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Wasserschäden treten laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) immer häufiger auf. Sie sind daher gut beraten, sich für den Fall der Fälle über die Ursachen von Wasserschäden schlau zu machen. Neben der Antwort auf die Frage „Wie entsteht ein Wasserschaden?“ ist es auch gut zu wissen, wie man bei einem Wasserschaden vorgehen sollte. Welche Maßnahmen gegen einen Wasserschaden sind wirksam? Und welche Versicherung zahlt im Schadensfall?
Inhaltsverzeichnis
Es gibt verschiedene mögliche Ursachen für einen Wasserschaden in der Wohnung oder im Haus. So kann ein Wasserschaden durch einen defekten Abfluss oder defekte Wasserleitungen entstehen. Auch ein Wasserschaden durch undichte Fugen in der Dusche ist möglich. Und auch ein Rohrbruch kann einen Wasserschaden in der Wand verursachen. Ebenfalls häufige Ursache für einen Wasserschaden ist die Waschmaschine. Letztlich sind aber auch Wasserschäden durch Nachbarn oder Selbstverschulden nie auszuschließen. Hochwasser oder Starkregen können auch Auslöser sein.
Es ist von großer Bedeutung, die Ursache im Schadensfall rasch zu erkennen und zu beseitigen, um weitere Schäden zu verhindern. Daher ist es wichtig, regelmäßige Überprüfungen und Wartungen vorzunehmen, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Denn nicht immer ist es beispielsweise eindeutig die Waschmaschine, die Leck geschlagen ist. Was in diesem Fall zu tun ist, darüber gibt der nachstehende Ratgeber Aufschluss und weitere Infos:
Bei einem Wasserschaden ist Vorsicht geboten, denn dieser kann eine Bedrohung für Leib und Leben darstellen - besonders die Kombination aus Strom und Wasser. Daher sollte bei einem Wasserschaden stets, wenn gefahrlos möglich, zuerst der Strom und dann das Wasser abgestellt werden. Bei einem vollgelaufenen Keller hingegen gibt es noch mehr zu beachten. Weitere Informationen dazu bietet der folgende Gothaer Ratgeber:
Nachdem das Hab und Gut vor dem Wasser gerettet wurde, sollte der Schaden für die Versicherung dokumentiert werden. Mieter*innen informieren am besten umgehend den Vermieter bzw. die Vermieterin, damit diese*r die anstehenden Maßnahmen planen und mit der Versicherung Kontakt aufnehmen kann. Hauseigentümer*innen kontaktieren ihre Versicherung selbst.
Wichtig ist aber zunächst die Leckortung bei einem Wasserschaden. Denn nicht immer ist ganz klar, wo die Ursache liegt. So kann beispielsweise ein*e Gutachter*in oder Sachverständige*r bei Wasserschäden die Ursache feststellen. Bei großen sowie kleineren Wasserschäden ist die Trocknung ganz wichtig, um weitere Schäden und auch Schimmel zu vermeiden. Zum Thema Schimmel klärt folgender Gothaer Ratgeber auf:
Schimmel in der Wohnung: Was tun?
Den Wasserschaden beseitigen ist jedoch oft nicht so leicht und mit größerem Aufwand und Kosten verbunden. Oft werden große Trockengeräte bei Wasserschäden eingesetzt. Unter Umständen wurden durch das Wasser auch andere Materialien des Interieurs oder der Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen. Eine Wasserschaden-Sanierung kann mehrere tausend Euro kosten und Tage, sogar Monate dauern, je nach Schwere, Ursache und Umfang des Schadens.
Melden Sie uns Ihren Wasserschaden möglichst detailliert. Wo genau ist der Wasserschaden? Was ist beschädigt? Kontaktieren Sie unser Service-Team:
0221 308 00 (Mo-Fr 8-19 Uhr, Sa 9-16 Uhr)
info@gothaer.de
Bitte teilen Sie uns Ihre Versicherungsscheinnummer mit und was für einen Schaden Sie in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus haben. Über das Kundenportal "Meine Gothaer" haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, uns Ihren Schaden zu melden.
Schaden melden in Meine Gothaer
Alternativ stehen Ihnen selbstverständlich Ihr*e persönlich*e Berater*in oder der Kundenservice zur Verfügung.
Auf die Frage "Wer zahlt bei Wasserschaden?" gibt es oft eine einfache Antwort: die Versicherung. Die Kosten bei einem Wasserschaden werden in der Regel von der Versicherung getragen. Dies gilt, sofern eine entsprechende Police abgeschlossen wurde und der Schaden gemeldet wurde. Je nach Art des Schadens kann die Hausratversicherung für beschädigtes Inventar und persönliche Gegenstände aufkommen. Während die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Schäden am Gebäude selbst übernimmt. In einigen Fällen kann eventuell die Haftpflichtversicherung einspringen. Wichtig: Den Schaden umgehend der Versicherung melden und die genauen Versicherungsbedingungen prüfen.
Wasserschaden Kosten ohne Versicherung
Es entsteht ein Wasserschaden und die Versicherung zahlt nicht? Ja, das kann passieren, wenn kein Versicherungsschutz für einen Wasserschaden besteht. Dann nämlich müssen die Kosten für die Schadenbehebung in der Regel vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin oder Mieter*in selbst getragen werden. Bei einem einfachen Wasserschaden können schnell 2.000 bis 7.000 Euro zusammenkommen. Es ist ratsam, im Voraus Rücklagen für solche unvorhergesehenen Ereignisse zu schaffen, um finanziell abgesichert zu sein. Es kann auch hilfreich sein, mit Fachleuten zu sprechen, um die Kosten für die Schadenbehebung zu minimieren.
Speziell zu den Kosten und dem Vorgehen im Falle eines Wasserschadens durch einen Rohrbruch gibt der folgende Gothaer Ratgeber Hilfestellung:
Es ist leider passiert. Im eigenen Zuhause gibt es einen Wasserschaden. Welche Versicherung nun zahlt, ist abhängig von der Ursache und was genau beschädigt wurde. Wichtig ist, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen, um die Frage zu beantworten: "Wasserschaden: Was kann ich geltend machen?" In jedem Fall müssen Sie den Wasserschaden der Versicherung melden, sobald es möglich ist.
Eine Mietminderung wegen Wasserschaden ist unter gewissen Umständen möglich. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie aufgrund des Wasserschadens nicht mehr in der Wohnung wohnen können, weil ein Zimmer oder mehrere Räume nicht genutzt werden können. Auch eine erhebliche Lärmbelästigung, die durch die Reparaturarbeiten entstehen kann, könnte ein Grund für eine Mietminderung in Zusammenhang mit einem Wasserschaden sein.
Die Höhe der Mietminderung hängt von der konkreten Beeinträchtigung ab. Sie kann durch Richtwerte oder gutachterliche Bewertungen ermittelt werden. Es ist es ratsam, den Vermieter bzw. die Vermieterin über den Wasserschaden umgehend zu informieren und gegebenenfalls bereits schriftlich eine angemessene Mietminderung anzukündigen. Damit die Mietkürzung bei einem Wasserschaden ohne Probleme akzeptiert wird, ist es wichtig, sich vorher über die rechtlichen Bestimmungen im Mietrecht zu informieren und möglicherweise juristischen Rat einzuholen.
Wasserschäden treten immer häufiger auf. Daher ist es wichtig, über Ursachen, Vorgehensweisen und Versicherungsdeckungen informiert zu sein. Eine Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen ab, während eine Wohngebäudeversicherung Kosten am Gebäude selbst übernimmt. Die Privathaftpflichtversicherung kann einspringen, wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde. Und die Elementarschadenversicherung schützt vor Naturgefahren.
Unter bestimmten Umständen ist auch eine Mietminderung möglich. Es ist ratsam, den Schaden der Versicherung sofort zu melden und die genauen Versicherungsbedingungen zu überprüfen. Wer keine Versicherung hat, muss die Kosten selbst tragen. Eine gute Vorbereitung und professionelle Hilfe können dabei helfen, den Schaden im Rahmen zu halten. Ganz wichtig: Wasser in Verbindung mit Strom ist sehr gefährlich, deshalb ist bei einem Wasserschaden stets größte Vorsicht geboten.
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