hang mit bestimm­ten Installa­tionen stehen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Trink- und Ab­was­ser­roh­re, Leitungs­sys­teme, ange­schlos­sene Schläu­che von Wasch­maschinen oder Heizungs­anla­gen, wie auch um Klima-, Solar- und Wärme­pumpen.

Mehr zur Gothaer Hausratsversicherung

Wohngebäudeversicherung Wasser­schaden

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden ab, die das Gebäude selbst oder fest ver­baute Teile betref­fen. Bei Wasser­schäden, die durch Sturm-, Hagel- oder Leitungs­wasser­schäden an den Wän­den oder dem Boden­belag zu­stande kommen, ist also die Wohn­gebäude­ver­siche­rung zuständig. Sie deckt in der Regel die Kosten für die Trock­nung, Repa­ratur und Beseiti­gung von Schäden am Gebäude.

Mehr zur Gothaer Wohngebäudeversicherung

Haftpflicht Wasserschaden

Wenn der Wasserschaden in der eige­nen Woh­nung durch Dritte verur­sacht wurde, z. B. durch einen Nach­barn, kann in vielen Fällen dessen Haft­pflicht­ver­siche­rung für den Scha­den auf­kommen. Ist der Wasser­schaden in der eige­nen Woh­nung ent­stan­den, hat aber auch beispiels­weise die darunter­liegende Woh­nung in Mit­leiden­schaft gezo­gen, ist die eigene Haft­pflicht zuständig.

Mehr zur Gothaer Private Haftpflichtversicherung

Elementarschadenversiche­rung Wasser­schaden

Die Elementarschadenver­siche­rung erwei­tert den Schutz bei einem Wasser­schaden um die Natur­gefah­ren Über­schwem­mung sowie Rück­stau. Sie ist ein zusätz­licher Bau­stein in verschie­denen Ver­siche­rungen wie der Wohn­gebäude-, Hausrat-, gewerb­lichen Gebäude- und Inhalts­ver­siche­rung. Sie schützt allge­mein vor Schäden durch Extrem­wetter­ereig­nisse und Natur­katas­trophen. Mehr zur Elemen­tar­schaden­ver­siche­rung gibt es hier:

Gothaer Elementarschadenversicherung

Kann ich bei Wasserschaden die Miete kürzen?

Eine Mietminderung wegen Wasser­schaden ist unter gewis­sen Umstän­den mög­lich. Das ist beispiels­weise der Fall, wenn Sie aufgrund des Wasser­schadens nicht mehr in der Woh­nung wohnen können, weil ein Zimmer oder meh­rere Räume nicht genutzt werden können. Auch eine erheb­liche Lärm­belästi­gung, die durch die Repara­tur­arbei­ten ent­stehen kann, könnte ein Grund für eine Miet­minde­rung in Zusam­men­hang mit einem Wasser­schaden sein.

Die Höhe der Mietminderung hängt von der kon­kreten Beein­trächti­gung ab. Sie kann durch Richt­werte oder gut­achter­liche Bewer­tungen ermit­telt werden. Es ist es ratsam, den Ver­mieter bzw. die Ver­mieterin über den Wasser­schaden umge­hend zu infor­mieren und gege­be­nen­falls bereits schrift­lich eine ange­mes­sene Miet­minde­rung anzu­kün­digen. Damit die Miet­kürzung bei einem Wasser­schaden ohne Pro­bleme akzep­tiert wird, ist es wichtig, sich vorher über die recht­lichen Bestim­mungen im Miet­recht zu infor­mieren und mög­licher­weise juris­tischen Rat einzu­holen.

Fazit

Wasserschäden treten immer häufi­ger auf. Daher ist es wichtig, über Ursachen, Vor­gehens­weisen und Ver­siche­rungs­deckungen infor­miert zu sein. Eine Haus­rat­ver­siche­rung deckt Schäden an beweg­lichen Gegen­stän­den ab, während eine Wohn­gebäude­ver­siche­rung Kosten am Gebäude selbst über­nimmt. Die Privat­haft­pflicht­versiche­rung kann ein­springen, wenn der Schaden durch Dritte verur­sacht wurde. Und die Elementar­schaden­ver­siche­rung schützt vor Natur­gefahren.

Unter bestimmten Umständen ist auch eine Miet­minde­rung mög­lich. Es ist ratsam, den Schaden der Ver­siche­rung sofort zu melden und die genauen Ver­siche­rungs­bedingungen zu über­prüfen. Wer keine Ver­siche­rung hat, muss die Kosten selbst tragen. Eine gute Vorbe­reitung und profes­sio­nelle Hilfe können dabei helfen, den Schaden im Rahmen zu halten. Ganz wichtig: Wasser in Verbin­dung mit Strom ist sehr gefähr­lich, des­halb ist bei einem Wasser­schaden stets größte Vor­sicht geboten.

Fragen & Antworten zu Wasser­schaden

Welche Versicherung bei Wasser­schaden?

Bei einem Wasserschaden können meh­rere Ver­siche­rungen rele­vant sein, je nach­dem, wo der Schaden auf­tritt und wer dafür verant­wort­lich ist.

  • Die Hausratversicherung deckt Wasser­schäden an beweg­lichen Gegen­ständen wie beispiels­weise Möbeln, Elektro­geräten und ande­ren persön­lichen Gegen­ständen ab.
  • Die Wohngebäudeversiche­rung kommt für Wasser­schäden am Gebäude und an festen Einbau­ten auf, wie Wände oder Boden­beläge.
  • Die Elementarschadenver­siche­rung bietet Schutz vor Wasser­schäden durch Natur­katas­trophen wie beispiels­weise Hoch­wasser, Über­schwem­mungen oder Stark­regen.
  • Die Privathaftpflichtversiche­rung zahlt, wenn man selbst oder eine andere Person durch Fahr­lässig­keit einen Wasser­schaden verur­sacht.

Wie lange braucht eine Wand zum Trock­nen nach Wasser­schaden?

Die Dauer, die eine Wand zum Trock­nen nach einem Wasser­schaden braucht, hängt von verschie­denen Fak­toren ab. Beispiels­weise von der Schwere des Schadens, der Art der Wand­kon­struktion oder der Effekti­vität der Trock­nungs­maß­nahmen. Es kann mehrere Tage bis Wochen dauern, bis eine Wand voll­ständig getrock­net ist.

Wasserschaden Versicherung: Was wird gezahlt?

Eine Wasserschadenver­siche­rung kann ver­schie­dene Leis­tungen ab­decken, ab­hängig von der Art des Schadens und der indivi­duell abge­schlos­senen Ver­siche­rung. In der Regel werden jedoch Repa­ratur- und Wieder­her­stel­lungs­kos­ten für beschä­digte Wasser­leitungen und Rohre sowie Trock­nungs­kosten über­nom­men. Die Ver­siche­rung kann auch die Kosten für Schadens­begut­achtung und Gut­achter*in tragen. Es ist wichtig, die genauen Ver­siche­rungs­bedingungen zu über­prüfen und den kon­kreten Leis­tungs­um­fang mit einem Fach­mann bzw. einer Fach­frau abzu­klären.

Wie schnell entsteht Schimmel nach Wasser­schaden?

Die Bildung von Schimmel nach einem Wasser­schaden ist von einigen Fak­toren ab­hängig. Dazu gehört u. a. die Art der Ober­flächen, die Raum­tempe­ratur und die Luft­feuchtig­keit. Im Allge­meinen können sich Schimmel­sporen aber bereits inner­halb von 24 bis 48 Stun­den nach dem Wasser­schaden ent­wickeln. Es ist daher wichtig, nach einem Wasser­schaden schnell zu han­deln, um eine ange­messene Trock­nung durch­zuführen und so das Risiko einer Schimmel­bildung zu mini­mieren.

Wann zahlt die Versicherung den Wasser­schaden nicht?

Es gibt mehrere Gründe, aus denen die Ver­siche­rung mög­licher­weise nicht für einen Wasser­schaden auf­kommt. Dazu gehören fehlende Ver­siche­rungs­deckung, grobe Fahr­lässig­keit seitens des Ver­siche­rungs­nehmers, eine ver­zögerte Scha­den­meldung, bestimmte Aus­schluss­klau­seln in der Ver­siche­rungs­police oder vorbe­stehende Schäden.

Kann ein Wasserschaden von alleine trocknen?

Ein Wasserschaden kann unter bestimm­ten Be­dingun­gen von alleine trock­nen, insbe­son­dere wenn es sich um einen kleinen bzw. ober­fläch­lichen Schaden han­delt. Fak­toren wie die Menge des Wassers, die Raum­tempe­ratur und die Belüf­tung beein­flussen die Trock­nungs­zeit. Aller­dings können nicht alle Wasser­schäden von alleine trock­nen. Bei größe­ren Schäden oder Wasser­mengen sowie tiefer einge­drunge­nem Wasser ist profes­sio­nelle Hilfe erfor­der­lich. An­sons­ten können Schimmel­bildung oder Schäden an der Bau­subs­tanz die Folge sein.

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