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Schimmel in der Wohnung ist ein Graus für jede*n. Nicht nur der gesundheitsgefährdende Aspekt steht da im Raum, sondern auch viele weitere Fragen: Wie kann ich Schimmel entfernen? Was kann ich gegen Schimmel tun? Was ist der Grund für den Schimmel? Ist Schimmel ein Fall für die Versicherung? Und wie kann ich mich als Hausbesitzer*in schützen, wenn es zu einem Schimmelbefall kommt? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Schimmel in der Wohnung: Ursachen
Wie erkenne ich Schimmel in der Wohnung?
Schimmel entfernen: Was kann ich tun?
Mietrecht bei Schimmel in der Wohnung: Die rechtlichen Grundlagen
Wer zahlt bei Schimmelbefall in der Wohnung?
Wer zahlt das Gutachten?
Schimmelbefall im Haus: Die richtige Absicherung als Hauseigentümer*in
Schimmel vorbeugen: Tipps & Tricks
Fazit
Fragen und Antworten zu Schimmel in der Wohnung
Häufig ist zu hören, dass bei Schimmel in der Wohnung der Vermieter bzw. die Vermieterin sagt, man habe falsch gelüftet. Zwar kann falsches Lüften ein Grund für den Schimmelbefall sein, doch ist es lange nicht der einzige. Um effektiv gegen den Schimmel vorzugehen und um zu wissen, ob und welche Versicherung greift, muss man zunächst die Ursache für den Schimmel identifizieren. Dabei ist es hilfreich zu wissen: Wann entsteht Schimmel in der Wohnung und wie schnell entsteht Schimmel in der Wohnung?
Schimmel in Innenräumen kann verschiedene Ursachen haben. Eine mögliche Ursache ist eine fehlerhafte Bauausführung. Wenn beim Bau eines Gebäudes nicht gewissenhaft gearbeitet wird, kann dies zu Schimmelbildung im Mauerwerk führen. Eine weitere mögliche Ursache sind Wasserschäden. Undichte Dächer oder Fenster können dazu führen, dass Feuchtigkeit eindringt und Schimmelbildung begünstigt wird. Ein Wasserschaden kann aber auch durch beschädigte Wasserleitungen entstehen. Wenn es zu einem Leck kommt und so Wasser in die Wände gelangt, wird dort eine ideale Umgebung für Schimmelpilze geschaffen. Auch Unwetter mit starkem Regen oder Hochwasser können zu Schimmelbildung führen. All diese Ursachen werden auch aus finanzieller Sicht problematisch, wenn man nicht ausreichend versichert ist.
Eine entscheidende Rolle spielt aber letztlich tatsächlich auch das Verhalten der Bewohner*innen. Wenn die Wohnung nicht ausreichend belüftet und getrocknet wird, kann die Feuchtigkeit in den Räumen nicht ausreichend abgeführt werden, was Schimmelbildung begünstigt.
Die Bildung von Schimmel hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter die Feuchtigkeit, Temperatur und die Verfügbarkeit von Nährstoffen. Üblicherweise entwickelt sich Schimmel langsam über einen längeren Zeitraum, oft über mehrere Wochen oder Monate. Allerdings kann die Schimmelbildung beschleunigt werden, wenn ideale Bedingungen gegeben sind, wie hohe Luftfeuchtigkeit und warmes Klima.
Schimmelsporen verursachen an Wänden, Decken oder Möbeln häufig braune oder schwarze Flecken. Doch nicht immer ist der Schimmelbefall so offensichtlich. Wie können Sie Schimmel in der Wohnung erkennen? Und wie riecht Schimmel in der Wohnung?
Unsichtbarer Schimmel in der Wohnung – Symptome:
Verborgener Schimmel, beispielsweise hinter Schränken, ist oft durch einen modrigen, muffigen Geruch erkennbar. Eine erhöhte Luftfeuchtigkeit kann ebenfalls ein Hinweis auf einen möglichen Schimmelbefall sein.
Gerade der unsichtbare Schimmel birgt Gefahren, denn Schimmel kann krank machen. Und deshalb fragen sich viele zurecht: Wie gefährlich ist Schimmel in der Wohnung? Manchmal bemerken Betroffene zu spät den versteckten Schimmel in der Wohnung. Krankheitssymptome, wie allergische Reaktionen, gereizte Augen, Niesen und eine laufende Nase sowie heuschnupfenähnliche Symptome können die Folge sein. Eine langfristige Exposition gegenüber Schimmel kann darüber hinaus Atemwegsinfektionen und Asthma begünstigen. Grund für alles sind die freigesetzten Sporen und Stoffwechselprodukte. Obwohl die genaue Konzentration schädlicher Schimmelpilzbestandteile noch nicht vollständig erforscht ist, ist bekannt, dass das Leben in einer feuchten Wohnung das Risiko für gesundheitliche Probleme durch Schimmel erhöht. Daher ist es ratsam, auf eine trockene und gut belüftete Wohnumgebung zu achten, um potenzielle gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Tipp: Ein Hygrometer ermöglicht die Überwachung der Luftfeuchtigkeit, die im Winter und Sommer idealerweise unter 65 bis 70 Prozent liegen sollte (im Winter sogar noch niedriger) und an den Wänden nicht über 80 Prozent steigen darf.
Wenn ein Schimmelbefall erkannt wird, sollte die höchste Priorität sein, den Schimmel in der Wohnung entfernen zu lassen. In manchen Fällen kann man selbst Hand anlegen und zum Schimmel entfernen Hausmittel benutzen. Das geht beispielsweise, wenn sich der Schimmel auf glatten Oberflächen wie Glas, Metall, Kunststoff oder lackiertem Holz befindet. So lässt sich oftmals einfach Schimmel im Bad entfernen, da hier glatte Oberflächen wie Fliesen vorherrschend sind. Schwieriger wird es, wenn man aus den Fugen Schimmel entfernen muss. Wenn man sich beim Schimmel entfernen Wand oder Boden widmen muss, ist es ratsam, sich bei der vermietenden Person oder Fachleuten nach den nächsten Schritten zur sachgemäßen Beseitigung des Schimmels zu erkundigen. Falls die Ursache des Schimmelbefalls unbekannt ist, führt der Weg an Fachleuten nicht vorbei, um einen erneuten Schimmelbefall zu vermeiden.
Übrigens: Wenn Tapeten betroffen sind, sollten diese vollständig von der Wand entfernt werden. Es wird auch angeraten, bei der Schimmelentfernung einen Einweg-Overall und eine Maske zu tragen.
Inwiefern bei Schimmel in der Wohnung das Mietrecht zu tragen kommt, ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Die rechtliche Haftung bei Schimmel in einer Mietwohnung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist jedoch immer wichtig, den Vermieter bzw. die Vermieterin frühzeitig über den Schimmelbefall zu informieren. Ist es eindeutig, dass die Schuld am Schimmel beim Vermieter liegt, da er beispielsweise durch Baumängel ausgelöst wurde, kann man bei Schimmel in der Wohnung Mietminderung verlangen.
In Bezug auf die vermietende Person gilt aus rechtlicher Sicht:
In Bezug auf die mietende Person gilt aus rechtlicher Sicht:
Schimmel in der Wohnung Mietminderung:
Tipp: Gutachter*in für Schimmel in der Wohnung
Es gibt Gutachter*innen, die eingeschaltet werden können, wenn man sich beispielsweise nicht sicher ist, ob der Schimmelbefall durch Fehlnutzung oder Baumängel verursacht wurde. Das Gutachten vom Fachpersonal schafft dann Klarheit und beantwortet die generelle Frage: Wer muss den Schimmel in der Wohnung beseitigen? Ein Gutachten kann beispielsweise auch helfen, wenn Schimmel in der Wohnung ist und der Vermieter bzw. die Vermieterin reagiert nicht, denn es legt den Grundstein für eventuelle rechtliche Schritte. Das Thema Schimmel kann auch rechtlich prekär werden, wenn auf den Schimmel in der Wohnung die Kündigung folgt. In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht.
Mieter*innen fragen sich zurecht bei Schimmel in der Wohnung: Wer trägt die Kosten? Nicht immer ist das sofort klar, selbst wenn durch einen Gutachter geklärt wurde, was ursächlich für den Schimmel ist. Generell kann es sich bei Schimmelbefall um eine Sache handeln, die von verschiedenen Versicherungen abgedeckt wird.
Es ist ratsam, im Schadensfall den Versicherungsanbieter zu kontaktieren und die genauen Bedingungen für eine Zahlung zu klären. Eine Rechtsberatung kann ebenfalls nützlich sein, um die eigene Situation und mögliche Ansprüche zu klären. Im Allgemeinen gibt es potenziell folgende Möglichkeiten:
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Im Normalfall trägt die Person die Kosten für das Gutachten, die es in Auftrag gegeben hat. Wer als Mieter*in ein Gutachten erstellen lässt, kann gegebenenfalls die Kosten auf den/die Vermieter*in abwälzen, wenn das Gutachten feststellt, dass der Schimmelbefall durch eine Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters oder der Vermieterin entstanden ist. Es sollte immer zunächst die vermietende Person kontaktiert werden, wenn Schimmel entdeckt wird und auch wenn geplant ist, ein Gutachten erstellen zu lassen. Gegebenenfalls können Mieter*innen sonst auf den Kosten sitzenbleiben. Im Zusammenhang mit Schimmelbefall kommt es nicht selten zu Zerwürfnissen, die gerichtlich geklärt werden müssen. Hierbei geht es nicht nur um die Schuldfrage, sondern auch um hohe Verfahrens- und Gutachtenkosten.
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Wer bei Schimmel im Haus für die dadurch verursachten Kosten aufkommt, hängt – wie auch bei einer Mietwohnung – davon ab, wo die Ursache des Schimmels liegt. Je nachdem, welcher Grund vorherrscht und wer dafür verantwortlich gemacht werden kann, zahlt die Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und in seltenen Fällen auch die Elementarversicherung. Das gilt unabhängig davon, welcher Raum betroffen ist. Wer richtig und ausreichend versichert ist, ist meist für alle Eventualitäten gerüstet.
Gründe für Schimmel in der Wohnung gibt es viele und einige davon lassen sich im Vorfeld abwenden. Schimmel vorbeugen kann man beispielsweise, indem man auf sein Heiz- bzw. Lüftungsverhalten achtet. Denn feuchte Luft und kalte Wände begünstigen Schimmel. Durch Duschen, Kochen oder Waschen produziert ein vierköpfiger Haushalt etwa 10 Liter Wasserdampf pro Tag, der abgeführt werden muss. Kurzes Lüften – etwa 5 bis 10 Minuten - tauscht die feuchte Luft gegen trockene von draußen aus. Die Heizungen sollten eine Raumtemperatur von mindestens 18 Grad für benutzte und mindestens 16 Grad für unbenutzte Räume schaffen.
Auch durch das Verrücken der Möbel, kann man Schimmel in der Wohnung vermeiden. Empfohlen wird, Möbel, die an kalten Außenwänden stehen, etwa 10 Zentimeter von der Wand entfernt zu platzieren.
Schimmel in der Wohnung kann schnell zu einem größeren Problem werden. Rechtliche und auch gesundheitliche Folgen drohen, wenn bei einem ersten Verdacht nicht sofort gehandelt wird. Wenn der Schimmelbefall nur gering ist, können bereits Haushaltreiniger reichen, um den Schimmel loszuwerden. Bei stärkerem Befall können dagegen Sanierungsarbeiten notwendig werden. In jedem Fall sollte aber die Ursache für den Schimmel gefunden werden, um erneuten Schimmelbefall zu vermeiden und somit auch gesundheitliche Risiken und weitere Schäden zu minimieren.
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