So sichern Sie Ihr Zuhause
Sie beschäftigen sich mit dem Gedanken, Ihr Wohnhaus, Ihre Wohnung elektronisch zu überwachen? Dabei stellen Sie fest, dass Sie sich in einem Dschungel von Bezeichnungen und Möglichkeiten befinden: Einbruchmeldeanlage, Gefahrenwarnanlage, Gefahrenmeldeanlage, Überfallmeldeanlage, VdS Home, SmartHome etc.
Wir geben Ihnen Tipps und Informationen, was Sie bei der Planung und Installation einer elektronischen Überwachungsanlage unbedingt beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Dies sollten Sie bei der Planung und Installation einer elektronischen Überwachungsanlage unbedingt beachten:
Je nach individuellem Schutzbedürfnis, Wohnlage und Umfang des mechanischen Sicherungsniveaus - wie der Höhe der Wertkonzentration - kann es auch genügen, eine Einbruchmeldeanlage nach den Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH - VdS 2311 Sicherungsklasse A - zu planen und in Betrieb zu nehmen, wenn ein "einfacher Schutz"* gegen gängige Überwindungs- und Manipulationsversuche als ausreichend erachtet werden kann.
Ähnliche Bewertung und Akzeptanz erfahren zwischenzeitlich aber auch Bauteile, Geräte und Melder von Einbruchmeldeanlagen, die nach der Produktrichtlinie DIN EN 50131-1 - Grad 2 oder Grad 3 hergestellt sind, wenn ein nur "einfacher Schutz"* des Wohnanwesens aus zum Beispiel baulichen und / oder mietrechtlichen Gegebenheiten oder möglicher anderer Einschränkungen umgesetzt werden kann.
Es sollten jedoch vorzugsweise Produkte nach Grad 3 gemäß DIN EN 50131-1 eingesetzt werden.
Richtlinien zur Planung und zum Einbau dieser Anlagen analog denen der VdS Schadenverhütung GmbH existieren (noch) nicht.
Bei Installation müssen die Festlegungen in der Norm DIN VDE 0833-3 Anwendung finden.
* VdS Schadenverhütung GmbH - VdS Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen - Planung und Einbau 2311 2017(04), S.27
Die Anforderungen an VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlagen entsprechen den Festlegungen in der Norm DIN VDE 0833-3.
Eine einfache Gleichsetzung zwischen den VdS-Klassen A, B und C und den DIN EN 50131-1, Grade 1, 2, 3 und 4 nach DIN VDE 0833-3 ist jedoch nicht möglich.**.
Grundsätzlich verlangt die DIN EN 50131-1 lediglich, dass eine Einbruchmeldeanlage nach Grad 1, 2, 3 oder 4 ausschließlich aus Produkten des gleichen Grades 1, 2, 3 oder 4 konfiguriert wird.**
** VdS Schadenverhütung GmbH - Technische Kommentare-Einbruchmeldetechnik VdS 3134-2: 2019 (02), Seite 19
Es ist mehr als sinnvoll, in den Überwachungsumfang einer Einbruchmeldeanlage bedarfsorientiert weitere Gefahren- und auch Technische Melder zu integrieren, so dass als Mehrwert zusätzlich zur Einbruchmeldeanlage (EMA) eventuell auch eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) und / oder eine Gefahrenwarnanlage (GWA) gewonnen wird.
Neben möglichen behördlichen Anforderungen ist hierbei aber besonders zu beachten, dass zur Vermeidung von Falschalarmen diese Melder und Komponenten rückwirkungsfrei an die Einbruchmeldeanlage angeschlossen werden.
Eventuell integrierte IT-gestützte Systeme müssen gegen Angriffe von außen abgeschirmt sein. Es bleibt aktuell abzuwarten, inwiefern sich künftig zertifizierte Einbruchschutz- und -meldetechniken mit Smart-Home-Anwendungen ohne Verlust an Sicherheit verknüpfen und anwenden lassen. Eine erste Vor-Norm hierzu hat zwischenzeitlich die Organisation DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik • Elektronik Informationstechnik) mit der DIN VDE V 0826-1 "Überwachungsanlagen -Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung" gemeinsam mit der DFK (Deutsches Forum für Kriminalprävention) erarbeitet.
Verantwortlich für den Inhalt:
Ekkehart Karen
E-Mail: karen.versicherung@web.de
Ein absoluter Schutz vor Einbrechern ist kaum zu erreichen. Viele ungebetene Gäste lassen sich allerdings abhalten, wenn Sie einige Sicherheitshinweise beachten.
Um einem Einbruch vorzubeugen, gehen Sie auf Nummer Sicher und bauen Sie geprüfte Einbruch hemmende Türen und Fenster als Komplettbauteile nach DIN EN 1627 ein.