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Wenn das Leben es gut mit einem meint, kann es schon mal vorkommen, dass man seiner Versicherung sozusagen entwächst. Der Aufstieg vom Auszubildenden zum erfolgreichen Geschäftsmann oder von der Studentin zur Businessfrau hat meist auch zur Folge, dass man sich hier und da eine Anschaffung gönnt, die zuvor nicht möglich war. Schnell kann es dann zu einer Unterversicherung kommen, wenn die Versicherung nicht angepasst wird.
Aber mit der Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts wird sichergestellt, dass im Schadensfall keine Abzüge drohen. In unserem Ratgeber haben wir alle Informationen zum Thema Unterversicherungsverzicht und Hausrat für Sie gebündelt.
Inhaltsverzeichnis
Die Hausratversicherung wird mit einer bestimmten Versicherungssumme abgeschlossen. Diese Summe sollte dem Neuwert des Hausrats, also der Dinge, die sich in Haus oder Wohnung befinden wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung oder auch Wertsachen entsprechen. Aber selbst, wenn das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Hausratversicherung der Fall war, kann sich dies im Laufe der Zeit ändern. Übersteigt nun der Wert des Hausrats die vereinbarte Versicherungssumme, dann besteht eine Unterversicherung. Die Folge: Im Schadenfall wird bei einer bestehenden Unterversicherung nur ein Teil dieser Werte ersetzt – entscheidend ist dabei das Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert. Damit dies nicht passiert, gibt es für den Hausrat den sogenannten Unterversicherungsverzicht.
Unterversicherungsverzicht Definition: Der Unterversicherungsverzicht ist eine Klausel in einer Hausratversicherung, durch die geregelt wird, dass die Versicherung im Schadenfall nicht prüft, ob eine Unterversicherung vorliegt. Der Schaden wird von der Versicherung also ohne Abzug bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Das Leben gleicht oft einer Achterbahnfahrt und so kann es schnell vorkommen, dass es unbewusst zu einer Unterversicherung kommt. Deshalb ist der Unterversicherungsverzicht sinnvoll, um das Risiko einer nur teilweisen Kostenerstattung im Falle einer Unterversicherung zu vermeiden. Auf die Frage "Unterversicherungsverzicht für den Hausrat, ja oder nein?“ kann die Antwort deshalb eigentlich nur "Ja!“ lauten, denn Schäden werden so von der Versicherung ohne Abzug bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Zudem sorgt die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts dafür, dass im Falle eines Schadens die Abwicklung schnell geht, da keine Prüfung auf Unterversicherung erfolgt.
Bei Unterversicherung wird im Schadenfall die Höhe des entstandenen Schadens mit der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme multipliziert und anschließend durch den tatsächlichen Wert des Hausrats geteilt – so erhält man die Summe, die als Entschädigung bezahlt würde. Konkret heißt das: Wurde ein Versicherungssumme von 25.000 Euro festgelegt, der Hausrat hat aber in Wirklichkeit einen Wert von 40.000 Euro, dann würden ohne vereinbarten Unterversicherungsverzicht bei einem Schaden von 3.000 Euro durch die Versicherung lediglich anteilig 1.875 Euro ersetzt.
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Damit es gar nicht erst zu einer Unterversicherung kommt, sollte die Versicherungssumme der Hausratversicherung regelmäßig geprüft werden. So kann man am sichersten die Folgen einer Unterversicherung vermeiden. Die Versicherungssumme sollte nicht zu niedrig angesetzt werden. Je Quadratmeter Wohnfläche geht man von einem Richtwert von 650 Euro aus. Bei einer Wohnung von 60 Quadratmetern würde dies einer Versicherungssumme von 39.000 Euro entsprechen. Maximal würden im Schadensfall also 39.000 Euro für den gesamten Hausrat ersetzt. Sollte der Haushalt deutlich mehr wert sein, empfiehlt es sich, den Gesamtwert zu ermitteln und als individuelle Versicherungssumme anzugeben. Hilfe bei der Bestimmung des Werts Ihres Hausrats bietet der Wertermittlungsbogen der Gothaer.
Bei einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht wird im Schadensfall die volle Versicherungssumme gezahlt. Sollte beispielsweise der kostspielige Laptop im Wert von 2.000 Euro betroffen sein, wird die Versicherung diesen auch zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Neuwert von 2.000 Euro ersetzen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür im Allgemeinen beachtet werden:
Der Unterversicherungsverzicht ist besonders für die Menschen geeignet, die den Wert ihres Hausrats nur schwer einschätzen können oder auch für Menschen, wie Studentinnen und Studenten sowie Berufseinsteiger*innen, deren Lebenssituation sich noch deutlich ändern kann. Zudem vereinfacht sich im Falle eines Schadens die Abwicklung, da die Versicherung nicht prüft, ob eine Unterversicherung vorliegen könnte und somit auch keine reduzierten Leistungen zu befürchten sind. Trotzdem sollte man regelmäßig gemeinsam mit seinem Versicherer einen Blick auf die eigenen Versicherungen werfen und diese gegebenenfalls anpassen.
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