Gothaer Ratgeber: Ein Klempner repariert ein undichtes Rohr.

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Rohrbruch: Wer zahlt den Wasser­schaden?

Feuchte Wände, nasse Decken oder plötzliches Wasser in der Wohnung – im ersten Moment ein Schock. Eine mögliche Ur­sache: Rohr­bruch. Doch wie be­merkt man einen Rohr­bruch, was tut man beim Rohr­bruch und wer kommt für den Schaden auf? Diese und weitere Fragen be­ant­worten wir in diesem Ratgeber.

Ursachen für einen Rohr­bruch

Eine häufige Ur­sache für einen Wasserschaden ist ein Rohr­bruch. Doch wie entsteht so ein Rohr­bruch über­haupt? Die häufigsten Ur­sachen für einen Rohr­bruch sind Frost, Rost, fehler­hafte Montage oder Material­fehler.

Bei sehr kalten Temperaturen kann es vor­kommen, dass das Wasser in den Leitungen ge­friert und die Rohre auf­grund des Drucks auf­platzen. Sobald das Wasser bei wärmeren Temperaturen wieder auf­taut, ent­steht der Wasser­schaden. Dies kommt vor allem bei älteren Ge­bäuden häufiger vor. Sie sollten also bei frostigen Temperaturen be­sonders darauf achten, wie sich Ihre Heizung oder die Wasser­zufuhr ver­hält.

Anzeichen für einen Rohr­bruch

Ein Rohrbruch muss nicht immer sofort sicht­bar sein. Oftmals ist es auch nur ein kleines Leck und der Wasser­schaden macht sich erst nach einiger Zeit durch Wasser­flecken an der Wand be­merk­bar. Je länger so ein Wasser­schaden un­ent­deckt bleibt, desto höher ist das Risiko für Schimmelbildung.

Falls Sie feststellen, dass ihr Wasser­ver­brauch plötzlich un­er­wartet und ohne hand­feste Gründe an­steigt, könnte dies ein Zeichen für einen Rohr­bruch sein. In solch einem Fall sollten Sie ihre Wasser­uhr über­prüfen. Wenn die Wasser­uhr sich dreht, obwohl kein Wasser läuft, sollten Sie erst mal davon aus­gehen, dass eventuell ein Rohr defekt sein könnte.

Rohrbruch: Was tun?

Sobald Sie einen Wasser­schaden be­merken, sollten Sie um­gehend handeln, um weitere Folge­schäden so gut es geht zu ver­meiden.

Wichtig: Nicht in Panik ver­fallen. Wir er­klären Ihnen, was zu tun ist, wenn Sie einen Wasser­schaden ent­deckt haben.

1) Wasser­zufuhr und Strom­zufuhr ab­schalten

Ist der Wasser­schaden relativ über­sichtlich, können Sie als erste Maß­nahme die Zufuhr von Strom und Wasser ab­schalten und dann einen Not­dienst an­rufen, damit sich der Schaden ein Fach­mann oder eine Fach­frau an­schauen und ggf. die Ur­sache für den Wasser­schaden heraus­finden kann.

Bitte beachten Sie: Ist der Wasser­schaden so groß zum Beispiel in Form einer Über­schwemmung, sollten Sie die Feuer­wehr rufen. Es kann sehr ge­fährlich sogar lebens­be­drohlich sein, wenn Sie in Kontakt mit dem Wasser kommen, falls bereits Strom­leitungen betroffen sind.

Falls Sie die Möglich­keit haben, sich frei zu be­wegen und den Strom ab­ge­stellt haben, können Sie selbst­verständlich Ihre Ein­richtung oder Ähnliches (Möbel, Teppiche etc.) vor dem Wasser­schaden in Sicher­heit bringen.

2) Schaden identifizieren, Schaden doku­mentieren & Ver­sicherung kontaktieren

Entweder Sie ver­suchen die Ur­sache des Schadens selbst zu identifizieren oder Sie lassen ent­sprechende Fach­leute kommen. Falls es sich tat­sächlich um einen Rohr­bruch handelt, muss die ent­sprechende Stelle frei­ge­legt werden. An­schließend wird geprüft, ob der Rohr­bruch ge­flickt werden kann oder ob das Rohr komplett er­setzt werden muss.

Wichtig, um An­sprüche bei der Ver­sicherung für den Wasser­schaden geltend machen zu können, ist die Dokumentation des Schadens. Machen Sie Fotos von dem be­troffenen Raum oder den Räumen, von be­schädigten Ein­richtungs- und Wert­gegen­ständen und wenn möglich auch von der Ur­sache (zum Beispiel dem frei­gelegten Rohrbruch).

Man sollte auch um­gehend die Ver­sicherung über den ent­standenen Schaden informieren. Da die Ver­sicherung manchmal auch eine*n Sach­verständige*n vorbei schicken möchte, um den Schaden ver­sicherungs­technisch prüfen zu lassen, sollten Sie bei Schaden­meldung noch keine Reparatur­maßnahmen durch­ge­führt haben. Welche Ver­sicherung genau für den Schaden auf­kommt und was es noch zu beachten gibt, erfahren Sie im nächsten Ab­schnitt.

3) Wasser beseitigen und lüften

Das ausgelaufene Wasser sollte eben­falls so schnell wie möglich ent­fernt werden. Bei größeren Wasser­mengen muss man in der Regel eine Pumpe ver­wenden. Bei sehr großen Wasser­mengen kann auch die Feuer­wehr ge­rufen werden. Beachten Sie, dass solch ein Feuer­wehr­einsatz bezahlt werden muss. Häufig werden diese Kosten aber auch von der Ver­sicherung über­nommen.

Sobald das Wasser be­seitigt ist, muss man die betroffenen Räume gut trocknen und lüften. Man unter­scheidet zwischen ver­schiedenen Methoden: Wand­trocknung, Decken­trocknung und Fuß­boden­trocknung. Je nach­dem, was vom Wasser­schaden be­troffen ist und wie groß das Aus­maß des Schadens ist, muss gegebenen­falls das Material auch komplett aus­ge­tauscht werden.

Versicherung bei Rohrbruch

So ein Rohrbruch und dem damit ver­bundenen Wasser­schaden kann hohe Kosten ver­ur­sachen. Doch wer be­zahlt den Wasser­schaden? In der Regel kommt die Ver­sicherung für den Schaden auf, sofern Sie diese be­sitzen und dies in Ihren Ver­sicherungs­bedingungen mit­ein­ge­schlossen wurde.

Folgende Versicherungen zahlen bei den ver­schiedenen möglichen Wasser­schäden:

Die Wohngebäude­versicherung sichert alle Schäden ab, welche am Gebäude ent­stehen. Dies schließt in der Regel auch einen Schaden durch einen Rohr­bruch ein und über­nimmt die Kosten für die Trocknung, Reparatur und Instand­setzung. Sie sollten sich in jedem Fall bei Ihrer Ver­sicherung informieren, ob Sie für solch einen Schadens­fall ab­ge­sichert sind. Häufig ist dies eine Zusatz­leistung, welche extra mit­ein­ge­schlossen werden muss.

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Notunterbringung bei Rohrbruch - wer zahlt?

Je nach Ausmaß des Wasser­schadens kann zum Beispiel die Wohnung vor­über­gehend nicht be­wohn­bar sein. Eine Not­lösung kann dann die Unter­bringung in einem Hotel dar­stellen. Je nach ab­ge­schlossener Ver­sicherung über­nimmt die Ver­sicherung auch häufig die Kosten für die Unter­bringung.

Fazit

Ein Rohrbruch kann viele Nerven kosten, doch ver­zweifeln Sie nicht. Für jedes Problem gibt es auch eine Lösung. Ver­suchen Sie ruhig zu bleiben, wenn Sie einen Wasser­schaden be­merken. Alarmieren Sie im Not­fall die Feuer­wehr oder lassen Sie den Schaden von Fach­leuten prüfen. Wichtig: Die Ver­sicherung sollte um­gehend informiert werden. Dokumentieren Sie den Schaden so genau wie möglich und warten ab, welche weiteren Schritte die Ver­sicherung ein­leiten möchte. Sie sollten in erster Linie auf jeden Fall die Wasser­zufuhr ab­schalten. Wenn Sie die Ver­sicherung zu spät informieren und den Rohr­bruch schon eigen­ständig repariert haben, kann es sein, dass die Ver­sicherung die Kosten für den Schaden nicht mehr über­nimmt.

Fragen und Antworten

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden durch Rohrbruch?

Bei einem Rohrbruch kommen verschiedene Versicherungen ins Spiel, denn es kommt auf den Schaden selbst an. Die Gebäudeversicherung greift, wenn das Eigenheim oder das Grundstück vom Rohrbruch betroffen sind und ein Schaden verursacht wurde. Die Hausratversicherung zahlt, wenn der Hausrat (Möbel etc.) beschädigt wurden. Die Private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Schaden am Eigentum von Dritten verursacht wurde. Beachten Sie, dass die Versicherung nur dann für die Schäden durch einen Rohrbruch aufkommt, wenn Sie diese Leistung mit abgeschlossen haben.

Was tun bei Rohrbruch in der Mietwohnung?

Bei einem Wasserrohrbruch in der Mietwohnung kümmert sich der/die Vermieter*in bzw. der/die Hauseigentümer*in um den Schaden. Als Mieter*in melden Sie den Rohrbruch an den/die Hauseigentümer*in. Diese*r muss dann alles Weitere mit der Versicherung klären und sich auch um die Reparatur und Instandsetzung des Gebäudes kümmern. Als Mieter*in sind Sie allerdings selbst für Ihr Eigentum bzw. Hausrat verantwortlich. Sie sollten daher möglichst Ihre Wertgegenstände, Möbel etc. in Sicherheit bringen und die entstandenen Schäden an Ihrem Hausrat Ihrer eigenen Versicherung melden.

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