Versicherung für Sturmschäden: Ein starker Sturm mit viel Regen.

Versicherung für Sturmschäden: Alles Wichtige auf einen Blick

Da Naturkatastrophen, wie Starkregen, Über­schwemmungen, Wald­brände und Stürme immer häufiger in heftigerem Aus­maß vor­kommen, ist eine Ab­sicherung dagegen wichtiger denn je. Dies können Sie einer­seits tun, indem Sie Ihr Haus so weit wie möglich wetter­fest machen und anderer­seits, indem Sie sich gegen eventuell auf­tretende Schäden finanziell ab­sichern. Welche Ver­sicherung bei Sturmschäden greift, erklären wir in diesem Rat­geber.

Schutz vor Sturmschäden

Schwere Stürme, Blitzeis und heftige Gewitter mit Hagel oder Starkregen sind leider auch bei uns längst keine Jahrhundert-Ereignisse mehr. Abgedeckte Hausdächer, geborstene Fensterscheiben und umgestürzte Bäume sind dann die Folgen. Gerade in Herbst und Winter ist die Gefahr besonders groß, dass durch extreme Wettersituationen immense Schäden entstehen.

Natürlich kann man dem vorbeugen. Hagel- & Sturmschäden am Haus können durch regelmäßige Kontrolle des Gebäudes oft vermieden werden. Wenn Dachaufbauten gut befestigt, Bäume auf Fäulnisbildung überprüft und Gartenmöbel oder Sonnenschirme in geschützte Bereiche gebracht worden sind, ist schon eine Menge getan.

Sind Schäden aufgetreten, genießen Sie bei Abschluss der Komplettlösung Gothaer Hausversicherung Heim&Haus mit einem einzigen Vertrag Schutz in allen Bereichen. Bei Schadenfreiheit gibt es Geld zurück.

Sturmschäden: Welche Versicherung zahlt?

Bei Sturmschäden kommen ver­schiedene Ver­sicherungen in Frage, welche für die ent­standenen Schäden auf­kommen. Ent­scheidend ist, an welche Objekte beschädigt wurden:

Bitte achten Sie bei allen Versicherungen darauf, ob Sie auch die Leistung bei Unwetter­schäden in An­spruch ge­nommen haben. Je nach ab­ge­schlossenem Tarif kann die Ver­sicherungs­leistung variieren. Die Wohn­gebäude­versicherung oder KFZ-Versicherung zum Beispiel haftet in den meisten Fällen nur wenn der Sturm eine Wind­stärke von mindestens Acht hatte.

Mit der Gothaer Elementarversicherung können Sie sich zusätzlich gegen Schäden, die durch außer­gewöhnliche Natur­gewalten ent­standen sind, absichern. Dazu zählen zum Beispiel Schäden durch Hochwasser, Erd­rutsch, Lawinen und mehr. Den Zusatz­baustein können Sie in der Wohn­gebäude­versicherung, Haus­rat­versicherung, gewerblichen Gebäude­versicherung und in der Inhaltsversicherung mit abschließen.

Übrigens: Bei der Gothaer Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Brand, Blitz­schlag, Leitungs­wasser, Sturm und Hagel sind in jeder Tarif­stufe versichert.

Sturmschäden: Überschwemmung und Rückstau

In den letzten Jahren haben die Schäden durch Überschwemmungen stark zugenommen. Anhaltendes Tauwetter und heftige Niederschläge lassen Flüsse über die Ufer treten oder plötzlicher Starkregen führt zu einer Überlastung des öffentlichen Kanals und überflutet anschließend die Kellerräume. Nahezu jeder kann davon betroffen sein.

Um bei Hochwasser das Gefährdungspotenzial in Ihrer Region besser beurteilen zu können, informieren Sie sich bitte über die regionalen Radiosender oder Internetportale.

Die richtigen Schutzmaßnahmen gegen Schäden durch Überschwemmung und witterungsbedingten Rückstau sind vielseitig und der jeweiligen Situation anzupassen. Durch rechtzeitige Maßnahmen können unter Umständen Schäden minimiert oder sogar verhindert werden.

Überschwemmte Straße

Hier finden Sie einige Möglichkeiten zur Abwehr bzw. Minderung von Sturmschäden:

  • Einbau von geeigneten Rückstausicherungen
  • Rückstauklappen auf Funktion überprüfen (gangbar machen) und bei Gefahr schließen
  • Unter Erdgleiche liegende Gebäudeöffnungen sichern bzw. Türen, Fenster und Abflussöffnungen abdichten
  • Gefährdete Hausratgegenstände ausräumen oder hochstellen
  • Elektrische Geräte in Räumen mit potentieller Gefahr abschalten
  • Fahrzeuge rechtzeitig aus der Gefahrenzone bringen

Im Schadensfall melden Sie Ihren Schaden elektronisch mit dem entsprechenden Formular oder über unser Servicetelefon 030 5508-81508. Wir sind täglich 24 Stunden für Sie erreichbar.

Fazit

Stürme und Überschwemmungen kommen immer häufiger vor. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man sich und seine Wertgegenstände schützen kann. Eine gute Versicherung ist das A und O. Informieren Sie sich vor einem möglichen Schadensfall, welche Versicherungsleistungen Sie aktuell in Anspruch nehmen können, damit Sie auch bei Sturmschäden oder anderen Elementarschäden auf der sicheren Seite sind.

Fragen & Antworten zu Sturmschäden

Welche Versicherung übernimmt Sturmschäden am Auto?

Bei Sturmschäden am Auto greift in der Regel die Auto­versicherung. Aller­dings muss man beachten, wodurch der Schaden ent­standen ist. Außerdem gibt es bei manchen Ver­sicherern noch bestimmte Be­dingungen, die er­füllt sein müssen. Entsteht der Schaden am Auto zum Beispiel durch ent­wurzelte Bäume, herunter­gefallene Dach­ziegel oder Hagel greift grundsätzlich die Teil­kasko­versicherung der KFZ-Versicherung. In den meisten Fällen muss dann aller­dings eine Wind­stärke von mindestens Acht gegeben sein, damit Ver­sicherungs­schutz besteht. Bei Über­schwemmungs­schäden ist ebenfalls die Teil­kasko­versicherung zuständig. Die Versicherung kann aller­dings die Schadens­zahlung verweigern oder kürzen, wenn die Möglich­keit bestand, dass Fahr­zeug auf­grund von Früh­warnungen recht­zeitig aus der Gefahren­zone zu bringen.

Welche Versicherung kommt für Sturmschäden im Garten auf?

Die Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel für ent­standene Schäden im Garten auf. Vor­aussetzung: Der Garten ist Teil Ihres Grund­stücks und in der Ver­sicherung mit ab­ge­deckt. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Ver­sicherung, ob Sie gegen diesen Schadens­fall ab­gesichert sind.

Sind Boote gegen Sturmschäden versichert?

Auch Sturmschäden am Boot sind ab­ge­sichert. Dafür benötigen Sie eine Boots­kasko­versicherung. Diese schützt Sie vor finanziellen Folgen eines Total­verlustes oder vor Teil­schäden an Ihrem privat genutzten Wasser­sport­fahrzeug. Der Ver­sicherungs­schutz bei der Gothaer Bootsversicherung um­fasst unter anderem Ver­lust und Be­schädigung ver­ur­sacht durch Brand, Blitzschlag, Sturm ab Wind­stärke Acht und mehr. Im Leistungs­fall wird dann der Zeit­wert der ver­sicherten Gegen­stände bis zur ver­sicherten Summe aus­ge­zahlt.

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