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Waschmaschine ausgelaufen: Wer haftet?

Die Waschmaschine in der Wohnung auf­zu­stellen, gehört zur norma­len Nutzung einer Miet­sache. Doch wenn die Wasch­maschine aus­läuft, ist der Schreck häufig groß. Hier erfahren Sie, wie Sie den Schaden mög­lichst gering halten und wer dafür einsteht, sofern die Wasch­maschine einen Wasser­schaden verursacht.

Waschmaschine ausgelaufen: Haftpflicht oder Hausrat?

Neben Bränden gehören Wasser­schäden zu den Schaden­ereig­nissen, die die höchsten Kosten mit sich bringen. Wenn die Wasch­maschine einen Wasser­schaden verur­sacht, beschränken sich die Folgen häufig nicht auf den dazuge­hörigen Haus­halt. Neben der eigenen Ein­richtung zieht das Wasser nicht selten auch die Bausub­stanz des Gebäudes in Mitleiden­schaft oder tropft bei den Nach­barn darunter von der Decke. Möbel und Fuß­böden quellen auf, Tapeten werden beschädigt und oft sind Bau­trockner not­wendig, um das Mauer­werk vor Schimmel zu bewahren.

Wenn die Waschmaschine ausge­laufen ist, sind folgende Ver­siche­rungen zuständig:

  • Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die das Wasser an Ihrer Ein­richtung verur­sacht hat. Sie erstattet zum Beispiel vollge­sogene Teppiche und beschädigte Möbel­stücke in Ihrer Wohnung zum Neu­wert
  • Läuft das Wasser aus der Maschine in die Wohnung der Nachbarn, ist Ihre private Haftpflichtversicherung zuständig. Sie ersetzt in Mitleiden­schaft gezogene Einrichtungs­gegen­stände zum soge­nannten Zeitwert
  • Die Wohngebäudeversicherung des Eigen­tümers bzw. der Eigen­tümerin reguliert die Wasser­schäden an der Bausub­stanz. Allerdings wird diese sich die Kosten ganz oder teilweise von Ihnen oder Ihrer Haftpflichtversicherung zurück­holen, wenn Sie mit der Wasch­maschine den Wasser­schaden grob fahr­lässig verur­sacht haben
  • Sind Sie selbst Eigentümer*in der Immobilie, ersetzt Ihre Hausrat­versiche­rung den Schaden an den beweg­lichen Gegen­ständen, die Wohn­gebäude­versiche­rung über­nimmt die Kosten für Schäden am Objekt selbst

Weder eine Hausratversicherung noch eine private Haftpflicht­versiche­rung ist vorge­schrieben. Auch auf eine Wohn­gebäude­versiche­rung dürfen Eigen­tümer*innen ver­zichten. Empfehlens­wert ist das aller­dings nicht, da Schäden schnell in die Zehn­tausende gehen, wenn eine Wasch­maschine ausge­laufen ist und der Besitzer bzw. die Besitzerin das nicht sofort bemerkt.

Leistungsstarke Versicherungen wie die der Gothaer punkten mit umfas­senden Leistungen und attrak­tiven Prämien. So ist zum Beispiel die grobe Fahr­lässig­keit in der Hausrat­versiche­rung mitver­sichert. Das heißt: Sie bekommen selbst dann Leistungen, wenn Sie beispiels­weise die Wasch­maschine zu lange unbeauf­sichtigt gelassen oder trotz längerer Abwesen­heit das Zulauf­ventil nicht geschlossen haben. Inhaber*innen des Gothaer Haus- und Wohnungsschutzbriefs erhalten sogar Unter­stützung bei der Suche einer Ersatz­wohnung, wenn die eigene aufgrund eines Wasser­schadens nicht bewohn­bar ist. Mit der privaten Haftpflicht­versiche­rung dagegen vermeiden Sie Streit mit Ihren Nachbarn, falls Ihre Wasch­maschine ausge­laufen ist. Denn diese ersetzt unter bestimmten Bedingungen beschädigtes Inventar auch zum Neuwert.

Waschmaschine ausgelaufen: Wer haftet?

SchadenZuständige Versicherung
Wasserschaden durch die eigene Wasch­maschine an den eigenen MöbelnHausratversicherung
Wasserschaden am Gebäude (Mieter*in)Private Haftpflichtversicherung, Gebäude­versicherung
Wasserschaden am Gebäude (Eigenheim)Wohngebäudeversicherung
Wasserschaden durch die eigene Wasch­maschine am Inventar Dritter (Nachbarn)Private Haftpflichtversicherung
Wasserschaden durch fremde Wasch­maschine an der eigenen EinrichtungPrivate Haftpflichtversicherung der Nachbarn (Dritten)

Waschmaschine ausgelaufen: So reagieren Sie richtig

Wenn die Waschmaschine ausgelaufen ist, sitzt der Schock häufig tief. Doch es ist wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und besonnen zu handeln. Dabei geht die Eigensicherung immer vor. Erst danach stehen die Schadensminderung und die Dokumentation der Auswirkungen für die Versicherung an.

  • Schalten Sie aus Sicherheitsgründen die Stromzufuhr im betroffenen Bereich des Hauses ab.
  • Schließen Sie die Wasserzufuhr der Maschine, drehen Sie notfalls den Haupthahn zu.
  • Ideal ist, wenn Sie schnell ein Foto mit dem Smartphone schießen, um das Ausmaß des Wasseraustritts zu dokumentieren.
  • Beginnen Sie im Anschluss sofort, das Wasser aufzunehmen.
  • Sind die ausgetretenen Wassermassen zu groß, um sie mit Mopp und Eimer zu bewältigen, rufen Sie die Feuerwehr. Dort ist das erforderliche Equipment vorhanden, um die Räume auszupumpen.
  • Sorgt ein undichtes Eckventil dafür, dass die Waschmaschine ausgelaufen ist, rufen Sie einen Installateur. Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief der Gothaer sind die Kosten bis zu einer Höhe von 500 Euro gedeckt.
  • Räumen Sie alle Möbelstücke und sonstige Einrichtungsgegenstände, die Schaden nehmen könnten, in trockene Bereiche.
  • Verständigen Sie, wenn die Waschmaschine ausgelaufen ist, die Versicherung spätestens am nächsten Tag.
  • Dokumentieren Sie die entstandenen Schäden durch Fotos.
  • Entsorgen Sie keine beschädigten Möbelstücke, sondern warten Sie auf die Erlaubnis Ihrer Versicherung. Eventuell schickt das Unternehmen einen Gutachter zu Ihnen.

Waschmaschine: Wasserschaden vermeiden


Wenn die Waschmaschine ausgelaufen ist, entstehen zum Teil große Schäden und viel Arbeit. Betreiben Sie Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Spülmaschinen daher möglichst nicht, während Sie abwesend sind oder in der Nacht. Bevorzugen Sie beim Kauf Modelle, die mit einem Wasserschutzsystem ausgestattet sind. Ein Aqua-Stopp-Schlauch blockiert beispielsweise den Zulauf aus dem Ventil, sobald der Schlauch undicht wird. Außerdem sollten Sie den Wasserzulauf einer solchen Waschmaschine immer schließen, wenn Sie länger abwesend sind (z. B. bei Urlaubsreisen). Hat Ihr Gerät keinen Wasserschutz, schließen Sie den Wasserhahn nach jedem Waschen. Falls es die Möglichkeit gibt, stellen Sie die Maschine an einem geeigneten Ort im Keller des Hauses auf. Das schützt zwar nicht vor einem Defekt der Maschine oder vor Auslaufen des Wassers. Die Schäden erstrecken sich so jedoch nicht auf die Wohneinheiten.

Fazit

Selbst bei teuren Markengeräten ist ein Wasserschaden nicht ausgeschlossen. Läuft die Waschmaschine aus, ist der Ärger meist groß und Schäden lassen sich auch bei einer schnellen Reaktion nicht ganz vermeiden. Daher empfiehlt es sich, durch das richtige Verhalten vorzubeugen und eine Hausrat- sowie eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auch ein Haus- und Wohnungsschutzbrief ist eine Überlegung wert. Die Beiträge sind sehr niedrig und der Nutzen groß.

Fragen & Antworten zur Waschmaschine

Darf ich die Wohnung verlassen, wenn die Waschmaschine läuft?

Muss ich eine Waschmaschine mit Wasserschutzsystem (z. B. Aqua-Stopp oder AquaSecure) nutzen?

Bin ich als Mieter verpflichtet, die Waschmaschine in einer im Haus vorhandenen Waschküche aufzustellen?

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