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Viele Menschen fragen sich, ob die Hausratversicherung steuerlich absetzbar ist und wie sie dadurch sparen können. Dieser Ratgeber der Gothaer erklärt, unter welchen Bedingungen die Beiträge zur Hausratversicherung von der Steuer absetzbar sind und bietet so wertvolle Tipps zur Minderung der Steuerlast.
Inhaltsverzeichnis
Unter bestimmten Bedingungen kann man die Hausratversicherung von der Steuer absetzen. Pauschal ist dies jedoch nicht möglich. Dies liegt daran, dass die Hausratversicherung als Sachversicherung und somit nicht als Vorsorgeversicherung gilt. Grundsätzlich sind Beiträge für eine Hausratversicherung nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben abzugsfähig, da sie als private Ausgaben gelten.
Ausnahmen bestehen jedoch: So ist die Versicherung für den Hausrat steuerlich absetzbar, wenn es beispielsweise ein Arbeitszimmer im Haus gibt und das versicherte Inventar im häuslichen Arbeitszimmer für berufliche Zwecke genutzt wird oder bei der Vermietung von möblierten Zimmern. Dann können die anteiligen Kosten gegebenenfalls geltend gemacht werden.
In manchen Fällen können Sie die Hausratversicherung anteilig, bestimmt durch die Größe des Arbeitszimmers, absetzen. Angenommen, eine Wohnung hat eine Gesamtfläche von 100 Quadratmetern und das Arbeitszimmer nimmt 10 Quadratmeter ein. In diesem Fall können Sie 10 Prozent der Kosten der Hausratversicherung als Werbungskosten für das Arbeitszimmer steuerlich absetzen.
Mit dem Hausratversicherungs-Rechner der Gothaer lässt sich schnell und einfach der optimale Versicherungsschutz für Ihr Zuhause ermitteln. Geben Sie Ihre Daten ein und erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote – transparent und unverbindlich:
Neben der Hausratversicherung gibt es noch weitere Versicherungen, die steuerlich absetzbar sind. Hierzu gehören insbesondere Vorsorgeversicherungen wie die Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Diese können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Aber auch die Wohngebäudeversicherung kann gegebenenfalls in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Mehr Informationen dazu bietet der folgende Ratgeber:
Grundsätzlich sind die Beiträge für eine Hausratversicherung nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben abzugsfähig, da sie als private Ausgaben betrachtet werden. Dennoch bestehen Ausnahmen: Insbesondere, wenn ein Arbeitszimmer im Haus oder der Wohnung den Mittelpunkt einer selbstständigen oder betrieblichen Tätigkeit bildet und mindestens zu 90 Prozent beruflich genutzt wird, können anteilige Kosten für die Hausratversicherung steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei ist eine genaue Dokumentation der Kosten und entsprechender Nachweise wichtig, um sie im Rahmen der Steuererklärung erfolgreich anzugeben. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren und gleichzeitig sein Zuhause optimal absichern.
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